Ab Sonntag gelten in Südtirol noch strengere Coronaregeln. Die bereits bisher geltende Ausgangssperre gilt weiterhin. Die ernste Lage erfordert weitere Maßnahmen.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen (12. Februar) Freitag eine neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 7/2021) unterzeichnet. Darin werden die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus, die am vergangenen Freitag, 5. Februar bekannt gegeben worden waren, weiter verschärft. Die neue Verordnung tritt mit Sonntag, 14. Februar (0.00 Uhr) in Kraft und gilt vorerst bis zum 28. Februar 2021.
"Die Lage ist sehr ernst. Wir haben nach wie vor ein sehr hohes Infektionsgeschehen im Land. Neu hinzugekommen ist die Gefahr, die von den neuen Virusvarianten ausgeht", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Deshalb gelte es jetzt, daheim zu bleiben.
"Unsere Krankenhäuser sind stark belastet. Eine weitere kontinuierliche Steigerung von Infizierten ist kaum zu bewältigen", warnt Gesundheitslandesrat Thomas Widmann. "Die Infektionsketten können allein durch das viele Testen nicht mehr unterbrochen werden. Es braucht nun eine spürbare Eindämmung der Risiken. Für jene Gemeinden, in denen neue Varianten festgestellt werden sollten, oder der Verdacht darauf besteht, sind zusätzliche Sonderregeln vorgesehen."
An Regeln und Ausgangssperre halten
"Wir sind in der aktuellen Situation leider gezwungen, die Maßnahmen zu verschärfen. Die Bevölkerung ist ausnahmslos dazu aufgerufen, sich an die geltenden Regeln zu halten", sagt der Landeshauptmann. "Prinzipiell gilt eine allgemeine Ausgangssperre. Die Menschen sind dazu angehalten, nur aus dringlichen Gründen das Haus zu verlassen."
Landeshauptmann Kompatscher wendet sich mit diesem eindringlichen Aufruf an die Bevölkerung. "Allein mit Vorschriften ist es jedoch nicht getan. Nur ein entsprechendes Verhalten auch im privaten Bereich, wird es uns ermöglichen, die Infektionszahlen drastisch zu senken und das Leben aller hoffentlich bald wieder zu vereinfachen", betont Kompatscher. "Dieses Ziel werden wir nicht erreichen, wenn einige sich aus der Solidarität ausklammern und die Regeln bei jeder Gelegenheit umgehen."
Kontakte auf Minimum beschränken
Prinzipiell gilt, Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Sämtliche Zusammenkünfte von Menschen sind strengstens untersagt, auch der Besuch von Verwandten oder Freunden. Erlaubt ist es lediglich, zur Arbeit zu gehen (in jenen Bereichen, in denen noch gearbeitet werden kann). Erlaubt sind auch der Einkauf von Lebensnotwendigem und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten (dazu gehört auch das Testen), sowie das Erledigen von unaufschiebbaren und dringlichen Erfordernissen, beispielsweise die Pflege von pflegebedürftigen Eltern. Der Spaziergang und die individuelle sportliche Betätigung sind nur im Umfeld der eigenen Wohnung, und zwar von Zuhause ausgehend erlaubt. Der Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in einer anderen Gemeinde ist weiterhin möglich. Erlaubt bleibt weiterhin der Gottesdienstbesuch in der eigenen Gemeinde.
Die neu geregelten Bereiche
Folgende Bereiche sind unter anderem neu geregelt: Die Liste der Geschäfte, die geöffnet bleiben dürfen, ist auf jene der Lebensmittel und der Güter des täglichen Bedarfs reduziert worden. Für Handwerk, Industrie und Bauwesen gelten neue verschärfte Sicherheitsprotokolle und das regelmäßige Testen gemäß Sicherheitsprotokoll und Vereinbarung mit dem Gesundheitsbetrieb. In den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften gilt ab dem Alter von 12 Jahren die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen. Für Bars ist kein Abholservice mehr erlaubt. Aufrecht bleibt das Abholen von Speisen von Restaurants sowie der Lieferservice von Restaurants. Die Verköstigung von Arbeitern in Restaurants auf Vertragsbasis ist ausgesetzt. Die Schutz- und Skihütten müssen geschlossen bleiben.
In Bezug auf die Kleinkindbetreuung, sozialen und soziosanitären Dienste bleibt bis auf Weiteres die geltende Regelung aufrecht. Die Tätigkeiten der noch erlaubten personennahen Dienste dürfen nur mit Vormerkung und Verwendung von FFP2-Masken vonseiten aller Beteiligten erfolgen.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Arbeiter und Angestellte, Familien und Unternehmen zu lindern, arbeitet die Landesregierung in diesen Wochen intensiv an einem umfangreichen Maßnahmenpaket. Die dafür notwenigen Mittel sollen Anfang März vom Südtiroler Landtag ermächtigt werden.
LPA
Test-Reihen im produzierenden Gewerbe, FFP2-Masken in Risikobereichen und eine Überarbeitung der ATECO-Liste kündigte LH Arno Kompatscher heute (9. Februar) an.
In der Pressekonferenz nach der heutigen Sitzung der Landesregierung (9. Februar) ging Landeshauptmann Arno Kompatscher auf die Notwendigkeit ein, zusätzliche Regeln zu der am gestrigen Montag in Kraft getretenen Verordnung Nr. 6/2021 einzuführen. "Die Infektionszahlen sind alles andere als gut. Das Infektionsgeschehen ist diffus, hinzu kommt das Auftreten der Mutation", erklärte der Landeshauptmann. "Das macht weitere Maßnahmen notwendig."
