Administrator

Administrator

Dienstag, 02 Februar 2021 13:09

Führungswechsel

Nach 36 Jahren im hds ist Walter Holzeisen im Jänner in den Ruhestand getreten. An seiner Stelle übernimmt Karin Meister als neue Bezirksleiterin die Geschicke des hds im Vinschgau.

Dienstag, 02 Februar 2021 10:06

Wo wollen wir hin?

s2 erwin 2854Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart - Die Landesregierung hat - einstimmig - Bars und Restaurants für 14 Tage amtlich geschlossen. Ob diese Maßnahme die Infektionszahlen wesentlich senken wird, ist zu bezweifeln und dieser Beweis steht noch aus, zumal es keine Zahlen darüber gibt, dass Restaurants oder Bars Hot Spots für das Infektionsgeschehen sind. Wenn noch Maßnahmen (ein kompletter Lockdown?) hinzukommen, wird man das wohl nie wissen können. Es bleibt die (zu) allgemein gefasste Feststellung, dass es Menschenansammlungen sind, die eine Weitergabe des Virus begünstigen. Spezifischer wollen (oder können?) sich weder Virologen noch die Politik äußern. Dabei wäre eine Vertiefung des Geschehens längst vonnöten – Aussagen darüber, welche Berufsgruppen oder welche Altersgruppen besonders betroffen und welche Maßnahmen darauf bezogen sinnvoll sind. Oder genauer, welche Hot Spots das Infektionsgeschehen besonders befeuern usw. Erst solch vertiefende Studien könnten mit eine Richtschnur geben, wie die Politik Handlungsmaßstäbe setzen könnte, die längerfristig tragbar sind. So hangeln wir uns von Lockdown zu Lockdown und die Grundlage dafür sind offenbar die nackten Zahlen der Infizierten und die Rückrechnung auf Inzidenzen. Die Kollateralschäden sind groß und noch ist die Gesellschaft geduldig. Das kann sich aber ändern. Fest steht, dass wir uns mit diesem Virus noch länger beschäftigen werden müssen, auch weil die Impfstoffe nicht in dem von Politik und Gesellschaft erhofften Maße verfügbar sind und sein werden.

Dienstag, 02 Februar 2021 16:05

Wiederaufnahme der (verkürzten) Meisterschaft

Vor knapp drei Monaten bestritt der AHC Vinschgau sein letztes Meisterschaftsspiel in der IHL-Division I. Damals musste man sich zu Hause dem HC Piné mit 2:6 geschlagen geben. Nun – genau 92 Tage später - fand der Restart der Liga statt. Mittlerweile wurde der Modus geändert und bereits in Kürze beginnen die Playoffs.

Von Sarah Mitterer

Anfang Oktober starteten die Eisfix in die neue Eishockeysaison, die nur zwei Wochen und drei Spieltage später coronabedingt unterbrochen werden musste. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Vinschger noch keinen Sieg einfahren können. Knapp drei Monate später bestritt der AHC endlich das vierte Saisonmatch. Beim Restart der Meisterschaft empfingen die Eisfix im IceForum das Team aus Mailand, welches zu den Titelfavoriten gehört. Dabei machte der AHC den Mailändern lange Zeit das Leben schwer. Im ersten Drittel wandelten die Vinschger einen 0:1 Rückstand dank der Treffer von Manuel Linser und Maximilian Pircher in einen 2:1 Vorsprung. Im zweiten Spielabschnitt schlug Mailand zurück. Zunächst gelang den Lombarden der Ausgleichstreffer und wenige Minuten später gingen die Gäste zum zweiten Mal an diesem Abend in Führung (3:2). Die Eisfix ließen sich jedoch davon nicht aus der Ruhe bringen und stellten während eines Überzahlspiels durch den Treffer von Michael Pircher den Gleichstand wieder her. Doch drei Sekunden vor dem zweiten Pausentee schlug Mailand erneut zu und führte nun 4:3. Diese Führung gab das Gästeteam nicht mehr aus der Hand. Zwar kämpften die Eisfix in den letzten zwanzig Spielminuten aufopferungsvoll, doch Mailand hatte nun das Spiel im Griff und zog auf 7:3 davon. Trotz der Niederlage konnte das Team stolz auf die gezeigte Leistung sein.
Nur eine Woche später trafen die Jungs von Coach Tomas Demel auswärts auf den HC Real Torino. Dort feierten die Vinschger Hockeycracks einen 4:1 Sieg und holten sich die ersten drei Punkte der Saison.
Das nächste Spiel für den AHC findet am 6. Februar statt. Das Auswärtsmatch gegen den HC Valpellice ist zugleich auch das letzte Spiel des Grunddurchganges. Aufgrund der langen Meisterschaftspause wurde der Modus geändert und es wird lediglich die Hinrunde gespielt, ehe die Playoffs beginnen. Für die K.O.-Phase haben sich alle acht Mannschaften qualifiziert. Wer der Gegner der Vinschger sein wird, wird wohl erst im letzten Match entschieden.

Montag, 01 Februar 2021 15:25

Viele Torschützen

Eishockey - Acht Spieler vom AHC Vinschgau konnten sich in den ersten fünf Meisterschaftsspielen in die Torschützenliste eintragen. Zusammen erzielten sie bisher zwölf Treffer (Stand. 29.Jänner). (sam)

Montag, 01 Februar 2021 15:24

Playoffs im Best-of-3 Modus

Eishockey - Alle K.O.-Spiele der IHL-Division I werden im Best-of-3 Modus ausgetragen. Das Team, das zuerst zwei Siege feiert, zieht in die nächste Runde ein. (sam)

Wolfgang Platter, am Tag des Hlg. Thomas von Aquin, 28. Jänner 2021

Vor einigen Wochen habe ich einen besorgten Anruf meiner vormaligen Zeichenlehrerin Anna Wielander bekommen, ob ich ihr helfen könnte, eine rodungsgefährdeten Apfelbaum-Methusalem der Sorte Edelroter zu retten. Der Altbauer, bei dem sie sich seit Jahren mit biologischen Äpfeln dieser Sorte eindeckt, hatte er im Herbst gesagt, dass es wahrscheinlich die letzten Edelroten seien, weil der Baum im Hofraum gerodet werden sollte. Dieses Fallbeispiel eines Baummonumentes gibt mir Gelegenheit, ein paar weiträumigere Dimensionen von Biodiversität, Nachhaltigkeit und naturnaher Landwirtschaft zu beleuchten.

