Durch die neue Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher gibt es weitere Lockerungen. Betroffen davon sind u.a. der Pferderennplatz Meran und die Schutzhütten.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (26. Juni) am Nachmittag die 32. Verordnung dieses Jahres unterzeichnet. In der "Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug des Landeshauptmannes Nr. 32/2020 vom 26.06.2020" werden unterschiedliche Lockerungen festgehalten, die mit der heutigen Veröffentlichung auf der Neustart-Website des Landes gültig sind.
Ab morgen, 27. Juni können die Rennveranstaltungen am Pferderennplatz von Meran wieder mit Publikumsbeteiligung stattfinden. Dabei müssen die Regelungen des operativen Protokolls, das der Verordnung als Anlage beigefügt ist, eingehalten werden. Im Hinblick auf den Restaurantbetrieb müssen auch am Pferderennplatz die im Landesgesetz Nr. 4/2020 festgelegten Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Eine weitere Lockerung betrifft die Schutzhütten. Den Betreibern ist es ab sofort gestattet mit einem Hubschrauber Container zur Hütte zu transportieren. Diese müssen dann in unmittelbarer Nähe der Schutzhütte aufgestellt werden und dürfen nicht für Bettenplätze verwendet werden. Diese Maßnahme gilt lediglich für die Sommersaison 2020, innerhalb 31. Oktober sind die Container wieder zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
LPA/fgo/ck
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft am 1. Juli sind alle Bauleitpläne und Landschaftspläne zusammengeführt.
Begonnen hat die kartographische Erfassung von Südtirols Flächen analog: Mit Hand und technischen Hilfsmitteln wurden bis in die 1990er Jahre sämtliche Daten für die Raumplanung - Siedlungen, Landschaften, Infrastrukturen und vieles andere mehr - Gemeinde für Gemeinde aufgezeichnet.
Die Digitalisierung erfolgte im Laufe der 1990er Jahre. Doch die unterschiedlichen Informationen wurden in verschiedene Pläne eingetragen: Bauleitpläne – die seit 1972 für alle Gemeinden verpflichtend geführt werden – wurden in eine Karte eingetragen. Landschaft, Schutzgebiete und alle Flächen außerhalb des Siedlungsgebietes wurden in den Landschaftsplänen festgehalten.
Nun sind erstmals alle Daten in einem einzigen digitalen Plan zusammengeführt: dem NewPlan. "Das ist eine wichtige Grundlagenarbeit, die genau zum richtigen Zeitpunkt abgeschlossen worden ist", sagt die für die Kartographie zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Denn mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft, das am 1. Juli in Kraft tritt, gilt mit NewPlan erstmals ein digitaler Karteninhalt in Südtirols Raumordnung als rechtlich verbindlich. Bis Ende Juni ist noch die analog festgehaltene Information über die Flächen ausschlaggebend.
Für alle online zugänglich
NewPlanMaps ist eine technische Karte mit Informationen aus der gesamten Landesplanung, aus den Gemeindeverwaltungen, aus der Landschaftsplanung und aus dem Landschaftsschutz. User können verschiedene Informationen herausfiltern. Zur besseren Orientierung am Bildschirm können die Daten auf Wunsch bei der Ansicht auch mit Orthofotos, aktuellen Luftaufnahmen, unterlegt werden. NewPlanMaps ist ein etwas vereinfachtes, dafür für alle Bürgerinnen und Bürger online zugängliches System.
"Wir haben Gemeinde für Gemeinde eingearbeitet", erklärt Kartograph Giorgio Zanvettor, Leiter des Landschafts- und Rauminformationssystems LARIS. Beim Übertragen wurden die Daten zugleich auch aktualisiert: Nicht immer waren die Informationen aus den getrennt geführten Planungsinstrumenten deckungsgleich. Entscheidend war dabei die Überprüfung, welches die aktuellste Bestimmung war. "Deshalb handelt es sich nicht um ein einfaches Zusammenlegen, sondern tatsächlich um die Harmonisierung der Pläne", sagt Kartograph Zanvettor. "In der Kartographie gilt: Je öfter man in verschiedene Pläne eine Information eintragen muss, desto höher ist die Fehleranfälligkeit."
