von Senator Albrecht Plangger - Die Verfassungsreform kommt in die Kammer. Seit 30 Jahren will man die Verfassung ändern, um Italien ein moderneres Staatsgefüge zu geben, die Regierbarkeit zu verbessern, das Zwei-Kammern-System abzuschaffen und den sog. Senat der Regionen einzuführen. Dies wurde bisher in jeder Legislaturperiode angekündigt, versucht und ist dann immer kläglich gescheitert. Mit Verfassungsgesetz wird nun ein sog. „Komitee der 42“ eingesetzt, welches die Verfassungsänderungen für das Parlament vorbereiten sollen. Die Regierung ihrerseits hat auch 35 Persönlichkeiten ausgewählt, welche das Parlamentskomitee unterstützen soll. Festgelegt wird die Arbeitsweise, die Zeiten und die abänderbaren Argumente, sowie die Kriterien, wie das Komitee zusammengesetzt ist.
Auf den ersten Blick sehr minderheitenfreundlich – dies ist die absolute Neuerung zu den Änderungsversuchen der Vergangenheit. Mit einem im Senat von der Lega eingebrachten Abänderungsantrag ist ein fixer Platz einem Vertreter der anerkannten Minderheiten gesichert, der in einer Region mit Sonderstatut gewählt wird, in welcher sprachliche Minderheiten besonders geschützt sind. Allen Parlamentsgruppen – auch den ganz kleinen wie z.B. „Fratelli d‘Italia“ – welcher nur acht Abgeordnete angehören, wird ein Sitz gewährt. Diese Großzügigkeit geht vor allem zu Lasten der größten Parlamentsfraktion, dem „Partito Democratico“, dies muss man gerechterweise anerkennen. (Es ist schon doch meist besser bei der Mehrheit zu sein als bei der Opposition).
Südtirol ist verfassungsmäßig gut geschützt und dieser Schutz ist international verankert. Daher sehe ich persönlich mit Zuversicht der Verfassungsreform entgegen. Vielleicht ist mittlerweile die Zeit reif und in unserer Verfassungskommission kann „Geschichte“ geschrieben werden und nicht nur auf höchst wissenschaftlicher Ebene „debattiert“, wie in den vergangenen Jahrzehnten.