Montag, 29 Oktober 2012 00:00

Feuerbestattung – Entscheidend ist die persönliche Willensbekundung

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s6_9474Südtirol/Vinschgau - In den Städten Meran und Bozen bewegt sich der Anteil der Feuerbestattungen um 40 beziehungsweise 70 Prozent. Die Orte im Vinschgau sind mit vier bis zwölf Prozent noch weit von diesen Zahlen entfernt. Doch der Trend zeigt auch hier nach oben. Oft scheitern Feuerbestattung an den verbindlichen Willensbekundungen und an den Gesprächen darüber in den Familien. Die Kirche bevorzugt Erdbestattungen, erlaubt aber Feuerbestattungen mit Vorbehalten.

von Magdalena Dietl Sapelza


 

Frau S. hatte im Bekanntenkreis öfters erklärt, sie wolle nach ihrem Tod verbrannt werden. In der Familie sprach sie das Thema jedoch nie an. Sie verfasste ein Testament und legte dieses etwas versteckt zu ihren persönlichen Papieren. So kam es, dass ihre Nichten erst Tage nach der Erdbestattung von ihrem Wunsch erfuhren.

s6_9606s6_9599Feuerbestattungen nehmen zu
Viele gewünschte Kremationen scheitern an der Willensbekundung. Das bestätigen die Bestatter im Vinschgau. Vieles rund um den Tod ist einerseits ein Tabu-Thema, andererseits werden die Formalitäten oft als zu kompliziert empfunden. Eine einfache Form der Willensbekundung, beispielsweise im Gemeindeamt, könnte eine Lösung sein. Vieles im Bereich Bestattungen soll nun vereinfacht werden. Das hat sich die Landesregierung vorgenommen. Deren Mitglieder haben am 21. Juli 2012 einen Gesetz-Entwurf des zuständigen LR Richard Theiner für die Bereiche Bestattungswesen und Feuerbestattung angenommen. Die Durchführungsverordnungen befinden sich derzeit in der Ausarbeitungsphase.
Der Feuerbestattung kommt aus hygienischer Sicht, aus Umweltschutz- und Platzgründen eine immer größere Bedeutung zu. Die Überbelegung in vielen Friedhöfen ist prekär. Vieles läuft am Rande des Erlaubten. Jeder Sarg müsste beispielsweise laut Gesetz in zwei Metern Tiefe begraben werden. Doch das ist oft nicht möglich. Feuerbestattungen könnten die Situation entschärfen. Bei den Feuerbestattungen im Vinschgau ist ganz deutlich ein Nord-Süd-Gefälle festzustellen. Raimund Polin von „Bestattungen Polin“ in Mals spricht von vier bis fünf Prozent. Im Oberland seien die Feuerbestattungen noch sehr selten. Fünf bis sechs Prozent an Feuerbestattungen nennt Patrizio Bertoldin von „Bestattungen Angelus“ in Schluderns. Joachim Tonezzer von „Bestattungen Tonezzer“ in Schlanders beziffert die Zahlen mit acht bis zehn Prozent. Jonas Christanell von „Bestattungen Christanell“ in Naturns spricht von zehn bis zwölf Prozent. Je näher wir der Stadt Meran kommen, umso öfter wählen Menschen die Feuerbestattung. Eine Erklärung für die niedrigen Zahlen im Vinschgau könnte sein, dass die Menschen noch stark in den Traditionen katholischer Prägungen verhaftet sind. Auch der Aspekt, dass Feuerbestattungen bis 1963 von der Katholischen Kirche verboten waren, könnte eine Rolle spielen. Zur Position der Kirche erklärt der Malser Dekan Stefan Hainz: „Die Katholische Kirche bevorzugt eine Erdbestattung. Sie gestattet jedoch auch die Feuerbestattung, vorausgesetzt, dass diese nicht aus Gründen gewählt wird, die den Glauben an die Auferstehung in Frage stellen.“ Die Kirche verlange, dass die Urnen in den Friedhöfen ihre letzte Ruhe finden. Die Kirche spreche sich auch gegen eine Aufbewahrung der Urne zu Hause und gegen die Versteuung der Asche aus. Wer seine Asche verstreuen lassen will, sollte bedenken, dass er den Hinterbliebenen den Ort der Trauer und der Zwiesprache nimmt. Die Kirche will, dass die traditonelle Friedhofskultur bewahrt bleibt. Diesem Anliegen fühlen sich auch die Bestatter verpflichtet. Trotz Zurückhaltung der Kirche nehmen im Vinschgau die Feuerbestattungen zu, zwar langsam, aber kontinuierlich.

