Steuerabsetzbetrag von 110% („Superbonus“) (Teil 2/2)
Um den neuen Steuerabsetzbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Baumaßnahmen, welche bereits in der letzten Ausgabe aufgezählt wurden, entsprechenden Kriterien erfüllen, sowie eine Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen (bzw. das Erreichen der höchstmöglichen Energieklasse) mit sich bringen. Um die Verbesserung der Energieklassen nachweisen zu können, ist ein Energieausweis (APE), bzw. ein Klimahaus-Zertifikat vom Gebäude vor und nach den Sanierungsarbeiten vorzulegen.
Der Steuerabsetzbetrag steht folgenden Subjekten zu:
- Kondominien;
- Natürliche Personen, wobei der Eigentümer von Einfamilienhäusern, den Steuerabsetzbetrag nur dann in Anspruch nehmen darf, wenn das Gebäude als Hauptwohnung genutzt wird. Der Absetzbetrag kann auch für die Zweitwohnung genutzt werden, sofern diese ein Teil eines Kondominiums ist.
- Autonomen Instituten für sozialen Wohnungsbau (IACP);
- Mietgliedern von Wohnbau-genossenschaften für das ungeteilte Eigentum.
Aktuell ist auch eine Ausweitung des Steuerabsetzbetrages für Zweitwohnungen, Hotels und Sportanlagen im Gespräch.
Steuerpflichtige, die Ausgaben für Sanierungsarbeiten, zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 durchgeführt haben, können den Absetzbetrag direkt über die persönliche Steuererklärung in 5 Jahresraten absetzen. Alternativ zur direkten Nutzung über die Steuererklärung, sehen die gesetzlichen Bestimmungen folgende zwei Abtretungsmöglichkeiten vor:
- Rechnungsrabatt: der Lieferant, der die Arbeiten durchführt, kann dem Kunden den fälligen Absetzbetrag als Rabatt auf der Rechnung gewähren und im Gegenzug erhält der Lieferant ein Steuerguthaben. Dieses Steuerguthaben kann der Lieferant mit anderen Steuern über 5 Jahre verrechnen, oder an andere Steuersubjekte veräußern;
- Veräußerung des Absetzbetrages: In diesem Fall wird der Absetzbetrag in ein Steuerguthaben umgewandelt und kann an andere Steuersubjekte, einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzintermediäre, veräußert werden.
„Wind“-Gespräch mit Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer
Vinschgerwind: Frau Landesrätin, fahren Sie heuer beruhigt in den Urlaub?
Maria Kuenzer: Ja. Weil man nie im Leben alles im Griff haben kann. Aus meinem Verständnis habe ich die Voraussetzungen geschaffen, dass wir im Bereich Landschaft und Raumordnung auf Gemeindeebene neu starten können, auch auf Landesebene. Wir werden an diesem großen Projekt die nächsten Jahre arbeiten müssen.
Vinschgerwind: Offensichtlich beschäftigt Sie dieses Thema, dieses neue Landesgesetz Raum und Landschaft sehr. Lassen Sie uns aber zunächst in den Vinschgau und dort in den Nationalpark Stilfserjoch gehen. Der Nationalpark fällt neben anderem auch in Ihre Zuständigkeit. Vor einem Jahr haben die Gemeinden im Nationalpark ihre Gutachten zu Parkplan, Parkzonierung und Parkreglement abgegeben. Warum geht da nichts weiter?
Maria Kuenzer: Die Stellungnahmen der Gemeinden wurden in die Parkordnung und in den Parkplan eingearbeitet. Natürlich hat es Diskussionen darüber gegeben, ob es realistisch ist, für all diese Vorschläge von den Gemeinden in Rom eine Zustimmung vom Ministerium zu erhalten.
Vinschgerwind: Ist es denn aus Ihrer Sicht realistisch?
Maria Kuenzer: Wenn wir, verdammt noch mal, alle an einem Strang ziehen, dann ja. Ich bin die Erste, die im Vinschgau gesagt hat, wir wollen das. Aber ich habe manchmal den Eindruck, dass man Angst hat, dass einige Dinge bei einem Abschließen mit Rom nicht berücksichtigt werden könnten. Mein Vorschlag ist ähnlich wie beim Autonomiestatut: Wir haben es bekommen, obwohl nicht viel drinnen war. Man hat Jahr für Jahr für Einzelheiten gekämpft und macht das heute noch über Durchführungsverordnungen. So ähnlich sehe ich den Parkplan. Aus meiner Sicht ist es langsam risikobehaftet. Denn wir haben 2016 die Zuständigkeit für die Verwaltung in Absprache mit den Ministerien und mit der Lombardei und dem Trentino erhalten. Und wir haben es bislang nicht geschafft, diese Zuständigkeiten auch aufzunehmen.
Vinschgerwind: Sie geben den schwarzen Peter den Gemeinden?
Maria Kuenzer: Nein, nicht den Gemeinden. Die Gemeinden haben ihre Arbeiten gut gemacht. Der Bürgermeister von Martell als Vertreter der Nationalparkgemeinden war oft hier in diesem Raum (im Büro der Landesrätin, Anm. d. Red.) und hat versucht, die Gegenbenheiten vor Ort einzubringen. Nur - irgendwann kommt man zu dem Punkt, ob wir den Spatz in der Hand wollen oder die Taube auf dem Dach. Ich bin für den Spatz in der Hand. In einem zweiten Moment kann man schauen, was noch möglich sein kann. Es ist mir bewusst, dass es viele viele Einzelheiten gibt - etwa wie kann sich ein Hof entwickeln, wie kann eine Aufstiegsanlage gebaut werden, was ist mit den Wasserkraftwerken, was ist mit den Mountainbikern und vieles mehr. Die Frage ist, ob man das alles im Parkplan drinnen haben muss, oder kann ich diese Dinge in einem zweiten Moment lösen.
