Prad/Rom - Die Geschichte reicht weit zurück, auch weil die Mühlen der Justiz langsam mahlen: Der Betrieb Ortler Gel der Weissenegger Andrea & Co. wehrt sich seit langem gegen eine Schließungsverfügung ihres Detailhandelsgeschäftes Maxi Team in der Prader Handwerkerzone. Denn der damalige BM Hubert Pinggera hatte im November 2013 eine Verfügung erlassen, mit der Ortler Gel aufgefordert wurde, das Lebensmittel-Detailgeschäft zu schließen, weil dies in einer Handwerkerzone nicht zulässig sei. Ortler Gel hat gegen diese Verfügung rekurriert und der Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht in Bozen zurückgewiesen. In der Folge ist Ortler Gel mit einem weiteren Rekurs vor den Staatsrat gezogen, mit dem Ziel, die bürgermeisterliche Verfügung aufheben zu lassen. Der Staatsrat hat am 24. Februar 2020 sein Urteil gesprochen und veröffentlich: Der Rekurs der Ortler Gel wurde abgewiesen. Im Umkehrschluss: Die Verfügung des BM bleibt aufrecht und Ortler Gel dürfte nur noch an jene verkaufen, die über eine eigene IVA-Nummer verfügen. In der Gemeinde Prad ist das Urteil noch nicht eingelangt. Auf Nachfrage des Vinschgerwind und über das Urteil in Kenntnis gesetzt, sagt der Gemeindesekretär Kurt Warger unmissverständlich, dass der Bürgermeister aufgrund dieses Urteils den Detailhandel in der Gewerbezone schließen lassen müsse. (eb)