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Montag, 25 November 2019 15:18

Spenden aus Liechtenstein

Glurns/Vinschgau - Der Verein der Südtiroler in Liechtenstein hat jahrzehntelang für die im Fürstentum lebenden Vinschger (darunter sehr viele aus Matsch) unterschiedliche Treffen und Veranstaltungen organisiert. Die gemeinsame Erinnerung an die alte Heimat wurde gepflegt. Es waren gewissermaßen Begegnungen gegen das Heimweh. Da die Zahl der einst nach Liechtenstein ausgewanderten Vinschgerinnen und Vinschger im Laufe der Jahre immer kleiner geworden ist und die nachkommenden Generationen keine so große Bindung zur Heimat ihrer Vorfahren mehr haben, wurde nun die Auflösung des Vereins beschlossen. Der Vorstand entschied nun, das in der Vereinskasse verbliebene Geld an Vinschger Organisationen zu spenden.
Ausgewählt wurde die Vinschger Organspender-Vereinigung AIDO und die Freiwillige Feuerwehr von Matsch. Kürzlich erfolgte bei einem gemeinsamen Mittagessen der Vorstände im „Gasthof Post“ in Glurns die offizielle Übergabe der Spenden. 2.000 Euro konnten die Vorstandsmitglieder von AIDO Gustav Kofler und Egon Blaas in Empfang nehmen. 2.000 Euro erhielt Erwin Stecher für die FF-Matsch.
Die Beschenkten berichteten den Spendern kurz über die Tätigkeit der jeweiligen ehrenamtlichen Organisationen und über die Verwendung der Gelder. In geselliger Runde ließen die Liechtensteiner und die Vinschger anschließend den Tag ausklingen. (mds)

Montag, 25 November 2019 15:16

Theater: Zwei (fast) nackte Männer

Theaterverein Schlanders - Dass du schwul bist, damit kann ich leben. Aber nicht mit Lügen....so lautete das Fazit auf der Bühne nach turbulenten eineinhalb Stunden. Kurzweilig und bittersüß war die französische Komödie „Zwei Männer ganz nackt“ von Sébastien Thièry, die vom Theaterverein Schlanders nach einer nicht weniger turbulenten Vorgeschichte vier Mal aufgeführt wurde. Stückauswahl, wochenlange Proben, Absage wegen Autorenrechten, neue Suche: Das war zusammengefasst das interne Vorspiel von „Zwei Männer ganz nackt“. Dem Publikum gefiel die zweite Wahl auf Anhieb, es ging begeistert mit, lachte, gab Szenenapplaus. Denn die vier Spielerinnen und Spieler (Stefano Tarquini, Ivan Runggatscher, Susanne Resch Villardo und Neuzugang Birgit Pedross) waren perfekt eingespielt, dass es eine reine Freude war, im Publikum zu sitzen. Scheinbar ausweglose Verstrickungen, immer absurder werdende Notlügen und ein durchwegs ironischer Unterton ist das Ergebnis, wenn zwei (fast) nackte Männer um ihre Erinnerungen ringen. Kompliment, es war eine etwas andere Komödie - keine Schenkelklopfer-Komödie - was da unter der Regie von Daniel Clemente auf die Bühne gebracht wurde. (ap)