Vinschgerwind: Das heißt, Sie brauchen das OK von den Parkgemeinden, um dann in Rom verhandeln zu können?
Maria Kuenzer: So ist es. Rom hat leider gewechselt. Wir hatten mit Frau Sceratano eine gute Ansprechpartnerin im Umweltministerium. Die wurde mit Herrn Zagi ausgetauscht. Einen guten Kontakt hab ich da noch nicht.
Vinschgerwind: Es ist angedacht, eine Gesellschaft für die Aufwertung des Stilfserjoches gemeinsam mit den Lombarden zu gründen. Die Umsetzung von Projekten soll aus dem Grenzgemeindenfonds finanziert werden. Was sagen Sie zu der These, dass es der Frau Landesrätin aus dem Pustertal egal wäre, wenn die Gelder aus dem Grenzgemeindenfonds in Projekte im Pustertal im Hinblick auf die Winterolympiade 2026 investiert würden?
Maria Kuenzer: (lacht) Nein bitte nicht. Schauen Sie, die Pusterer fühlen sich von mir vernachlässigt. Weil ich mehr in anderen Landesteilen unterwegs bin als im Pustertal. In den vergangenen eineinhalb Jahren war ich bei Abendveranstaltungen zu zwei Dritteln im Vinschgau und zu einem Drittel im Pustertal. Mag sein, dass der Prophet im eigenen Tal weniger gefragt ist. Die Vinschger fordern mich heraus. Das mag ich auch. Der Vinschgau hat Themen, die andere Landesteile nicht haben. Den Nationalpark darf man nicht mit den Naturparks vergleichen. Die Vinschger sehen den Nationalpark nicht nur als Mehrwert, sondern als aufgedrängte Zonierung, in der mit Einschränkungen zu leben ist...
Vinschgerwind: Das beginnt sich zu lösen. Aber wenn ich auf die Olympia-These zurückkommen kann...
Maria Kuenzer: Das beginnt sich zu lösen und das ist meine Aufgabe und mein Auftrag. Noch etwas: Es ist ein Trugschluss, dass die Übernahme der Verwaltung keine Herausforderung ist. Um zu Ihrer These zu kommen: Ich war am Stilfserjoch oben und war überhaupt nicht positiv überrascht. Ich habe mir gedacht, das ist nicht Südtirol, die Standlen, die Motorradfahrer usw. Da braucht es ein Konzept.
Vinschgerwind: Wie geht es weiter mit der Gründung dieser Gesellschaft für das Stilfserjoch?
Maria Kuenzer: Das ist primäre Aufgabe des Landeshauptmannes. Ich brauche da nicht gescheit zu sein. Ich muss schauen, dass ich den Parkplan weiterbringe. Das Stilfserjoch ist nicht meine primäre Aufgabe. Wir haben allerdings auch Kontakte mit Graubünden. Graubünden hat signalisiert, dass es in einem zweiten Moment sehr wohl Interesse an einer Zusammenarbeit am Stilfserjoch hat.
Vinschgerwind: Themenwechsel. Und nun kommen wir auf Ihre Aussagen zur Frage, ob Sie heuer beruhigt in den Urlaub fahren. Mit 1. Juli tritt das neue Gesetz für Raum und Landschaft in Kraft. In den Gemeinden, in den Bauämtern sagt man, dass viele Instrumente noch fehlen.
Maria Kuenzer: Ich bin überzeugt, dass die Erfahrungswerte, die die Gemeinden natürlich noch nicht haben können, in den nächsten 5 bis 10 Jahren angesammelt werden müssen. Auch beim bisherigen Raumordnungsgesetz hat man immer wieder Anpassungen vornehmen müssen. Warum ich so beruhigt bin? Wir haben entschieden, dass wir auf Landesebene zum 1. Juli einen runden Tisch einrichten, an dem Raumplanung, Rechtsvertretung, der Landschaftsschutz, der Gemeindenverband und wir als Ressort vertreten sind. Wenn Fragen aus den Gemeinden kommen, werden diese einmal in der Woche an diesem runden Tisch beantwortet. Fragen und Antworten werden für alle Ämter online zugänglich sein. Der Gemeindenverband wird eine Hotline einrichten, bei der Fragen zu digitalen Bauakten und digitalen Programmen beantwortet werden. Wir geben den Gemeinden diese zwei Stützen mit, um starten zu können. Ich verstehe die Sorgen der Bauämter. Aber diese Sorgen wollen wir abfangen.
Vinschgerwind: Man befürchtet Chaos. Das lässt sich daran festmachen, dass die Bauämter derzeit und bis zum 30. Juni mit Projekten überflutet werden. Offensichtlich wollen Planer und Bauherren vieles noch mit dem bisherigen Gesetz abgewickelt haben.
Maria Kuenzer: Es entsteht der Eindruck, dass im Bauwesen nach dem 1. Juli Weltuntergang ist. Das stimmt einfach nicht. Es soll sich die Verdichtung der Dörfer angeschaut werden, der verbaute Ortskern definiert werden. Außerhalb der verbauten Ortskerne - und das ist das Wichtigste im Gesetz - wird es mit der Verbauung schwieriger.
Vinschgerwind: Das Gesetz selbst bzw. die Ausrichtung des neuen Landesgesetzes wird nicht sonderlich kritisiert. Kritisiert wird das mangelnde Instrumentarium der Handhabe.
