Wer ein Elektroauto kauft, bekommt von Land und Staat bis zu 10.000 Euro Zuschuss. Seit Frühling wurden mehr E-Fahrzeuge zugelassen. Alfreider und Achammer haben eine Firma mit E-Mobilität besucht.
Seit Frühling nimmt die Elektromobilität Fahrt auf, denn die Zuschüsse von Land und Staat sind kombinierbar und machen bis zu 10.000 Euro aus. Es gibt inzwischen immer mehr neu zugelassene E-Fahrzeuge.
Im September 2019 wurden in Südtirol 355 neu zugelassene Elektrofahrzeuge registriert. Rund 300 davon kommen in Unternehmen und Betrieben zum Einsatz. Damit hat die Elektromobilität im Südtiroler Alltag Fuß gefasst. Von der Alltagstauglichkeit der E-Mobilität haben sich Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer, der Brixner Bürgermeister Peter Brunner und Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG kürzlich am Betriebsgelände der Naturbackstube Profanter ein Bild gemacht. Profanter hat im Jahr 2018 mit seinem Gesamtkonzept "Mit dem Strom gegen den Strom" den Südtiroler Mobilitätspreisgewonnen.
Beispiel für neue Mobilität
Seit Beginn der 1990er Jahre setzt Benjamin Profanter, Inhaber der Brixner Naturbackstube, auf alternative Antriebsmöglichkeiten und hat seitdem einen Teil des Fuhrparkes auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umgestellt. Der dafür notwendige Stromwird aus der hauseigenen Photovoltaikanlage bezogen. Außerdem hat die Backstube ein Konzept entwickelt, um die Auslieferung der Backwaren an die einzelnen Verkaufsfilialen auf eine tägliche Fahrt zu reduzieren.
Fahren mit Vorteilen
Damit lebt die Naturbackstube Profanter vor, wie alltagstauglich Elektromobilität mittlerweile geworden ist. Darauf wies Landesrat Alfreider hin: "Die Naturbackstube Profanter ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie Mobilität neu gedacht und mit den Bedürfnissen eines modernen Unternehmens in Einklang gebracht werden kann." Jeder einzelne – egal ob Betrieb oder Privatperson – könne tagtäglich dazu beitragen, Schritt für Schritt ein neues Mobilitätsverhalten einzuleiten.
Laut Landesrat Achammer seien auch die wirtschaftlichen Vorteile für die privaten oder gewerblichen Nutzer von E-Fahrzeugen nicht zu unterschätzen: "Natürlich sind sie bei der Anschaffung zunächst teurer als herkömmliche Verbrenner. Doch diese Kosten müssen mit den niedrigeren Instandhaltungs- und Betriebskosten und einer fünfjährigen Steuerbefreiung aufgewogen werden." Nicht zuletzt sei ein E-Fuhrpark ein Aushängeschild für jeden Betrieb und stehe für Exzellenz und Innovation.
LPA/san
Die öffentlichen Vergabestellen im Lande werden gestärkt. Die Landesregierung hat eine Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie der einzelnen Stellen vorgesehen.
In Sachen Vergabewesen will das Land Südtirol weiterhin seine italienweite Vorreiterrolle behaupten. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung am vergangenen Dienstag (22. Oktober) Bestimmungen zur Qualifikation der Vergabestellen genehmigt. Landeshauptmann Kompatscher spricht von einem wichtigen Schritt in der Neuorganisation der öffentlichen Auftragsvergabe seit dem neuen Vergabegesetz 2015: "Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Mitarbeitenden in den Vergabestellen bestens auszubilden und kontinuierlich fortzubilden." Der Landeshauptmann verweist auf die Vorgaben der EU für eine bessere Auftragsvergabe: "Südtirol ist die erste Region in Italien, die diese Vorgabe umsetzt und kommt damit auch dem Staat zuvor."
Auf der Grundlage des eigenen Vergabegesetztes aus dem Jahr 2015 hat das Land die Aufgabe, die Regeln für die Qualifikation der öffentlichen Vergabestellen selbst zu bestimmen. "Diesen autonomen Spielraum haben wir genutzt, um uns Regeln zu geben, die auch für Gemeinden und kleinere Vergabestellen tragbar sind, um so für ein innovatives und zukunftsfähiges Vergabesystem zu sorgen", betont der Landeshauptmann.
Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeitenden im Fokus
Grundlage der Qualifikation der Vergabestellen ist die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Dies empfiehlt auch die EU den Mitgliedsstaaten (2017/1805). Die Landesvergabeagentur AOV hat in Zusammenarbeit mit Universitäten von Innsbruck, Trient und dem Politecnico Mailand eine universitäre Grundausbildung für die Verfahrensverantwortlichen (EVV) geschaffen. Diese Ausbildung von mindestens zehn ECTS-Punkten ist künftig für alle EVV vorgeschrieben. Eine ständige Fortbildung der EVV garantieren in Südtirol künftig AOV und Eurac.
Vier Jahre Übergangsfrist
Die gestern beschlossenen Bestimmungen, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam sind, sehen ein Verzeichnis der qualifizierten Vergabestellen vor, das bei der Landesvergabestelle AOV eingerichtet wird. Voraussetzung für eine Eintragung ist die Beschäftigung mindestens eines qualifizierten Bediensteten. Nicht eingetragene und somit nicht qualifizierte Vergabestellen können eigenständig lediglich Beschaffungen über Konventionen, Rahmenabkommen und den elektronischen Markt abwickeln. Die Bestimmungen sehen zudem eine Übergangsfrist von vier Jahren vor.
LPA/jw
Heute wurden die Länder Südtirol und Trentino offiziell ins ausrichtende Komitee für Mailand Cortina 2026 aufgenommen. Am 6. November das nächste Treffen mit Minister Spadafora in Rom.
Die Beteiligung des Landes Südtirol an den Olympischen Winterspielen 2026 steht seit heute (23. Oktober) offiziell fest: Bei der Sitzung des ausrichtenden Komitees (Comitato di indirizzo, CIC) für Mailand Cortina 2026 wurde der Beitritt der Länder Trentino und Südtirol besiegelt. Die beiden Länder haben sich bei dem Treffen in Mailand verpflichtet, die entsprechenden finanziellen Garantien für die Olympischen Winterspiele 2026 einzuhalten. An der Sitzung haben teilgenommen: Der Minister für Jugend und Sport Vincenzo Spadafora, der Präsident des Italienischen Olympischen Komitees Giovanni Malagò, die Bürgermeister von Mailand und Cortina, Giuseppe Sala und Gianpietro Ghedina, die Präsidenten der Regionen Lombardei und Veneto, Attilio Fontana und Luca Zaia sowie die Landeshauptmänner des Trentino und Südtirols, Maurizio Fugatti und Arno Kompatscher.
Treffen mit Minister Spadafora am 6. November in Rom
Die Teilnehmer haben auch bestätigt, dass bereits am 5. November die vorgesehenen Bewerbungsgespräche einiger CIC-Vertreter mit den Kandidaten für die Stelle des Generaldirektors (CEO) im Führungskomitee stattfinden werden. Die Ergebnisse werden dann am Folgetag den Mitgliedern des zukünftigen Organisationskomitees (OCOG) vorgestellt. Dieses Treffen wird im Sitz des Sportministeriums am 6. November stattfinden. Bei dieser Gelegenheit soll auch das Statut konkrete Formen annehmen. Dessen grobe Richtlinien sind bereits heute zwischen den verschiedenen Vertretern vereinbart worden. Nun ist es Aufgabe der Experten, die Einzelheiten für den definitiven olymplischen Gesetzestext zu vervollständigen. Nach dem heutigen Treffen in Mailand äußerte sich Landeshauptmann Kompatscher "zufrieden mit den heute erzielten Ergebnissen, die im Statut und im olympischen Gesetz ihren Niederschlag finden werden."
LPA/mb/gst
Fast 200 Millionen Euro will das Land in den kommenden drei Jahren in das öffentliche Personal investieren. Um das Wie ging es heute erneut im Landhaus 1 bei den Vetragsverhandlungen.
Im Landhaus 1 in Bozen saßen sich heute Nachmittag (22. Oktober) wieder die öffentliche Delegation mit an der Spitze Generaldirektor Alexander Steiner und Personalchef Albrecht Matzneller und die Vertretenden der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gegenüber, um die Verhandlungen zum neuen Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV fortzusetzen.