Genetische Biodiversität erhalten
DSC 6216In ihrem Bestseller „Die Menschheit schafft sich ab“ (Knaur Taschenbuch 2018) schreiben Harald Lesch und Klaus Kamphausen auf S. 254: „Die moderne globalisierte Landwirtschaft ist ein gravierender Faktor, der zum weltweiten Artenschwund beiträgt. Lebensräume gehen verloren, Tier- und Pflanzenarten verschwinden, landwirtschaftlich genützte Rassen und Sorten werden verdrängt. Die aktuelle Rate des globalen Artensterbens übersteigt die angenommene natürliche Aussterbungsrate um das bis zu tausendfache. Der Verlust der Biodiversität bringt nicht nur einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden mit sich, sondern stellt auch eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit dar. Die Industrialisierung der Landwirtschaft hat zu einer extremen Artenverarmung bei den Nutzpflanzen geführt. In den vergangenen 100 Jahren sind 75% der Artenvielfalt verschwunden. In den Vereinigten Staaten sind es bereits über 90 Prozent. In Asien wurden früher etwa 30.000 verschiedene Reissorten angebaut. Nach der grünen Revolution (seit Mitte der 1960-er Jahre) beherrschen nun lediglich zehn Reissorten drei Viertel der Anbauflächen.
Bei den Nutztieren ist die Situation ähnlich dramatisch. Nach Angaben der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen (GEH) stirbt weltweit pro Woche eine Nutztierrasse aus. Die (Welternährungsorganisation) FAO hat in ihrem Bericht zu tiergenetischen Ressourcen mehr als 7.500 Schweine-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelrassen untersucht. Das Ergebnis: 20 Prozent der Rassen stehen kurz vor dem Aussterben, zwei Drittel davon sind lokale Rassen mit hoher genetischer Anpassungsfähigkeit. Weltweit bilden heute nur noch rund zehn Pflanzenarten und fünf Nutztierrassen die Basis für die globale Ernährung.“

Obstanbau
39EIm Obstanbau ist seit den 1960-er Jahren die Intensivierung und Umstellung vom Streuobstbau in Mähwiesen mit Doppelnutzung auf Intensivkulturen mit Niederstämmen und Stützgerüsten in Reih und Glied auch im Unter- und Mittelvinschgau sehr schnell abgelaufen. Die ökologische Literatur bezeichnet diesen Umstellungsprozess als „grüne Revolution“. Es ist unbestritten, dass die Umstellung von der viehhaltenden Landwirtschaft auf den Obst-, Gemüse- und Weinbau dort, wo diese Kulturarten möglich sind, Wohlstand auf der einzelbetrieblichen Ebene wie auf der volkswirtschaftlichen gebracht hat.
Mit dem Umschneiden von hochstämmigen Birn- und Apfelbäumen und dem Roden von Streuobstwiesen verlieren nicht nur unsere Dörfer und das Landschaftsbild, sondern es gehen auch Lebensräume von Tieren und Pflanzen zugrunde. Ausgeräumte Landschaften sind verarmte Landschaften. Monokulturen sind schädlingsanfällig. Überdüngte Böden gefährden unser Grundwasser. Pestizideinsatz macht ein gut nachbarschaftliches Verhältnis von Obst- und Gemüsebau mit Grünlandwirtschaft und Getreideanbau schwierig.
Unbestritten ist heute auch, dass durch die menschengemachte Verstärkung des Treibhauseffektes ohne unsere radikale Verhaltensänderung das Weltklima spätestens in 30-50 Jahren Kipppunkte erreichen wird, die nicht mehr umkehrbar sind. Weltumspannende Warentransporte müssen aus Gründen der Emission von Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Energieträger drastisch zurückgeschraubt werden, wenn wir unseren Planeten nicht weiter stark aufheizen wollen.

Sortenverlust
DSC 8852Der immer öftere Anbau von immer mehr Klubsorten mag kurzfristig Ertragssteigerung und Wohlstand bescheren, ökologisch nachhaltig ist er aber nicht. Er verstärkt die Abhängigkeit der auf ihre Freiheit so stolzen Bauern von wenigen Saatgutkonzernen und Baumschulmonopolisten. Noch einmal ein Blick über den engeren Zaun unserer Heimat hinaus mit Harald Lesch und Klaus Kamphausen: „Momentan setzt man seitens der Politik und Wirtschaft auf eine weitere Technisierung, Spezialisierung und Zentralisierung der Landwirtschaft, die insbesondere durch einen verstärkten Einsatz biotechnologischer Methoden gekennzeichnet ist. … Die Folgen sind zunehmende Marktmonopolisierungen und immer mehr patentrechtlich geschütztes Saat- und Zuchtgut. Bereits heute hat weniger als eine Handvoll Konzerne mehr als 95 Prozent der Saatgutpatente. Es steht zu befürchten, dass die globale Ernährung künftig in den Händen einiger weniger Agrar- und Lebensmittelkonzerne liegt.“ Von weltweit 20.000 Apfelsorten haben gerade noch einmal 25 eine wirtschaftliche Bedeutung. Um 1900 gab es beispielsweise in der Schweiz 3.000 Obstsorten, heute sind es ca. 2.000.
In Südtirol steuert gottlob der Verein Sortengarten Südtirol, das Versuchszentrum Laimburg und die Südtiroler Bäuerinnen-Organisation mit dem Sammeln alter Sorten etwas gegen den Sortenverlust.
Im letzten Jahr hat ein nur 80 – 140 Nanometer großes Virus viele unserer menschlichen Versorgungsansätze und -systeme aus den Angeln gehoben. Ein Nanometer ist ein Millionstel Millimeter. Der Klimawandel zwingt uns zu anderen Ansätzen als jene von Monokultur und Intensivierung. Ansätze zu mehr Autarkie, die Rückkehr zu größerer Selbstversorgung, Wirtschaften in kleinen und geschlossenen Kreisläufen, weniger Marktabhängigkeit sind keine Rückschritte konservativer Gestriger oder illusorischer Träumer.