Regelmäßige Testungen in Handwerk und Industrie
So hat sich die Landesregierung in Absprache mit den Sozialpartnern jüngst darauf geeinigt, regelmäßig breit angelegte Testungen im produzierenden Gewerbe vorzunehmen. Dafür werde man per Rundschreiben genau festlegen, was in diesem Zusammenhang die Handwerks- und Industrieunternehmen leisten müssen und was die öffentliche Verwaltung zur Verfügung stellen kann, um diese Tests abzuwickeln. "Dadurch kann es uns gelingen, das Infektionsgeschehen in einem weiteren Bereich zu kontrollieren", so Kompatscher.
FFP2-Masken in Risikobereichen
Der Landeshauptmann hat heute auch angekündigt, das Tragen von FFP2-Masken in bestimmten Bereichen in naher Zukunft zu verordnen. "Seit einiger Zeit gibt es die dringende Empfehlung, diese Masken in geschlossenen Räumen, wo sich mehrere Menschen aufhalten, zu tragen. Nun werden wir diese erhöhte Schutzmaßnahme verpflichtend machen. Gleichzeitig haben wir heute vereinbart, dass die öffentliche Verwaltung unter Mithilfe des Zivilschutzes FFP2-Masken für bedürftige Personen zur Verfügung stellt, damit es künftig in Risikobereichen allen möglich sein wird, diesen effizienteren Mund-Nasen-Schutz zu tragen", erklärte Landeshauptmann Kompatscher.
Liste der Ausnahmen einschränken
Zu den Ausnahmen laut ATECO-Kodex im Handel präzisierte Landeshauptmann Kompatscher, dass diese noch überarbeitet werden. "Ziel muss es sein, dass die offenen Geschäfte auch wirklich nur Güter des täglichen Bedarfs – Lebensmittel, aber nicht nur – anbieten", so Kompatscher. Die entsprechende Regelung werde man noch genau definieren und sie soll ab kommender Woche gelten.
Intensivere Kontrollen kündigte der Landeshauptmann vor allem beim Abholen von Speisen und Getränken an: "Schon bisher galt die Regel, dass abgeholte Speisen und Getränke nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen konsumiert werden dürfen, damit es nicht zu Menschenansammlungen kommt." Da es immer wieder und im ganzen Land zu solchen Ansammlungen komme, soll nun verstärkt kontrolliert werden.
Verhalten ändern
Landeshauptmann Kompatscher rief die Bevölkerung erneut dazu auf, sich auch im privaten Bereich an die Regeln zu halten. Ziel sei es bisher immer gewesen, Schule und Arbeit in Präsenz zu erhalten, auch weil in Südtirol staatliche Hilfeleistungen wesentlich geringer ausfallen würden als anderswo. Nun müssten die Südtirolerinnen und Südtiroler jedoch eine weitere Anstrengung unternehmen: "Der Lockdown allein nützt nichts, wenn wir nichts an unserem Verhalten ändern. Das Schließen von Tätigkeiten reicht nicht aus, um die Infektionszahlen zu drücken. Es braucht auch die entsprechende Disziplin der Bevölkerung und weitere Schutzmaßnahmen", schloss Landeshauptmann Arno Kompatscher seine Ausführungen mit einem eindringlichen Appell.
Link zum Video der Pressekonferenz:
Pressekonferenz vom 09.02.2021 nach Sitzung der Landesregierung mit LH Arno Kompatscher
mpi
Südtirols Bürgermeister wurden am Samstag von Landeshauptmann Arno Kompatscher über die neuen Regelungen der Dringlichkeitsmaßnahme für die nächsten drei Wochen informiert. Sie sprachen ihm ihre volle Unterstützung zu und appellieren gleichzeitig an die Bürger, sich an die vorgegebenen Regeln zu halten. „Die Allermeisten halten sich seit Monaten daran, der Appell richtet sich aber vor allem an die „schwarzen Schafe“, denen die Regeln gleichgültig sind und die den Ernst der Lage nicht erkennen wollen. Nur, wenn wir zusammenhalten, können wir den Lockdown nach drei Wochen beenden“, sagt der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer.
Landeshauptmann Arno Kompatscher schilderte bei der Videokonferenz mit über 110 Bürgermeistern kurz die derzeitige Lage und die Gründe für die jüngste Entscheidung, eine neue Dringlichkeitsmaßnahme zu erlassen. Die Bürgermeister zeigten sich mit dem Landeshauptmann und mit der Landesregierung solidarisch. Sie stellten ebenfalls des Öfteren fest, dass die Einhaltung der Regeln von einigen Menschen nicht mehr ganz erstgenommen und daher missachtet wird. Diese Situation scheint im ländlichen Bereich schlimmer als in den Städten zu sein. „Es wird deshalb in diesen drei Wochen vermehrte Kontrollen geben. Bei Nichteinhaltung der Regeln werden Strafen ausgestellt“, bekräftigt Schatzer. Die strengere Gangart der Kontrollen und Strafen wird nicht nur wegen der neuen Maßnahme des Landeshauptmannes eingeschlagen, sondern auch, weil sich viele Bürger einen restriktiveren Weg erwarten. „Bürger, die sich seit Beginn der Pandemie immer an die Regeln gehalten und damit Verantwortung übernommen haben, akzeptieren immer weniger, wenn andere die Regeln ignorieren. Die Konsequenzen müssen jedoch alle tragen“, sagt Schatzer. Die Kontrollen werden im öffentlichen Bereich, in Betrieben und Geschäften, aber auch auf Baustellen durchgeführt. Ein Problem bleibt weiterhin der private Bereich. Hier muss noch einmal sensibilisiert und an die Eigenverantwortung der Menschen hingewiesen werden.