Montag, 25 November 2019 15:15

Zwischen zwei Scheiben Glück

Buchtipp - Irene Dische: Zwischen zwei Scheiben Glück (Hanser Verlag, München 2018, 86 S.) Aus dem Englischen von Reinhard Kaiser.
Peter, ein wissbegieriger Junge, kennt zwei männliche Extreme. Auf der einen Seite den temperamentvollen Vater Laszlo, „er liebte das Lebendigsein“. Auf der anderen Seite den kühlen, strengen Großvater Dr. Nagel. Zunächst verlässt er als Halbwaise mit seinem Vater Ungarn und zieht in den 30er Jahren nach Berlin. Die beiden tauchen ein in das pulsierende Stadtleben, der aufkeimende Nationalsozialismus wird kindlich beobachtet, der Vater vertuscht ihn tunlichst. Bis die Reichskristallnacht den Ernst der Lage zeigt und Peter erfährt, dass seine tote Mutter Jüdin war. Er muss sicherheitshalber zurück nach Ungarn und die Stille und Kälte im Haus des Großvaters ertragen. Mit dem Vater bleibt er im Briefwechsel verbunden, beide schmücken den Alltag mit Lügen aus. Eines Tages lüftet Peter mehrere Geheimnisse und der Großvater erscheint in einem anderen Licht. Ein sanftes Buch, das aus der Perspektive eines starken Jungen die Kriegsjahre lebendig hält, nicht mit Fakten, sondern durch Gefühle und Beziehungslinien. Zwischen zwei Scheiben Glück hält das Leben oft eine Scheibe Unglück bereit, vermittelt Irene Dische auf berührende Weise. Die einfach gehaltene Erzählung wurde schon 1998 mit dem Deutschen Jugendbuchpreis ausgezeichnet und jetzt wieder ins Verlagsprogramm aufgenommen. Kürzlich hat sie Anna Wielander Platzgummer bei der Literaturrunde in der Schlandersburg vorgestellt. Alles Hinweise, dass die Erinnerung wachgehalten werden muss, auch durch die Literatur. Empfohlen ab 12 Jahren, nicht nur für Jugendliche ein Gewinn.
Maria Raffeiner

Montag, 25 November 2019 15:14

VION - Kurzinfos

pr-info VION

Stromrechnungen per E-Mail

800 unserer Kunden nutzen mittlerweile diese schnelle, günstige und verlässliche Zustellungsform der Stromrechnungen. VION will diesen Zustelldienst ausweiten und begrüßt es, wenn sich möglichst viele Kunden dafür entscheiden. Also, geschätzte Kunden, kontaktiert uns und teilt uns Eure E-Mail Adressen mit.

Abschluss Stromlieferungsvertrag

Zahlreiche Stromabnehmer sind unserem Aufruf nach Abschluss eines Stromvertrages und Dauerauftrages für die Bezahlung der Stromrechnungen nicht gefolgt. Der Übergang vom ENEL am 01.01.2017 zu uns macht den Abschluss neuer Verträge notwendig. Daher nochmals der Appell an diese Stromabnehmer in unser Büro zu kommen.

Fernsehgebühr

Empfehlung: die Kunden mögen genau kontrollieren, ob die Fernsehgebühr innerhalb Dezember 2019 (in Summe 90 €) über die Bolletten bezahlt wurde, andernfalls empfehlen wir, den Betrag von € 90,00 innerhalb 31. Dezember 2019 mittels Modell F24 einzuzahlen. Das VION-Büro steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Um die Befreiung von der Fernsehgebühr muss jährlich neu angesucht werden. Wir empfehlen diesen Kunden das eigens dafür vorgesehene Modell bis Mitte Dezember eines jeden Jahres an die RAI zu übermitteln. Das Modell und Hilfe zum Ausfüllen erhalten die Kunden in unserem Büro. Es kann auch unter folgendem Link heruntergeladen werden:

http://www.canone.rai.it/doc/dich_sost_RAI_mod_2017_DE.pdf

 

Kontakt / Erklärung VEK/VION - Das Vinschgauer Energie Konsortium, kurz VEK, ist der lokale Netzanbieter Vorort und die Strommarke nennt sich, Vinschgau On, kurz VION. Sie erreichen uns während den Bürozeiten unter 0473 057300. Gerne können Sie uns jederzeit mit Ihren Anliegen eine Mail an info@vion.bz.it senden.

Dienstag, 26 November 2019 16:02

50 Jahre Weißes Kreuz Schlanders

Schlanders/Jubiläumsfeier - Im Jahre 1969 wurde am 11. November die Sektion Schlanders des Weißen Kreuzes gegründet. Heute hat die Sektion 192 aktive Mitglieder und Angestellte, davon 148 Freiwillige. Mit den 10 Fahrzeugen werden täglich rund vier Transporte und 2 Notfalleinsätze durchgeführt.