Regionalität hat Zukunft
katzenkopfWenn wir das Welternährungsproblem für geschätzte 9 Milliarden Menschen im Jahr 2040, die Eingrenzung der Erderwärmung und des Verlustes an Biodiversität globaler reflektieren, dann sind, noch einmal mit Harald Lesch und Klaus Kamphausen gesprochen, Kernpunkte für eine weltweite Ernährungssicherheit:
• Regionalität
• Kreislaufwirtschaft
• Sozialstandards
• Ökologische Produktion
• Ernährungssouverenität
• Ernährungsgerechtigkeit.

Und Ziel ist die Verwirklichung von:
• Nachhaltigkeit
• Naturnahe, mittlere Technologien
• Das Prinzip der Verantwortung
• Verbindung von Regionalentwicklung und Globalisierung
• effizientes Wirtschaften
• Gesundheit
• Marktfähigkeit

„Die Land- und Lebensmittelwirtschaft von morgen kann nur dann die Welt ernähren, wenn sie ökonomische, ökologische und soziale Werte zugleich verwirklicht.“ (H. Lesch, K. Kamphausen, S. 264).

Dienstag, 02 Februar 2021 14:59

Spezial-Bauen & Sanieren - Schimmel sanieren

pr-info Unterweger Maler

Schimmel oder Schimmelpilze haben in einer Wohnung oder in einem Haus nichts zu suchen. Das sei vorausgeschickt. Denn es hält sich noch immer hartnäckig die Meinung, dass ein bisschen Schimmel kein Problem darstellt. Aber: Schimmel stellt ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko dar und kann für eine Reihe von gesundheitlichen Problemen verantwortlich sein.
Doch wie bildet sich Schimmel? Wie kommt Schimmel in eine Wohnung oder in ein Haus? Schimmel hat immer mit zu hoher Feuchtigkeit zu tun. Das heißt konkret: die Bausubstanz oder die Wände sind zu feucht. Anders ausgedrückt: Schimmel braucht viel Feuchtigkeit zum Wachsen. Deshalb entsteht Schimmel meist durch Wasserschäden zum Beispiel, infolge von Wärmebrücken oder oft auch einfach nur durch die falsche Nutzung durch die Bewohner. Schimmel soll und kann nicht einfach selbst beseitigt werden. Eine Schimmelbekämpfung oder -sanierung gehört in die Hände von Fachleuten. Denn Schimmel muss sorgfältig entfernt werden. Vorbeugende Maßnahmen, um Schimmel zu vermeiden sind: Lüften, lüften, lüften. Nicht die Fenster gekippt lassen, denn dann kühlen die Wände aus, sonder quer- oder stoßlüften - und das mehrmals am Tag.

Stefan Gruber ist Mitglied und Vorsitzender des Vereins Baubiologie Südtirol, Gabriela Palla ist ebenfalls Mitglied des Vereins. Der Vinschgerwind hat Gruber und Palla für einen Gastbeitrag gewinnen können.

s30 gruberHerr Gruber, welche Kompetenzen hat ein Baubiologe?
Baubiologinnen und Baubiologen sind in unterschiedlicher Funktion beteiligt an einem Bauvorhaben: Sie führen Abklärungen durch und können sowohl in der Planung als auch in der Ausführung von Bauvorhaben eingesetzt werden. Das konkrete Tätigkeitsgebiet richtet sich in der Regel nach dem ursprünglich erlernten Beruf. So wendet jede Berufssparte die Grundsätze der Baubiologie im eigenen Tätigkeitsbereich an.
BaubiologInnen berücksichtigen in ihrer beruflichen Tätigkeit den Stand der Technik, die geltenden Normen und baubiologischen Kriterien (25 Regeln der Baubiologie), die Empfehlungen und Richtwerte, und wenden die Bauphysik und die Materialkunde nach baubiologischen Kriterien an. Sie sind informiert über Neuentwicklungen und bilden sich weiter in allen für die Baubiologie relevanten Bereichen.

Ihr Tätigkeitsfeld umfasst:
- Untersuchung des Bauplatzes
- Planung (Ausrichtung des Gebäudes, Grundriss- und Innenraumgestaltung, Beleuchtung, Akustik….)
- Lebensraumgestaltung
- Auswahl geeigneter Baumaterialien unter Berücksichtigung ihres Lebenszyklus (cradle to cradle, also von der Produktion zur Entsorgung und Wiederverwertung)
- Erhebung von Baumängeln und -schäden, Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Elektrosmogmessungen und Gegenmaßnahmen
- Schlafpatzuntersuchungen.

BaubiologInnen verfügen über ein fächerübergreifendes Wissen und erbringen für ihre Klientinnen und Klienten einen Mehrwert in Bezug auf Raumklima, Wohnkomfort und Gesundheit.