Für die vermehrten Kontrollen ersuchten die Bürgermeister den Landeshauptmann um verstärkte Unterstützung vonseiten der staatlichen Ordnungskräfte und übermitteln gleichzeitig den eindringlichen Appell an die Bevölkerung zur strikten Einhaltung der neuen Vorgaben in den nächsten drei Wochen.
I Sindaci dell'Alto Adige nella giornata di sabato sono stati informati dal Presidente della Provincia Arno Kompatscher sulle nuove regole dell’ordinanza presidenziale contingibile per le prossime tre settimane. I Sindaci hanno espresso il loro pieno sostegno al Presidente. Nello stesso tempo i Sindaci fanno appello ai cittadini di rispettare le regole stabilite, la maggior parte della popolazione vi aderisce da mesi, ma l'appello è principalmente rivolto alle cosiddette “pecore nere” che sono indifferenti alle regole e non vogliono riconoscere la gravità della situazione. “Solo se restiamo uniti possiamo porre fine a questo lockdown che durerà per tre settimane", afferma il Presidente del Consorzio dei Comuni Andreas Schatzer.
Il Presidente della Provincia Arno Kompatscher in occasione della videoconferenza con oltre 110 Sindaci ha descritto brevemente la situazione attuale e ha spiegato le ragioni della recente decisione di emanare una nuova ordinanza di emergenza. I Sindaci hanno espresso la loro solidarietà al Presidente e alla Giunta provinciale. Hanno anche riscontrato che in molte occasioni il rispetto delle regole non viene più preso sul serio ed anzi le stesse vengono ignorate dalle persone indisciplinate. Soprattutto nelle zone rurali la situazione si presenta più grave che nelle aree urbane. “Ci saranno quindi più controlli nelle prossime tre settimane e le violazioni alle diposizioni impartite dalla Provincia saranno comminate con sanzioni amministrative", afferma Schatzer. D’altra parte, i cittadini che hanno sempre osservato le regole sin dall'inizio della pandemia, mostrando senso di responsabilità, sono sempre meno disposti ad accettare il mancato rispetto delle regole da parte dei disubbidienti. I controlli saranno effettuati nelle aree pubbliche, nelle aziende e nei negozi, ma anche nei cantieri. Il settore privato continua però ad essere un problema. Qui abbiamo bisogno di aumentare nuovamente la sensibilizzazione e fare appello alla responsabilità delle persone.
Per i maggiori controlli, i sindaci hanno chiesto al Presidente della Provincia un maggiore sostegno da parte delle Forze dell’Ordine e nel contempo rivolgono un caloroso appello alla popolazione affinché si attenga rigorosamente alle prescrizioni nelle prossime tre settimane.
Werte Freunde und Gönner des MGV Schlanders,
seit dem fernen Jahr 1997 veranstalten wir im damals neueröffneten Kulturhaus von Schlanders mit Freude und Begeisterung den traditionellen MGV – BALL und die von Euch liebgewonnene REVUE als Höhepunkt ! Heuer zum 25 JÄHRIGEN JUBILÄUM hätten wir liebend gerne in unbeschwerter Atmosphäre live für Euch gespielt und zusammen gefeiert , doch leider macht uns der verflixte VIRUS einen Strich durch die Rechnung .
Aber gerade in Zeiten wie diesen , voller Entbehrungen, Unsicherheit und Zukunftsangst, möchten wir Euch TROTZ ALLEM mit unserer REVUE 2021 einen unbeschwerten, humorvollen Abend darbieten . Ja ihr habt richtig gelesen : Es gibt auch heuer eine REVUE , covidabstandsgerecht ONLINE mit aktuell Brisantem, gespickt mit Schmankerln und lustigen Erinnerungen aus den letzten 25 Jahren direkt auf die Bildschirme bei Euch zu Hause ! Wir wünschen gute Unterhaltung ! Lasst Euch überraschen.
Premiere ist am unsinnigen Donnerstag, den 11. Februar 18 Uhr
weitere Aufführungen gibt es am Freitag, 12. Februar, Samstag, 13. Februar und Sonntag, 14. Februar.
Für die Eintrittskarte klickt Ihr bitte auf folgenden Link:
https://www.eventbrite.de/e/mgv-revue-2021-totgesagte-leben-langer-tickets-138770264597
Daheimbleiben heißt es ab 8. Februar. Nach Bars und Restaurants schließen Geschäfte. Schulen gehen in Fernunterricht. Die neue Verordnung mit strengeren Anti-Corona-Maßnahmen ist unterzeichnet.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Samstagmittag (6. Februar) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 für 2021 unterschrieben. Diese Verordnung enthält neue und strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und ist vom Montag, 8. Februar bis Sonntag, 28. Februar in Kraft.
Weniger Bewegungen und Kontakte
Prinzipiell gilt, unabhängig von der Uhrzeit, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.
Auch innerhalb des Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungenerlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit (darunter die Notwendigkeit, sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben, die Hunde zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone zu bringen oder die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz oder zu jenem des Partners) begründet sind.
Es gilt, beim Verlassen der Wohnung stets eine Eigenerklärungmit sich zu führen. Alternativ kann diese auch bei der Kontrolle durch die Ordnungskräfte ausgefüllt werden.
Erlaubt sind auch Spaziergänge sowie Individualsport, allerdings von zu Hause aus. Individuelle Sportaktivitäten zu Fuß oder mit dem Fahrrad dürfen auch über die eigene Gemeindegrenze hinausführen. Sportliche und motorische Tätigkeiten im Freien sind von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr erlaubt. Man muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn man andere trifft, mit denen man nicht zusammenlebt. Es gilt jedenfalls, einen Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.