Ständig aktualisierte Informationen
NewPlan wird zudem ständig aktualisiert. Alle Gemeinden erhalten ihren Zugang zum System, um ihre neu beschlossenen Informationen einzutragen. "Dabei haben wir den Eingabe-Editor so gestaltet, dass fehlerhafte Einträge sofort markiert und damit erkannt werden", so Zanvettor. Die Schaltstelle aber bleibt das Landschafts- und Rauminformationssystem LARIS in der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung: NewPlan zeigt den Kartographen dort etwaige Änderungen an, die Gemeinde informiert, wann genau die jeweilige Änderung in Kraft tritt. Ab dann ist die neue Information für alle in NewPlan ersichtlich.
LPA/jk
Ein gültiger Fahrschein ist Voraussetzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auf diese Pflicht weist Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider alle Fahrgäste hin.
Auch in der Zeit des Lockdowns und der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurde der öffentliche Personentransport, wenn auch in verringerter Form, ununterbrochen gewährleistet.
Im März und April war wegen der hohen Ansteckungsgefahr das Entwerten der Fahrscheine nicht verpflichtend und es gab entsprechende Hinweise für die Fahrgäste. Inzwischen hat sich die Situation geändert und die Fahrkarten müssen seit einigen Wochen wieder entwertet werden.
Fahrkarten müssen regulär entwertet werden
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sagt: "Die Verkehrsdienste in Südtirol werden nun zu 100 Prozent garantiert, mit allen dafür notwendigen Kosten. Da aber in den vergangenen Wochen nur ein Bruchteil der Fahrgäste regulär ihr Fahrticket entwertet hat, fallen die zusätzlichen Kosten durch das Schwarzfahren auf die öffentliche Hand und somit auf alle Bürger zurück." Der Landesrat fordert deswegen alle Fahrgäste auf, sei es Touristen als auch Pendler und Ausflügler, jede Fahrt nur mit einem gültigen Fahrschein zu machen. "Nur so wird es möglich, langfristig die Standards des öffentlichen Nahverkehrs in Südtirol zu optimieren. Jedes gültige Ticket ist nämlich auch eine Investition in neue und moderne Verkehrsmittel und ermöglicht den Ausbau des Angebots", erklärt Alfreider.
Südtirol-Pass nutzen bringt Vorteile
Bürger und Bürgerinnen sind auch angehalten, keine Fahrkarten in den Überlandbussen zu kaufen, sondern den Südtirol-Pass zu benützen. Jeder kann jetzt die Möglichkeit nutzen, den Südtirol-Pass anzufordern. Die Abo-Spesen für den Südtirol-Pass sind außerdem steuerlich absetzbar. In den nächsten Wochen werden auch wieder verstärktFahrscheinkontrollen stattfinden.
Zum Schutz der Fahrgäste und zum Schutz der Fahrer erinnert das Mobilitätsressort daran, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der Fahrt für alle Pflicht ist.
LPA/rc/san
Um innovative Start-up-Unternehmen bei der Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe zu unterstützen, hat die Landesregierung zeitbefristete Hilfsmaßnahmen beschlossen.
LPA/jw
Mit der gestern beschlossenen Änderung des Dienstleistungsvertrags des Landes mit der Südtiroler Einzugsdienste AG werden auch in Südtirol die Eintreibungsquoten gesenkt.
Seit sechs Jahren hebt die Gesellschaft Südtiroler Einzugsdienste AG für die Landesverwaltung und für andere öffentliche Körperschaften Gebühren und Strafen ein. Die Gesellschaft, an der das Land zu zwei Dritteln beteiligt ist, wurde gemeinsam mit dem Gemeindenverband im Sommer 2013 gegründet. Über dreijährige Dienstleistungsverträge wird die Einzugsdienste AG beauftragt, für Land, Gemeinden und öffentliche Körperschaften örtliche Gebühren einzuziehen. Gestern (23. Juni) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, den geltenden Dienstleistungsvertrag für den Jahreszeitraum 2020 bis 2022 zu ändern und zu ergänzen. Gleichzeitig hat sie den Landeshauptmann als für Finanzen zuständigen Landesrat zur Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.
