Die STA - Südtiroler Transportstrukturen AG und der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) setzen ihre Zusammenarbeit fort. Bereits im letzten Jahr entstand das gemeinsame Bestreben, lokale Handwerksunternehmen verstärkt in die öffentlichen Ausschreibungen der Landesmobilitätseinrichtung zu involvieren. Im Bild v. l.: lvh-Vizedirektor Walter Pöhl, STA-Direktor Joachim Dejaco, lvh-Präsident Martin Haller und STA-Präsident Martin Fill
von Albrecht Plangger - „Grazie Presidente“. Als einer von 1009 „grandi elettori“ bin ich froh, dass es so gelaufen ist. Vor dem ersten Wahlgang habe ich für mich als Kandidaten nur Mattarella und Draghi gesehen. Getippt habe ich auf Draghi. Da lag ich leider falsch. Wir hatten uns dann aber - gegen meinem Ansinnen - ab dem 2. Wahlgang mehrheitlich auf Mattarella verständigt, sodass ich dann Mattarella durchgewählt habe und somit doch noch richtig gelegen bin und sogar noch eine „fette“ Wette gewonnen habe. Das Krisenmanagement der großen Parteichefs war ganz und gar nicht gut. Die Wahlmänner/Frauen haben irgendwann aufgehört, auf die Parteichefs zu hören, bis dann nach dem 7. Wahlgang (bei dem Mattarella - wenn es nach den Parteichefs gegangen wäre - weniger Stimmen kriegen sollte als beim 6. Wahlgang) mit einem neuerlichen Stimmenzuwachs kein Weg mehr an ihm vorbeiführte und die „capigruppo“ der Parlamentsfraktionen der Mehrheitsparteien um Ministerpräsident Draghi zwei Stunden vor dem offiziellen Wahlgang den Präsidenten bitten mussten, sich im Interesse des Landes nochmals zur Verfügung zu stellen, was er dann auch getan hat. „Grazie Presidente“. Wir sind mit ihm gut gefahren. Hoffen wir jetzt, dass auch der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen für ein weiteres Mandat zur Verfügung steht und gewählt wird. Beide Präsidenten pflegen eine große Freundschaft, die uns Südtirolern sehr zu Gute kommt. Ansonsten hatte das ganze „Theater“ auch seine guten und nützlichen Seiten. So suchte man das persönliche Gespräch mit den Senatoren, mit denen man sonst nur „fachlich“ per Email kommuniziert. Auch waren alle Minister und Unterstaatssekretäre dauernd vor Ort, sodass man unkompliziert das ein oder andere Anliegen unterbringen konnte. Wir Südtiroler Parlamentarier haben die Gelegenheit genutzt, mit den Landeshauptleuten von Aosta, Trentino, Friaul, Veneto und der Lombardei ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen. Ich wünsche dem Präsidenten viel Glück und Gesundheit und dem Ministerpräsidenten Draghi jetzt eine gute Hand bei der Regierungsarbeit, die endlich wieder durchstarten darf.
Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller zeigt die Gefahren von Falschmeldungen und Internetmissbrauch auf, vor allem auf den sozialen Medien. „Junge Menschen müssen einen breiten und objektiven Zugang zur Information haben."
Der 8. Februar ist der Safer Internet Day 2022, der Welttag, der der positiven Nutzung des Internets gewidmet ist. Es handelt sich dabei um eine Veranstaltung, die jedes Jahr weltweit zelebriert und durch die Europäische Kommission unterstützt wird. Ziel ist ein verantwortungsvolles und sicheres Verhalten im Internet und dessen Nutzung.
Dies ist insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert den Kindern das Recht zu, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch frei zu äußern. Die Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass Minderjährige auch einen gerechten und breiten Zugang zur Information haben. Laut Artikel 13 derselben Konvention haben Kinder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dazu gehört auch die Freiheit, sich unabhängig von der eigenen Herkunft Informationen und Gedankengut über verschiedene Mittel beschaffen können. „Heute ist es sehr leicht, zu Informationen zu gelangen, wir werden regelrecht mit Nachrichten überflutet. Kinder und Jugendliche wachsen mit Internet und sozialen Medien auf, deshalb ist es umso wichtiger, ihnen dabei behilflich zu sein, objektive Informationen zu finden, Quellen zu erkennen und kritisch zu bewerten,“ unterstreicht die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.