Bars, Restaurants und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen
Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Weiterhin erlaubt sind der Abholservice von 5 Uhr bis 20 Uhr und der Zustelldienst von 5 Uhr bis 22 Uhr. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen untersagt.
Die touristische Beherbergungstätigkeit wird eingestellt. Ab Montag sind keine neuen Ankünfte von Gästen mehr erlaubt. Offenbleiben dürfen Beherbergungsbetriebe für die Unterbringung von Gästen aus beruflichen Gründen wie etwa Geschäftsreisende oder Arbeiter.
Lebensmittelgeschäfte, Friseure und Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten
Die Tätigkeiten im Detailhandel sind ausgesetzt, auch in Einkaufszentren, mit Ausnahme jener Tätigkeiten, die Lebensmittel und Grundbedarfsgüter (entsprechend der ATECO-Codes), verkaufen. Diese Tätigkeiten bleiben sonntags geschlossen. Apotheken, Paraapotheken, Zeitungskioske und Tabakläden sowie Geschäfte des Lebensmittelverkaufs sind von diesen Einschränkungen ausgenommen. Im Rahmen der ausgesetzten Detailhandelstätigkeiten ist der Verkauf über die Distanz oder durch Hauszustellung zulässig. Die Tätigkeiten des Einzelhandels in den Einkaufszentren bleiben sonntags geschlossen.
Alle Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien, der Bestattungsdienste, der Friseure, Barbiere und der Podologen, sind ausgesetzt. Bei den zugelassenen Berufen der Körperpflege muss das Personal FFP2-Masken zum Schutz der Atemwege verwenden.
Produktions- und Handwerksbetriebe können unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle und mit der Empfehlung, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen, weiterarbeiten. Das Tragen von FFP2-Masken in den Betrieben wird empfohlen. Wo immer möglich, soll im Smart-Working-Modus gearbeitet werden, um Kontakte zu minimieren.
Schulen im Fernunterricht, soziale Dienste bleiben geöffnet
Die Mittelschulen und die Oberschulen stellen ab Montag (8. Februar) den Unterricht wieder auf den Fernmodus um, während die Grundschulen am Donnerstag (11. Februar) in den Fernunterricht wechseln. In der Woche darauf werden die Schulen wegen der Faschingsferien für eine Woche geschlossen. Alle Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme der Oberstufe, kehren nach den Faschingsferien, also am 22. Februar, wieder zum Präsenzunterricht zurück.
Kleinkindbetreuungsdienste, soziale und soziosanitäre Dienste und Einrichtungen sowie Kindergärten bleiben geöffnet.
mb/san
Ab Montag (8. Februar) gelten in Südtirol neue und strengere Regeln zum Schutz vor Corona. Die Verordnung wird am Abend unterzeichnet. Die Landesregierung ruft zu Solidarität und Mitarbeit auf.
Die neue Dringlichkeitsmaßnahme mit strengeren Regeln zur Eindämmung des Coronavirus wird heute Abend (5. Februar) unterzeichnet. Die Verordnung gilt von Montag, 8. Februar bis Sonntag, 28. Februar. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Aufforderung unabhängig von der Uhrzeit, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Die Wohnsitzgemeinde darf nur aus dringend notwendigen Gründen (Arbeit, Gesundheit) verlassen werden. Bars, Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Geschäfte, mit Ausnahme derjenigen, die Waren verkaufen, die für das tägliche Leben notwendig sind (entsprechend den ATECO-Codes), schließen. Die Schulen stellen auf Fernunterricht um. An Orten, wo das Infektionsrisiko besonders hoch ist, gilt die Pflicht, eine FPP2-Maske zu tragen. Für Handwerks- und Produktionsbetriebe sind Corona-Tests vorgesehen.
Solidarität zeigen, um möglichst schnell wieder Freiheiten zu erreichen
"Durch die offensive Teststrategie haben wir es geschafft, die Situation in Gesundheitseinrichtungen unter Kontrolle zu halten, aber die Mutation des Viruses und das letzthin stetige Steigen der Infektionszahlen haben uns gezwungen noch mehr einzugreifen", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (4. Februar) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Landesräten Philipp Achammer, Waltraud Deeg, Giuliano Vettorato und Thomas Widmann.
In Bezug auf die neuen Einschränkungen unterstrich der Landeshauptmann, dass Regeln allein nicht genug seien. "Beim Einhalten der Regeln braucht es den Einsatz aller, vor allem auch im privaten Bereich. Es geht hier um eine Frage der Solidarität, insbesondere jenen gegenüber, die aufgrund der Einschränkungen den höchsten Preis zahlen. Nur so können wir aus dieser Situation herauskommen, nach drei Wochen ein Stück Freiheit wiedererlangen und mit mehr Hoffnung in die Zukunft blicken, die dank Impfstoffen eine allmähliche Rückkehr zur Normalität ermöglichen soll", sagte Kompatscher.
Steigende Infektionszahlen und Virusmutation zwingen zum Eingreifen
Die allererste gestern in Südtirol offiziell nachgewiesene Mutation des Coronavirs, die sich bekanntlich viel schneller verbreitet, veranlasste die Landesregierung zur Entscheidung strengere Maßnahmen einzuführen. "Die Situation ist ernst und das Engagement aller ist gefragt“, betont auch Gesundheitslandesrat Thomas Widmann. Der Landesrat erklärt: "Ich glaube nach wie vor an einen Pakt miter Bevölkerung, denn wir haben es selbst in der Hand. Nur gemeinsam können wir die weiter Corona-Ausbreitung bekämpfen."