Herr Gruber, worauf führen Sie die gesteigerte Nachfrage an einer baubiologischen Beratung zurück?
In den letzten Jahren fand allgemein eine Bewusstseinsveränderung hin zu einer nachhaltigen Lebensweise statt. Zusätzlich hat sich die Art und Weise, unseren Wohnraum zu leben, gewandelt. Bis vor knapp einem Jahr waren viele Paare voll erwerbstätig, sie verließen das Haus am Morgen und kehrten am Abend zurück. Dort wurden dann die meisten Tätigkeiten wie Kochen, Waschen, Duschen etc. ausgeübt, wodurch innerhalb kurzer Zeit hohe Feuchtigkeitsspitzen freigesetzt wurden.
Durch die aktuellen veränderten Gegebenheiten (distance learning, Homeoffice……) wickelt sich das Leben verstärkt in den Innenräumen ab. Die oben genannten Tätigkeiten haben sich vervielfacht, die Belastung der Wohnräume ist stark gestiegen und die Anforderungen haben sich teilweise sehr verändert.
Um einige zu nennen:

- gesteigerte WLAN-Belastung (Elektrosmog)
- schlechte Luftqualität (hoher CO2 und VOC-Gehalt,
Luftfeuchtigkeit…..)
- hygienische Anforderungen an die Luftqualität
- unzureichende Beleuchtung der Arbeitsbereiche (Home-office und Homeschooling)
- Grundrissplanung (Schaffung von Rückzugsorten, Arbeitsbereichen….)
- gesteigerte Anforderungen an die Akustik im Bauwesen
- ökonomische Unsicherheit (z.B. zu geringe Beheizung und daraus folgende Schimmelbelastung)

s30 Gabriela PallaFrau Palla: Mit welchen Problemen werden Sie am häufigsten konfrontiert?
Ganz eindeutig mit der Schimmelproblematik, und zwar sowohl in Alt- als auch in Neubauten. Hier geht es in erster Linie um die Ursachenerhebung mittels technischer Hilfsmittel und Laboranalysen und in der Folge um Maßnahmen für die langfristige Beseitigung.
Wir beraten auch Menschen, die sich in Bezug auf eine Elektrosmogbelastung Klarheit wünschen. Messungen erheben die Ist-Situation, und unsere Berater zeigen Möglichkeiten zur Reduzierung der Strahlenbelastung auf. Es geht hier auch immer um den selbstgemachten Elektrosmog durch die hauseigene Elektroinstallation oder sorglose Nutzung von Mobiltelefonen, Babyphonen und Ähnlichem.

Frau Palla: Wie sieht das Ganze in der Praxis aus?
Wir werden zumeist von den Betroffenen über unsere Webseite kontaktiert (www.baubiologie.bz.it). Im Fall eines Schimmelbefalls ist der Weg in etwa wie folgt: Der Baubiologe prüft, um welche Art Schimmel es sich handelt und vor allem, wie er entstanden ist (Ursachenfindung). Hat das Gebäude Baumängel? Wird falsch geheizt oder gelüftet? Oder sogar beides? Dies kann anhand verschiedener Methoden überprüft werden – etwa durch Laboranalysen des Schimmels und/oder der Raumluft und mit Messgeräten wie z.B. einer Wärmebildkamera. Gegenmaßnahmen können erst dann getroffen werden, wenn die Ursache zweifelsfrei feststeht.

Frau Palla: Welche Schadstoffe sind sonst noch verstärkt anzutreffen?
Gesundheitliche Probleme können auch flüchtige organische Verbindungen, die sog. VOC´s (volatile organic compounds) verursachen. Diese können beispielsweise in Teppichen, Laminatböden, Farben oder Möbeln enthalten sein. Diese Verbindungen gelangen in die Raumluft, wenn Lösungsmittel beim Trocknen von Produkten verdunsten oder etwa aus Kunststoffen entweichen. Es folgen Reizungen der Atemwege und Augen bis hin zu Langzeitwirkungen auf das Nervensystem. Allergien, Kopfschmerzen, Müdigkeit bis hin zur Schädigung des Erbguts oder auch Krebs können mitunter die Folgen sein. Da gilt es dann herauszufinden, wo die Quelle liegt – oder die Quellen, oft sind es ja mehrere. Jeder kennt zum Beispiel die aromatisierten Raumluftspender aus Glas, in denen die Duftstäbchen stecken. Würde der Konsument den Beipackzettel lesen, dann würde der eine oder andere mit Sicherheit darauf verzichten!

Herr Gruber: Worauf sollte man achten, wenn man einen Baubiologen zu Rate zieht?
Ich rate es jedem Konsumenten dringend an, einen qualifizierten Baubiologen hinzuzuziehen. Hier in Südtirol werden alle baubiologischen Berater in Zusammenarbeit mit der Berufsschule Schlanders ausgebildet. Diese Weiterbildung ist sehr umfangreich, sie umfasst über 240 Ausbildungsstunden, eine Facharbeit und die abschließende Prüfung. Die Berater im Verein der Baubiologen Südtirol (www.baubiologie.bz.it) besitzen die entsprechende Aus- und Weiterbildung. Ihre individuelle Spezialisierung garantiert zusammen mit unserem gut aufgestellten Netzwerk eine kompetente Betreuung.

Schlußwort:
Die aktuell turbulente Zeit hat umso mehr in den Vordergrund gestellt, dass lockales, regionales und bewusstes Handeln unsere gemeinsame Wertschöpfung im Lande nur stärken kann.

Architekteninterview mit Martin Pinggera

Vinschgerwind: Ihr Architekturbüro befindet sich seit 2019 in Müstair. Warum haben Sie diesen Standort gewählt?
Martin Pinggera: Nachdem ich 2015 mein Architekturstudium an der Universität Innsbruck abgeschlossen habe, stellte sich für mich die Frage, ob ich mich gleich selbstständig machen möchte oder noch einige Jahre Berufserfahrung sammeln sollte. Zufällig erfuhr ich, dass das Architekturbüro „La Chasa“ in Müstair nach einem Architekten sucht. Dies eröffnete mir dann die Möglichkeit, Erfahrungen in einer etwas anderen Baukultur zu sammeln. Nach 3 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit gründeten meine damaligen Arbeitgeber Linard Andri, Ivan Zangerle und ich 2019 gemeinsam das Architekturbüro „Modunitá architects“.

Vinschgerwind: Was bedeutet der Name „Modunitá architects“?
Pinggera: Modunitá leitet sich aus den rätoromanischen Wortteilen modul und unitá her. Modul steht für Element, unitá für Einheit. Architektur versteht sich gewissermaßen als eine Zusammenfügung von verschiedenen Elementen, daher der Name.

