Sachwalter sollen künftig eine Entschädigung erhalten, wenn sie sich um mittellose Personen kümmern. Landesregierung heißt entsprechenden Beschluss von LRin Deeg gut.
Auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung gestern (19. November) grünes Licht für die Einführung eines Entschädigungsbeitrages für Sachwalterinnen und Sachwalter gegeben. Dieser steht zu, wenn die unter Sachwalterschaft stehende Person als mittellos gilt. Maximal können durch die heute beschlossene Änderung ab 1. Jänner 2020 bis zu 1200 Euro jährlich ausbezahlt werden. Der Beitrag wird als neue finanzielle Sozialhilfeleistung eingeführt.
Der Beitrag soll jene Kosten abdecken, die ansonsten die Sachwalter aus ihrer eigenen Geldtasche bezahlen müssten. Darauf weist Landesrätin Deeg hin: "Der Beitrag ist nicht als Bezahlung für den Dienst des Sachwalters zu sehen, sondern stellt eine reine Entschädigung für getätigte Ausgaben dar. Die Leistung der ehrenamtlichen Sachwalterinnen und Sachwalter geht jedoch weit darüber hinaus und ist als solche unersetzbar."
Die Sachwalterschaft wurde auf gesamtstaatlicher Ebene im Jahr 2004 eingeführt, durch das Landesgesetz 12 aus dem Jahr 2018 soll die Sachwalterschaft in Südtirol zudem gefördert werden. Um als Sachwalter tätig sein zu können, muss man eine Basisausbildung absolvieren, in das entsprechende Landesverzeichnis eingetragen sein und darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausüben. Wie gesetzlich vorgesehen, kann dieses Ehrenamt nur für Personen übernommen werden, die nicht zur eigenen engeren Familiengemeinschaft zählen.
Sachwalterschaft: Flexibles und formbares Rechtsmittel
133 Freiwillige haben sich bisher in Südtirol in das Verzeichnis der Sachwalter eintragen lassen. Sie dürfen dadurch Menschen unterstützen, die aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung nicht mehr (oder zumindest teilweise nicht mehr) selbstständig ihre Interessen wahrnehmen können. Sachwalter erledigen im Auftrag der hilfsbedürftigen Person Behördengänge und unterstützen dann, wenn die beeinträchtigte Person nicht mehr autonom handeln kann. Sachwalter werden vom Vormundschaftsrichter ernannt und per Dekret beauftragt. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen, gilt die Sachwalterschaft als flexibleres und individuell formbares Rechtsmittel, um Menschen zu unterstützen und gleichzeitig deren Handlungsfähigkeit möglichst wenig einzuschränken.
Die Grundausbildung sowie die Weiterbildungsveranstaltungen bietet der Verein für Sachwalterschaft im Auftrag der Landesabteilung Soziales an. Die nächsten, für alle Interessierten zugängigen Kurse sind im Frühjahr 2020 geplant. Informationen dazu sowie weitere Details zum Thema Sachwalterschaft finden Interessierte auf der Internetseite des Vereins für Sachwalterschaft.
LPA/ck