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Vinschger Bahn wird abschnittsweise von Februar 2025 bis März 2026 für Modernisierungsarbeiten gesperrt – Ziel: Einführung des elektrischen Betriebs und Zulassung neuer Triebzüge

MALS/LAAS/MERAN (LPA). Ab 16. Februar 2025 wird die Sta – Südtiroler Transportstrukturen AG den Abschnitt der Vinschger Bahn zwischen Laas und Mals für umfassende Modernisierungsarbeiten sperren. Die Strecke ist  bis März 2026 geschlossen. Ab Ende Oktober 2025 wird auch der Streckenabschnitt zwischen Meran und Laas gesperrt, um die Modernisierung der gesamten Bahnlinie abzuschließen. Der Betrieb wird im Frühjahr 2026 wieder vollständig aufgenommen.

Die Sperren ermöglichen die Einführung neuer Technologien sowie den Übergangzum elektrischen Bahnbetrieb auf der gesamten Strecke zwischen Meran und Mals, betont die Sta.

Arbeiten an den Anlagen und Sicherheitssystemen

Während der Schließung stehen umfangreiche technische Arbeiten an: die alten Signalanlagen werden abmontiert, die neuen Oberleitungen und das moderne Signalsystem ETCS (European Train Control System) installiert und überprüft. Außerdem sind die Zulassung und Testfahrten mit neuen Elektro- und umgerüsteten Dieseltriebzügen vorgesehen. Zusätzlich müssen Erdungen und Sicherheitssysteme getestet werden, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. "Diese Eingriffe erfordern, dass der Betrieb vorübergehend eingestellt wird, da die alten Signalanlagen und die neue Oberleitung technisch nicht kompatibel sind", erklärt Sta-Generaldirektor Joachim Dejaco.

Busse als Ersatz für die Züge

Während der Sperrzeiten wird ein umfassender Schienenersatzdienst mit Bussen organisiert. "Wir setzen alles daran, einen verlässlichen Ersatzdienst und Übergangslösungen anzubieten", sagt Mobilitätslandserat Daniel Alfreider. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, soll die Vinschger Bahn mit modernster Technik, mehr Kapazitäten und einem erweiterten Angebot punkten. Auch die Durchbindung nach Bozen und bis zum Brenner sei geplant, so Alfreider.

san

Donnerstag, 21 November 2024 07:02

An- und Abreise mit dem Zug fördern

HGV-Bezirk Meran/Vinschgau: Treffen der Ortsausschüsse stattgefunden

Meran - Bei einem Treffen der Ortsausschüsse des Bezirkes Meran/Vinschgau des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) wurden kürzlich aktuelle Themen auf Bezirks- und Landesebene besprochen.

HGV-Bezirksobmann Hans Pichler informierte zunächst über den aktuellen Stand bei der Umfahrung von Rabland. Die Bauarbeiten sollen in drei Jahren beginnen, was eine erhebliche Entlastung für den Ort und die Betriebe im Ortszentrum bringen wird. Pichler ging auch auf die befürchtete Auswirkung aufgrund der Sanierung der Luegbrücke ein. Die IDM werde noch mehr als bisher die An- und Abreise mit dem Zug bewerben. Zur Sprache kam auch der angekündigte Austritt des Oberen Vinschgaus von

Vinschgau Marketing und die daraus entstehenden Auswirkungen auf den Tourismus im Vinschgau.

HGV-Präsident Manfred Pinzger ging auf die Diskussion rund um die Ortstaxe ein und stellte klar, dass sich der HGV stets für eine auf Daten und Fakten basierende Diskussion eingesetzt hat. Es würden derzeit keine Daten vorliegen, wie viel Geld in den einzelnen Gemeinden über die Ortstaxe eingehoben wird und welche Investitionen oder Initiativen in den Gemeinden damit finanziert werden. Auch gelte es zu beachten, dass es in den allermeisten Gemeinden eine gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Tourismusverein gibt, indem zum Beispiel Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, wie die Dorfsäuberung durch die Tourismusorganisationen übernommen werden. „Wir müssen uns bemühen, den Mehrwert des Tourismus und der Gelder, welcher über die Ortstaxe eingehoben werden, in unseren Gemeinden und Städten noch sichtbarer zu machen und besser zu vermitteln“, erklärte Pinzger. Er ging auch auf die Debatte rund um den Südtirol Guest Pass ein. In der Bevölkerung herrsche die Meinung vor, dass die Gäste die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos benutzen. Pinzger: „Dies stimmt nicht, weil die Gastwirte bzw. die Gäste die Kosten dafür tragen. Trotzdem bleibt die Botschaft der Gratisfahrer, was sich negativ auf die Tourismusgesinnung auswirkt. Deshalb sollte das Konzept nochmals überdacht werden.“ HGV-Direktor Raffael Mooswalder appellierte an die Mitglieder, auch in der Gemeindepolitik Verantwortung zu übernehmen und verwies auf die Gemeinderatswahlen 2025, die eine bedeutende Rolle für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden spielen werden.