Fernunterricht für die Grund-, Mittel- und Oberschulen
Die Mittelschulen und die Oberschulen stellen bereits ab Montag, 8. Februar, den Unterricht wieder auf den Fernmodus um, während die Grundschulen am Donnerstag, 10. Februar, in den Fernunterricht wechseln. In der Woche darauf werden die Schulen wegen der Faschingsferien geschlossen. Alle Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme der Oberstufe, kehren nach den Faschingsferien, also am 22. Februar, wieder zum Präsenzunterricht zurück. Bei Rückkehr in den Unterricht soll massiv getestet werden (siehe eigene Pressemitteilung).
Bildungs- und Arbeitslandesrat Philipp Achammer führte aus, dass es unausweichlich geworden sei, eine Entscheidung zu treffen: "Wir haben bisher zwei Prinzipien vertreten: Menschen solange wie möglich arbeiten zu lassen und einen Präsenzunterricht ebenfalls so lange wie möglich zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen haben sich leider verändert, weshalb es unausweichlich war, diese Entscheidung zu treffen." Die teilweise Schließung der Betriebe und der Bildungseinrichtungen für die nächsten drei Wochen sei Ausdruck für das Bemühen der Landesregierung, eine für alle verträgliche Lösung zu finden, so Achammer.
"Die Zahlen zeigen, dass die in den Schulen angewandten Sicherheitsprotokolle funktionieren - sagte der italienische Bildungslandesrat Giuliano Vettorato. Die Entscheidung zur Schließung sei jedoch aufgrund der nicht abnehmenden Infektionszahlen obligatorisch. Mit dem Fernunterricht habe man positive Erfahrungen gemacht, so Vettorato.
Kleinkindbetreuung, soziale und sozio-sanitäre Dienste bleiben offen
"Auch aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Lockdown haben wir nun besonders Familien, junge Menschen, ältere Menschen und Menschen in schwierigen Lebenslagen im Blickfeld. Darum haben wir entschieden, Dienste in diesen Bereichen, wie Kleinkindbetreuung, soziale und sozio-sanitäre Dienste, weiterhin geöffnet zu lassen“, hob Soziallandesrätin Waltraud Deeg hervor. Erfreut zeigte sich Deeg darüber, dass die Impfaktion in den Seniorenwohnheimen gut voranschreite – bisher sei bereits in 54 der 76 Heime die zweite Impfdosis verabreicht worden. Es gelte jedoch, auch und vor allem zum Schutz der schwächeren Menschen, in den kommenden drei Wochen die strengeren Regelungen einzuhalten, um danach wieder etwas mehr an Normalität leben zu können, sagte die Soziallandesrätin.
Spaziergänge sowie Individualsport von zu Hause aus möglich
Bei der Pressekonferenz wurde unterstrichen, dass Lebensmittelgeschäfte, Tabaktrafiken, Apotheken und Paraapotheken und die Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs verkaufen (entsprechend den ATECO-Codes) offen bleiben. Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten, unter der Auflage, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen.
Erlaubt sind weiterhin Spaziergänge sowie Individualsport von zu Hause aus, selbstverständlich unter Einhaltung der AHA-Regeln, also mit Mundschutz, Abstand und Handhygiene. Verboten bleiben Versammlungen jeglicher Art.
mb/san
Ob es in Südtirol rasch einen Lockdown gibt, werden die nächsten Tage entscheiden, hieß es heute in der Videokonferenz zwischen Landesregierung und Sozialpartnern. Vorsicht bleibt Gebot der Stunde.
Wenn sich die Entwicklung des Infektionsgeschehens in den nächsten Tagen nicht bessert, wird die Landesregierung in härtere Vorbeugemaßnahmen gegen das Coronavirus treffen müssen. Unabhängig davon braucht es noch einmal den Schulterschluss der gesamten Gesellschaft, sich an die Regeln zu halten. Denn sonst wird auch ein harter Lockdown das Infektionsgeschehen nicht dauerhaft beruhigen. Dies war die zentrale Botschaft der Südtiroler Landesregierung an die Sozialpartner in einer gemeinsamen Videokonferenz am heutigen (3. Februar) Vormittag.
Landeshauptmann Arno Kompatscher, Gesundheitslandesrat Thomas Widmann und Bevölkerungsschutz-Landesrat Arnold Schuler betonten zu Beginn der Konferenz, dass die längerfristige Hoffnung in der Impfung eines wesentlichen Teils der Bevölkerung liege. "Aber bis dahin müssen wir durchhalten. Dies gelingt nur, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die Regeln hält – besonders auch im privaten Bereich, wo wir nicht kontrollieren können", sagte Landeshauptmann Kompatscher und erinnerte an die tragende Rolle, die auch die Sozialpartner dabei spielen können.
Die Landesregierung wird die epidemiologische Entwicklung akribisch beobachten und sowohl die Zahl der belegten Betten in Intensivstationen und Krankenhäusern im Blick behalten als auch die Inzidenzzahlen und weitere Parameter.
Maßnahmen im Fall eines harten Lockdowns
Sollte ein harter Lockdown nötig sein, möchte die Landesregierung die Dauer so kurz wie möglich halten, kündigte Landeshauptmann Kompatscher an. Oberstes Ziel sei dann, die die Bewegungen und somit die Begegnungen von Menschen auf ein Minimum zu reduzieren: Bewegungen außer Haus würden dann auf das Allernotwenigste – sprich aus Arbeits-, gesundheitlichen Gründen und ähnliches – reduziert und auch auf das Gemeindegebiet beschränkt werden.