von Heinrich Zoderer

Landesweit wurde das Weiße Kreuz 1965 gegründet. Im Vinschgau gab es bereits mit der Inbetriebnahme des Krankenhauses im Jahre 1958 einen Rettungswagen, der vom Krankenhausportier gefahren wurde. Welche Entwicklungen sich in den letzten 50 Jahren ergeben haben, wurde am 9. November bei einer Jubiläumsfeier im Kulturhaus Schlanders vorgetragen. Daniel Platzgummer, der derzeitige Sektionsleiter und der frühere Sektionsleiter Edmund Gurschler erzählten abwechselnd die ereignisreiche Geschichte der Sektion Schlanders. Geprägt von Idealismus, Enthusiasmus und Freiwilligkeit haben Männer und Frauen bei Tag und in der Nacht bei vielen Einsätzen unzähligen Menschen geholfen und Leben gerettet. Rudi Schuster, der erste Sektionsleiter von 1969 bis 1993 war anfangs mit seinen Freiwilligen für den Rettungstransport im ganzen Vinschgau zuständig. Bälle und Sammelaktionen wurden organisiert, um die notwendigen Geldmittel zu bekommen. Unter dem Sektionsleiter Helmut Fischer (von 1993 bis 2006) kam es zu einer besseren Ausbildung und Ausrüstung. Die ersten Notärzte traten an den Wochenenden ihre Dienste an. Es entstand die Jugendgruppe, die Notrufzentrale wurde ausgebaut. Aber auch die Bürokratie nahm zu. Edmund Gurschler, der Sektionsleiter von 2006 bis 2014, war mit der Suche nach einer neuen Unterkunft, der Planung und den Bauausführungen beschäftigt. In dieser Zeit kam es auch zu einer stärkeren Zentralisierung, Digitalisierung und Spezialisierung. Zu einem außerordentlichen Großeinsatz kam es am 12. April 2010 beim Zugunglück in der Latschander, wo 9 Menschen ihr Leben verloren und 28 Schwerverletzte gerettet werden mussten. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Rettungsorganisationen wie der Feuerwehr, der Notfallseelsorge, dem Bergrettungsdienst und den verschiedenen Behörden wurden verbessert. Daniel Platzgummer, der nach Guido De Vido seit drei Jahren die Sektion Schlanders leitet, kann heute auf eine gut ausgebildete und ausgerüstete Gruppe bauen. 2018 wurden 61.900 Arbeitsstunden geleistet und 4.522 Personen transportiert. Neben den 148 Freiwilligen gibt es 14 Angestellte, 1 Sozialdiener und 1 Zivildiener. Gruß- und Dankesworte überbrachten bei der Jubiläumsfeier die Präsidentin Barbara Siri, BM Dieter Pinggera und Roman Horrer vom Bezirksfeuerwehrverband. LH Kompatscher bedankte sich in einem Brief bei allen und lobte den freiwilligen Dienst des Weißen Kreuzes für die Allgemeinheit.

Montag, 25 November 2019 15:12

Eine Wüste voller Schätze

Latsch - Am 15. November reiste das Publikum im Raiffeisensaal des CulturForum Latsch, im Rahmen der Vortragsreihe „Anders leben – anders reisen“ des Weltladens, mit Gianni Bodini und seinen Bildern in die Arabische Wüste.
In längst vergangenen Zeiten durchquerten römische Karawanen die Wüste, vom Roten Meer bis zum Nil, um Waren aus Indien über das Mittelmeer zu bringen. Rund 2.000 Jahre später durchquerte das Publikum mit Gianni Bodinis Fotos das Naturschutzgebiet „Wadi El Gemal“, das Tal der Kamele. Bereits seit vier Jahren reist Bodini für einige Wochen im Jahr in diese Gegend. Während der Hauptfokus zu Beginn die Dokumentation archäologischer Ausgrabungen war, verliebte sich der Fotograf in die atemberaubende Landschaft und fand schließlich auch den Draht zu den Menschen, die diese Gegend bewohnen. Er begeisterte das Publikum mit Bildern, die für sich sprachen. Immer wieder erklomm er die umliegenden Berge und erntete von den Einheimischen dafür fragende Blicke. „Ich weiß selbst nicht warum, aber ich muss einfach hoch“, so Bodini lachend. Der Blick von oben offenbarte kilometerlange Wadis, trockene Flussbetten, die sich wie Adern durch das felsige Gelände ziehen. Es ist eine gebirgige Wüste, ohne Oasen, wo Wasser und Schatten kostbare Schätze sind. „Die Wüste ist voller Überraschungen, sie lebt“, so Bodini und erzählte von Überresten der damaligen Zeit, zeigte Fotos von tausenden Keramikscherben im Sand, in den Fels gehauenen Tempeln und uralten Felsenzeichnungen, die Segelschiffe und Händler abbilden. Das in der Glut zubereitete Brot und den mit Gewürzen verfeinerten Kaffee konnte man förmlich riechen, so begeistert berichtete Bodini davon: „Die Gastfreundschaft der Menschen ist wundervoll. Sie haben selbst nichts, geben aber alles“. Eine Bilderreise, bei der die Leidenschaft und Liebe für Landschaft und Kultur mit jedem Satz und jedem Bild spürbar wurde. (cg)