Vinschgerwind: Wie gelang es Ihnen als junger Architekt Fuß zu fassen – speziell in der Schweiz?
Pinggera: In der Schweiz Fuß zu fassen wäre für mich als Südtiroler sicher schwierig gewesen, hätten meine Geschäftspartner nicht bereits einige Referenzprojekte vorzuweisen und Kontakte im ganzen Tal gehabt. Seit zwei Jahren haben wir zu meiner Freude nun auch in Südtirol Aufträge und zunehmend können wir unseren Tätigkeitsbereich auch in Südtirol und im norditalienischen Raum ausweiten. So durften wir zum Beispiel bereits Einfamilienhäuser in Taufers, Laatsch und Lichtenberg planen, sowie verschiedene Aufträge für die Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft annehmen.

Vinschgerwind: Sie arbeiten grenzüberschreitend an Bauprojekten. Wie schaut die Auftragslage derzeit aus?
Pinggera: Momentan sieht die Auftragslage recht gut aus. Einige unserer Kunden haben erst durch die von der Coronapandemie bedingte Entschleunigung Zeit gefunden, sich mit dem Gedanken des Bauens auseinanderzusetzen. Andere wiederum mussten ihr Bauvorhaben aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zwischenzeitlich aufs Eis legen.

Vinschgerwind: Was ist die größere Herausforderung, die Planung eines Projektes oder dessen Realisierung?
Pinggera: Planung und Realisierung eines Projektes sind in meinen Augen nicht einfach voneinander abzugrenzen. Beides geht Hand in Hand und steht in einer gewissen Wechselwirkung.
Grundsätzlich ist es aber so, dass eine gut durchdachte Vor- und Planungsarbeit die Realisierung des Projektes vereinfacht.

s34 5518Vinschgerwind: Auf welche Projekte sind Sie besonders stolz?
Pinggera: In jedem einzelnen Projekt steckt viel Arbeit und Herzblut. Stolz bin ich deshalb auf jedes vollendete Projekt. Besonders stolz können Architekt*innen aber sicherlich sein, wenn positive Rückmeldungen von den Bauenden kommen, zum Beispiel, dass sie sich in ihrem neuen Heim wohl fühlen.

Vinschgerwind: Wie würden Sie Ihren Baustil beschreiben?
Pinggera: Mein Baustil zeichnet sich durch eine einfache Formensprache, Natürlichkeit und Funktionalität aus.

Vinschgerwind: Sie haben es mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben zu tun. Welche Unterschiede gibt es zwischen Südtirol und Graubünden? Was ist einfacher, was komplizierter?
Pinggera: Grundsätzlich ist der bürokratische Aufwand in der Schweiz merklich geringer als in Südtirol. So sind auch die gesetzlichen Vorgaben einfacher und unkomplizierter geregelt. Beispielsweise kann in der Schweiz Jede*r ein Bauprojekt einreichen. Man benötigt keine besondere berufliche Voraussetzung. Vorteilhaft in Südtirol ist die zunehmende Digitalisierung der Bauakten. welche allerdings in den Startlöchern steht und noch nicht ganz ausgereift ist.

Vinschgerwind: Sie planen Neubauten und Sanierungen – in welchem Verhältnis?
Pinggera: Das Bewusstsein für den Erhalt von Tradition und Kultur und die Wertschätzung für alte Bausubstanz ist in Graubünden groß. Historische Wirtschaftsgebäude und Wohnhäuser werden deshalb saniert und revitalisiert. Das entspricht der Philosophie von „Modunitá architects“.

Die Erhaltung dieser Strukturen und die Stärkung der Dorfkerne ist uns ein besonderes Anliegen.

Vinschgerwind: Unterscheiden sich die Ansprüche der Schweizer Bauherren von jenen in Südtirol?
Pinggera: Während der Architekt in der Schweiz sämtliche Aufgaben, vom Entwurf bis zum Einzug ins neue Haus, und auch darüber hinaus übernimmt, ist es in Südtirol häufig so, dass ab dem genehmigten Projekt Aufgaben vom Bauherren selbst übernommen werden. In der Schweiz ist es üblicher, dass wir auch die gesamte Innenausstattung planen dürfen das beinhaltet zum Beispiel auch das Designen von Möbeln, die Planung der Küche und Detailplanungen in verschiedenster Hinsicht.

Vinschgerwind: Gibt es Unterschiede im Geschmack… bei der Wahl der Materialien?
Pinggera: Nein, eigentlich nicht. Allerdings zeigen sich Unterschiede im Flächenbedarf. In der Schweiz fallen die einzelnen Räume meist größer aus.

Vinschgerwind: Sind die Schweizer bei modernen Bauten so offen wie viele Vinschger?
Pinggera: Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Aber Interessanterweise sind es meist gerade ältere Kund*innen, die uns in der Gestaltung freie Hand lassen und offen für Neues sind.

Vinschgerwind: Welches ist Ihr bevorzugtes Material?
Pinggera: Am liebsten verwenden wir Materialien aus natürlicher und regionaler Herkunft wie Holz, Stein, Lehm, Hanf oder Glas. Imitierte Materialien wie etwa Kunststoff in Holzoptik sucht man in unseren Bauten vergebens.

Vinschgerwind: Wie viele Treffen mit den Bauherren braucht es für ein Projekt?
Pinggera: Das ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Grundsätzlich ist es uns wichtig, dass wir einen regelmäßigen Austausch mit den Kund*innen pflegen und diese von Anfang bis zum Ende betreuen und in Entscheidungen einbinden. Mit manchen Bauenden stehe ich z.B. im täglichen Austausch.

Vinschgerwind: Wie gehen Sie an ein Projekt heran?
Pinggera: Bei einem Erstgespräch werden Bedürfnisse, Vorstellungen und Ansprüche erhoben. Als zweiter Schritt steht eine Analyse der kontextuellen Gegebenheiten an. Das heißt, ein Gebäude mitten in der Natur bedarf einer anderen Herangehensweise als ein Gebäude im urbanen Raum. Dann wird eine Broschüre mit dem gesamtkonzept ausgearbeitet. Dann wird das Projekt mit dem Kunden diskutiert und gemeinsam daran gefeilt.