Fast 200 Millionen Euro für 2019 bis 2021
Generaldirektor Steiner bestätigte den Gewerkschaften, dass die für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 vorgesehenen fast 200 Millionen Euro auch nach gekipptem Südtirol-Index zur Verfügung stünden. Der Betrag, den das Land in diesem Jahr ausgeben könne, sei allerdings wesentlich geringer, "auch deshalb, weil der von der Landesregierung vorgelegte Abänderungsantrag zur Sicherung er Finanzmittel im Landtag nicht von allen mitgetragen worden ist", betonte der Generaldirektor. Steiner rief die Gewerkschaften daher zu einem pragmatischen Vorgehen und zum Abschluss von Teilverträgen auf, "damit die über 42.000 öffentlich Bediensteten möglichst bald von Besserstellungen profitieren".
Gewerkschaften präsentieren Fünf-Punkte-Katalog
Die Gewerkschaften ihrerseits legten der öffentlichen Verhandlungsdelegation heute einen gemeinsamen Fünf-Punkte-Katalog vor. Darin sprechen sie sich für die Zusammenlegung von Grundgehalt und Sonderergänzungszulage, für eine Anhebung von 50 Euro des Grundgehaltes anstelle des Südtirol-Indexes, für die Wiedereinführung der Inflationsprognose, die Umwandlung der Zweisprachigkeitszulage in eine territoriale Zulage und die Verdoppelung des Fonds für die Leistungszulage aus.
Rechtssicherheit schaffen und Automatismen beseitigen
Die öffentliche Delegation will die Vorschläge der Gewerkschaften noch im Detail prüfen. "Wirtschaftliche Besserungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage", betonte Abteilungsdirektor Matzneller. Auch sei es Bestreben des Landes, Automatismen aus den Verträgen möglichst auszuklammern. Es stelle sich die Frage, ob man ins Lohngefüge in seiner Gesamtheit eingreifen wolle, sagte Generaldirektor Steiner, die Bereitschaft dazu sei da.
Fokus auf Zweisprachigkeitszulage und Leistungslohn
Die Aufwertung der Zweisprachigkeitszulage und die Neudefinition des Leistungslohns waren in der heutigen Diskussion zwei Schwerpunkte, zu denen die öffentliche Delegation bereits konkrete Vorschläge ausgearbeitet hat, die in Kürze bei der nächsten Verhandlungsrunde vertieft werden sollen.
LPA/jw
Die Beschwerde der ANAAO gegen die befristeten Verträge des Landes Südtirol in der Facharztausbildung ist unzulässig: So lautet das heutige Urteil des Arbeitsgerichts in Bozen.
Das Arbeitsgericht in Bozen hat heute (22. Oktober) Vormittag eine Beschwerde der ANAAO und einiger Ärzte für unzulässig erklärt. Die Beschwerde hatte sich gegen jene Verträge des Landes Südtirol gerichtet, mit denen Ärzte auf bestimmte Zeit und mit vertraglicher "Einstufung B" das erste Jahr ihrer Facharztausbildung (specializzandi) absolvieren.
Das Arbeitgericht begründet die Unzulässigkeit damit, "dass für die Beschwerdeführer weder ein Beschwerdegrund vorliegt, noch dass sie als Beschwerdeführer legitimiert sind".
Der für Gesundheit zuständige Landesrat Thomas Widmann hat das Urteil des Arbeitsgerichts mit Genugtuung aufgenommen: "Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, dass das auf Landesebene angepasste, österreichische Modell der Facharztausbildung auf solider rechtlicher Grundlage steht." Das heutige Urteil bestätige die vom Land Südtirol in der Verteidigung vertretene Haltung, dass die Beschwerde der ANAAO und einiger Ärzte als unzulässig einzustufen sei. Dennoch bleibt laut Widmann die "Verwunderung, dass eine Ärztegewerkschaft gegen ihre eigenen Kollegen rechtlich vorgeht. Ich hoffe aufrichtig, dass die auszubildenden Fachärzte ihre jetzt Ausbildung jetzt unbeschwert fortsetzen können".
LPA/fg/gst
Um Familien früh zu stärken, werden die Familienberatungsstellen mit 460.000 Euro von der Familienagentur des Landes unterstützt. Angebot orientiert sich an der Nachfrage der Familien und Eltern.
Das kostenlose Beratungsangebot für Familien soll weiter ausgebaut werden. Darum hat die Landesregierung in ihrer heutigen (22. Oktober) Sitzung grünes Licht für die Zusatzfinanzierung der Familienberatungsstellen für das Jahr 2020 gegeben. Paare, werdende Eltern, Eltern mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende sowie Väter und Mütter erhalten damit die Möglichkeit in schwierigen oder problembehafteten Familiensituationen kostenlos eine Fachberatung in Anspruch nehmen zu können. "Manchmal hilft ein Gespräch, manchmal braucht es eine Fachperson von außen, die beratend und unterstützend zur Seite steht. Die Familienberatungsstellen leisten hierzu eine wichtige Präventionsarbeit, die es weiter auszubauen gilt", betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg, auf deren Vorschlag die Landesregierung die Zusatzfinanzierung gutgeheißen hat.
