Partschins: ein Fall für den Rechnungshof

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Aus dem Gerichtssaal - Sie kennen mittlerweile die Vorgeschichte: im Jahre 2019 beschließt die Gemeinde Partschins, das Vorkaufsrecht an einer Wohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude (Ansitz Montelbon) auszuüben. Frau Margit Nischler hatte den ungeteilten Hälfteanteil ihres Bruders mit einer Mischung aus einem Kauf- und einem Schenkungsvertrag erworben. Wenn man den Beschluss liest, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Die Gemeinde begründet den Zwangserwerb der ungeteilten Quote an einer der sechs Wohnungen, dass damit der „ bessere Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes“ gewährleistet, dieses außerdem der „öffentlichen Nutzung“ zugänglich gemacht und eine „Aufwertung“ des ganzen Gebäudes“ bewirkt werde. Auch für einen Laien ist auf Anhieb erkennbar, dass keiner der angeführten Gründe zutreffend ist. Denn der Besitz eines ungeteilten Hälfteanteils berechtigt nicht einmal zum Zutritt zur Wohnung, geschweige denn zur Nutzung durch die Öffentlichkeit. Und besseren Schutz für die Bewahrung des historischen Charakters eines Gebäudes als die Eintragung der Vinkulierung im Grundbuch ist schwer denkbar. Frau Nischler musste das Vorgehen der Gemeinde als Retourkutsche für ihr unbotmäßiges Verhalten deuten, weshalb sie den Beschluss vor dem Verwaltungsgericht in Bozen anfocht, welches im Juli 2019 ein Urteil erließ, mit welchem es die „Begründung“ der Gemeinde als „formula vuota“, also als hohle Phrase oder inhaltslose Sprachformel abqualifizierte, womit diese ihrer Begründungspflicht für eine so einschneidende Maßnahme wie der Enteignung nicht nachgekommen war. Der Beschluss der Gemeinde wurde aufgehoben und diese außerdem zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Mittlerweile hat sie der ganze „Spaß“ an die 20.000 Euro gekostet! Man könnte nun meinen, dass der Gemeinde inzwischen die Unsinnigkeit des ganzen Unternehmens klar geworden wäre. Doch weit gefehlt! In einer Stellungnahme an das Amt für Örtliche Körperschaften verteidigt sich der Bürgermeister mit der lächerlichen Behauptung, nicht er hätte den Streit vor dem Verwaltungsgericht provoziert, sondern die von der Enteignung bedrohten Nischler! Es scheint in Partschins jedenfalls nicht möglich zu sein, diesen Fall „demokratisch“ aufzuarbeiten. Deshalb bleibt den Räten, welche den Beschluss nicht mitgetragen haben, wahrscheinlich nur der Weg über den Rechnungshof.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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