Montag, 25 November 2019 15:11

Kolpinglied

Kolping im Vinschgau - Ein Kolpinglied ist wie eine Nationalhymne: Egal ob du sie magst oder nicht – Text und Melodie sind leicht und eingängig, und wenn sie gesungen wird, stellt sich unweigerlich das Gefühl der Zusammengehörigkeit ein.
Bei Kolping- auf Orts- und internationaler Ebene – erfüllen das Kolpinglied „S`war einst ein braver Junggesell“ und das Kolping Grablied „Ein Gotteshaus steht zu Köln am Rhein“ diesen Zweck. s18sp1 KolpingliedDoch weil beide Lieder eher den früheren Gesellenverein als das heutige Kolpingwerk umschreiben, wurde zum Kolpingtag 2000 in Köln das Kolpingslied „Wir sind Kolping“ von Pro Joe komponiert und von den mehr als 20.000.- Teilnehmern- darunter auch etwa 50 Südtiroler- in der Kölnarena begeistert aufgenommen. Inzwischen wird es langsam in unserem Kolpingverband immer mehr zu einer „Nationalhymne“, die gerne und immer wieder begeistert gesungen wird. Ich denke, wir brauchen neben einen traditionellen auch ein zeitgemäßes Liedgut. Beides hat seine Berechtigung im Verband.
Ich bin fest davon überzeugt, dass alle drei Lieder ihre Wichtigkeit haben. Eines wird sich dann wohl im Laufe der Zeit als die sogenannte“ Nationalhymne“ Kolpings durchsetzen.
Otto von Dellemann

Montag, 25 November 2019 15:10

Krippenausstellung

In Tabland werden am 7. Dezember von 10-19 Uhr und am Sonntag, den 8. Dezember von 9.30 bis 18 Uhr prächtige Krippen ausgestellt. Anschließend findet eine Krippenverlosung statt.

Mit dem italienischen Staatsgesetz vom 22. Dezember 2017 ist die Modalität der Patientenverfügung neu geregelt worden. Diese schafft die Möglichkeit in gesunden Tagen zu entscheiden, was mit mir geschehen soll, wenn ich mich im lebensbedrohlichen Zustand im Sterbeprozess befinde und nicht mehr selbst sagen kann, welche Behandlung ich möchte.

von Magdalena Dietl Sapelza

Die 83-jährige Frau S. erleidet 2007 einen Schlaganfall, wird reanimiert und im Krankenhaus an der Herz-Lungenmaschine angeschlossen. Ärzte retten ihr Leben. Die Angehörigen von Frau S. sind zwei Nichten und drei Neffen. Diese stehen kurz darauf vor der Frage, soll der Tante eine PEC-Sonde zur künstlichen Ernährung gesetzt werden oder nicht. Weil ein Neffe, der sich eigentlich nie um die alte Tante gekümmert hat, auf den Eingriff besteht, fällt die Entscheidung für die künstliche Ernährung. Die alte Dame kommt ins Altenheim, wird dort sorgsam gepflegt, kann aber nicht mehr sprechen, kaum mehr reagieren. Sie muss alles über sich ergehen lassen und schaut ihre Betreuerinnen nur noch mit fragenden Augen an. Ganze neun Jahre lebt Frau S. in bedauernwertem Zustand, ist zwar gut genährt aber mehr tot als lebendig. Nach neun Jahren kann sie endlich sterben.
Frau S. hat in gesunden Tagen nie darüber gesprochen, wie sie es in besagtem Zustand haben möchte. Sie hat auch keine Patientenverfügung verfasst, die ihr das lange Leiden erspart hätte.