 

Bildtext: Von links: Leiter der Verbandsentwicklung Benedikt Werth, HGV-Präsident Manfred Pinzger, HGV-Gebietsobfrau Priska Ganthaler, HGV-Bezirksobmann Hansi Pichler und HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

La Venosta lässt die großen Namen der Langlaufprofis träumen und hart arbeiten.

Im märchenhaften Langtaufers toben sich Langläufer aus (12 km TC)

Am 12. Januar findet das Rennen statt, das von Gerald Burgers als OK Chef organisiert wird.

Für die Burgeiserin Michaela Patscheider gilt es als Heimrennen.

         

Das erste kalte Tage der Saison ließen nicht lange auf sich warten und kühlte das Langtauferer Tal in Südtirol ab und bereitete die Umgebung auf die Veranstaltung am Sonntag, 12. Januar, vor, wenn das Märchental Gastgeber der 5. Veranstaltung sein wird der Skikalender Klassiker: La Venosta ITT.

Der obere Vinschgau präsentiert sich den großen Namen der Ski-Klassiker als „das legendärste Zeitrennen“ und es ist leicht zu verstehen, warum, wenn man bedenkt, dass es im eindrucksvollen Langtauferer Tal, umgeben von schneebedeckten Bäumen und perfekt vorbereitet, stattfindet. Die besten Interpreten des Langlaufs werden die 11 km lange Loipen mit hoher Intensität bewältigen. Beim Start in Kaprun geht es gleich zu Beginn bergauf und auf der Melager Alm erreicht man den höchsten Punkt (1915 Meter), während die Ziellinie im kleinen Dorf Melag ist. In einer märchenhaften Umgebung und an folkloristischen Vinschger Krampussen wird es nicht fehlen.

Der Termin von La Venosta wird für alle Protagonisten der Ski Classics unvergesslich sein, da sie nach dem 3-Zinn-Ski-Marathon am Samstag, 11. Januar, nach Langtaufers weiterreisen. Eine der am meisten beobachteten und sicherlich am meisten unterstützten Athletinnen des Rennens wird Michaela Patscheider sein. Die Athletin des Team Robinson Trentino ist eine echte Vinschgauerin und verbirgt die Emotionen, die das Rennen auf ihrer Heimstrecke mit sich bringt, nicht. „Nach den ‚3 Zinnen‘ ziehen wir in den Vinschgau und ich kann es kaum erwarten: Es werden sicher sehr intensive Tage, wenn man auch die Anfahrts- und Erholungszeiten berücksichtigt, aber ein Wettkampf in Südtirol ist immer schön, besonders in wunderschönen Tälern.“ wie das Pustertal und das Langtauferertal. „La Venosta“ gefällt mir sehr gut, weil der Heimwettkampf einen besonderen Geschmack hat und ich hoffe, dass sich das Training der letzten Wochen auszahlt“, und die Südtirolerin fügt hinzu: „Das Format von ‚La Venosta‘ ist wirklich ein Erfolg.“ Ursprünglich handelt es sich um ein kurzes Rennen, aber dennoch bergauf und sehr anspruchsvoll. Jedes Jahr frage ich mich: Wachsen ja oder nein? Das ist immer die große Frage, die in der Luft hängt, bevor man in Lanftaufers antritt... Wir werden sehen, wie es dieses Jahr mit dem Team und den Serviceleuten läuft.“

Wir müssen noch etwas warten, bis der Schnee in Langtaufers kommt, aber Mitarbeiter und Freiwillige des Organisationskomitees unter der Leitung von Gerald Burger arbeiten bereits daran, den Erfolg der Veranstaltung sicherzustellen, die in einer einzigartigen Region stattfindet: Langtaufers bietet ideale Pisten für die klassische und freie Technik und ist ein idealer Ort zum Trainieren und Üben vom Langlaufen auf allen Niveaus. Zusammen mit sieben weiteren Regionen im Grenzgebiet zwischen Italien, der Schweiz und Österreich präsentieren sie sich als „Nordic3 Verbund“, eine Initiative, die über 230 km Pisten und Spaß mit einem einzigen Ticket bietet.