Maria Kuenzer: Vor einigen Wochen haben wir die Architekten und die freiberuflichen Techniker darauf hingewiesen, dass auf unserer Internetseite die bisherigen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht sind. Man hat kritisiert, dass man nicht vorbereitet sei, dass die Durchführungsverordnungen fehlten. Zum Teil war die Kritik berechtigt. Aber: Die digitale Bauakte ist Gesetz des Staates und keine Erfindung Südtirols. Der Vorwurf ist auch, dass die Prozedur verwaltungsmäßig viel aufwändiger als bisher ist. Das muss ich so stehen lassen. Aber das Ganze wird auch transparenter sein.
Vinschgerwind: Man ist nicht vorbereitet. Das ist der Tenor der Kritik. Sie als Landesrätin und Ihr Amt für Raumplanung werden sich einen Teil dieser Kritik gefallen lassen müssen. Aber auch der Gemeindenverband und auch die Techniker haben wenig zur Vorbereitung beigetragen.
Maria Kuenzer: Diese Mitverantwortung kann ich schon teilen. Was wir versäumt haben, ist sicherlich die Kommunikation. Wir haben zu wenig Rundschreiben an die Gemeinden verschickt, wir haben zu wenig Austausch mit der Architektenkammer gehabt. Der Architekt Paul Senoner hat mir berichtet, dass zwei Drittel der Architekten für die Einführung des Gesetzes am 1. Juli ist und ein Drittel dagegen. Senoner hat die Siedlungsabgrenzung und das Entwicklungskonzept in der Pilotgemeinde Klausen mitbegleitet. Senoner sagt, dass das neue Gesetz der Gemeinde Zuständigkeit und Verantwortung bringt. Es liege an der Gemeinde und an der Bevölkerung dies anzunehmen. Das Gesetz ist also viel mehr als die Frage, was an Bauten kann wo und wieviel realisiert werden. Die Angst von einzelnen Bauwerbern mag legitim sein. Die Angst von Seiten der Architekten und der Techniker ist weniger legitim. Ich habe den Technikern gesagt, dass dieses Gesetz weniger ein Gesetz für Projekte ist, sondern viel mehr ein Gesetz, mit dem effektiv geplant wird - mit dem Mobilitätsplan, Ensembleschutzplan usw.
Vinschgerwind: Hat man in den Gemeinden Angst vor der eigenen Verantwortung?
Maria Kuenzer: Man wird etwas unsicher. Man wollte ja immer mehr Zuständigkeiten in der Gemeinde. Nun muss die Diskussion in den Gemeinden stattfinden. Gemeinden, die klug sind, werden den Entwicklungsplan gemeinsam mit den Bürgern erstellen. Damit die Bürger wissen, wohin die Reise geht. Und zwar die gemeinsame Reise.
Vinschgerwind: Gehen Sie trotzdem beruhigt in den Urlaub?
Maria Kuenzer: Ja, natürlich.
Interview: Erwin Bernhart
Schlandrauntal - Durch Almpflegeaktionen soll die traditionelle Almwirtschaft unterstützt und die Sensibilität für die Almwirtschaft bei der Bevölkerung gesteigert werden.
von Heinrich Zoderer
Vor fünf Jahren wurde der Almpflegetag erstmals als Pilotprojekt vom Referat für Natur und Umwelt im AVS im Unterland durchgeführt. Seit dieser Zeit wird unter dem Titel „Pimp my Alm“ (engl.: „to pimp” = aufmöbeln) jedes Jahr in mehreren Bezirken Südtirols zwischen Mai und Juli diese Almpflege-Aktion wiederholt. Im Vinschgau wurde dieser Aktionstag in den letzten Jahren vom Alpenverein Laas, zusammen mit der Forstbehörde, der Fraktionsverwaltung und der Alminteressentschaft am Tanaser Dörferberg organisiert. In diesem Jahr trafen sich am Samstag, den 13. Juni 16 freiwillige Helfer, davon zwei Personen vom AVS Meran im Maneidtal im Schlandrauntal auf der Schlanderser Alm. Auch drei Frauen machten bei dieser Aktion mit. Der Almpflegetag auf der Schlanderser Alm wurde vom Referat für Natur und Umwelt und der AVS Sektion Schlanders mit dem 1. Vorsitzenden Christian Gamper organisiert und in Zusammenarbeit mit der Forststation Schlanders mit dem Stationsleiter Klaus Bliem und dem Förster Ulrich Ruepp, sowie der Alminteressentschaft mit dem Obmann Patrik Gamper durchgeführt. Durch diese Almpflegeaktionen soll die traditionelle Almwirtschaft unterstützt und die Sensibilität für die Almwirtschaft bei der Bevölkerung gesteigert werden. Es ist ein aktiver Beitrag für den Umweltschutz und eine Verbesserung der Weideflächen auf der Alm. Ausgerüstet mit Handschuhen, passender Kleidung und guten Schuhe, wurden, vor allem mit Muskelkraft, viele Zwergwacholder, Alpenrosen und Steine aus dem Gelände entfernt, um die Weideflächen für die Tiere zu vergrößern. Bei recht gutem Wetter haben die freiwilligen Helfer richtig angepackt und den ganzen Tag wertvolle Arbeit geleistet. Zu Mittag wurde auf der Schlanderser Alm gegrillt, abends wurde die geleistete Arbeit noch begutachtet und über das Almleben diskutiert. Zufrieden und glücklich mit den durchgeführten Pflegemaßnahmen, fuhr man abends wieder ins Tal zurück.