"Mit diesen Änderungen tragen wir den Vorgaben des staatlichen Haushaltsrahmengesetzes 2020 Rechnung, das die Zwangseintreibung wesentlich ändert und die Eintreibungsquote senkt, die den Schuldnerin in Rechnung gestellt wird", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Neue Berechnungsmodi sollen gewährleisten, dass der Landesverwaltung dadurch keine Mehrkosten entstehen. Zudem beauftragt das Land die Einzugsdienste AG über den ergänzten Dienstleistungsvertrag mit der Durchführung verfahrensinterner Aktivitäten zur Einhebung von Verwaltungsstrafen, wofür es 7500 Euro bereitstellt.
LPA/jw
Lehrpersonen, die an einer Stammrollenstelle an einer italienischen Mittel- oder Oberschule interessiert sind, können bis 31. Juli um Teilnahme am ordentlichen Stellenwettbewerb ansuchen.
Insgesamt 22 Stammrollenstellen sollen an italienischen Schulen in Südtirol über einen ordentlichen Wettbewerb besetzt werden, elf davon an Mittelschulen, weitere elf an Oberschulen. An der Mittelschule sind Lehrpersonen für die Fächer Italienisch, Geschichte und Bürgerkunde sowie Geografie (4), Mathematik und Naturwissenschaften (4) sowie Technik (3) gesucht. In der Oberschule sollen freie und verfügbares Stellen in "Literarische Fächer" (4), Elektronik und Elektrotechnik (3), Biologie, Chemie und Naturwissenschaften (2) sowie Laborunterricht Mechanik (2) besetzt werden.
Die Ausschreibung des ordentlichen Wettbewerbs nach Titeln und Prüfungen für die Einstellung von Lehrpersonal an den italienischsprachigen Mittel- und Oberschulen staatlicher Art in Südtirol ist heute (24. Juni) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Ab sofort und bis 31. Juli 2020 (12 Uhr) können somit Lehrpersonen, welche die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, in der Italienischen Bildungsdirektion um Wettbewerbsteilnahme ansuchen. Gesuchsformulare finden sich auf den Landeswebseiten zu Bildung und Sprachen (http://www.provincia.bz.it/formazionelingue/scuola-italiana/). Die Ansuchen sind mittels zertifizierter Mail (Pec) an folgende assunzionecarriera@pec.prov.bz.it zu richten, oder mittels regulärer E-Mail an assunzionecarriera@pec.prov.bz.it, wobei die Kopie eines Personalausweises beizulegen ist.
Weitere Informationen finden sich auf den Landeswebseiten zu Bildung und Information (http://www.provincia.bz.it/formazione-lingue/scuola-italiana/personale-scolastico/concorsi-personale-docente.asp).
Was den geplanten außerordentlichen Wettbewerb angeht, so rechnet man für die erste Julihälfte mit Änderungen der entsprechenden Wettbewerbsausschreibung des Ministeriums. Vorgesehen sind insgesamt 21 Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen.
LPA/LPA/jw
Die Abschlusskonzerte der deutschen und ladinischen Musikschulen finden heuer cornabedingt im Internet statt.
Es braucht besonderes Engagement, um in Zeiten des Fernunterrichts Abschlusskonzerte möglich zu machen. Lehrpersonen und Schulführungskräfte der deutschen und ladinischen Musikschulen setzten dafür in den letzten Wochen und Monaten vor allem Kreativität und digitale Hilfsmittel ein.
Einige Musikschulen aktivierten YouTube-Kanäle, auf denen digitale Abschlusskonzerte und weitere musikalische Highlights der Schule für alle Interessierten abrufbar sind. Die Lehrpersonen, die ihre Schülerinnen und Schüler in den letzten Monaten, wo immer es möglich war, über Fernunterricht begleitet hatten, griffen den Nachwuchs-Musikerinnen und -Musikern dabei kräftig unter die Arme. Sie koordinierten die einzelnen musikalischen Beiträge und stellten daraus Videos zusammen.
Herausgekommen sind kleine und große Kunstwerke, die für die Musikerinnen und Musiker selbst als auch für die Zuhörenden eine inspirierende Erinnerung sind. "Wir haben versucht, das Beste aus der Situation zu machen", unterstreicht Bernhard Pircher, Direktor der Musikschule Sterzing. "Die Zeit des Online-Unterrichts hat auf jeden Fall neue Ideen und Möglichkeiten des Unterrichts zutage gefördert. Wir freuen uns aber alle wieder auf den direkten Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern." Der zwischenmenschliche Kontakt sei im Musikunterricht ausschlaggebend, denn Haltung und Klang könnten nur zu einem geringen Teil über die digitalen Medien transportiert werden, betont Pircher.