Vinschgerwind: Kann man sich in Südtirol Euch als schweizer Architekten überhaupt leisten?
Pinggera: Ja natürlich. Unser Honorar wird der Berechnung der jeweiligen Architektenkammer beziehungsweise Vereinigung angepasst.
Vinschgerwind: Zukünftiges Bauen– welche Entwicklung sehen Sie?
Pinggera: Das Bauen in der Zukunft wird sich in mehrerlei Hinsicht verändern. Zum einen zeigt sich bereits in der Gegenwart ein höheres Bewusstsein für Klima- und Umweltschutz und damit der Wunsch zu mehr Nachhaltigkeit und ökologischer Bauweise.
Das Bauen hat sich bis heute bereits so weit entwickelt, dass es möglich ist, Hochhäuser in Holzbauweise zu errichten. Außerdem spielt die Erarbeitung innovativer Energiekonzepte, sprich – der Einsatz von regenerativen beziehungsweise alternativen Energien, eine zunehmende Rolle.
Auch wird es in Zukunft zu einem vermehrten Einsatz von digitalen Gebäudetechnologien („smart home“) kommen. Dies kann natürlich auch wieder zu einer Energieeinsparung beitragen. Zum Beispiel werden Temperaturen im Haus von Sensoren gemessen und automatisch reguliert.
Darüber hinaus glaube ich, dass durch das Streben nach Individualisierung und Flexibilität neue Wohnkonzepte erdacht werden müssen. Das Wohnen muss sich in Zukunft viel flexibler gestalten lassen und sich den unterschiedlichen Lebensstilen der Bewohner*innen anpassen. Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt auf die Entwicklung und freue mich auf die Herausforderungen, die die Zukunft bringen mag.

Vinschgerwind: Abschließend noch etwas Privates: Wie wohnen Sie? Und wie müsste Ihr Traumhaus ausschauen?
Pinggera: Meine Partnerin und ich wohnen recht einfach, ohne jeglichen Luxus, in einem Wohnhaus, das schon seit mehreren Generationen von meinen Vorfahren bewohnt wurde. Die Planung eines Eigenheimes ist für mich vielleicht die größte Herausforderung. Grundsätzlich wird das Haus der Bauphilosophie von „Modunitá architects“ entsprechen, die einen stimmigen Dialog zwischen Alt und Neu, zwischen Natürlichkeit, Nachhaltigkeit und ideale Nutzung vorsieht. Darüber hinaus sind mir die Nähe zur Natur und ein enger Bezug zwischen Innen und Außenraum wichtig. Die Gestaltung des Außenbereichs hat für mich einen großen Stellenwert.
Vinschgerwind: Was würden Sie gerne einmal planen?
Generell reizt mich jede neue Herausforderung. Sicherlich sind für mich aber Projekte im öffentlichen und kulturellen Bereich besonders spannend.

Die Corona-Krise hat viele Neuerungen auch im Bereich Bauen & Sanieren mit sich gebracht. Zu den bekanntesten zählt der im Juli im Rahmen des „decreto rilancio“ neu eingeführte Superbonus mit 110 prozentiger Abzugsmöglichkeit. Man bekommt also mehr Geld zurück, als man eigentlich ausgegeben hat. Einerseits. Neu ist aber auch, dass man sich die Energieeffizienz-Maßnahmen fremd finanzieren kann und keinen Euro ausgeben braucht. Doch der Reihe nach. Die Förderungen des neuen Haushaltsgesetzes 2021 im Bereich Bauen & Sanieren nachfolgend nun im Überblick.

 

Steuerbonus energetische Sanierung
Der Steuerbonus für die energetische Sanierung ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Nach wie vor ist diese Steuerabsetzmöglichkeit sehr interessant. Der Steuerabzug gilt für energetische fensterBaumaßnahmen, mit denen eine effektive Energie-Einsparung erreicht wird. Grundsätzlich beträgt der Steuerbonus 65 Prozent. Bei Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung beläuft sich der Höchstbetrag des Abzugs beispielsweise auf 100.000 €. Beispiel 2: Bei den Wärmedämmaßnahmen an Außenmauern, Dächern, Decken und Böden beläuft sich der Höchstbetrag des
Abzuges auf 60.000 €. Bei Kondominien erstattet der Staat sogar bis zu 75 Prozent zurück. Für Brennwertkessel, Biomasse-Heizanlagen, Austausch von Fenstern und Sonnenschutz wurde die eingeführte Reduzierung auf 50 Prozent auch im Jahr 2021 bestätigt.
Der Steuerbonus wird auf 10 Jahre aufgeteilt. Per Gesetz muss für diese Arbeiten eine Meldung an die ENEA gemacht werden.

 

Neu: Der Wasserbonus
Neu eingeführt wurde mit 2021 der sogenannte Wasserbonus, auch bekannt als Badbonus oder „bonus idrico“ 2021. Dabei handelt es sich um einen neuen Bonus in Höhe von 1.000 €, der all jene belohnt, die sich dazu entschließen, alte Wasserhähne, Sanitärkeramik oder Duschen durch neue wassereinsparende Geräte zu ersetzen und so für die energetische Umrüstung der häuslichen Sanitäranlagen sorgen. Der Bonus sieht für den Austausch von bestehenden Kloschüsseln mit sonder dusche 53441596Wasserspülung durch neue, wassersparenden Anlagen (unter 6-Liter-Verbrauch) sowie für den Austausch von Armaturen und Duschköpfen (Wasserbrauch von höchstens 6 bzw. 9 l/min) wie erwähnt einen Höchstbetrag von 1.000 Euro vor.
Das Ziel dieses Bonus ist die Erneuerung des sanitären Systems in Haushalten zu fördern, indem Anreize für die Installation von Systemen geschaffen werden, die Wassereinsparungen ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde vom Umweltministerium ein „Fonds zur Einsparung von Wasserressourcen“ in Höhe von 20 Millionen Euro für das Jahr 2021 eingerichtet.
Die Durchführungsbestimmungen fehlen noch.

