Am 27. Juni hat der Senat das Wachstumsdekret, samt den so stark kritisierten Artikel 10, zum Unmut der Südtiroler Betriebe endgültig genehmigt. In Zukunft sollen Betriebe bei einer energetischen Sanierung die Steuerguthaben vorstrecken. Die Vertreter der Wirtschaft befürchten Liquiditätsprobleme. „Es ist nicht möglich, dass Betriebe den Bauherrn dieses Steuerguthaben vorstrecken“, kritisiert lvh-Präsident Martin Haller, „die Neuerung bringt vor allem kleinere Betriebe in große Schwierigkeiten.“
Das Land schloss 2018 mit einem Rekord-Haushaltsvolumen von 7,83 Milliarden Euro ab. Gleichzeitig baute es seine Schulden stetig ab, sagte am 3. Juli 2019 Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) teilt mit, dass im Jahr 2018 in Südtirol 1.710 Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Toten geschahen, im Schnitt fast 5 Unfälle pro Tag entspricht. Die Zahl der getöteten Personen betrug 33, jene der Verletzten 2.220. Im Jahr 2018 wurden 548 Führerscheine wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen, 12,2% weniger als im Vorjahr.
von Albrecht Plangger - Heute war Vladimir Putin in Rom. Er war zu Gast im „Palazzo Chigi“ und somit wurde das ganz Zentrum abgesperrt. Das ist eine gute Möglichkeit, um vom Desaster rund um die Führungspositionen in der EU abzulenken. Italien hat da keine Rolle gespielt. Ein Kommissar mit einer gewichtigen Wirtschaftskompetenz ist noch nicht in Sicht und dem italienischen Parlamentspräsident Sassoli konnte und wollte man nicht wählen, da er über den Partito Democratico nach Brüssel geschickt wurde. “Die Italiener zuerst“ gilt wohl nur im eigenen Lande. Welche politische Kurzsichtigkeit! Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschuldung konnte man in letzter Minute abwenden ,dafür mussten aber 7 Milliarden Euro auf den Tisch gelegt werden. Da bleibt wohl wenig mehr zum Verteilen an die Wählerschaft mit dem kommenden Haushaltsgesetz ? Wer wird es im Herbst machen. Die Woche vom 15. bis 20. Juli wird extrem spannend. Niemand weiß, ob der Salvini den sog. Stecker ziehen wird und eine Regierungskrise vom Zaun brechen will. Der 21. Juli ist der letzte Tag dafür. Ansonsten muss er ohne Geld einen weiten Sparhaushalt schnüren. Die EU wird ihm auf die Finger schauen, denn in Europa und bei der neuen Führung hat er keine Freunde.
Übersichtlicher und digitaler wird die Bildungsförderung mit dem Schuljahr 2019/20. Die Landesregierung hat heute drei Beschlüsse dazu gefasst, die Landesrat Achammer am Freitag vorstellen wird.
Das Land Südtirol unterstützt den Zugang zu Bildung und die Chancengerechtigkeit durch eine Reihe von Maßnahmen. Eine der wichtigsten davon sind die Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schülern sowie für Studierende. Diese wurden bisher aufgrund einer komplexen Einkommens- und Vermögensberechnung zuerkannt, die von Jahr zu Jahr überarbeitet und erneuert werden musste.
"Da sich die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE als jährliche Erklärung der wirtschaftlichen Situation als Voraussetzung für den Zugang zu zahlreichen öffentlichen Leistungen bewährt hat, war es Ziel der Landesregierung, diese auch im Bereich der Bildungsförderung einzuführen", betonte Bildungslandesrat Philipp Achammer. Auf seinen Vorschlag hat die Landesregierung heute (2. Juli) drei Beschlussanträge genehmigt, mit denen die EEVE als Bemessungsgrundlage in der Bildungsförderung eingeführt wird.
Was sich ab kommendem Schuljahr in der Bildungsförderung ändert und was Eltern und Studierende beachten müssen, darüber wird Bildungslandesrat Achammer
am kommenden Freitag, 5. Juli 2019
am 9.30 Uhr
im Pressesaal der Landesregierung
Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1
informieren. An der Pressekonferenz werden auch die Direktorin der Landesabteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, der stellvertretende Abteilungsdirektor Richard Paulmichl und die Direktorin im Amt für Hochschulförderung, Ulrike Mahlknecht, teilnehmen.
jw
Um die Wartelisten an den Musikschulen abzubauen will die Landesregierung die zehn neu errichteten Stellen in den Stellenplan aufnehmen und weitere zehn Stellen schaffen.