Familien früh stärken mit kostenlosen Beratungen
In Zusammenarbeit mit der Familienagentur des Landes haben die insgesamt sechs Familienberatungsstellen Südtirols ein Programm ausgearbeitet und darin Themenschwerpunkte definiert. Dabei wurde der Nachfrage vonseiten der Eltern und Familien Rechnung getragen. Dazu zählen neben der frühzeitigen Stärkung von Familien und der Unterstützung bei (Paar-)Krisen, Trennung und Scheidung, Erziehungsgesprächen auch immer mehr die Unterstützung der Eltern im Umgang mit (digitalen) Medien oder die Sensibilisierung und Unterstützung der Familien im Umgang mit Konflikt und Belastungen. "Familien und ihre Anliegen verändern sich – darum muss sich auch das Angebot der Familienberatungsstellen immer wieder anpassen und auf die Nachfrage vonseiten der Eltern eingehen", betont Deeg.
Familienberatungsstellen im ganzen Land zu finden
Die sechs Familienberatungsstellen Fabe, A.I.E.D., P.M. Kolbe, Mesocops, L’Arca und Lilith bieten ihre Dienste in Bozen, Meran, Bruneck, Brixen, Leifers, Sterzing, Neumarkt, Schlanders und St. Ulrich an. Seit 2017 werden zudem, in Zusammenarbeit mit der Familienagentur und dem Pädagogischen Beratungszentrum Meran, in einzelnen Schul- und Kindergartensprengeln Beratungsgespräche für Eltern vor Ort angeboten. Dabei können Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern in ihrem Heimatort ein kostenloses Beratungsangebot in Anspruch nehmen und sich von einer Fachperson unterstützen lassen. Nachdem sich dieses Pilotprojekt bewährt hat, soll es ab dem kommenden Semester auf weitere Sprengel ausgebaut werden. "Vorbeugen ist immer besser als zu spät aktiv werden. Darum wollen wir weiter in Beratungsangebote für Familien investieren", sagt Landesrätin Waltraud Deeg.
LPA/ck
Die Landesregierung hat den 37 Abänderungen des neuen Gesetzes Raum und Landschaft zugestimmt: Einvernehmlich gutgeheißen wurde u.a. die Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes auf Juli 2020.
Auf Antrag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat sich die Landesregierung heute (22. Oktober) ausführlich mit dem neuen Raumordnungsgesetz (LG 9/2018) beschäftigt. "Dieses Gesetz ist für Südtirols Handhabung von Raumordnung und Landschaftsplanung von weitreichender Bedeutung, sodass wir gut daran tun, uns mehr Zeit für die Umsetzung zu nehmen", betont die Landesrätin. Darum trete das Gesetz sechs Monate später als geplant, nämlich mit 1. Juli 2020 in Kraft. Die von der Landesregierung genehmigten Änderungen lassen sich thematisch gruppieren: Es gehe dabei um sprachliche Korrekturen, um Anpassungen an gesamtstaatliche Bestimmungen sowie um Anpassungen an die Rechtssprechung.
Sprachliche Änderungen schaffen Rechtssicherheit
Der deutsche und der italienische Gesetzestext weisen im technischen Vergleich einige Unschärfen auf, die mit den heute (22. Oktober) genehmigten Änderungen präzisiert werden. In Art. 23 heißt es etwa in der deutschen Version "Wohnung", in der italienischen Version wird dies zur "abitazione" (anstelle von "residenza"). Im selben Artikel wird "Beherbergungstätigkeit" mit "attività ricettiva" (anstatt "alberghiera") übersetzt. "Diese Präzisierungen geben auch Rechtssicherheit", sagte Landesrätin Hochgruber Kuenzer vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass mit sprachlichen Unterschieden allzu oft auch juridische Rechtsstreitigkeiten ausgetragen werden.
