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Maerchenherbst24

 
 
Dienstag, 26 April 2016 12:00

Der einseitige Stellvertreterkrieg

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Aus dem Gerichtssaal - Während des kalten Krieges gerieten sich die Großmächte USA und die U.d.S.S.R. öfters in die Haare. Sie vermieden zwar immer die direkte Konfrontation. Stattdessen lieferten sie sich sog. Stellvertreterkriege, d.h. sie trugen ihre Differenzen auf dem Rücken eines oder mehrerer Drittstaaten aus, welche sie durch Waffenlieferungen u.a.m. unterstützten (z.B. Koreakrieg, Afghanistan während der russischen Besetzung, Vietnamkrieg). Eine andere Art von Stellvertreterkrieg führt zurzeit die Gemeinde Laas, allerdings wird dieser mit juristischen Mitteln vor dem Bozner Verwaltungs- und nun auch vor dem Verfassungsgericht in Rom ausgefochten. Den (Rechts) Streit vom Zaun gebrochen hat wieder einmal der kampfeslustige Heinz Fuchs, welcher sich für das Areal der vormaligen Holzform in der Eyrser Handwerkerzone nicht mehr mit dem Großhandel mit Getränken begnügen wollte, sondern auch die Ausübung eines Einzelhandels nach dem erprobten Muster des Herilu in Latsch ankündigte. Diesen Handel untersagte ihm die Gemeinde Laas, und zwar gestützt auf ein Landesgesetz, welches den Detailhandel in Gewerbezonen von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Verkauf von Autos, landwirtschaftlichen Maschinen, Baumaterialien, Getränke en gros) grundsätzlich untersagt. Das Land Südtirol ist auf diesem Sachgebiet gesetzgeberisch tätig geworden, weil es der Meinung ist, dass es hiefür über die Raum- und Gewerbeordnung die primäre Zuständigkeit hat. Dieser Ansicht hat schon der damalige Ministerpräsident Mario Monti widersprochen, als er im Jahre 2011 mit dem Gesetz zur Ankurbelung der Wirtschaft (des sog. „Salva Italia“-Gesetz) dem Staat einen Liberalisierungsschub von oben verordnete und bei dieser Gelegenheit auch den Einzelhandel in allen Gewerbegebieten ohne Beschränkungen erlaubte. Das Land Südtirol hat das „Salva-Italia“-Gesetz zwar vor dem Verfassungsgericht angefochten, ist mit seiner Beschwerde allerdings gescheitert. Die Verfassungsrichter fegten die Argumente des Landes buchstäblich “vom Tisch“: Es obliege allein dem Zentralstaat, den Wettbewerb, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Formen der marktwirtschaftlichen Betätigung zu regeln, und dies sei auch im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht. Mit solchen Geschützen hat das Verfassungsgericht auf das Landesgesetz eingeschlossen. Da könnte der Gemeinde Laas, die sich auf das so „von oben zerrupfte“ Landesgesetz berufen hat, bange werden. Zwar hat auf Betreiben der Abgeordneten Zeller und Alfreider die 12er-Kommission vor kurzem eine Sonderbestimmung genehmigt, mit der das Land ermächtigt werden soll, u.a. „zum Schutz der Lebensqualität in historischen Ortskernen“ die Handelstätigkeit in Gewerbezonen einzuschränken. Im Rechtsstreit mit Fuchs Heinz, zu dem die Gemeinde Laas quasi wie „die Jungfrau zum Kind“ gekommen ist und den sie eigentlich stellvertretend für das Land führt, hätte es allerdings eine Selbstverständlichkeit sein müssen, dass Bozen die Gemeinde nicht „im Regen stehen“ lässt, sondern als Streitgenosse vor Gericht auftritt und auch sonst jede Art von Unterstützung leistet.
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt

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Gelesen 2004 mal

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