Um Engpässe an den Musikschulen entgegen zu wirken und den Ausbildungswünschen bestmöglich entsprechen zu können, hatte sich die Landesregierung auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer im Vorjahr auf eine stufenweise Erhöhung des Kontingents an Musikschullehrpersonen geeinigt. Heute (2. Juli) hat die Landesregierung auf Vorschlag des Bildungs- und Kulturlandesrats weitere Schritte vereinbart, um durch mehr Lehrpersonen mehr Studienplätze zu gewährleisten und den im Vorjahr begonnenen Ausbau fortzusetzen.
"Bereits im vergangen Schuljahr haben zehn zusätzliche Musikschullehrpersonen ihre Arbeit aufgenommen", berichtet Landesrat Achammer. "Heute haben wir uns auf zwei weitere Maßnahmen verständigt: Zum einen sollen die im Vorjahr geschaffenen zehn Stellen in den Stellenplan überführt werden, zum anderen sollen zehn zusätzliche Musikschullehrpersonen aufgenommen werden."
Im vergangenen Bildungsjahr haben über 17.000 Schülerinnen und Schüler eine der 52 deutschen und ladinischen Musikschulen besucht und dort eine musikalische oder instrumentale Ausbildung erhalten. Derzeit laufen in der Musikschuldirektion des Landes nach Abschluss der Einschreibungen die Zuweisungen für das Musikschuljahr 2019/20. Auch im kommenden Schuljahr wird nicht allen Anträgen um einen Platz in einer Musikschule beziehungsweise einen Fachwechsel oder vor allem um ein zweites oder drittes Instrumentalfach entsprochen werden können, heißt es aus der Landesmusikschuldirektion. Besonders nachgefragt sind beispielsweise die Instrumentalfächer Klavier, Gitarre und Schlagzeug sowie die musikalische Früherziehung.
Die zusätzlichen Lehrpersonen werden vor allem in Fächern mit langen Wartelisten eingesetzt. Zudem sollen sie zum Ausbau der musikalischen Grundausbildung und im Instrumentalunterricht mit Grund- und Mittelschulen mitwirken. „Südtirol hat ein lange Musiktradition. Daher spielt der Musikunterricht auch im Bildungswesen eine wichtige Rolle und ist von den Eltern stark nachgefragt", betont Landesrat Achammer abschließend. "Wir sind darum bemüht, Raum für musikalisches und kreatives Erleben der Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Unsere Musikschulen bieten dafür ein breites und niederschwelliges Angebot." "Auch für die Kinder in den ladinischen Tälern ist der Musikunterricht im Sinne des ganzheitlichen Lernens unabdingbar", betont der ladinische Schullandesrat Daniel Alfreider. Im vergangenen Jahr waren 1150 der 17.000 Musikschüler an ladinischen Musikschulen eingeschrieben.
jw
Das Land schloss 2018 mit einem Rekord-Haushaltsvolumen von 7,83 Milliarden Euro ab. Gleichzeitig baute es seine Schulden stetig ab, sagte heute LH Arno Kompatscher.
Eine Art Kassasturz zur finanziellen Lage des Landes Südtirol hat die Landesregierungbei ihrer heutigen (2. Juli) Sitzung vorgenommen. "Das Land steht finanziell hervorragend da", kommentierte Landeshauptmann Arno Kompatscher in der anschließenden Pressekonferenz. Gleichzeitig hat die Landesregierung noch einmal die Zuweisung der Gelder aus dem Nachtragshaushalt diskutiert – darunter auch die darin reservierten Mittel für die Kollektivverträge der Landesbediensteten.
Höchster Jahresabschluss der Geschichte
Grundlage für die Diskussion waren die beiden Landesgesetze zur Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2018 und darauf aufbauend zum Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2019 und den Dreijahreszeitrum 2019-2021.