Rinderfilet in Kräuterkruste
Für 8 Personen
Zubereitungszeit: 40 Minuten
Grillmethode: Direkte und indirekte mittlere Hitze
(175 – 230 Grad C)
Grillzeit: 35 – 45 Minuten
Für die Würzmischung:
1 ½ EL getrockneter Estragon
2 ½ TL grobes Meersalz
2 TL frisch gemahlener schwarzer Pfeffer
1 ½ TL getrockneter Thymian
1 gehäufter TL zerriebener getrockneter Salbei
1 ganzes Rinderfilet, etwa 3 kg, nicht pariert
Olivenöl
Zubereitung:
1. Die Zutaten für die Würzmischung vermengen.
2. Vom Rinderfilet überschüssiges Fett entfernen. Das Filet mit der glattesten Seite nach oben flach auf die Arbeitsfläche legen. Das schmale Endstück nach unten umklappen, sodass das Filet eine gleichmäßige Dicke hat. Das Filet im Abstand von jeweils etwa 5 cm mit Küchengarn in Form binden, das umgeklappte Ende mit zwei Fäden befestigen. Das Filet rundum dünn mit Öl bestreichen und mit der Würzmischung einreiben.
3. Das Filet ca. 60 Minuten bei Zimmertemperatur ruhen lassen. Den Grill vorbereiten.
4. Das Filet über direkter mittlerer Hitze etwa 15 Minuten auf allen Seiten scharf anbraten, dabei alle 3 – 4 Minuten ein wenig drehen, damit es auf allen Seiten gleichmäßig bräunt. Über indirekter mittlerer Hitze bei geschlossenem Deckel weitergrillen, bis der gewünschte Gargrad erreicht ist (20 – 30 Minuten für rosa/rot bzw. medium rare bei einer Kerntemperatur von 52 – 55 Grad Celsius). Das Filet vom Grill nehmen, locker mit Alufolie abdecken und 10 – 15 Minten ruhen lassen. Die Kerntemperatur steigt in dieser Zeit um 2 – 5 Grad Celsius, in Scheiben schneiden und servieren.
Neues. Nicht nur Fleisch, Fisch und Würste machen sich gut auf dem Rost. Grillieren Sie auch mal Grillkäse oder Tofu, Gemüse und zum Dessert Früchte wie z.B. Ananas.
Vinschgau - Leo Forcher vom Rebhof in Galsaun/Kastelbell führte den Weinbauverein Vinschgau seit der Gründung 1981 als Obmann. Als passionierter Winzer war es ihm stets ein Anliegen, die uralte Weinkultur im Vinschgau zu erhalten und zu modernisieren. Er stellte die Weichen für eine immer besser werdende Wein-Qualität im Tal und erreichte sogar das Siegel für die kontrollierte Ursprungsbezeichnung DOC Südtiroler Vinschgau. Nach fast 40 Jahren gab Forcher den Vorsitz im vergangenen März in jüngere Hände ab. Neuer Obmann ist Matthias Bernhart aus Partschins. Forcher ist nach wie vor Ausschussmitglied und erklärte sich bereit, seinen Nachfolger zu unterstützen und ihn in seinen neuen Aufgabenbereich einzuführen. Neben Bernhart und Forcher sind im Auschuss des Vinschger Weinbauvereines folgende Winzer bzw. Weinfachleute vertreten: die beiden Obmann Stellvertreter Elmar Luggin (Schluderns) und Hans Zagler (Mals), Matthias Thoman (Kortsch), Florian Schönthaler (Schlanders), Martin Schuster (Vetzan), Reinhard Massl (Vetzan), Heiner Pohl (Kastelbell), Martin Gapp (Naturns), Gruber Andreas (Naturns) und Roland Fieg (Staben/Juval). Zu Rechnungsrevisoren ernannt wurden Andreas Forcher (Kastelbell) und Reinhard Unterweger (Tschars). Kooptiert ist Martina Kafmann vom Bezirksamt für Landwirtschaft Schlanders.
Der Vinschger Weinbauverein kümmert sich seit seiner Gründung um die Belange der Weinbauern. 1981 betrug die Anbaufläche 48 Hektar. Der Verein hatte gerade einmal 60 Mitglieder. Heute im Jahr 2020 beträgt die Weinbaufläche 86 Hektar und die Mitgliederzahl ist auf 280 gestiegen. Einst war der Weinbau im Vinschgau mehr oder weniger auf Hofproduzenten reduziert, die sich nich sonderlich um Qualität kümmerten. Das änderte sich zum Positiven. Im Rahmen des Weinbauvereins wurden von Anfang an regelmäßig Weinverkostungen, Fortbildungsveranstaltungen, Flurbegehungen, Lehrfahrten und einiges mehr organisiert. Das Niveau des Vinschger Weines ist im Laufe der Jahre ständig angestiegen. Und dessen Qualität überzeugt mittlerweile selbst die kritischsten Weinkenner. (mds)
Freilichtkino am Kulturhausplatz am 1. Juli um 21:30 Uhr Bohemian Rhapsody: Bohemian Rhapsody ist ein biografisches Filmdrama aus dem Jahre 2018. Der Film behandelt die Geschichte Freddie Mercurys und seiner Band Queen. Es ist die Geschichte eines aufregenden Lebens mit viel Musik. Da die Abstandsregelung eingehalten werden müssen, können nur ca. 150 Kinobesucher einen Sitzplatz erhalten, deshalb muss man sich über E-mail anmelden: kulturhaus@schlanders.it Beginn ist um 21.30 Uhr, Eintritt: 5 Euro
von Albrecht Plangger - Die Grenzen sind wieder offen und in Rom kehrt endlich wieder etwas Normalität ein. Deutsche ,Engländer und Franzosen sind wieder da. Das historische Zentrum erwacht und die Leute genießen die lauen Frühsommerabende. Das ist auch ansteckend für die Römer, die sich nun auch wieder zeigen und ihre Wohnungen verlassen . Jetzt sind wir Parlamentarier nicht mehr die Einzigen, die um die „Häuserecken schleichen“ ... Auch bei uns im Parlament herrscht wieder „Hochsaison“. Mit dem Gesetzesdekret „Rilancio“ sind gerade € 55 Milliarden zu verteilen, um die Wirtschaft - nach dem Covid-19-Stillstand - wieder in Schwung zu bringen und den krisengeschädigten Betrieben und Familien eine Hilfestellung zu geben. Jetzt wird in der Kommission ordentlich gefeilscht. Mit der Opposition wird meist nur scheinverhandelt, um diese weniger aggressiv zu machen. Zugeständnisse werden erst im letzten Moment gemacht. Die Arbeiten werden sich wohl über 3 Wochen hinziehen. Ergebnisse gibt es erst dann. In der Zwischenzeit wird auch beim Wahlgesetz wieder gebastelt. Bei den nächsten Wahlen zur Abgeordnetenkammer wird es nur mehr 2 Wahlkreise geben (Bozen und Brixen ) und nicht wie bisher 3 mit Burggrafenamt /Vinschgau. Der Vinschgau und die Seitentäler des Burggrafenamtes kommen zum Bezirk Pustertal/Eisacktal/Wipptal. Meran und die Nachbar-Gemeinden und das ganze Etschtal kommt zum Bezirk Bozen. So waren die Wahlbezirke auch schon bis 1967 eingeteilt. Angegangen von der Regierung werden auch die „Sicherheitsdekrete“ von Salvini. Somit besteht Hoffnung, dass die leidige Sache mit den ausländischen Kennzeichen endlich geklärt wird und die Gemeinden werden auch erfahren, wie es mit dem SPRAR- Programm und der dezentralen Flüchtlingsbetreuung weitergeht.