Auch die Direktorin der Musikschule Oberer Vinschgau, Simone Stanzel, freut sich über die gelungenen Ergebnisse in diesem Schuljahr – trotz der schwierigen Umstände: "Corona hat uns vor Augen geführt, dass wir als Musikschule auch in schwierigen Situationen Menschen zusammenbringen und etwas Schönes erschaffen können – das ist ein gutes Gefühl!"
An der Musikschule Bozen hingegen haben das Abschlusskonzert nicht die Schülerinnen und Schüler gestaltet, sondern die Lehrpersonen: Lehrer Stefan Geiers Eigenkomposition "Ålle zomm" beinhaltet sämtliche Instrumente, die an der Musikschule Bozen unterrichtet werden. "Wir haben gemerkt, dass der Fernunterricht auch für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern eine große Herausforderung darstellte. Ihnen ist das Stück ‚Ålle zomm‘ gewidmet – als Dankeschön fürs Durchhalten", sagt Musikschuldirektorin Margarethe Pohl.
Eine Übersicht über die digitalen Abschlussveranstaltungen 2019/20 sowie eine Auswahl anderer digitaler Konzerte der Musikschulen finden sich unter den folgenden Links:
Musikschule Brixen: Digitales Abschlusskonzert
Musikschule Oberer Vinschgau: 40 Jahre Musikschule Oberer Vinschgau
Musikschule Sterzing: Digitales Abschlusskonzert
Musikschule Bozen: Abschiedskonzert der Lehrpersonen
Musikschule Überetsch/Mittleres Etschtal
Musikschule Brixen: Digitales Abschlusskonzert
LPA/LPA/jw
Zur Absicherung der Arbeitsplätze und zur Deckung eventueller Einkommensausfälle erhalten die 76 Seniorenwohnheime einen außerordentlich erhöhten Landesbeitrag.
Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung ihre Zustimmung zu einer außerordentlichen finanziellen Absicherung der Seniorenwohnheime erteilt. Damit soll eventuellen finanziellen Ausfällen aufgrund des coronabedingten Aufnahmestopps entgegengewirkt werden. "Nicht nur in den vergangenen Wochen, aber besonders in diesen, wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 76 Südtiroler Seniorenwohnheime eine großartige Arbeit geleistet. Ihren Bemühungen ist es zu verdanken, dass die Infektionszahlen in den Heimen wesentlich geringer als im restlichen Staatsgebiet ausgefallen sind", betont Landesrätin Deeg.
Der nun gefasste Beschluss diene vor allem der Absicherung der Arbeitsplätze in den Seniorenwohnheimen. So wird der Prozentsatz des Landeseinheitsbeitrages für Seniorenwohnheime auf 98 Prozent angehoben. "Mit insgesamt fünf Millionen Euro wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die qualitativ hochwertige und hochprofessionelle Arbeit in den Heimen weiterhin garantieren zu können", unterstreicht die Soziallandesrätin. Der erhöhte Beitrag ist für jene Plätze gedacht, die aufgrund des Aufnahmestopps nicht gefüllt werden konnten. Ähnliche Mechanismen sind auch für andere soziale Dienste vorgesehen, um eventuelle Verluste öffentlich auffangen zu können.
Im Bereich der Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischer Erkrankung und Abhängigkeitserkrankungen soll die gestern (23. Juni) genehmigte Änderung die vollständige Auszahlung des Entgelts bewirken, auch wenn aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten nur Teile der Arbeitszeit geleistet werden konnten und können.
LPA/ck
Die Landesregierung hat heute den Entwurf des Nachtragshaushalts 2020 und des entsprechenden Begleitgesetzes genehmigt.
Im Zeichen der Corona-Krise und eines coronabedingt erhöhten Finanzbedarfs stehen der diesjährige Nachtragshaushalt und auch das begleitende Finanzgesetz. Beide Gesetzestexte hat die Landesregierung heute (23. Juni) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatschergenehmigt und wird sie nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermitteln.
Nach den Berechnungen der Landesabteilung Finanzen stehen dem Land Südtirol in diesem Jahr 470 Millionen Euro zuzüglich zu den bereits im Haushaltsentwurf 2020 festgeschriebenen Mitteln zur Verfügung. Dabei handelt es sich in erster Linie um Überschüsse aus dem Vorjahr, die nun – zumindest teilweise – verwendet werden können.