Die Rechnungslegung ist der effektive Abschluss des Finanzjahres 2018. Dieser fiel mit einem Haushaltsvolumen von 7,83 Milliarden Euro noch einmal geringfügig höher aus als im Vorjahr mit 7,29 Milliarden Euro. "Es ist das höchste Haushaltsvolumen in der Geschichte des Landes Südtirol", sagte Kompatscher. Für bemerkenswert hält er diese "Rekordmarke" vor allem, weil im vergangenen Jahr eine zehnjährige Raten-Rückzahlung des Staates an das Land von jeweils 250 Millionen Euro endete, diese also heuer erstmals nicht mehr zur Verfügung standen.
4726 Millionen Euro flossen in die laufenden Kosten, 2.366 Mio. Euro hingegen in die Investitionen, der Rest in nötige Finanzrücklagen. Kompatscher hob hervor, dass dies im Vergleich zu 2017 ein Plus von 200 Millionen Euro bei den laufenden Kosten bedeutet, aber auch von 55 Millionen Euro bei den Investitionen: "Es wird ja immer wieder kritisiert, dass das Land immer weniger Geld für Investitionen aufbringt. Dabei sind die Gelder für Investitionen in den vergangenen drei Jahren ständig gestiegen."
Die Differenz aus Ein- und Ausgaben ergab einen Überschuss von 609 Millionen Euro, von denen nach den vorgesehenen Rückstellungen 428 Millionen Euro im Jahr 2019 verfügbar sind. Gleichzeitig kann das Land Südtirol aufgrund eines vorsichtigen Haushaltsvoranschlag im heurigen Jahr mit weiteren Mehreinnahmen rechnen, die vor allem aus der Mehrwertsteuer resultieren – laut Kompatscher "ein Zeichen, dass es der Wirtschaft gut geht".
Nachtragshaushalt heuer besonders hoch
Insgesamt steht also ein Nachtragshaushalt von 551,5 Millionen Euro zur Verfügung. "Dies ist üppiger als gewöhnlich", kommentierte der Landeshauptmann, "da es wegen der Landtagswahlen im Herbst 2018 lediglich einen technischen und somit kleineren Landeshaushaltsvoranschlag gegeben hatte." Mit den damals veranschlagten 5,6 Milliarden Euro konnten nicht alle Kapitel ausreichend ausgestattet werden. Mit dem Nachtragshaushalt, der heute auch vom Finanzausschuss des Landtags genehmigt wurde, möchte die Landesregierung hauptsächlich diese Lücken schließen (Details siehe Anhang).
Gelder für neue Kollektivverträge vorgesehen
Dennoch werden auch einige Gelder für neue Ausgaben reserviert. So sind auch die Beträge für die Kollektivvertragsverhandlungen mit den Landesbediensteten vorgesehen: Mit insgesamt knapp 207 Millionen Euro für den Dreijahreszeitraum 2019–2021, davon 195,5 Millionen für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV und 11.4 Millionen Euro für den Abschluss des Landeskollektivvertrages der Schulen staatlicher Art. "Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag sind noch nicht abgeschlossen", erläuterte Kompatscher dazu. Daher sehen wir im Moment genau die von den Gewerkschaften geforderte Summe vor." Nicht enthalten sind in dieser Summe die geforderten Aufbesserungen für Mitarbeiter von Institutionen, die nicht zum Land gehören wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Wohnbauinstitut oder Seniorenwohnheime.
Zinsen kosten 0,02 Prozent des Haushalts
Kompatscher verwies schließlich auf den "erfreulichen" Kassastand von 1,4 Milliarden Euro zum Jahresende 2018: "Wir können jederzeit alle laufenden Ausgaben bestreiten, ohne Kreditlinien aufnehmen zum müssen." Auch der gemeinsame Schuldenstand der öffentlichen Verwaltungen – Land und Gemeinden – ist im vergangenen Jahrzehnt stetig gesunken: Von 1,15 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf heutige 410 Millionen Euro. Damit gibt das Land Südtirol 0,02 Prozent des Landeshaushaltes für Zinszahlungen aus. Zum Vergleich: Italien muss dafür zwölf Prozent seiner Ausgaben aufbringen.