Patientenverfügung – Was ist das?

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, die Wünsche im Hinblick auf lebensbedrohliche Situationen und auf das eigene Sterben schriftlich zu bestimmen. Man kann also verlangen, dass nichts mehr gemacht wird, wenn keine Besserung zu erwarten ist und sich gegen eine Verlängerung des Sterbeprozesses wehren. Mit der Patientenverfügung hat man das Recht, Einfluss auf die medizinischen Behandlungen zu nehmen, auch wenn man nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Für Angehörige, Ärztinnen, Ärzte, Pflegende stellt es eine große Erleichterung dar, wenn sie wissen, wie weit die Lebenserhaltungsmöglichkeiten nach dem Willen der/des Betroffenen ausgeschöpft werden sollen. Denn Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, Leben zu erhalten.
Die Patientenverfügung ist eine Art biologisches Testament, das es im Ernstfall anzunehmen gilt. Deshalb sollte man sich ernsthaft mit der Thematik beschäftigen - auch in Gesprächen mit den Angehörigen.
Ein wichtiger Ansprechpartner ist der Hausarzt, weil er die Patientin/den Patienten am besten kennt. Hausärzte sind zwar nicht verpflichtet beim Verfassen der Patientenverfügung zu helfen, sie werden ihren Patientinnen und Patienten aber in den meisten Fällen informierend und beratend zur Seite stehen. Der Hausarzt muss in jedem Fall die Zurechnungsfähigkeit der Verfasserin/des Verfassers einer Patientenverfügung bescheinigen.

In gesunden Tagen entscheiden

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und bewirkt, dass sich Menschen mit dem eigenen Sterbeprozess, mit der Endlichkeit allen Lebens, mit Palliativ-Behandlungen auseinander setzen. Es stellen sich die Fragen: Will ich in einer lebensbedrohlichen Situation, bei unheilbarer Krankheit, im Wachkoma, im hohen Alter eine Magensonde zur künstlichen Ernährung gesetzt bekommen? Will ich von einer Herzlungenmaschine beatmet werden? Will ich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit noch operiert werden oder lasse ich dem natürlichen Sterben seinen Lauf. Will ich als Alzheimer-Patientin/Patient, bei der/dem nur noch eine künstliche Ernährung möglich ist, dass mir eine Sonde gesetzt wird? Will ich, dass mir am Lebensende Flüssigkeit und Nahrung zugeführt werden? Möchte ich bei Hirnschäden oder bei Wachkoma, dass alles getan wird, um mein Leben zu verlängern? Will ich meine Organe für eine Transplantation spenden oder nicht? Denn auch das kann ich mit einem klaren Ja oder Nein in der Patientenverfügung bestimmen. Der in der Patientenverfügung erklärte Wille muss respektiert werden. Der Entscheidungsdruck entfällt. Hilfreich ist, wenn im Vorfeld in der Familie über das Thema Krankheit und Sterben gesprochen wird. Die Erste Hilfe ist jedoch in lebensbedrohenden Situationen immer gesichert, so bei Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall und dergleichen. Die Patientenverfügung kommt erst dann zum Tragen, wenn sich die Patientin/der Patient nicht mehr erholt und sich nicht mehr verständigen kann. Ansonsten zählt ausschließlich, das, was sie/er bei klarem Verstand äußert. Das Gesetz sieht vor, dass auch eine Vertrauensperson ernannt werden kann, die die Patientin/den Patienten bei Ärztinnen, Ärzten und Krankenhauspersonal vertritt. Dabei stellt sich die Frage: Wem ist es zuzutrauen ihren Willen zu verdeutlichen, auch gegen Widerstand?

Wie verfasse ich die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung kann frei formuliert werden oder mit Hilfe eines Formulars. Das Resort für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit in der Autonomen Provinz Bozen hat zusammen mit der Landesethikkommission eine Broschüre zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht und auch ein Formular erarbeitet. Denn es hat sich als Vorteil erwiesen, wenn die Verfügung einheitlich gestaltet ist und medizinisch korrekte Festlegungen enthält. Grundsätzlich können Patientenverfügungen unterschiedliche Formen haben:
a) öffentliche Urkunde oder beglaubigte Urkunde, beim Notar hinterlegt;
b) Privaturkunde, welche die Erklärenden beim Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben.

