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lorin wallnSteuerabsetzbetrag von 110% („Superbonus“) (Teil 2/2)

Um den neuen Steuerabsetzbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Baumaßnahmen, welche bereits in der letzten Ausgabe aufgezählt wurden, entsprechenden Kriterien erfüllen, sowie eine Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen (bzw. das Erreichen der höchstmöglichen Energieklasse) mit sich bringen. Um die Verbesserung der Energieklassen nachweisen zu können, ist ein Energieausweis (APE), bzw. ein Klimahaus-Zertifikat vom Gebäude vor und nach den Sanierungsarbeiten vorzulegen.
Der Steuerabsetzbetrag steht folgenden Subjekten zu:
- Kondominien;
- Natürliche Personen, wobei der Eigentümer von Einfamilienhäusern, den Steuerabsetzbetrag nur dann in Anspruch nehmen darf, wenn das Gebäude als Hauptwohnung genutzt wird. Der Absetzbetrag kann auch für die Zweitwohnung genutzt werden, sofern diese ein Teil eines Kondominiums ist.
- Autonomen Instituten für sozialen Wohnungsbau (IACP);
- Mietgliedern von Wohnbau-genossenschaften für das ungeteilte Eigentum.
Aktuell ist auch eine Ausweitung des Steuerabsetzbetrages für Zweitwohnungen, Hotels und Sportanlagen im Gespräch.
Steuerpflichtige, die Ausgaben für Sanierungsarbeiten, zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 durchgeführt haben, können den Absetzbetrag direkt über die persönliche Steuererklärung in 5 Jahresraten absetzen. Alternativ zur direkten Nutzung über die Steuererklärung, sehen die gesetzlichen Bestimmungen folgende zwei Abtretungsmöglichkeiten vor:
- Rechnungsrabatt: der Lieferant, der die Arbeiten durchführt, kann dem Kunden den fälligen Absetzbetrag als Rabatt auf der Rechnung gewähren und im Gegenzug erhält der Lieferant ein Steuerguthaben. Dieses Steuerguthaben kann der Lieferant mit anderen Steuern über 5 Jahre verrechnen, oder an andere Steuersubjekte veräußern;
- Veräußerung des Absetzbetrages: In diesem Fall wird der Absetzbetrag in ein Steuerguthaben umgewandelt und kann an andere Steuersubjekte, einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzintermediäre, veräußert werden.

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