Seit Oktober wird am Bahnhof Mals an der neuen Remise für die Vinschger Bahn gearbeitet. LR Alfreider war vor Ort, um den Baufortschritt zu begutachten. Bei Latsch wird am Steinschlagschutz gebaut.
Das Projekt für die neue Remise am Malser Bahnhof reiht sich in das Gesamtkonzept zur Elektrifizierung der Vinschger Bahnlinie. Mobilitätslandesrat Dnaiel Alfreider sagte gestern, 18. Juni, beim Lokalaugenschein auf der Baustelle in Mals: "Die Vinschger Bahn platzt heute bei Normalbetrieb aus fast allen Nähten. Für zahlreiche Pendler, Schüler und nun auch wieder Urlaubsgäste ist die Bahn tägliches Mobilitätsmittel und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken." Damit das wo bleibe und Bahnfahren "noch bequemer, einfacher und attraktiver wird, wird seit 2016 an der Elektrifizierung der Vinschger Bahnlinie gearbeitet", sagt Alfreider.
Remise für neue längere Züge
Als wichtiger Meilenstein in Richtung elektrifizierter Bahnlinie wird die bereits heute bestehende Remise am Malser Bahnhof verlängert und angepasst. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Remise insgesamt 125 Meter lang sein – und damit rund 80 Meter länger, als die alte Remise. Wie der Generaldirektor der der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG Joachim Dejaco erklärt, "können somit in der neuen Remise längere Züge, die nach der Elektrifizierung der Bahnlinie auch im Vinschgau eingesetzt werden, geschützt abgestellt werden." Es ist geplant, dass künftig sechs 106 Meter lange Züge über Nacht am Malser Bahnhof stehen. Im Zuge der Bauarbeiten wurde die gesamte elektrische und mechanische Ausstattung der Remise erneuert und im Außenbereich je eine Anlage für die Wasserversorgung bzw. die Entwässerung errichtet.
Nach Baueingriffen starten Arbeiten für Oberleitungsmasten
Während im Hintergrund intensiv an den Genehmigungsverfahren und den Ausschreibungen gearbeitet wird, sind die nächsten baulichen Eingriffe im Rahmen des Elektrifizierungsprojektes der Vinschger Bahnlinie dann ab 2021 geplant. Dann wird unter anderem mit dem aufwändigen Setzen der 1500 Oberleitungsmasten begonnen. Bei der STA rechnet man damit, dass voraussichtlich 2022 der erste Zug elektrisch durch das Vinschgau rollt.
Ausgeführt wurden die Bauarbeiten am Bahnhof Mals von den Vinschger Unternehmen Marx AG und Moriggl GmbH gemeinsam mit der Bozner Geobau unter der Leitung der landeseigenen STA - Südtiroler Transportstrukturen AG.
Steinschlagschutzdämme bei der Latschander fast fertig
Oberhalb der Staatsstraße durch das Vinschgau bei der Latschander in den Gemeinden Latsch und Kastelbell liegt eine weitere Baustelle des Landes, auf der die Arbeiten auf Hochtouren laufen. Dort sind die neuen Steinschlagschutzdämme kurz vor der Fertigstellung.
Nachdem es im November 2019 besonders große Niederschläge gab, hatten waren von den Hängen oberhalb der Straße Steine teils bis zur Staatsstraße gestürzt. Ein größerer Felssturz ereignete sich oberhalb des Campingplatzes Vermoi in Latsch. Nach dem Steinschlag mussten die Staatsstraße gesperrt und 17 Personen evakuiert wurden. Die Landesabteilung Tiefbau und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung des Landes hatten auf dem Dringlichkeitswege die Herstellung von Dämmen zur Absicherung der beiden am meisten gefährdeten Bereiche in Auftrag gegeben. Die Landesregierung stellte umgehend Gelder bereit. So konnten die Arbeiten bereits Anfang Dezember in Angriff genommen. Sie sind nun bis auf wenige Rest- und Nebenarbeiten weitgehend abgeschlossen.