Gerade in Pandemie-Zeiten hat sich gezeigt, wie leicht es ist, Meinungen im Internet zu verbreiten, die sich dann aber als so genannte fake news, also Falschmeldungen, entpuppen. Wenn man also auf neue Meldungen stößt, ist es wichtig, diese zu überprüfen. Dabei kann man sich zum Beispiel fragen, wer die Meldung verbreitet hat bzw. ob man die Nachricht überprüfen kann. Ein einfacher Tipp ist auch, sich bei einer Seite das Impressum näher anzuschauen, seriöse Seiten haben ein Impressum. Man kann auch Nachrichten, die über soziale Medien verschickt werden, aber keinen Link enthalten, ganz einfach überprüfen, indem man den Wortlaut des Textes in die Suchmaschine eingibt. Dabei stößt man dann meist auf die Webseite, aus der die Nachricht entstammt oder aber z.B. auf Einträge anderer Benutzer, die darüber berichten. Es gibt auch eigene Fakten-Check-Seiten, die es ermöglichen, Nachrichten und Links auf deren Korrektheit zu überprüfen. Bei wissenschaftlichen Artikeln, die grammatikalisch auffällig unkorrekt sind bzw. teilweise Lücken aufweisen ist dies auch ein Hinweis, dass die Meldung nicht vertrauenswürdig ist. Wichtig ist auch, auf die Angabe der Quellen Acht zu geben. Fehlen diese vollständig, kann das auch ein Indiz sein. „Kinder haben die Fähigkeit, neugierig zu sein und Dinge ganz selbstverständlich zu hinterfragen. Diese Neugierde sollten sie nicht vergessen und auch später sollte diese sie dazu antreiben, Meldungen zu hinterfragen, um sicher zu gehen, die richtigen Informationen erhalten zu haben. Denn Informationen kursieren zwar sehr schnell und kennen keine territorialen Grenzen, sie unterliegen deshalb aber auch weniger Kontrollen,“ so die Kinder- und Jugendanwältin abschließend.
(KJA)
Wie künftig mehr Frauen für die Gemeindepolitik begeistert werden können: Darüber haben sich engagierte Frauen auf Einladung des Landesbeirates für Chancengleichheit in einem Workshop ausgetauscht.
Vor Kurzem fand der zweite Workshop zum Thema "Frauen in der Gemeindepolitik" statt, der vom Landesbeirat für Chancengleichheit und dem Frauenbüro des Landes in Zusammenarbeit mit Eurac Research und dem Meinungsforschungsinstitut Apollis organisiert wurde. Dabei wurde festgestellt: Es gibt viel zu tun, aber auch viel Motivation.
Eine Studie, durchgeführt von Eurac Research und Apollis, zeigt auf, dass Frauen immer noch politisch unterrepräsentiert sind. Auf Gemeindeebene wird dies besonders deutlich: Nur 31 Prozent auf den Kandidatenlisten der Wahlen sind weiblich, in den Gemeinderäten sind schließlich nur 26 Prozent aller Mitglieder Frauen. Bewerberinnen haben folglich geringere Chancen als Männer, gewählt zu werden. Zudem zeigt die Untersuchung, dass Frauen vielfach kürzer in der Politik bleiben, womit in jeder Wahlperiode die Suche nach neuen motivierten und engagierten Frauen von vorne anfängt, erklärt Beiratspräsidentin Ulrike Oberhammer: "Der Weg in die Politik wird Frauen nicht leicht gemacht. Zum einen lasten auf ihren Schultern viele Verpflichtungen in Familie, Beruf und Ehrenamt, die das politische Engagement erschweren. Zum anderen scheint Politik traditionell ein Männergeschäft zu sein, nicht zuletzt aufgrund etablierter Netzwerke und ungünstiger Rahmenbedingungen für Frauen."
Beim Workshop diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was dagegen unternommen werden könne. Sie äußerten dazu ihre Überzeugung, dass viele kleine Maßnahmen das große Ganze ändern können. Schritt für Schritt ließen sich Aktivitäten in Bildung, Vernetzung und Medienarbeit umsetzen: Dies fange bei weiblichen Vorbildern an, die mehr in die Öffentlichkeit gerückt werden sollten bis hin zu einer geschlechtersensiblen Sprache. Zu tun gebe es viel, um eine angemessene Sichtweise der Frauen in den politischen Entscheidungsgremien auf Gemeindeebene zu erreichen. Allerdings seien auch schon viele gute Beispiele hierzulande und anderswo vorhanden, die das Institut für Public Management von Eurac Research im Auftrag des Beirates für Chancengleichheit und des Frauenbüros identifizieren, dokumentieren und veröffentlichen wird.