 

Steuerbonus Wiedergewinnungsarbeiten

sonder fassadendämmung 58422652Der Steuerbonus von 50 Prozent für außerordentliche Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten wurde bis 31.12.2021 verlängert. Der Steuerbonus wird auf 10 Jahre aufgeteilt. Der Steuerbonus wird bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 Euro je Baueinheit gewährt, das heißt die Höchstförderung, die in Anspruch genommen werden kann, beträgt damit 48.000 Euro. Unter Wiedergewinnungsarbeiten fallen Sanierungen, Umgestaltungen und außerordentliche Instandhaltungen.

 

Steuerbonus auf Möbel und Elektrogeräte
sonder 95549066Der Steuerbonus auf Möbel und Elektrogeräte wird bis zum 31.12.2021 verlängert und beträgt 50 Prozent bis zu einem – und das ist neu – Betrag von 16.000 Euro. Als Voraussetzung gilt unverändert die Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Beginn ab 01.01.2020. Die Absetzung ist - wie erwähnt - vorgesehen für Möbel und Elektrogeräte. Beispiele für Möbel sind: Betten, Schränke, Schubladenschränke, Bücherregale, Schreibtische, Tische, Stühle, Nachtkästchen, Sofas, Sessel, Kredenzen, sowie Matratzen und Beleuchtungsgeräte. Beispiele für Elektrogeräte sind zum Beispiel: Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülmaschinen, Kochgeräte, elektrische Öfen, elektrische Warmhalteplatten, Mikrowellenherde, elektrische Heizgeräte, elektrische Radiatoren, elektrische Ventilatoren, Klimatisierungsgeräte. Unter die abzusetzenden Spesen können auch die Kosten für Transport und Montage der gekauften Möbel und Elektrogeräte eingerechnet werden. Die Steuerersparnis beträgt 50 Prozent bis zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro und damit maximal 8.000 Euro. Aufgeteilt auf 10 Jahren, kann pro Jahr ein Absetzbetrag von maximal 800 Euro beansprucht werden.

 

Der Fassadenbonus
Der im vergangenen Jahr eingeführte Steuerbonus von Höhe von 90 Prozent ist ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert worden und muss in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden. Demnach gewährt der Staat auch 2021 einen Steuerbonus für die Erneuerung von Fassaden. Für die im heurigen Jahr getragenen Kosten zur ordentlichen oder außerordentlichen Instandhaltung von Fassaden können 90 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Ohne Obergrenze! Allerdings: Dieser sonder 5080sogenannte Fassadenbonus beschränkt sich auf Liegenschaften in A-Zonen (das sind historische Zentren) oder B-Zonen (vollständig oder teilweise verbaute Zonen, sogenannte Auffüllzonen). Gefördert werden Arbeiten an den Außenwänden, an den Balkonen und an den dekorativen Elementen. Zugelassen sind sowohl einfache Reinigungs- und Malarbeiten wie auch weitgehende Renovierungen. Die Begünstigung steht auch auf Arbeiten an Dach- und Regenrinnen, Geländern und Fensterbänken zu. Zu den absetzbaren Kosten gehören auch jene für der Aufbau von Gerüsten oder für die Entsorgung von Material.
Wenn die Arbeiten Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben oder mehr als 10 Prozent der Gebäudehülle betroffen, so ist eine Meldung an die Umweltagentur ENEA zu machen.
Die Zahlung hat grundsätzlich - wie bei allen Boni - mittels Bank- oder Postüberweisung zu erfolgen.
Weitere Infos: Agenzia delle entrate - Bonus Außenfassade

 

Steuerbonus Gärten und Grünanlagen
Auch der Steuerbonus für Gärten und Grünanlagen wurde verlängert. Der Absetzbetrag liegt weiterhin bei 36 Prozent mit einer Ausgabendeckelung von 5.000 Euro. Der „bonus verde“, wie der Steuerbonus genannt wird, gilt bekanntlich für die Errichtung und Pflege von Grünanlagen von bestehenden Privatgebäuden sowie für die Begrünung von freien Flächen. Bei der Neuanlage von Grünflächen und Gärten sowie bei außerordentlichen Arbeiten ist somit ein maximaler Absetzbetrag von 1.800 Euro möglich.

sonder garten 308545477Welche Arbeiten werden gefördert?
Gefördert werden die Begrünung von Terrassen und Balkonen sowie das Anlegen von Grünflächen und Dachgärten, ebenso die Installation von Bewässerungsanlagen, die Projektierung und außerordentliche Instandhaltung. Auch der Ankauf von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen ist für den Steuerbonus zulässig, sofern dies im Rahmen einer umfassenden Umgestaltung oder aber einer effektiven Neuerrichtung der Grünanlage erfolgt.
Wieviel beträgt der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt 36 Prozent und steht - wie eingangs erwähnt - auf einen Betrag von maximal 5.000 Euro pro Wohnung zu. Der Bonus ist auch auf die Gemeinschaftsteile und somit auf die Kondominiumsgärten anwendbar.
Der Bonus wird auf 10 jährliche Raten aufgeteilt und kann in der Steuererklärung in Anspruch genommen werden.
Die Bezahlung der Ausgaben muss zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2021 erfolgen. Sie muss nachverfolgbar sein, d.h. sie muss mittels Banküberweisung, Bankomatkarte oder Kreditkarte getätigt werden. Barzahlungen sind nicht zugelassen.