"Angesichts der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist die Finanzplanung sehr komplex“, berichtet der Landeshauptmann. Er verweist auch darauf, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt zu einem Teil auch für die Finanzierung der Notstandsmaßnahmen verwendet werden sollen.
Mehrere solcher Notstandsmaßnahmen finden sich auch im Entwurf des Finanzgesetzes zum Nachtragshaushalt 2020, den die Landesregierung heute ebenfalls genehmigt hat und der 27 Artikel umfasst. Mit der Gesetzesvorlage werden die Bedingungen für Landesförderungen in Corona-Zeiten in einigen Bereichen vorübergehend angepasst. Erleichterungen sind beispielsweise für die Wirtschaft vorgesehen, unter anderem was die Förderung von Messen und Veranstaltungen und das Sponsoring angeht. Auch soll das Recht auf einen Standplatz auf einem öffentlichen Markt wegen coronabedingter Nichtnutzung nicht verfallen (Art. 18).
Erleichterungen sind in der Bildungsförderung vorgesehen, beispielsweise soll die vorgegebene Studiendauer um ein zweites Jahr überschritten werden können, ohne dass der Verlust des Stipendiums droht (Art. 14). Weitere Corona-Regelungen sieht die Landesregierung im Bereich der Kleinkindbetreuung vor. Das Gesetz soll zudem auch Südtirols Gemeinden ermächtigen, in der Corona-Zeit unter bestimmten Voraussetzungen von der Einhebung von Mieten und Konzessionen abzusehen (Art. 8), wie es das Land auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 3/2020 bereits macht.
Unabhängig von den Corona-Bestimmungen beinhaltet das Begleitgesetz mehrere Maßnahmen im Bereich von Forschung und Innovation. Es schafft zudem die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen zu einer Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung antreten und somit die Voraussetzung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst erwerben können (Art. 10). Wie die Sprachkompetenz in solchen Fällen nachgewiesen und geprüft wird, soll in einem zweiten Schritt im Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat festgelegt werden.
LPA/jw
Die Landesregierung hat heute (23. Juni) beschlossen, Beherbergungsbetriebe, Bars und Restaurants im Jahr 2020 von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu befreien.
Sowohl Beherbergungsbetriebe als auch Bars und Restaurantswerden im heurigen Jahr von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) befreit. Damit kommen sie in den Genuss einer Befreiung ähnlicher jener für die Hauptwohnung. Für alle anderen Wirtschaftszweige, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen können, reduziert sich die GIS um die Hälfte. Dies hat die Landesregierung heute (23. Juni) in Absprache mit dem Südtiroler Gemeindenverband beschlossen. Die entsprechende Maßnahme wird in Kürze in einen Gesetzesentwurf eingefügt und dem Landtag übermittelt werden.
"Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. "Damit sind wir in der Lage eine beträchtliche Erleichterung zu schaffen, denn die staatlichen Maßnahmen sehen nur eine Aussetzung der Akonto-Zahlung 2020 der Gemeindeimmobiliensteuer vor." 60 Millionen Euro werden für die Finanzierung dieser Maßnahme notwendig sein.
"In Absprache mit den Gemeinden, die dadurch mit einem Mindereinkommen von circa 6 Millionen Euro rechnen müssen, haben wir entschieden, über die staatlichen Maßnahmen für den Tourismus hinauszugehen und die Gemeindenimmobiliensteuer für dieses Jahr im Wesentlichen gar nicht einzuheben", so Kompatscher. Die Vorgangsweise sei gerecht, weil die übrigen Wirtschaftszweige, die auf staatlicher Ebene von keinerlei Vergünstigung profitieren, in Südtirol eine Vergünstigung um die Hälfte erhalten. "Wir verzichten nie gerne auf Einkünfte", erklärte Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer. "In diesem Fall leisten wir jedoch gerne einen konkreten Beitrag, um die Wirtschaft und den Tourismus zu unterstützen."
Wer diese Maßnahmen in Anspruch nehmen will, muss bei der jeweiligen Gemeinde eine Eigenerklärung vorlegen. Die nicht touristischen Wirtschaftszweige müssen zudem einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen.
LPA/fgo/mpi