Freitag, 29 Juli 2011 00:00

Fall für das Verwaltungsgericht

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Schlanders

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Die Causa Otto Prieth nimmt groteske Züge an. Vor einiger Zeit hat man dem Ortlerhof-Bauern an der Hauptstraße in Kortsch die Tiere konfisziert (der „Wind“ hat berichtet), und nun steht an der Verkaufsstelle „Geschlossen-Chiuso“. Der Schlanderser BM Dieter Pinggera hat am 15. Juni 2011 die „Einstellung und Verbot des Verkaufs von landwirtschaftlichen Produkten...“ verordnet. Für ein Jahr. Pinggera begründet sein Vorgehen damit, dass „in wiederholtem Male ... Bestimmungen verletzt wurden“ und „dass nahezu alle Lebensmittel ... nicht von der angesuchten und autorisierten Direktvermarktung herstammen.“ Mit dem Verkaufsverbot wird am Ortlerhof eine wesentliche Einnahmequelle für die Familie Prieth lahmgelegt. Die Auslegung der Verordnung in extremis: Prieth kann nicht einmal mehr seine Marillen oder seine Äpfel verkaufen. Ein Absurdum. „Sie wollen uns mit Gewalt dahinbringen, weniger zu arbeiten“, sagt Bäuerin Christine Prieth dem „Wind“. „Einerseits sperren Gasthäuser zu, und auf der anderen Seite wird einer zugesperrt, der etwas tun will“, ärgert sich Otto Prieth.
Tatsächlich steckt mehr dahinter. Prieth ist vor Jahren aus der GEOS ausgestiegen und betreibt seither seinen Hof genossenschaftsfrei, mit Hofschank und einem Verkaufsbereich für landwirtschaftliche Produkte. Weil er vor Jahren lanwirtschaftliche Gründe auch in Ferrara gepachtet hat, beruft sich Prieth für die Legitimation seiner Verkaufspalette auf das staatliche Legislativdekret vom 18. Mai 2001. Der Großteil der Produkte müsse aus eigener Produktion stammen, heißt es da sinngemäß. Prieth hat einige Hektar Äpfel und wähnt sich im Recht. Auf der anderen Seite gibt es ein Dekret des Landeshauptmannes Nr. 52/2008, welches den Direktverkauf ab Hof regelt. Nach welchen Kriterien der Ab-Hof-Verkauf erfolgen kann, wird nun das Verwaltungsgericht -sprengkräftig - zu klären haben. Bis dahin soll vom Verwaltungsgericht das Verbot am Ortlerhof aufgehoben werden, wollen die Prieths. (eb)


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