Mit Sozialpartnern diskutieren
Diese Finanzlage nahm die Landesregierung heute als Basis, um über die künftige grundsätzliche Fiskalpolitik nachzudenken. "Diese Grundausrichtung werden wir am Dienstag, 23. Juli gemeinsam mit den Sozialparntnern diskutieren", kündigte Kompatscher an, "um dann im Herbst rechtzeitig den Haushaltsvoranschlag zu erarbeiten und dem Landtag zur Behandlung weiterreichen zu können."
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Heute hat der Senat das Wachstumsdekret, samt den so stark kritisierten Artikel 10, zum Unmut der Südtiroler Betriebe endgültig genehmigt. In Zukunft sollen Betriebe bei einer energetischen Sanierung die Steuerguthaben vorstrecken. Die Vertreter der Wirtschaft befürchten Liquiditätsprobleme.
Die Neuerung bezüglich der energetischen Sanierung hat eine Welle von Kritik ausgelöst. Trotz der vielen Gegenstimmen aus der Wirtschaft, wurde am heutigen Donnerstag das Wachstumsdekret definitiv genehmigt. Bereits am 30. April wurde die Eilverordnung Nummer 34 erlassen, die im Artikel 10 folgende Abänderung im Bereich der energetischen Sanierung vorsieht: Die Betriebe, die eine energetische Sanierung durchführen, können das Steuerguthaben dem Bauherrn vorstrecken. Bislang war es so, dass der Bauherr, der eine derartige Sanierung durchführte, bis zu 65 Prozent der Kosten als Steuerguthaben innerhalb von zehn Jahren von seinen Steuern absetzen konnte.
„Es ist nicht möglich, dass Betriebe den Bauherrn dieses Steuerguthaben vorstrecken“, kritisiert lvh-Präsident Martin Haller. „Für die Umsetzung der Eilverordnung kann das Unternehmen sozusagen den Bauherrn einen Rabatt von 50 bis 80 Prozent gewähren. Diesen Betrag kann der Unternehmer zwar in den darauffolgenden fünf Jahren von den Steuern absetzen, das verhindert aber lange noch nicht, dass die Betriebe mit großen Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben werden. Die Neuerung bringt vor allem kleinere Betriebe in große Schwierigkeiten.“
Der Aufschrei der Wirtschaft in Südtirol ist groß: Es wird befürchtet, dass mit gravierenden Folgen zu rechnen ist. Das Liquiditätsproblem kann sogar zu einem Arbeitsplatzabbau führen, so der Tenor der Wirtschaftsvertreter.
Um dies zu verhindern, hatte sich der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister, gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden und dem nationalen Handwerksverband Confartigianato gegen die Maßnahme ausgesprochen. Im Zuge der Behandlung des Textes in Kammer und Senat hatten Abgeordnete Renate Gebhard und Senator Dieter Steger Änderungsanträge vorgelegt, um die Maßnahme zu verhindern. Trotz aller Bemühungen wurde der Text zunächst in der Kammer und nun auch im Senat genehmigt, und zwar durch Vertrauensabstimmung, welche letztlich jegliche Änderung am Text verhindert hat.
„Die enthaltenen Fördermaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind zu befürworten, aber die Modalitäten dazu, wirken sich negativ auf die kleinen und mittleren Unternehmen aus“, kritisiert Senator Dieter Steger.
„Es müssen Maßnahmen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Sinne der Klein- und Mittelbetriebe gesetzt werden“, betont lvh-Präsident Martin Haller.
Bei einem Besuch im Wohnbauinstitut haben LH Kompatscher und LRin Deeg Unterstützung für Vorhaben des Wohnbauinstituts signalisiert und dessen sozialen Auftrag betont.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (27. Juni), begleitet von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg, bei einem Besuch im Institut für sozialen Wohnbau des Landes Südtirol (Wobi) die Notwendigkeit dieser Struktur und die Bedeutung ihrer Arbeit hervorgehoben. "Wohnen wirkt sich auf alle anderen Lebensbereiche aus. Daher ist auch die soziale Funktion des Wohnbauinstituts viel weitreichender, als nur die 'reine' Möglichkeit Wohnraum zur Verfügung zu stellen", betonte der Landeshauptmann beim Treffen mit Mitarbeitern und Führungsriege des Instituts.