Bestattungsrituale
s7_tonezzers7_ChristanellDie Beerdigungsrituale bei Feuerbestattungen laufen hierzulande im Wesentlichen gleich ab wie bei Erdbestattungen. Der Unterschied ist, dass der Sarg (aus naturbelassenem Holz) mit der/dem Verstorbenen nach der Begräbnisfeier zum Krematorium nach Bozen gebracht wird und als Asche (zirka drei Kilogramm) in der Urne zurückkehrt. „Die Einäscherung erfolgt in Würde, streng gesondert und samt Sarg“, erklärt Bertoldin. Nach der Anmeldung finde diese normalerweise innerhalb weniger Tage statt. Die Urnen können ihre Ruhestätte in den Gräbern (40 Zentimeter mit Erde bedeckt), in den Nischen der Urnenwände oder in Aschenhäusern finden. Diese Einrichtungen fehlen allerdings noch in vielen Vinschger Friedhöfen. Der Gesetzesvorschlag der Landesregierung sieht die Möglichkeit vor, Urnen außerhalb des Friedhofs aufzubewahren. Auch die Möglichkeit, die Asche zu verstreuen ist vorgesehen. Zu alledem braucht es ebenfalls noch klare Richtlinien und ausgewiese Orte, wo Asche verstreut werden darf. Auf dem Bozner Friedhof ist eine Grünfläche dafür bestimmt.

Vorbereitungen treffen
Was muss ich tun, um eingeäschert zu werden? Diese Frage stellen sich viele. Wenn jemand im Familienkreis den Wunsch mündlich äußert, wird dieser von den Angehörigen in der Regel respektiert. Eine Hilfe ist es, wenn vorher darüber gesprochen und der Wille klar festgelegt worden ist. Ist das nicht der Fall, wählen die Angehörigen die Bestattungsform. Grundsätzlich bestimmen der Ehepartner, oder die Mehrheit der Kinder, oder die Mehrheit der Geschwister. Derzeit kann der Wunsch zur Einäscherung als Testament bei einem Notar oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Dabei ist es wichtig sicherzustellen, dass diese Personen vom eventuellen Tod der/des Betroffenen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, damit sie auch handeln können. Eine Möglichkeit, den Wunsch sicher erfüllt zu bekommen, ist derzeit die Mitgliedschaft im Einäscherungsverein Socrem, einem privaten Verein mit Sitz in Bozen, der gegen eine Anmeldegebühr von 10 Euro und einen jährlichen Beitrag vom 15 Euro (Beitrag für Ehepaare 12,50 pro Person) über Mitteilungen an die jeweiligen Gemeinden dafür sorgt, dass die gewünschte Einäscherung erfolgt. Die Ermächtigung zur Bestattung, auch zur Feuerbestattung und zur Urnenaufbewahrung, stellt die Wohnsitzgemeinde aus.

Vereinfachung
„Wir wünschen uns, dass die Person ohne finanziellen Aufwand ihren Willen zur Feuerbestattung bekunden kann,“ sagt  Jonas Christanell, Präsident des Vereins „Trauerhilfe – Südtiroler Bestattungsunternehmen“. Diesem gehören elf Südtiroler Bestatter an, darunter die Vinschger Christanell und Tonezzer. Der Verein setzt sich, wie auch der Gemeindenverband, für eine Vereinfachung der Willensbekundung zur Feuerbestattung ein. Tonezzer geht noch einen Schritt weiter: „Die Menschen sollten ihre Willensbekundungen auch bei den Bestattern deponieren können“, fordert er. Er werde oft darum gebeten. Derzeit sei es allgemein  nicht möglich, verbindliche Informationen zu geben. „Vieles im Bestattungsbereich hängt derzeit in der Luft und es ist höchste Zeit, die längst überholten Gesetze aus den 30er und 40er Jahren anzupassen“, so Tonezzer. LR Richard Theiner habe klare Bestimmungen noch innerhalb des Jahres 2012 versprochen.