Konkrete Vorarbeiten und praktische Umsetzungsideen wurden in den Ergebnissen der bisherigen Workshops mit über 30 politisch engagierten Frauen zusammengetragen. Ihre Einarbeitung in einen Handlungsleitfaden soll Frauen motivieren und alle gesellschaftlichen Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sensibilisieren, ihren spezifischen Beitrag für mehr Chancengleichheit in der Politik zu leisten.
red/ck
Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, können ab sofort um einen Landesbeitrag für die laufenden Ausgaben ansuchen.
Private und öffentliche Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie die Sozialgenossenschaften vom Typ A und B, die in Südtirol im Sozialbereich tätig sind, werden vom Land Südtirol finanziell unterstützt. Sie können bis zum 28. Februar 2022, 12.00 Uhr (bei händischer Abgabe) ihre Beitragsansuchen für laufende Ausgaben einreichen.
Das Rundschreiben und die Vordrucke sind auf der Webseite des Landes im Bereich Soziales abrufbar. Die Ansuchen um den Beitrag für laufende Ausgaben sind bei folgenden Ämtern der Landesabteilung Soziales einzureichen, welche für die verschiedenen Bereiche zuständig sind:
Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion
Zuständig für Tätigkeiten im Bereich Minderjährige, Soziale Inklusion sowie Frauen in Schwierigkeiten und Familienberatungsstellen:
Bereich "Frauen in Schwierigkeiten": Alessia Brunetti (0471 418235, alessia.brunetti@provinz.bz.it),
Bereiche "Kinder- und Jugendschutz" und "Soziale Inklusion": Kathrin Lintner (0471 418239, kathrin.lintner@provinz.bz.it),
Bereich "Soziale Inklusion/öffentliche Körperschaften": Claudia Pratzer (0471 418241, claudia.pratzer@provinz.bz.it">claudia.pratzer@provinz.bz.it).
Amt für Senioren und Sozialsprengel
Zuständig für den Bereich Senioren und die bereichsübergreifende Sozialhilfe:
Bereich "Laufende Ausgaben": Doris Lanznaster (0471 418258, doris.lanznaster@provinz.bz.it) und Valeria Ferrarese (0471 418254, valeria.ferrarese@provinz.bz.it).
Amt für Menschen mit Behinderungen
Zuständig für den Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen: Hubert Morandell, Tel. 0471 418278, hubert.morandell@provinz.bz.it).
red
"Eine Rede auf höchstem Niveau, mit mehreren Hinweisen auf die feste Positionierung Italiens in Europa, auf die wichtige Rolle der Autonomien, auf den Wert des sozialen Zusammenhalts, auf die notwendigen Bemühungen zur Gleichstellung der Geschlechter; kurzum auf den Weg den Italien beschreiten muss, um ein modernes und gerechtes Land zu werden. Präsident Mattarella hat den Weg den Italien in den nächsten Jahren beschreiten muss klar vorgegeben".
Dies betont SVP-Senatorin Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe, in einer Aussendung.
„Bereits in seiner ersten siebenjährigen Amtszeit hat Staatspräsident Sergio Mattarella den Sonderautonomien und den sprachlichen Minderheiten große Aufmerksamkeit geschenkt. Er hat seine Wertschätzung durch eine Reihe von bedeutsamen Handlungen mit hohem symbolischen Wert zum Ausdruck gebracht. Seine Wiederwahl kommt einer Garantie für Stabilität für Südtirol und ganz Italien gleich. Es wird weiterhin eine national und international hochgeachtete Persönlichkeit an der Spitze der Institutionen stehen.“
Die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato haben ein Rundschreiben zu neuen Sicherheitsprotokollen für Kindergärten und Schulen in Südtirol unterzeichnet.
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Unter dem Motto „Bio – Fair – Südtirol“ fand am 26.02.2022 das Kick-Off-Ereignis zu mehr Bio im Hotel- und Gastgewerbe statt. Im „Gustelier“ des Hotel- und Gastwirteverbandes trafen sich VertreterInnen der Biolandwirtschaft, des Tourismus und der Gastronomie zum Austausch und Kennenlernen der neuen Initiative. Biologische Produkte sollen in den heimischen Gastbetrieben verstärkt zum Einsatz kommen, je nach Verfügbarkeit Produkte aus Südtirol oder aus Fairem Handel.