Anpassungen an staatliche Bestimmungen ausgemacht
Die Anpassungen sind teilweise technischer Natur, mussten aber nach der Verabschiedung genau analysiert werden. Ursprünglich wurden 26 Durchführungsverordnungen (DVO) erhoben, sechs davon sind bereits genehmigt. Für den Großteil davon hat die Landesabteilung Raumordnung Vorschläge ausgearbeitet: Fünf davon liegen beim Rat der Gemeinden zur Genehmigung, drei beim Ressort Wirtschaft, andere drei beim Ressort Tourismus. Alle Durchführungsverordnungen müssen von der Landesregierung genehmigt werden.
Einbindung weiterer Rechtsquellen zugunsten der Bevölkerung
Für unterschiedliche Zielgruppen soll das Gesetz mithilfe der Änderungen vereinfacht werden. So wird beispielsweise Ansässigen das Recht eingeräumt, ihre Wohnung auch mit einer Bindung zu wechseln oder zu tauschen. Erfolgt der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde, nimmt der Ansässige die Bindung mit.
Ein Artikel wird im Gesetz für Raum und Land eingeführt, der im alten – noch geltenden – Gesetz bereits enthalten ist, jedoch ursprünglich nicht übernommen wurde: Für Bestandswohnungen wird die Möglichkeit wieder eingeführt, Parkplätze zu errichten, auch in Abweichung der Planungsinstrumente. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um unterirdische Parkplätze handelt. "Diese Regelung hat sich bewährt, ist bürgernah und soll für die Bevölkerung auch in Zukunft gelten", erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
„Bei energetischen Sanierungen sollen Bauherren weiterhin mit einem Kubaturbonus belohnt werden“, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Das Reglement im Hinblick auf die Voraussetzungen bleibt aufrecht. Details dazu werden erst verhandelt, nur eines steht fest: Sollte es für den Neubau eine Bindung geben, bleibt diese Bindung auch für den Bonus aufrecht.
"Mit den genehmigten Änderungen gewinnt das Gesetz an Genauigkeit und alle sind dann besser auf die Umsetzung vorbereitet", zeigt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ihre Genugtuung für die Genehmigung des Beschlusses.
LPA/ck
Die Landesregierung reagiert auf die ungleich verwendeten Bezeichnungen im Europagesetz: In Artikel 1 soll - analog zu "Südtirol" - nun "Alto Adige" statt bisher "Provincia di Bolzano" stehen.
Eine kleine Präzisierung, mit großer symbolischer Wirkung: Die Landesregierung hat heute (22. Oktober) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher einen Ad-Hoc-Gesetzentwurf genehmigt, mit dem sie im Europagesetz 2019 den Begriff “Provincia di Bolzano” durch “Alto Adige” ersetzt. Bekanntlich hatte der Landtag das Europagesetz Anfang Oktober verabschiedet. Dabei war im Artikel 1, der sich auf das Außenamt in Brüssel bezieht, in den ersten zwei Absätzen im italienischen Text der Begriff Provincia di Bolzano statt Alto Adige verwendet worden, während der deutsche Text von Südtirol sprach.
Wie Landeshauptmann Kompatscher heute nach der Sitzung der Landesregierung erklärte, stimmen die beiden Begriffe in dieser Verwendung nicht überein: "Dies wollten wir so schnell wie möglich korrigieren. Ich lege aber erneut Wert darauf, dass es nie die Absicht war, den Begriff Alto Adige abzuschaffen. Wir werden ihn im Italienischen weiterhin immer dann verwenden, wenn das Gebiet Südtirol gemeint ist. Wenn hingegen explizit die Institution gemeint ist, ist es korrekt, in italienischer Sprache von Provincia di Bolzano und in der deutschen Sprache von Provinz Bozen zu reden."
Der von der Landesregierung einstimmig genehmigte Gesetzentwurf besteht aus einem einzigen Artikel. Der Südtiroler Landtag wird ihn in der Sitzung Ende November behandeln und darüber abstimmen.
LPA/mb/gst
Grünes Licht der Landesregierung für den Gesetzentwurf zur Beteiligung an den Olympischen Winterspielen 2026. Das Land Südtirol wird im Organisationskomitee und in der Planungsagentur vertreten sein.
Für das Land Südtirol beginnt nun auch offiziell der Weg zur Organisation und Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2026. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung heute (22. Oktober) beschlossen. Er wird Ende November im Landtag behandelt.