Für die Schule würde ein Lockdown vor oder nach den Semesterferien einen Wechsel in den Fernunterricht bedeuten – mit dem Ziel, den Ausfall des Präsenzunterrichts so kurz wie möglich zu halten. Die Ausgangssperre von derzeit 22 Uhr würde von um einige Stunden vorverlegt. Berufliche Tätigkeiten würden, wo immer möglich, auf Homeoffice reduziert, in der öffentlichen Verwaltung ohnehin, aber möglichst auch im privaten Sektor. Wo dies nicht möglich ist – etwas im produzierenden Gewerbe und auf Baustellen – sei noch penibler auf Disziplin zu achten, eventuell könne man hier bei den Sicherheitsprotokollen nachschärfen: Ein Weg, den auch die Sozialpartner teilweise vorschlugen.
Stärkere Kontrollen der Ordnungsrkäfte gefordert
Diskutiert wurden im heutigen Treffen auch viele flankierende Maßnahmen, die unabhängig von einem Lockdown erfolgen können, beispielsweise eine Nachbesserung bei den Sicherheitsprotokollen. Vor allem die Arbeitnehmerseite forderte wesentlich stärkere Kontrollen und Präsenz der Ordnungskräfte, da der Aufruf zur Eigenverantwortung aus ihrer Erfahrung nicht ausreiche. Landeshauptmann Kompatscher teilte diese Meinung: "Auch wir sehen hier noch Luft nach oben: Sowohl die staatlichen, vor allem aber auch die Ordnungshüter der Gemeinden sind hier noch mehr gefordert. Ich werde das heutige Sozialpartnertreffen zum Anlass nehmen, hier nachzuhaken." Das Land werde über die Forstbehörde weiterhin seinen Beitrag leisten.
Sowohl den Vertretern der Wirtschaft als auch den Arbeitnehmern waren finanzielle Ausgleichsleistungen wichtig. Kompatscher versicherte, das Land strebe weiterhin die Möglichkeit an, dafür Finanzmittel aufnehmen zu können: "Wir waren uns auf technischer Ebene mit der italienischen Regierung bereits einig, wie wir dies trotz grundsätzlichen staatlichen Verschuldungsverbots regeln können. Nach Ende der Regierungskrise wollen wir mit der nächsten Regierung an das bisherige Verhandlungsergebnis möglichst schnell anknüpfen."
Alle waren sich einig, dass nur eine hohe Impfrate langfristige Erleichterung bringen kann. Bis dahin aber braucht es die gemeinsame Anstrengung. Die Strategie des Landes, viel zu testen, sei hier der richtige Weg, war man sich einig, aber genauso wichtig sei es, dass sich die gesamte Bevölkerung an die Regeln hält, erinnerte der Landeshauptmann am Ende der Videokonferenz.
gst
Laatsch - „Mit diesem alten Gerät ist es schon fast eine Kunst, eine so gute Loipe zu präparieren“, betont Sonja Wallnöfer. Trotz aller technischen Unzulänglichkeiten lassen sich Markus Gostner und seine Helferinnen und Helfer vom Sportverein nicht entmutigen. Tagtäglich bringen sie die rund 2,5 Kilometer lange Langlaufloipe mit dem alten SKibob in Form. Sie scheuen keinen Zeitaufwand und keine Mühe.
Die Grundspur für die Loipe hatte ein Pistengerät im Dezember gezogen, das in Taufers ausgeliehen worden war.
Die Akteure im ASV Laatsch haben neben der Langlaufloipe auf „Mareng“ auch eine Rodelbahn auf „Boschas“ angelegt und eine Skipiste auf den „Neuwiesen“. Alles befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Sportplatz und zur Calvenbrücke. Skilift an der Skipiste gibt es allerdings keinen. Die kleinen und großen Skifahrer müssen den Hang hinauf „bretteln“, um dann abfahren zu können. Doch das tut ihrem Spaß keinen Abbruch. Das Angebot wird rege genutzt, vor allem von Familien. Sämtliche Anlagen werden vom ASV-Laatsch unentgeltlich zur Verfügung gestellt. „Wichtig ist uns, dass den Leuten ein Platz zur Verfügung gestellt wird, wo sie sich sportlich betätigen können. Das ist die Aufgabe des Sportvereins. Speziell derzeit ist es wichtig, dass es Sportmöglichkeiten im Freien gibt“, sagt der Präsident des ASV Laatsch, Martin Pinggera. Er und seine Helferinnen und Helfer im Verein setzen die Initiativen fort, die Gebhard Erhard einst als Sportpräsident initiiert hat und die von seinen Nachfolgern Ignaz Blaas und Joachim Reinstadler weitergeführt worden ist - unterstützt von ihren engagierten Teams. Denn eine Loipe bei Laatsch gab es seit den 1980er Jahren immer, wenn genügend Schnee gefallen war. Und es gab auch eine Piste und eine Rodelbahn. In den 1980er Jahren kaufte der Sportverein den ersten Skibob. Gleichzeitig wurden auch Ski-Ausrüstungen gekauft und zum Einkaufspreis an Interessierte weitergegeben. Auf dem Programm standen regelmäßige Vereinsmeisterschaften im Langlauf und oft auch als Kombinationen mit Rodeln, Slalom und sogar Abfahrt. Der Ankauf des zweiten Skibobs als Ersatz für den ersten erfolgte 2009. Und dieser tut trotz mancher Defekte auch heute noch seinen Dienst - dank der rührigen Akteure. (mds)
Schluderns - Die Grundeigentümer auf der Schludernser „Ebnet“ sind am kommenden Samstag zur Abstimmung über ein Beregnungsprojekt gerufen. Wenn sich zwei Drittel der Abstimmenden dafür aussprechen, kommt in die Gemeinde Schluderns eine unglaubliche Dynamik hinein - es folgt eine Kaskade, bei der es offensichtlich nur Gewinner gibt.