Kern des Konzeptes ist eine dreistufige Auslobung, nach dem Best Practice Modell von Dänemark, das ein Bronze-Silber-Gold Modell mit 138 Hotel- und Gastgewerbebetrieben bereits im Jahr 2011 eingeführt hat und bis 2019 2.961 Betriebe dafür gewinnen konnte: Mit 30 % Bio bei Essen und Getränken erlangt der Gastbetrieb den Bronze-Status, mit 60% Silber und mit 90% gilt der Gold-Status. Das Südtiroler Konzept setzt noch zwei Parameter drauf und verpflichtet die Betriebe, bei ausgewählten und verfügbaren Produkten biologische Produkte aus Südtirol (bei Äpfeln, Apfelsaft, Frischmilch, Joghurt, Butter, Wein) und biologische Produkte aus Fairem Handel (bei Kaffee, Rohrzucker, Kakao und Derivaten, Tee, Bananen) zu verwenden. Das Konzept wird nach privatrechtlichem Standard von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrolliert.
Thorsten Pitt von der Autostadt Wolfsburg des VW-Konzerns, sprach von „Bio mit Beziehung“, die er sich für das kulinarische Angebot der Autostadt für MitarbeiterInnen und BesucherInnen wünschte. Die acht Restaurants und Lebensmittel-Manufakturen sind bio-zertifiziert und Silber-Partner von Bioland. „Wir wollten unseren Produkten ein Gesicht geben, wollten die biologische Herkunft der Lebensmittel transparent kommunizieren. Genuss und Gesundheit stehen an erster Stelle.“
Die Nachfrage nach Produkten aus der Region, ethisch-fair und/oder biologisch zertifiziert, ist in den letzten Jahren stark angestiegen, auch im Hotel- und Gastgewerbe, zitierte Bioland Präsident Jan Plagge eine Verbraucherumfrage aus dem Jahr 2021. Für den Gast und den Betriebsinhaber stelle eine biologische Produktwahl die vertrauensvolle Übereinkunft dar, dass tierethische Kriterien und die Förderung von Artenvielfalt in der Natur eingehalten werden. „Die Verbraucher sind emotional ansprechbar, wenn es um das Frühstücksei oder die Herkunft des Rindsschnitzels geht.“
Vom Megatrend „bio + regional“ könne man besonders hier in Südtirol profitieren, im landwirtschaftlichen Anbau und als Tourismusland, betonte Landesrat Arnold Schuler. „Die Urlaubswahl fällt auch nach diesen Kriterien, die Gäste wünschen sich Produkte aus der Region, die natur- und tierschonend hergestellt werden.“ Das vor kurzem verabschiedete Landestourismuskonzept beinhalte demnach auch das Kriterium der Nachhaltigkeit, den sogenannten „grünen Stern“, der den besonders nachhaltig wirtschaftenden Gastronomiebetrieben verliehen werden soll.
Das dreistufige Modell „Bio, Fair, Südtirol“ mit den Bronze-, Silber- und Goldzertifizierungen für Restaurants und Gastbetriebe wurde von der Provinz Bozen, IDM, Eurac, HGV/Vitalpina Hotels, Bio Alto, den Weltläden und der Abcert Kontrollstelle ausgearbeitet. Der teilnehmende Gastronom erhält eine Bioberatung im Gastrobereich, Mitarbeiterschulung und Bio-Rechtsberatung, ebenso die Einbindung in ein Marketing- und Werbekonzept. „Mit den Einstufungen in Gold, Silber oder Bronze profiliert und differenziert sich der Betrieb klar im stärker werdenden Wettbewerb und steht für glaubwürdige, verbindliche Nachhaltigkeit, auf die immer mehr Gäste Wert legen,“ so Bioland Geschäftsführer Reinhard Verdorfer, der das Konzept vorstellte. Bioland-Vorstand Walter Steger sprach von seinen Erfahrungen als Biolandwirt und Hotelier. Zudem brachte Manfred Rinner vom Hotel Apipura am Ritten seine Erfahrungen als Hotelier und Koch ein.