Mehrere Eingriffe zum Steinschlagschutz
In Latsch wurden zwei, in Summe rund 420 Meter lange und zwischen fünf und sechs Meter hohe Dämme gebaut, sowie im Bereich Latschander ein rund 290 Meter langer und zwischen 4,50 Meter und sechs Meter hoher Damm mit einem direkt anschließenden 60 Meter langen und sechs Meter hohen Steinschlagschutzzaun.
Der Damm im Bereich Latschander wurde an der Straßenseite mit bewehrter Erde ausgeführt, um den Verlust von Kulturgrund möglichst gering zu halten. Die bewehrte Erde wurde stufenförmig angelegt, um die Begrünung zu begünstigen.
Weitere Pflege und besondere Pflanzen für Bienen
Beim Damm in Latsch wurde in Zusammenarbeit zwischen den Landesämtern, V.I.P. und Fraktion auf eine möglichst naturnahe Gestaltung und eine Aufwertung der Flächen gleich oberhalb des bestehenden Waalweges geachtet. Für den Damm ist eine aktive Pflege für weitere zwei Jahre vorgesehen. Besonderer Wert wurde auch auf die Auswahl der Samenmischungen gelegt, und zwar angepasst auf die Bienenvölker, die dort von mehreren Imkern angesiedelt sind.
Insgesamt investiert das Land in die Eingriffe rund 4,2 Millionen Euro. Im Bereich zwischen zukünftigem Tunnelportal der Umfahrung Kastelbell und dem Fernheizwerk Latsch sind in den kommenden Jahren weitere Schutzmaßnahmen geplant. In Kürze soll der Bereich oberhalb der neuen Anbindung der Umfahrung westlich von Schloss Kastelbell abgesichert werden. Weitere Maßnahmen zum Steinschlagschutz werden programmiert.
LPA/rc/san
Möglichst viel Unterricht in Anwesenheit, kleine und gleichbleibende Gruppen, gestaffelte Eingangs- und Pausenzeiten – so soll das Schuljahr 2020/21 beginnen.
Wie Kindergarten und Schule in Südtirol im kommenden Herbst in das neue Bildungsjahr 2020/21 starten werden, darauf hat sich heute (9. Juni) die Landesregierung verständigt. Auf Vorschlag der zuständigen Landesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider hat sie die Spielregeln für den Neustart festgelegt. Die entsprechenden Vorschläge waren nach der coronabedingten Aussetzung des Präsenzunterrichts an allen Schulen Italiens von den drei Bildungsdirektionen in Zusammenarbeit mit den Südtiroler Gesundheitsbetrieb erarbeitet worden. Sie tragen auch den staatlichen Vorgaben Rechnung, auf die sich das Parlament in Rom am Wochenende geeinigt hat.
Soziale Kontakte für Kinder und Jugendliche
"Viele Kinder und Jugendliche haben die vergangenen Monate angesichts der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten als sehr belastend erlebt", sagt Landesrat Achammer. "Unser Bestreben ist es daher, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes, wieder möglichst viel Bildungszeit in Anwesenheit zuzulassen. Zudem möchten wir allen, die am Schulbetrieb teilhaben, Sicherheit und Perspektiven bieten", sagt der Landesrat. Nur so sei es möglich, Dienste zu planen, beispielsweise was den Transport, die Unterbringung oder die Verpflegung angehe, auch wenn die Entwicklung noch nicht vollends abzusehen sei.
Der Präsenzunterricht ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 gilt den Bildungslandesräten als wichtiger Baustein für die Rückkehr zum regulären Schulunterricht. "Für Familien, Schüler, Jugendliche, Lehrkräfte und alle Beteiligten ist die Rückkehr zu einem Schulalltag mit Unterricht in Präsenz von großer Bedeutung. Es ist unser Auftrag, die Familien wieder zu entlasten und die Klassen und Schulen wieder mit Leben zu füllen im Einklang mit allen Sicherheitsbestimmungen", sagt der ladinische Landesrat Alfreider.
"Das Schuljahr 2020/21 wird im Zeichen der Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aufgrund der Situation rund um das Coronavirus stehen", erklärt der italienische Bildungslandesrat Vettorato, "wir möchten aber die Erfahrungen der Notstandssituation nutzen, um der neuen Situationen bestmöglich zu begegnen und den Kindern und Jugendlichen möglichst viel Normalität zuzugestehen."
Möglichst viel Unterricht in Präsenz
Unter diesen Vorzeichen hat die Landesregierung heute Vorgaben zu Gesundheitsschutz und Organisation des Bildungsbetriebs im Schuljahr 2020/21 definiert. Im Sinne der heutigen Landesregierungsentscheidung soll demnach besonders für jüngere Kinder möglichst viel Anwesenheit in den Bildungseinrichtungen ermöglicht werden. An den Kindergärten sollen gleichbleibende Gruppen gebildet werden. Inwieweit Verlängerungen angeboten werden können, steht noch nicht fest. An Grund- und Mittelschulen ist täglicher Unterricht in Präsenz vorgesehen. Bei Bedarf sollen zusätzliche Klassen gebildet werden, um den Sicherheitsabstand gewährleisten zu können. Die Unterrichtszeit in Präsenz wird auf den Vormittag beschränkt.
Für die Oberstufe wird ein Wechsel von Unterricht in Präsenz und Fernunterricht dort vorgesehen, wo es einerseits gilt, die Kapazitäten und Möglichkeiten der Schülertransporte zu berücksichtigen und es anderseits aufgrund der hohen Schüleranzahl logistisch nicht möglich ist, die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einzuhalten, weil die Schule beispielsweise über zu wenig Räumlichkeiten verfügt. Bei Bedarf wird die Anzahl der anwesenden Schüler verringert. "Gerade in den ersten Klassen der Oberstufe will man auf mehr Präsenzunterricht setzen", so Landesrat Achammer. Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder mit einem zeitweiligen besonderen Unterstützungsbedarf kann ebenfalls ein täglicher Unterricht in Präsenz ermöglicht werden.
