Seit kurzem sind die Durchführungsbestimmungen zu diesem Steuerbonus veröffentlicht worden.
Bis zum 22. Oktober sind die Anträge für die Investitionen im Jahr 2017 und die geplanten Investitionen für 2018 in elektronischer Form einzureichen. Das ist Voraussetzung um in den Genuss dieses Steuerbonus zu kommen. Der entsprechende Vordruck muss über eine eigene Software über die Agentur für Einnahmen versendet werden. Der Zutritt ist unter anderem über die digitale Identität SPID möglich.
Der Steuerbonus gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Der Steuerbonus wird nach der sogenannten Zuwachsmethode berechnet, d. h. Die Werbespesen müssen um mindestens 1 Prozent höher sein als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Beispiel: Ein Unternehmen hat 2017 Werbeausgaben in Höhe von 10.000 Euro getätigt. Im Jahr 2018 belaufen sich die Werbekosten auf 15.000 Euro, so überschreiten sie den Wert des Vorjahres um mehr als 1 Prozent. Auf den Differenzbetrag von 5.000 Euro werden 75 Prozent Steuerbonus gewährt, das entspricht einer Steuergutschrift von 3.750 Euro, die von den geschuldeten Steuern abgezogen wird.
Es empfiehlt sich den Steuerberater Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen.
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