In ihrer Begrüßung nahm die Bioland Vizeobfrau Nathalie Bellutti auf den ganz konkreten Mehrwert bezug, den Bioland als Wertegemeinschaft im Rahmen oft ausufernder Nachhaltigkeitsdebatten bieten könne: „Wir von Bioland mit unseren Standards und transparenten Kriterien sind eine konkrete Antwort auf die Frage, wie nachhaltige Landwirtschaft aussehen kann,“ so Bellutti.
In dieselbe Richtung führte der Vortrag des Bioland Präsidenten und Vorsitzenden der IFOAM EU-Gruppe (Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen) Jan Plagge, der den Mehrwert von Bioland als spezifischen Beitrag für die Landwirtschaft, die Politik und den Markt verortete. Aber auch wo der einzelne Landwirt sich die Frage stellt, was es bringen könnte, auf Biolandwirtschaft umzustellen. Jan Plagge hat Antworten darauf, diese sind im hauseigenen Programm 2021-2026 festgehalten, mit der Prämisse den biologisch-organischen Landbau deutlich zu beschleunigen. Es stehe auch das ambitionierte Ziel 25% Biolandwirtschaft in Europa bis 2030 ins Haus. Die Verbraucher, so Plagge, müsse man auf diesem Weg mitnehmen, und nicht länger als unmündige Konsumenten ansehen. „Wir wollen Bioland als neues auch digitales Netzwerk einer Wertegemeinschaft sehen, wo die KonsumentInnen partizipieren können, wo nicht nur LandwirtInnen eine Heimat und Orientierung finden, sondern auch Bürgerinnen und Bürger.“
Der konkrete Mehrwert von Bioland ergebe sich aus dem Zusammenschluss von bereits 10.000 Betrieben aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland und Südtirol, die von Beginn an als Fach- und Regionalgruppen stark zusammengearbeitet hätten, so Plagge. Diese Partizipation und das Gehörtwerden der individuellen Ansichten, Bedenken und Visionen mache die Qualität der Gruppen und Bündnisse bei Bioland aus.
Auf konsequente ökologische Maßnahmen folgt ökonomischer Erfolg
„Der Mehrwert Bioland entsteht aus Haltungen,“ so Jan Plagge weiter: „Natürlich fragt sich der Landwirt ob sich das rechnet, wenn er von einer Wirtschaftsform auf die andere umstellt. Doch bereits unser Gründerimpuls galt dem Gedanken: Wie kann sich der Landwirt gut halten, mit seinem Betrieb, mit seinem Leben?“ Die Verbindung von Mensch, Natur und Tier sei auch Grundlage der Marke Bioland, die nicht eine Gewährungsmarke ist wie das EU-Bio-Siegel, sondern eine Kollektivmarke, eine gemeinsame getragene ist. In einer Markenstudie zur Bekanntheit von Bio-Marken in Europas größtem Bio-Markt Deutschland aus 2021 ist Bioland unter den drei bekanntesten Marken gereiht. Ein Ergebnis, das seit 10 Jahren konstant ist.
Mitgestaltung statt Ohnmacht
Ein weiterer Mehrwert von Bioland sind die Standards, die in eigener Bauernhand liegen. Das sogenannte Bioland Parlament ist die Bioland-Delegiertenversammlung, in der deutsche und südtiroler Bäuerinnen und Bauern sowie Vertreter*innen aus der Verarbeitung die grundlegenden Entscheidungen zu Richtlinien, politischen Forderungen und Anbaumethoden treffen. Es sind die LandwirtInnen selbst, die mitgestalten und die Anliegen der Gruppen draußen in die große Versammlung tragen.
„Südtirol ist auf einem guten Weg, was die Herausforderungen für eine nachhaltige Landwirtschaft angeht,“ betonte Landesrat Arnold Schuler. Derzeit seien vielfältigste wissenschaftliche Begleitmaßnahmen im Gange, so verschiedene Monitorings zu Biodiversität, Pflanzenschutz und Abdrift, Bienenflug. Mit den Ergebnissen werde man arbeiten und die Biolandwirtschaft als wichtigen Faktor der Nachhaltigkeit auch weiterhin fördern.