"Grundsätzlich möchten wir durch Unterrichtsmodelle flexibel gestalten und parallel dazu eine strukturierte und auch digitalisierte Unterrichtsvorbereitung aufbauen, um auch im Falle einer möglichen Rückkehr in eine häusliche Isolation Kommunikationsstrukturen und Lernangebote bereit zu haben und nutzen zu können", sagt Achammer.
Keine Maskenpflicht bei fixem Sicherheitsabstand
Die Landesregierung hat heute zudem beschlossen, bei einem fixen Sicherheitsabstand von einem Meter von der Mund- und Nasenschutzpflicht abzusehen. Weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, auf die sich die Landesregierung heute verständigt hat, sind die Anpassung und die Staffelung der Beginn- und Endzeiten der Kindergärten und Schulen. Auch die Pausenzeiten sollen flexibel gehandhabt werden. Mensaplätze werden verringert, flankierend will die Landesregierung allerdings Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit setzen
Die gleichbleibenden Gruppen, die gestaffelte Eintritts- und Austrittszeiten und die flexiblen Pausenzeiten sind neben dem Sicherheitsabstand Grundregeln zur Vorbeugung einer Virusverbreitung, die durch Hygienemaßnahmen (Desinfizieren der Hände, gründliche und häufige Reinigung und Lüftung der Räume) ergänzt werden.
LPA/jw
Einen Meter Abstand halten, ansonsten Mund-Nasenschutz tragen, ist die wichtigste neue Regel in der Phase des Neustarts. Die Landesregierung hat die Vorgaben am 9. Juni angepasst.
Mund-Nasenschutz muss man nur mehr unter einer Entfernung von einem Meter tragen, Duschen und Umkleiden in Fitnessstudios und Sporteinrichtungen dürfen genutzt werden, ebenso Saunas, türkische Bäder und Kneippanlagen – dies sind nur einige der Neuerungen an der Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020, die die Landesregierung heute (9. Juni) der Neustart-Phase entsprechend angepasst hat. Neben neuen Verhaltensregeln enthält die Anlage auch Schutzmaßnahmen für Sommercamps für Kinder und Jugendliche, für Messen, Pferderennen, die Mobilität und die Covid-Protected-Area in den Gastbetrieben. Sämtliche Änderungen treten morgen (10. Juni) in Kraft.
Neue Freiheiten, aber Gesundheitsschutz weiter ernst nehmen
Die Rate der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist in den vergangenen Wochen immer mehr zurückgegangen. Die Landesregierung hat aufgrund dieser positiven Entwicklunggenerell entschieden, dass es keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege mehr gibt, außer wenn der Anstand von einem Meter zwischen Personen nicht stabil eingehalten werden kann. Die Abstandsregel von einem Meter gilt im Freien und in geschlossenen Räumen und für alle Bereiche.
Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstreicht: "In Südtirol galt früher als in anderen Orten Bewegungsfreiheit und es gab mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten. Jetzt wird ein weiterer Schritt in Richtung Freiheit gemacht und deswegen ist es entscheidend, dass alle diese wichtige Regel einhalten, und zwar: Entweder Ein-Meter-Abstand zu anderen Personen oder Mund- Nasenschutz tragen."
Allgemeine Verhaltensregeln und Regeln für die Wirtschaft
In der Anlage A zum Landesgesetz ist nun ausdrücklich festgehalten, dass es keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege gibt, außer wenn der Abstand zwischen nicht zusammenlebenden Personen unter einem Metern liegt. Für den Sport im Freien gilt in Zukunft auch ein Ein-Meter-Abstand (bisher drei Meter). Als Mund-Nasen-Schutz können einfache chirurgische Masken verwendet werden sowie waschbare (auch selbst gemachte) Bedeckungen aus Stoff, was nochmals eigens angeführt ist.
Für die Wirtschaftsaktivitäten ist spezifiziert, dass die 1/10 Regel - also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen - nicht in Räumen mit einer Fläche unter 50 Quadratmetern gilt.
Unterwegs im Auto und in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Ausdrücklich geregelt werden die Fahrten im privaten Pkw: Die Mindestabstände von einem Meter bei Fahrten innerhalb Südtirols können unterschritten werden, wenn alle Insassen einen Schutz der Atemwege tragen. Leben alle im Fahrzeug mitfahrenden zusammen, braucht es den Mund-Nasen-Schutz nicht.
Für die öffentlichen Verkehrsmittel wird die bisherige Begrenzung der Transportkapazität (in Bussen z.B.: 60 Prozent und in Seilbahnen 2/3) aufgehoben. Fahrgäste, die sich gegenübersitzen, müssen einen Meter Abstand voneinander halten. Sitzen sie in derselben Fahrtrichtung und nebeneinander kann der Abstand von einem Meter unterschritten werden. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtliche Sitzplätze belegt werden können. Mund-Nasenschutz in den Öffis ist weiter Pflicht.
Regeln für Beherbergungsbetriebe und "Covid-Protected-Area" vereinfacht
Für alle Beherbergungsbetriebe vom Hotel bis zum Urlaub auf dem Bauernhof gilt die 1/10 Regel, also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen. Vor und nach dem Lesen von für Gäste aufliegenden Zeitungen und Zeitschriften oder dem Nutzen von Spielen (z.B. Karten) müssen die Hände desinfiziert werden.
Schutzhütten dürfen im Fall von Gefahr jedenfalls Unterkunft und Schutz bieten. Dabei müssen sie ein eigenes Protokoll des Sanitätsbetriebes anwenden.
