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lorin wallnCovid-19 – Unterstützungsmaßnahmen im Bankensektor

Aufgrund des Gesundheitsnotstands durch das Corona-Virus haben Familien und Unternehmen die Möglichkeit, eine Aussetzung der Raten oder Verlängerung von Krediten zu beantragen. Dabei stehen drei Alternativen, bzw. Maßnahmen zur Auswahl. In allen drei Fällen darf der Schuldner bei fälligen Raten nicht mehr als 30 bzw. 90 Tage im Rückstand sein.

Sparkasse, Volksbank und die Raiffeisenkassen
sehen eine Stundung von mittel- und langfristigen Finanzierungen für Familien und Unternehmen von bis zu 12 Monaten vor, die ohne besondere Formalitäten beantragt werden können, sowie – alternativ oder zusätzlich – eine Laufzeitverlängerung von bis zu 24 Monaten, um auf diese Weise auch von einer verminderten Rate profitieren zu können.
Die genannten Maßnahmen führen weder zu Zusatzkosten, noch zu Zinsänderungen. Finanzierungen, deren Laufzeit in den letzten 24 Monaten bereits verlängert worden ist, oder für die bereits eine gänzliche oder teilweise Stundung der Raten eingeräumt wurde, sind davon ausgenommen.

Die italienische Bankenvereinigung ABI sieht mit einem Nachtrag zur Vereinbarung, welche alle drei lokalen Banken (Sparkasse, Volksbank und Raiffeisenkassen) unterzeichnet haben, die Möglichkeit der Aussetzung oder Verlängerung von Krediten vor, die bis zum 31. Januar 2020 an Unternehmen vergeben wurden.
Die Aussetzung der Zahlung des Kapitalanteils der Raten kann für die Dauer von bis zu einem Jahr beantragt werden. Die Aussetzung gilt für mittelfristige Kredite (Darlehen), sowie für den Kapitalanteil von Leasingfinanzierungen und Agrarwechsel.
Die Verlängerung der Laufzeit der Darlehen kann bis zur Verdoppelung der Restlaufzeit der Tilgung betragt werden. Bei Krediten mit kurzfristiger Laufzeit beträgt die maximale Verlängerungsdauer 270 Tage ab der ursprünglichen Endfälligkeit.

Die sogen. Eilverordnung „Cura Italia“, Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17.03.2020, sieht schlussendlich in Art. 56 u.a. die Möglichkeit der Aussetzung und Verlängerung von Darlehen und Ratenkrediten (inklusive Leasing) bis zum 30. September 2020 vor.

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