Das Ei mit der Kaserne

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Schlanders/Vinschgau - Insgesamt 167 Punkte und 49 Seiten lang ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen vom 18. Juni 2024 den Sammelrekurs der Gemeinde Schlanders betreffend. Zur Erinnerung: Rekurriert wurde einmal gegen den Baustopp der Landeskonservatorin, zum Zweiten gegen die Denkmalschutzbindungen des Landes auf Teile des Kasernenareals. Gleich sechs Anfechtungsgründe wurden von der Gemeinde Schlanders im Rekurs ausgemacht, flankiert von zwei Feststellungsanträgen - sollten die angefochtenen Maßnahmen nicht gerichtlich aufgehoben werden. Das Gericht seinerseits ist zu einem salomonischen Urteil gekommen. Teilweise, das heißt, beschränkt stattgegeben wurde auf die im Beschluss der Landesregierung verfügte Auferlegung des Denkmalschutzes auf die Villa Wielander. Wegen Begründungsmangels. Die restlichen Anfechtungsgründe wurden für unstatthaft bzw. für unbegründet erklärt - inklusive der zwei Feststellungsklagen, laut derer gar eine Vertragsverletzung von der Gemeinde Schlanders ausgemacht und ein Schadensersatz von 2,5 Millionen vom Land verlangt worden war. Zudem wurde die Schutzwürdigkeit der unter Schutz gestellten Gebäude von der Gemeinde in Frage gestellt. Die Kaserne von Schlanders würde unzähligen anderen Kasernen „wie ein Ei dem anderen gleichen“ und sich in keiner Weise aus dem „tristen Durchschnitt herausheben.“ Das Gericht kommt zum Urteil: „Diese Rüge ist unbegründet“, (ap)

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