Die Patientenverfügung mit Datum und handschriftlicher Unterschrift muss in jedem Fall beglaubigt sein. Es ist ratsam, Kopien bei Familienangehörigen oder bei der Vertrauensperson zu deponieren, um sicher zu gehen, dass die Verfügung gegebenenfalls auch auffindbar ist. Derzeit fehlt noch die Einrichtung eines telematischen Dienstes für Krankengeschichten. Es ist geplant, im Zusammenhang mit einer elektronischen Gesundheitsakte technische Vorkehrungen zu treffen, um die Daten der beim staatlichen Gesundheitsdienst Gemeldeten zu verwalten.

 

INFOS:
Die Broschüre und Formulare zur Patientenverfügung liegen in Arztpraxen, Sprengelsitzen, Stützpunkten der Sanitätseinheiten, Altenheimen und dergleichen auf. Sie können bei der Landesethikkommission angefordert oder im Internet herunter geladen werden.
http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/publikationen.asp

 

Angehörige können nicht entscheiden

Vinschgerwind: Ein 88-jähriger Patient ohne Patientenverfügung hat einen Schlaganfall erlitten, wird reanimiert, an lebenserhaltenden Geräten angeschlossen, liegt im Koma. Was müssen Ärzte alles tun, um dieses Leben zu erhalten?
s7 8408Hartmann Aichner: Hier stellt sich zunächst die Frage ob es sich um ein reversibles oder ein irreversibles Koma handelt. Handelt es sich um ein irreversibles Koma und der Betreffende hat keine Patientenverfügung verfasst, sind zunächst Familienangehörige, Bezugspersonen, Hausarzt usw. zu befragen, um den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu eruieren. Das heißt, man versucht die Lebenseinstellung, die Werthaltungen und Vorstellungen des Erkrankten zu erfahren. Wichtig dabei ist, dass die Angehörigen zwar in eine Entscheidungsfindung einbezogen werden, aber sie können letztendlich nicht entscheiden was definitiv zu geschehen hat. Ob lebensverlängernde Maßnahmen fortgeführt werden oder nicht, bleibt letztlich auch nicht in der Verantwortung der Ärzte, sondern des Gerichtes. Eine solche Entscheidung muss mit den Familienangehörigen (falls vorhanden) bzw. mit einem gerichtlich bestellten Vormund besprochen werden und sollte einvernehmlich erfolgen.

Vinschgerwind: Was geschieht wenn, der mutmaßliche Wille der Patientin/des Patienten nicht ermittelt werden kann?
Aichner: Sollte dieser nicht eruierbar sein, weil keine Bezugspersonen vorhanden oder Diskrepanzen in den Aussagen von Bezugspersonen bestehen, dann muss nach dem „objektiven Wohl“ des Patienten entschieden werden, das heißt: es erfolgt eine sorgfältige Nutzen-Risiko Abwägung im Interesse des Patienten. Dabei sind therapeutischer Übereifer und medizinische Maßnahmen, die dem Patienten keinen Nutzen mehr bringen, aus ethischen Gründen zu unterlassen. Jede Entscheidung auf Verzicht von lebensverlängernden Maßnahmen sollte von einer klinisch–ethischen Beratung begleitet sein, muss natürlich peinlichst genau dokumentiert werden und muss, nach einem Urteil des Kassationsgerichtes von 2007 auf Ersuchen eines vertretenden Vormundes von einem Richter/ einer Richterin abgesegnet sein.

Vinschgerwind:  Wann wird beispielsweise eine PEG-Sonde zur künstlichen Ernährung gelegt?
Aichner: PEG-Sonden werden bei Verengungen im Bereich der Speiseröhre zum Beispiel, durch Tumore, bei bestimmten neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen mit Schluckstörungen bzw. anhaltender Nahrungsverweigerung und bei Komapatienten gelegt, um eine noch einigermaßen adäquate Ernährung zu gewährleisten. Nach dem neuen Gesetz zur Patientenverfügung können Menschen diese Art der Ernährung ganz klar ablehnen.