Vorgesehen ist mit diesem Gesetz die Beteiligung des Landes Südtirol im Organisationskomitee der Olympischen und Paralympischen Winterspiele Mailand Cortina 2026 sowie in der Agentur zur Olympischen Planung. Konkret sind dafür 950.000 Euro vorgesehen, davon 500.000 Euro als Beitrittsquote des Landes Südtirol in das Organisationskomitee, das in seiner Rechtsform als Stiftung eingerichtet wird. Dazu kommen im Dreijahreszeitraum 2020 bis 2022 jeweils weitere 150.000 Euro, mit denen die organisatorische Tätigkeit der oben genannten Gremien mitfinanziert wird.
Die Quote des Landes Südtirol beträgt zehn Prozent, berichtete Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung: "Die Quote richtet sich nach der Anzahl der zu vergebenden Medaillen." In Südtirol werden zehn Prozent aller Medaillen vergeben, und zwar für die Biathlon-Bewerbe, die bekanntlich im Antholzertal stattfinden werden. Damit wird Südtirol erstmals in seiner Geschichte Austragungsort einiger Olympischer Wettkämpfe sein.
So funktioniert die Organisation der Olympischen Spiele
Der Gesetzentwurf der Regierung gewährleistet "die zur Organisation und Abwicklung der Spiele notwendige Unterstützung im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Körperschaften und gemäß den Bestimmungen und der Bewerbungsunterlagen und der Olympischen Charta".
Um Milano Cortina 2026 zu organisieren, sind verschiedene Organe vorgesehen: Der Olympische Rat (Consiglio olimpico) wird die Supervision und Koordination übernehmen. Ihm gehören Vertreter des IOC, Italienischen Olympischen Komitees (CONI) und Paralympischen Komitees sowie der Städte, Regionen und Provinzen an.
Die Umsetzung dagegen wird dem Organisationskomitee anvertraut: Diese Stiftung ist das Herz der Organisation und für Planung, Präsentation und Überwachung zuständig. Innerhalb dieses Organs gibt es einen Verwaltungsrat und ein engeres, vom Generaldirektor (CEO) geleitetes Führungskomitee. Die Agentur zur Olympischen Planung setzt sich aus dem Verwaltungsrat und Führungskomitee zusammen – in beiden Gremien ist das Land Südtirol vertreten. Diese Agentur hat den Auftrag, die öffentlichen Arbeiten sowohl an den Austragungsorten als auch im Bereich der Mobilität umzusetzen.
Die dritte organisatorische Säule ist hingegen das Forum für Nachhaltigkeit. Es kümmert sich um das langfristige "Vermächtnis", sprich die Nutzung der Infrastrukturen nach den Olympischen Spielen.
LPA/mb/gst
Innovative Steinschlagschutzdämme sind an der Staatsstraße bei Latsch dank des EFRE-Projektes InReDamm entstanden. Bei der Endkonferenz am 23. Oktober werden sie zusammen mit LR Bessone vorgestellt.
400 Laufmeter an neuen Steinschlagschutzdämmen entlang der Vinschgauer Staatstraße im Gemeindegebiet von Latsch haben einen ganz besonderen Inhalt: Ihr Füllmaterial besteht aus einer speziellen Recyclingmischung. Entstanden ist sie dank des Projektes InReDam. Sein Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Steinschlagschutzdämmen zu erhöhen und gleichzeitig die Baukosten zu verringern. Die Lösung war einfach: Recyclingmaterial ist im Überfluss vorhanden. Als Füllmaterial für die Dämme wurde daraus eine spezielle Mischung entwickelt.
Das Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung hat das Projekt ausgeführt, das Teil des EFRE-Programms 2014-2020, Achse 4 "Sicherer Lebensraum" ist.
Die Funktion der Dämme bleibt natürlich erhalten: Sie reduzieren die Steinschlaggefahr eines wichtigen Abschnitts der Staatsstraße. Auch der stark genutzte Waalweg und die wichtige Radverbindung Latsch-Schlanders profitieren von den Schutzbauten, deren Gesamtkosten sich auf knapp 1,1 Millionen Euro belaufen.
Am kommenden Mittwoch, 23. Oktober findet ab 14.30 Uhr im CulturForum von Latsch die Endkonferenz des Projektes statt. Nach den Grußworten des zuständigen Landesrats Massimo Bessone werwerden die Projektergebnisse und der Leitfaden für den Einsatz der Recycling-Mischung vorgestellt. Gegen 16 Uhr folgt dann die Besichtigung der errichteten Steinschlagsuchtzdämme.
LPA/sa/gst