Kremierung und Kosten
Was kostet eine Feuerbestattung? „Die Kosten für eine herkömmlich Beerdigung mit Sarg, Blumen, Partezettel, Sterbbilder, Todesanzeige, Transport und Gebühren variieren je nach individuellen Wünschen und Vorstellungen“, sagt Bertoldin. Eine einfache, bescheidene Erdbestattung kostet bei „Angelus“ 1.400 Euro, ohne die Spesen für Todesanzeige und für Graböffnung - diese Gebühr, die Konzessionsgebühren für Grabstätten und Urnenplätze verrechnet die Gemeinde. Die Tarife sind unterschiedlich. Urnenplätze sind günstiger. Die zusätzlichen Verbrennungskosten beziffert Bertoldin mit insgesamt rund 750 Euro. Die Kremation in Bozen wird mit rund 350 Euro verrechnet (der Preis verändert sich je nach Wartezeit und Kühlung). Für den Transport, zweimal von Schluderns nach Bozen und zurück, verlangt er 400 Euro. Dazu kommt noch die Urne (ab 60 Euro). Auf den ersten Blick sei eine Einäscherung zwar teurer als eine herkömmliche Bestattung, so Bertoldin. Doch wenn man alle Spesen rund um Graböffnung, Grabstein, Grabpflege, Gebühren für Grabkonzessionen betrachte, sei ein Urnengrab langfristig gesehen günstiger.  Bei einem Grab in der Urnenwand entfällt beispielsweise die aufwändige Grabpflege, was auch möglichen Streitereien unter Angehörigen um die dafür notwendigen Mittel vorbeugen kann. Einen neuen Weg zur Förderung der Feuerbestattung hat die Gemeinde Schlanders eingeschlagen. Sie übernimmt die rund 200 Euro Mehrkosten für die Einäscherung (Differenz zwischen den Spesen für Graböffnung von 130 Euro und jenen für die Feuerbestattung, exklusive Fahrtspesen). „Erd- und Feuerbestattungen sollen gleichwertig sein. Der Preis darf eine Entscheidung nicht beeinflussen“, erklärt Vizebürgermeisterin Monika Wunderer. „Welche Bestattungsform jemand wählt, soll eine freie Entscheidung sein.“ Hilfreich dabei sind Gespräche im Bewusstsein, dass der Tod zum Leben gehört, auf den man vorbereitet sein sollte.
Wenn Frau S. die Möglichkeit gehabt hätte, ihren Willen auf einfache Weise zu bekunden, hätte sie es möglicherweise getan. Ihre Nichten fühlten sich im Nachhinein verpflichtet, den Wunsch der Tante  zu erfüllen. Nun ruht die Urne mit ihrer Asche im Familiengrab.


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2 Kommentare

  • Kommentar-Link JJ Donnerstag, 03 September 2020 16:48 gepostet von JJ

    Danke für den Beitrag zu Feuernestattung. Ich habe lange gesucht, um hilfreiche Informationen dazu zu finden, weil sich meine Schwester dafür sehr interessiert. Die Infos hier werde ich ihr mal weitergeben.

  • Kommentar-Link Hans Freitag, 20 September 2019 08:40 gepostet von Hans

    Ich denke, die Wahl der Art der Trauerfeierlichkeiten ist sehr persönlich. Es ist wichtig, die Entscheidungen des Verstorbenen zu respektieren. Mein Vater will verbrannt werden, und ich werde dafür sorgen, dass diese Entscheidung respektiert wird.

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