Bei der Beherbergung näher spezifiziert wird die Covid-Protected-Area. Voraussetzung für solche Bereiche sind die tägliche Laser-Temperaturmessung für alle Mitarbeiter und wöchentliche Covid-Tests für alle Mitarbeiter gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Die Gäste und Kunden weisen beim Check-In einen zertifizierten, negativen PCR-Test vor, dessen Ergebnis nicht älter als vier Tage ist oder erbringen eine zertifizierten Nachweis einer Antikörper-Entwicklung oder machen bei Ankunft einen Test gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Alle Anwesenden müssen erfasst werden und die entsprechende Liste ist für 30 Tage aufzubewahren. Für den Fall, dass in einem Hotel lückenlos alle Gäste und Mitarbeiter getestet werden, kann von mehreren Beschränkungen abgesehen werden. Beispielsweise fallen die Auflagen in den Speisesälen oder an der Selbstbedienung am Buffet, wie auch die Einschränkungen in Hallenbädern und Saunen, nicht aber die allgemeinen Abstandsregeln. Ebenso geregelt wird der Umgang im Verdachtsfall im Rahmen eines Protokolls, dass vom Sanitätsbetrieb genehmigt wird.
Duschen und Umkleiden können wieder genutzt werden
Umkleiden und Duschen in Fitnessstudios oder Sporträumen, in Beherbergungsbetrieben, Schwimmbädern (drinnen und draußen) sowie für Wellness- und Thermalzentren können genutzt werden. Allerdings müssen die Personen voneinander einen Abstand von einem Meter einhalten. In Umkleideräumen können nicht mehr als doppelt so viele Personen sein, wie es Duschplätze gibt; bei nur einer Dusche oder kleinen Räumen bis zu 20 Quadratmeter dürfen sich bis zu drei Personen dort aufhalten. Für die Umkleideräume öffentlicher Schwimmbäder gilt die 1/10 Regel. Garderobenschränke müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, ebenso die Duschen. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden.
Hallenbäder, Naturbadeteiche und Wellnessanlagen wieder offen
Hallenbäder (öffentliche und jene der Beherbergungsbetriebe), Naturbadeteiche und Thermalanlagen können öffnen. Für alle Schwimmbäder und Thermalanlagen wird ein spezifischer Chlorgehalt vorgeschrieben. Im Wasser gilt der Ein-Meter-Abstand. In betreibergeführten Naturbadeteichen darf auch gebadet werden, allerdings muss für regelmäßige Wasserkontrollen gesorgt werden. Dort gilt ein Mindestabstand von einem Meter und die 1/10 Regel, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden. In freien Badeseen gilt ebenso der Abstand von einem Meter im Wasser und auf den Liegeplätzen. Kinderbecken mit Chlorwasser können wieder geöffnet werden.
Ebenso öffnen können Saunen (von mindestens 60 Grad), Dampfbäder und Kneippanlagen. Allerdings können sie nur auf Vormerkung genutzt werden, und zwar nur einzeln, oder gleichzeitig von Personen desselben Haushalts oder desselben Hotelzimmers. Saunas und Dampfbäder müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss 30 Tage aufbewahrt werden.
Sommercamps können stattfinden
Sommerferienwochen mit Jugendlichen samt Übernachtung können abgehalten werden, sofern alle Teilnehmer, sowohl Jugendliche als auch Betreuer getestet werden (zertifizierter negativer PCR-Test), täglich die Körpertemperatur gemessen wird und die jeweilige Gruppe ohne Außenkontakte, also geschlossen, bleibt. Dies gilt für Sommerferienwochen mit Jugendlichen in Selbstversorgerhütten, Bildungshäusern und Zeltlagern.
Bühnen- und Filmproben
Mit der Anlage geregelt werden auch die Proben auf Bühnen und Filmsets: Alle Akteure und Gruppenmitglieder können für die unbedingt notwendige Zeit von der Abstandsregelungabweichen und Körperkontakt haben, sofern bei ihnen täglich Fieber gemessen wird sowie vor und nach dem Kontakt die Hände desinfiziert werden. Bei Sprech- und Singproben wird ein Gesichtsvisier verwendet, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Events, Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen möglich
Die Anlage A übernimmt den Wortlaut der mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 29 des Landeshauptmanns vom 6. Juni festgelegten Öffnung für Veranstaltungen.
Messen und Ausstellungen können wieder stattfinden. Es gelten die Zugangsbeschränkungen durch die 1/10 Regeln und die allgemeinen Abstandsregeln. Bei allen Besuchern und beim Personal ist vor dem Einlass die Temperaturmessung Pflicht.
Pferderennen und Aktivitäten der Sportvereine
Weitere Änderungen betreffend Pferderennen und Pferderennplätze, für die auf die staatlichen Sicherheitsprotokolle verwiesen wird.
Zu den zulässigen sportlichen Aktivitäten gehören sämtliche Aktivitäten des Breitensports im Freien und jene, die von Sportvereinen im Freien ausgeübt werden, und die jedenfalls nicht in Form von Mannschaftsspielen betrieben werden. Dabei muss ein Abstand von einem Metern zwischen den Personen eingehalten und ansonsten Mund-Nasenschutzgetragen werden. Für Mannschaftsspiele finden die staatlichen Sicherheitsprotokolle Anwendung.
Kinderbetreuung: Chirurgische Maske genügt
Die Abstandsregel von einem Meter gilt auch für die Kinderbetreuungen, Überall dort, wo bisher FFP2-Masken vorgesehen waren (z.B. bei Betreuerinnen), genügt künftig die chirurgische Maske.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Regeln heute in der Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung vorgestellt. Das Video zur Pressekonferenz ist hier verfügbar.
LPA/san