Es gehe darum Chancengleichheit zu ermöglichen, und Menschen zu befähigen, ihr Leben in Würde und mit Zuversicht selbst zu gestalten, unterstrich der Landeshauptmann. Momentan leben 29.266 Menschen in den 13.414 Wohnungen des Wohnbauinstituts. Wobi-Präsident Heiner Schweigkofler, den der Landeshauptmann als "enthusiastischen Fürsprecher des Instituts" bezeichnete, betonte ebenfalls den sozialen Auftrag, den das Wohnbauinstitut seit seinen Anfängen 1972 wahrnehme. Man sei sich dessen bewusst und wolle diese Rolle auch in Zukunft einnehmen. Neue generationenübergreifende Wohnformen für Senioren würden in Bozen kurz vor der Realisierung stehen, mit weiteren Gemeinden wie Meran, Bruneck oder Schlanders sei man im Gespräch.
Das Wohnbauinstitut sei ein Impulsgeber, brauche jedoch auch Partnerschaften mit den unterschiedlichen Ebenen: "Es ist unser gesellschaftlicher Auftrag, Häuser zu bauen, betreiben müssen sie dann andere, wie beispielsweise Sozialdienste oder andere Partner", sagte Schweigkofler, der die erstmalige Vereinigung der Zuständigkeiten für Soziales und Wohnbau als lobenswert hervorhob. Dadurch sei eine bessere Abstimmung möglich und man könne gemeinsam anstehende soziale Herausforderungen, wie beispielsweise den demografischen Wandel, aktiv angehen. "Wenn man bei Wohnungsübergaben dabei sein darf, erlebt man immer wieder eine große Dankbarkeit, die durch die Arbeit der Wobi-Mitarbeiter entsteht", betonte Landesrätin Waltraud Deeg beim Treffen am Wobi-Sitz in der Bozner Mailandstraße. Die 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien wichtige Ansprechpartner, deren Arbeit durch Entbürokratisierung (welche im neuen Landesgesetz vorgesehen sei) und eine Verbesserung der Raumsituation des Institutes künftig mehr Wertschätzung erfahren solle. Jährlich treten rund 20.000 Bürger in den insgesamt fünf Servicestellen mit dem Wohnbauinstitut in Kontakt.
ck
Regionalregierung -Die Regionalregierung hat heute (27. Juni) unter anderem den Nachtragshaushalt behandelt. Mehreinnahmen sollen in unterschiedliche Projekte und Initiativen fließen.
Die Regionalregierung hat in ihrer heutigen (27. Juni) Sitzung im Landhaus 1 in Bozen die konsolidierte Rechnungslegung 2018 von Regionalregierung und -rat sowie den Gesetzentwurf zur "Allgemeinen Rechnungslegung" der Region für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt. Auf Vorschlag von Präsident Arno Kompatscher hat die Regionalregierung auch das Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2019 gutgeheißen.
Zudem wurde der von Vizepräsident Maurizio Fugatti eingebrachte Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt für die Jahre 2019-2021 und entsprechende Änderungen zu Begleitbericht und Verwaltungshaushalt diskutiert. Die im Nachtragshaushalt vorgesehenen Mehreinnahmen in Höhe von rund 197 Millionen Euro sollen der Finanzierung unterschiedlicher Initiativen der Region, aber auch den Ländern Südtirol und Trentino zugutekommen. Auch für die Verhandlungen des neuen Kollektivvertrags wurden Geldmittel vorgesehen. Mit sieben Millionen Euro unterstützt die Region neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Körperschaften in Südtirol.
Zudem wurde die Einführung eines Verzeichnisses der ehemaligen Bürgermeister sowie Vereinfachungen im Zusammenhang mit politischen Wahlen besprochen. Dafür soll es künftig, wie schon auf gesamtstaatlicher Ebene, möglich sein, Listenzeichen nicht mehr im Gemeindeamt aushängen zu müssen, sondern lediglich online auf der Internetseite des Landes zu veröffentlichen. Dadurch lassen sich Ressourcen einsparen, sowohl in zeitlicher Hinsicht, aber auch was die Verwaltungsarbeit betrifft.
(Autor: LPA)