Vinschgerwind: Sind Ärzte bei fehlender Patientenverfügung verpflichtet, alle Register der modernen Medizin zu ziehen, unabhängig davon, ob es Sinn macht oder nicht, auch wenn ihnen bewusst ist, dass nicht nur das Leben, sondern auch das Leiden verlängert wird?
Aichner: Grundsätzlich sind Ärzte zwar nicht verpflichtet, in aussichtslosen Situationen und bei fehlender Patientenverfügung, bzw. Nicht-Eruierbarkeit des mutmaßlichen Patientenwillens alle „medizinischen Register“ zu ziehen, falls diese keinen Nutzen für den Patienten mehr bringen. Aber solche Entscheidungen sind zum einen sehr subjektiv (was ist Nutzen?) und zum anderen rechtlich leicht anfechtbar, sodass in der Praxis lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen oft über Jahre bis Jahrzehnte durchgeführt werden, genau so lange, bis ein Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Es ist also hilfreich, wenn man in gesunden Tagen mit der Patientenverfügung bestimmt, was gegebenfalls zu geschehen hat.
Interview: Magdalena Dietl Sapelza

Aus dem Gerichtssaal - Dieser leicht abgewandelte Text eines Schlagers aus den 90-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts könnte das Verhältnis beschreiben, das in den vergangenen 15 Jahren zwischen den Protagonisten des Marmorabbaus im Tale, der Lasa Marmo und dem Betreiber des Göflaner Wantlbruchs, geherrscht hat. Die beiden mochten sich ungefähr so wie der Teufel das Weihwasser. Zum Teil war der Grund für die Unverträglichkeit in einem Verdrängungsbestreben zu suchen, wollte doch die Lasa Marmo einen Konkurrenten vom Marmormarkt fernhalten, den sie bis 2006 praktisch dominiert hatte, auch weil beide Brüche sich in einer, in Laaser Hand befunden hatten. Einen weiteren Zankapfel bildeten die unterschiedlichen Auflagen des Landes bzw. des Nationalparks für den Abtransport des „Weißen Goldes“. Während es den Laasern zur Pflicht gemacht wurde, diesen über die Schrägbahn zu bewerkstelligen, erlaubte man den Göflanern dazu als Transportmittel den Lkw. Also ein Wettbewerbsnachteil für die Laaser, die wohl oder übel gezwungen waren, in eine früher als Meisterwerk der Technik angesehene, inzwischen aber obsolet gewordene Transportstruktur zu investieren. Verständlich daher die ständigen „Querschüsse“ über die Gerichte mit dem Ziel, den Jahr um Jahr provisorisch verlängerten Abtransportgenehmigungen über die Forststraße endgültig den Garaus zu machen. Geradezu grotesk und schon zur Posse degenierte der Streit im Sommer 2013, als der damalige Landeshauptmann Durnwalder ein absolutes Lkw-Fahrverbot auf der Forststraße verhängte und die Forstbeamten mit der Umsetzung seiner Anordnung beauftragte. Die Göflaner entwickelten im Übrigen, auch weil sie auf die Schützenhilfe der Gemeinde Schlanders zählen konnten, sehr viel schöpferische Phantasie beim Aushecken immer neuer Ideen, um in den Genuss eines gesicherten Transportweges zu gelangen: zuerst den Versuch einer Enteignung des Abschnittes der Straße, der den Grund des Tafratzhofes tangierte, anschließend die missglückte Umwandlung der Forst – in eine Gemeindestraße. Und nachher reihte sich ein Provisorium ans andere, mit dem Ergebnis, dass inzwischen nichts sicherer mehr ist als ein Provisorium! Aus unserer Sicht scheint für alle Beteiligten der Zeitpunkt gekommen, Streitäxte und Kriegsbeile endlich zu begraben und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der „Zauberstab“ dafür liegt allerdings beim Land. Kompatscher & Co. müssen für alle Beteiligten „Waffengleichheit“ in der Weise schaffen, dass beiden der Abtransport mittels Lkw gestattet wird. Die Schrägbahn könnte als technisches Museumsstück erhalten bleiben und für touristische Zwecke sowie als Teilstück eines „Marmorpfades“ genutzt werden. Eine solche Lösung wäre gut für Göflan und Laas, und die wünscht sich auch

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it


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