Leo Tiefenthaler, Präsident der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft und des Südtiroler Bauernbundes lobte die Innovationsfreude der Biobauern bei Produkten und Maschinen: „Wir als Hauptgenossenschaft sind froh, wenn wir hier Inputs bekommen.“ Auch dass der Obstbautag des Bioland Seminars dem Thema Gentechnik gewidmet ist, sei ein konstruktives Zeichen. „Es ist gut, dass Bioland dieses Thema anspricht, wir müssen die neuen Methoden unter die Lupe nehmen und offen diskutieren.“
Das Bioland Seminar 2022 geht am Freitag, 28. Jänner weiter mit Vorträgen zur Vieh- und Almwirtschaft, zum Klimaschutz und zum „Jungen Bioland“, www.bioland-suedtirol.it
Ein Dank gilt unseren Sponsoren Raiffeisenkasse Lana und Raiffeisenverband Südtirol, der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft sowie der Abteilung Landwirtschaft der Provinz Bozen.
Ab 1. Februar gilt bekanntlich die 3G-Regelung in fast allen Lebensbereichen. In welchen Bereichen es weiterhin Ausnahmen gibt, ist Inhalt der heutigen (28. Jänner) Verordnung des Landeshauptmanns.
Ab kommendem Dienstag, 1. Februar, gilt eine weit reichende 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) für den Zugang zu vielen Bereichen des alltäglichen Lebens. Einige Ausnahmen - sprich bestimmte Handelstätigkeiten - dagegen bleiben weiterhin von dieser Pflicht ausgenommen: Dort ist der Zutritt also weiterhin ohne grüne Bescheinigung (Green Pass) gestattet. Während der Staat die grundsätzlichen Vorschriften bereits am 7. Jänner per Gesetzesdekret geregelt und Landeshauptmann Arno Kompatscher diese mit der Verordnung Nr. 3 am 13. Jänner übernommen hatte, ließ der Staat mit einem präzisierenden Gesetzesdekret vom 21. Jänner die Liste der ausgenommenen Handelstätigkeiten folgen. Diese hat der Landeshauptmann am heutigen Freitag (28. Jänner) mit Verordnung Nr. 5 übernommen.
3G-Regelung ab 1. Februar
Zur Erinnerung: Vom kommenden Dienstag, 1. Februar und bis Donnerstag, 31. März gilt die 3G-Regelung zusätzlich zu den bereits zuvor geregelten Bereichen auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern, Bank- und Finanzdiensten sowie zu Handelstätigkeiten. Davon ausgenommen sind Handelstätigkeiten, die Grund- und wesentliche Bedürfnisse der Person decken. Dort ist der Zugang weiterhin ohne Greenpass möglich.
Handelstätigkeiten ohne 3G-Pflicht
Diese Ausnahmen von der 3G-Prlicht lassen sich in vier Bereiche einteilen: Erstens Zugang zu Handelstätigkeit mit Lebensmitteln und Grundbedarfsmitteln, zweitens Zugang zu Dienstleistungen für Gesundheitsbedürfnisse, drittens für Sicherheitserfordernisse und viertens für Justizerfordernisse.
Eine eigene Anlage in der Verordnung erläutert, welche Bereiche zum Handel mit Lebensmitteln und Grundbedarfsmitteln zählen, darunter der Einzelhandel in Hyper-, Super- und Minimärkten sowie anderen Geschäften mit Lebensmitteln; allerdings ist bei Konsum vor Ort die 3G-Regel Pflicht. Ebenso zählen Tier- und Tierbedarfshandlungen, Tankstellen und Einzelhandel mit Brennstoffen für Hausgebrauch und Heizung, aber auch der Detailhandel mit hygienisch-sanitären Artikeln.
Zugang ohne grüne Bescheinigung gibt es auch für alle Gesundheitsbedürfnisse, sprich für die Beschaffung von Arzneimitteln und gesundheitlichen Produkten. Entsprechend ist der Zugang zu Apotheken, Parapharmazien, aber auch zu Geschäften mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Optikartikeln ohne grüne Bescheinigung möglich, ebenso wie zu Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie zu tierärztlichen Einrichtungen für alle Zwecke der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung. Dies gilt auch für Begleitpersonen.
Zu den Sicherheitserfordernissen schließlich zählen die öffentlich zugänglichen Büros der Polizeidienste und örtlichen Polizei, und zu den Justizerfordernissen der Zugang zu Justiz- und Sozialämtern - ausschließlich für unaufschiebbare und dringende Anzeigen von Opfern von Straftaten oder für Anträge auf gerichtliches Einschreiten zum Schutz von Minderjährigen oder entmündigten Personen.
Die Verordnung Nr. 5/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.
mpi/gst