 

Der 110-Prozent - Superbonus
Er hat natürlich große Aufmerksamkeit erhalten, der Superbonus 110 Prozent, weil man de facto mehr vom Staat zurückbekommt, als man ausgibt. Gleichzeitig hat aber auch kein Bonus soviel Aufklärungsbedarf wie der Superbonus. Eingeführt wurde er mit dem „decreto rilancio“ im Rahmen der dringenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand Covid-19.

s29 78015149Grundsätzlich gilt: Der Superbonus kann für Eingriffe, die die Energieeffizienz bestehender Gebäude erhöhen oder ihr seismisches Risiko verringern, in Anspruch genommen werden. Das sanierte Gebäude muss um mindestens zwei Energieklassen (oder in die höchste Energieklasse) verbessert werden.
Um den Superbonus in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens eine der sogenannten primären Maßnahmen erfüllt sein. Zu den primären Maßnahmen zählen Wärmedämm-Maßnahmen (von mehr als 25% der Gebäudehülle), der Austausch von zentralen Heizanlagen oder Maßnahmen für die Erdbebensicherheit. Letztere spielen für Südtirol kaum eine Rolle.

Bei der Höhe der Förderungen wird zwischen Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern unterschieden.
Bei den Wärmedämm-Maßnahmen gelten folgende Obergrenzen: Maximal 50.000 Euro werden für Einfamilienhäuser gefördert, 40.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten und 30.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mehr als 8 Einheiten.
Zudem müssen bestimmte Mindestdämmwerte (U-Werte) eingehalten werden – und: Die verwendeten Dämmstoffe müssen die CAM (criteri ambientali minimi) des Umweltministeriums erfüllen.

Beim Austausch von zentralen Heizanlagen durch zentrale Brennwert-, Wärmepumpen- oder Hybridsysteme gelten wiederum andere Obergrenzen: Maximal 30.000 Euro werden für Einfamilienhäuser gefördert, 20.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten und 15.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mehr als 8 Einheiten.
Auch hier müssen bestimmte technische Anforderungen, die im Ministerialdekret (decreto requisiti tecnici) geregelt sind, eingehalten werden.

Im Zuge dieser primären Maßnahmen werden auch sogenannte sekundäre Maßnahmen mit 110 Prozent gefördert. Das heißt konkret: Wird eine der beiden primären Maßnahmen - Wärmedämmung oder Austausch der Heizanlage - erfüllt, dann werden auch die nachfolgenden sekundären Maßnahmen mit 110 Prozent Steuerbonus gefördert.
Dazu zählen zum Beispiel der Austausch von Türen und Fenstern, Sonnenschutz, Wärmepumpen, Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge und noch einige weitere Maßnahmen, die sich !Achtung je nach primärer Maßnahme unterscheiden. Als sekundäre Maßnahmen gelten mit dem neuen Haushaltsgesetz auch der Einbau von Aufzügen und sämtliche weitere technische Hilfsmittel zum Abbau architektonischer Barrieren für Menschen mit Behinderung und für Senioren ab 65 Jahren.

Der Superbonus in der Höhe von 110 Prozent wurde für diese sogenannten primären Maßnahmen bis 30.06.2022 verlängert. Neu: 2022 wird der Steuerbonus auf 4 anstatt 5 Jahresraten aufgeteilt. Kondominien können sogar Kosten abrechnen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2022 anfallen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 60 Prozent der Arbeiten bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt sind. Für Wohnbauinstitute und ähnliche Einrichtungen ist der Zeitraum noch länger ausgedehnt worden.

Neu ist mit dem Haushaltsgesetz 2021 auch, dass auf der Baustelle auf einem gut ersichtlichen Schild angebracht werden muss, dass hier Arbeiten durchgeführt werden, für welche der Superbonus genutzt wird, konkret müssen Techniker oder Baufirma folgenden Zusatz anbringen: „Accesso agli incentivi statali previsti dalla legge 17 luglio 2020, n. 77, superbonus 110 per cento per interventi di efficienza energetica o interventi antisismici”.

Es gibt mehrere Optionen, den Superbonus in Anspruch zu nehmen und genau diese Optionen sind - zusammen mit dem hohen Absetzbetrag natürlich - der Grund, warum der 110 Prozent Bonus so interessant ist. Denn man kann den Steuerbonus in 5 Jahresraten (im Jahr 2022 wie erwähnt in 4 Jahresraten) über die Steuererklärung geltend machen oder aber abtreten und sich dadurch im Grunde die energetischen Sanierungsmaßnahmen finanzieren lassen.
Abgetreten werden kann der Bonus an ein ausführendes Unternehmen mit einem Skonto in der Rechnung: Anstatt den Steuerabzug über die Steuererklärung in 5 Jahresraten in Anspruch zu nehmen, kann man sich entscheiden, das Steuerguthaben an die Firma, welche die Arbeiten ausgeführt hat, abzugeben. Weitaus interessanter ist aber die zweite Abtretungsform: an die Bank.
Die Abtretung ist v.a. für Personen interessant, die nur ein geringes Einkommen erklären, oder nur über steuerfreies Einkommen (z.B. Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) verfügen. Sämtliche Banken - Raikas, Sparkassen und Volksbanken - haben Pakete zum Superbonus geschnürt und bieten dazu verschiedene Finanzierungslösungen für Private wie Kondominien oder Unternehmen an, die den Steuerbonus abtreten möchten. Wer den Superbonus in Betracht zieht, sollte sich hier in Beratungsgesprächen eingehend informieren.

Vor allem die Techniker werden beim Superbonus stark in die Pflicht genommen u. a. müssen diese ein beeidetes Gutachten erstellen. Verpflichtend müssen diese eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung abschließen mit einer Haftungssumme von mindestens 500.000 Euro. Denn im Falle einer Falscherklärung geht nicht nur der Steuerbonus verloren, es werden auch Strafen in Höhe von 2.000 Euro - 15.000 Euro verhängt.
Voraussetzung, um den Superbonus in Anspruch nehmen zu können, ist - wie eingangs erwähnt - die Verbesserung um zwei Energieklassen oder der Sprung in die höchste Energieklasse. Diese Verbessererung ist durch einen APE - Energieausweis - nach den Eingriffen - nachzuweisen, in dem der Übergang von zwei Klassen im Vergleich zu dem vor den Eingriffen erstellten APE ersichtlich ist.


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/user.php on line 260

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.