von Erwin Bernhart
Am kommenden Samstag, am 6. Februar 2021, sind rund 180 Grundbesitzer aufgerufen, über ein Beregnungsprojekt abzustimmen. Es ist dies nach 1998 und 2003 der dritte Anlauf, eine Beregnung im Einzugsgebiet „Ebnet“, der Schludernser Ebene im Dreieck zwischen Au, Ausgleichsbecken und Kanal, realisieren zu können. Den Grundbesitzern ist von Seiten des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau in der vergangenen Woche ein Schreiben zugesandt worden, in dem die Beweggründe, das Projekt und die Projektkosten aufgelistet sind und vor allem jene Restkosten, die die Grundeigentümer letztlich zu zahlen hätten.
„Wir hoffen, dass es die Covid-19-Situation erlaubt, eine Mitgliederversammlung vor einem eventuellen Baubeginn zum organisatorischen Ablauf des Projektes abzuhalten“, steht im Schreiben. Man ist also zuversichtlich. Zuversichtlich ist man im Projektkomittee mit dem Obmann der „Ebnet“ Rudi Stocker, mit dem technischen Projektleiter Andreas Hauser, Christian Schwarz, Armin Dengg und den Katastervertretern Irene Fritz und Stefan Frank. Zuversichtlich ist man auch im Bonifizierungskonsortium Vinschgau.
Zuversichtlich kann man deshalb sein, weil sich die Gesamtkosten der Beregnungsanlage auf 8,25 Millionen Euro belaufen und von diesen rund 1 Million Euro von den Grundeigentümern aufzubringen wäre. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie auch künftigen Herausforderungen - Frostberegnung, Tropfbewässerung usw. - gewachsen ist. Die jahrzehntelangen Erfahrungen des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau sind in die Projektierung miteingeflossen. Dass die Beregnung großen Veränderungen in der „Ebnet“ Vorschub leisten wird - hin zum Obstbau - liegt in der Natur der Sache. Dass sich auch die Grundstückspreise mit einer Beregnung verändern werden ebenso.
Weil in der „Ebnet“ bereits kleinere Beregnungsnetze für die dortigen Obstanlagen vorhanden sind, die von „Ziggl“, also von Tiefbrunnen, gespeist werden, würden für diese Grundeigentümer Restkosten von 3.000 bis 3.500 Euro pro Hektar anfallen. Die Restkosten für den kompletten Neubau des Beregnungsnetzes sind mit 6.500 bis 7.000 Euro pro Hektar veranschlagt.
Das Bonifizierungskonsortium Vinschgau hat für die Beregnungsanlage „Ebnet“ in Schluderns in Rom einen Batzen Geld loseisen können. 6,517 Millionen Euro sind mit Dekret vom „fondo rilancio investimenti“ verpflichtet, sagt der Bonifizierungsgeschäfsführer Gottfried Niedermair. Die Schludernser „Ebnet“ ist im Einzugsgebiet des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau das letzte zusammenhängende noch beregnungslose Areal in der Talsohle.
Das Grünland wird heute nach wie vor über die Wasserwaale bewässert, was müßig und zeitaufwändig ist. Dafür sind am Saldurbach 2 bis 2,5 Sekundenliter pro Hektar, also insgesamt rund 500 Sekundenliter, in der Vegetationsperiode konzessioniert. Im Frühling läuft der Saldurbach dann teilweise trocken, die Schludernser Au leidet dann unter Wassermangel. Dazu kommen die Tiefbrunnen, die durch das Abpumpen des Wassers für Beregnungszwecke den Grundwasserspiegel senken.
Für das vom Malser Ingenieur Walter Gostner von der Ingenieursgemeinschaft Patscheider und Partner ausgearbeitete Beregnugnskonzept ist man auch in den Ämtern in Bozen begeistert. Das Umweltverträglichkeitsgutachten ist rasch ausgestellt worden. Weil diese Form der Beregnungsanlage einen ungeheuren ökologischen Nutzen mit sich bringen würde.
Denn für eine Beregnung werden die Wasserkonzessionen grundsätzlich auf 0,5 Sekundenliter pro Hektar reduziert. Für die in Schluderns in Frage kommende Beregnung sind das bei rund 200 Hektar also um die 100 Sekundenliter (genau 93,6 l/s) im Mittel und maximal 269 s/l. Es werden also für den Saldurbach und für die Schludernser Au größere Wassermengen frei. Eine Trockenlegung im Frühjahr würde es aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr geben. Die Au bekäme jenes Wasser, das für ein Gedeihen der dortigen Flora und Fauna unglaublich wichtig ist. Diese ökologische Verbesserung von Saldurbachbett und Schludernser Au ist von unschätzbarem Wert, der sich zwar ökonomisch nicht unbedingt messen lässt, aber eine Umweltverbesserung darstellt, die sich jeder Ökologe, jeder Umweltschützer, jeder umweltdenkende Mensch erträumt.
Und dann kommt noch eine Maßnahme hinzu, von der die gesamte Bevölkerung von Schluderns profitieren kann: ein E-Werk. Der Gedanke dazu, samt Beregnungsanlage, ist mehr als 10 Jahre alt - konnte bisher aus diversen Gründen nicht verwirklicht werden. Es kam vor 10 Jahren auch nicht zu einer Abstimmung der Grundeigentümer. Wie auch immer.
Der Gedanke zu einem E-Werk ist so kompliziert einfach wie genial: Bisher lässt Alperia ViPower, der Konzessionär am Reschenstausee und der großen E-Werke in Schluderns und in Kastelbell, an der Schleuse am Saldurbach unterhalb von Matsch das für die Schludernser Bauern benötigte Wasser in den Saldurbach ab - also rund 500 Sekundenliter für die Bewässerung der Ebnet in der Vegetationsperiode. Mit einer möglichen Beregnung, die auf 100 Sekundenliter konzessioniert wird, wird jede Menge Wasser frei.
Dieses frei werdende Wasser, welches bisher den Bauern gehört und nur durch eine Beregnung frei wird, soll, so der Plan, über den Stollen zum Wasserschloss in Montecini geleitet werden. Das Wasserschloss soll angezapft und die Wassermenge in Richtung Konfall geleitet und dort in einem E-Werk zu elektrischen Strom verarbeitet werden. Das Wasser wird dem Saldurbach wieder zurückgegeben - mit Ausnahme jener 100 Sekundenliter für die Beregnung.
Schon die damalige SEL-Edison war unter Präsident Klaus Stocker rasch für dieses Vorhaben zu gewinnen, zumal in einem ersten Schritt die SEL gemeinsam mit der Gemeinde Schluderns das E-Werk gebaut und betrieben hätten. Die Zeiten haben sich geändert, der SEL-Skandal hat die damalige SEL-Spitze weggefegt, das Land Südtirol hat von Klein-Beteiligungen Abstand genommen. Übrig blieb die Gemeinde Schluderns, die dieses Kraftwerk bauen wollte, sich aber arg verzettelte, im Klein-Klein verstrickte und es dann sein bleiben hat müssen.
Nun stehen die Vorzeichen wiederum gut, sogar bestens, den Bau des E-Werkes in Angriff nehmen zu können. Der Zufall kommt den Schludernsern sogar entgegen: Eineinhalb Monate lang, von Mitte Februar bis Ende März, legt Alperia Vipower den Wasserstollen für den Saldurbach trocken. Der Stollen zwischen der Wasserfassung unterhalb von Matsch, dem Wasserschloss bei Tartsch und dem Haidersee muss vor allem im Bereich St. Valentin inspiziert, gewartet und die Ursache der Wasserschäden lokalisiert und beseitigt werden. Diese Trockenlegung ist die Gelegenheit für die Schludernser. In dieser Zeit kann das Wasserschloss leitungsmäßig angezapft und eine Druckleitung bis in die Örtlichkeit Konfall gelegt werden. Der Eingriff ist bereits mit Alperia ViPower besprochen und so gut wie vereinbart. Weil in dieser Zeit für ViPower kein Produktionsausfall zu verzeichnen ist, kommt der Wasseranschluss für die Schludernser Gemeindeverwaltung unglaublich günstig.
Es ist daher kein Zufall, dass die Abstimmung der Grundeigentümer im Gemeindehaus von Schluderns stattfinden wird. Denn Beregnung und E-Werk-Bau hängen unmittelbar zusammen. Keine Beregnung - kein E-Werk. Die Bauern bzw. das mit der Beregnungsabwicklung beauftragte Bonifizierungskonsortium haben in den Verhandlungen im Vorfeld mit der Gemeinde Schluderns erreicht, dass eine Art Entschädigung für das frei werdende Wasser in der Höhe von 750.000 Euro für die Beregnung gezahlt werden wird.
Dafür kann die Gemeinde Schluderns das Wasser für das E-Werk nutzen. In der Vegetationsperiode von März bis Oktober kann das E-Werk im Mittel 315 Sekundenliter und maximal 482 Sekundenliter verarbeiten. Mit einer Leistung von einem Megawatt und einer voraussichtlichen Jahres-Produktion von rund 7 Millionen Kilowattstunden. Die Gemeinde Schluderns könnte sich über ein höchst willkommenes Zubrot von 350.000 Euro jährlich freuen - wenn mit einem Auszahlungspreis für die Kilowattstunde von 5 Cent gerechnet wird. Steigt der Strompreis, steigen die Einnahmen. Aus dieser Optik ist der Aufruf von BM Heiko Hauser leicht zu verstehen. „Der Beregnungsbau genauso wie der Bau des Kraftwerkes ist ein wichtiger und richtiger Schritt in die Zukunft“, sagt Hauser. „Ich rufe alle Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer auf, die Abstimmung im Gemeindehaus am 6. Februar wahrzunehmen.“
Vom Werk bis in die „Ebnet“ werden für die Beregnung 103 Sekundenliter abgeleitet. Der Rest wird dem Saldurbach zurückgegeben. Eine Ausnahme bilden die Waale. Das Bonifizierungskonsortium schreibt an die Grundeigentümer: „Das Projekt zur Errichtung der Beregnungsanlage „Schludernser Ebene“ sieht auch die Erhaltung der 4 Hauptwaale (Pfaffenbachwaal, Außerbachwaal, Sandwaal und Kleinangerwaal) sowie die Speisung der Schludernser Au vor, um einer Austrocknung vorzubeugen.“ Für die Waale werden - sollte die Beregnung kommen - insgesamt 75 Sekundenliter abgeleitet.
In Schluderns findet sich eine win-win-win-not-lose-Situation vor: Die Bauern könnten günstig zu einer Beregnung kommen, die Schludernser Bürger zu Einnahmen über ein E-Werk, die ökologische Situation würde verbessert und Alperia Vipower verliert nichts.
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