Der Termin im Langtauferer Tal mit allen großen Namen des Langlaufsport ist am Sonntag, 12. Jänner, wobei Liebhaber schmaler Skier die Vinschgauer Pisten schon lange vorher testen können!

 

Arbeitsinspektorat des Landes verweist auf Genehmigungspflicht für Audio- und Videoüberwachungsanlagen: Gewerkschaftliche Vereinbarung oder behördliche Genehmigung unerlässlich

 

BOZEN (LPA). Unternehmen können Videokameras und andere technische Überwachungseinrichtungen aus organisatorischen Gründen, zur Sicherung der Produktion oder auch zum Schutz der Arbeitnehmer sowie des Betriebsvermögens einsetzen. Dabei sind jedoch klare gesetzliche Regelungen zu beachten, die den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Datenschutz gewährleisten. Darauf verweist das Arbeitsinspektorat des Landes.

"Es kommt immer wieder vor, dass wir bei Inspektionen auf Situationen treffen, wo Überwachungsanlagen ohne die entsprechende Genehmigung eingesetzt werden. Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass dafür strafrechtliche Konsequenzen drohen", berichtet die Direktorin des Arbeitsinspektorates Petra Piffer.

So sieht Artikel 4 des Gesetzes Nr. 300/1970 vor, dass zur Installation und Inbetriebnahme von Audio- oder Videoüberwachungssystemen (einschließlich Attrappen) oder Ortungssystemen eine Genehmigung vorliegen muss, etwa in Form einer gewerkschaftlichen Vereinbarung. Wo keine Gewerkschaftsvertretung besteht oder keine Zustimmung erzielt wird kann die Genehmigung beim Arbeitsinspektorat beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Interessierte auf der Webseite Civis.bz.it.

Die Installation eines Audio- oder Videoüberwachungssystems ohne die notwendige Zustimmung oder Genehmigung stellt eine strafbare Handlung dar: Für die nicht genehmigte Überwachung von Arbeitnehmenden erwartet den Arbeitgeber eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Für Rückfragen und detaillierte Informationen steht das Arbeitsinspektorat des Landes zur Verfügung.

red

 

Die Regionalregierung der Autonomen Region Trentino-Südtirol hat den Entwurf des Einvernehmensprotokolls „Manifesto per il Tavolo per la cultura riparativa di Trento“ genehmigt und damit die Teilnahme der Region an einem Projekt zugesichert, das darauf abzielt, eine Kultur des Dialogs, der friedlichen Konfliktlösung und der Restorative Justice zu fördern. Die Initiative wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Trient und anderen Einrichtungen im Gebiet der Region – darunter Schulen, Körperschaften des Dritten Sektors und ehrenamtliche Vereine – ins Leben gerufen. 

Ziel des Protokolls ist die Schaffung eines regionalen Netzwerks, das durch regelmäßige Treffen, Sensibilisierung sowie Weiterbildung alternative Ansätze für die Konfliktlösung erprobt. Zu den Prioritäten des Protokolls gehören die Förderung von Vorträgen in Schulen, die Entwicklung von Mediationsverfahren und die Stärkung der Gemeinschaft durch die Einbindung von Bürgern und Bürgerinnen und Vereinen. 

Der Präsident der Region Arno Kompatscher erklärte: „Die Genehmigung dieses Protokolls ist ein bedeutender Schritt für unsere Region und bestätigt unser Engagement für eine Gesellschaft mit stärkerem Zusammenhalt, die sich der Werte des Dialogs und der Wiedergutmachung bewusst ist und Verantwortung dafür übernimmt. Die Restorative Justice ist nicht nur eine Möglichkeit der Konfliktlösung, sondern auch eine Gelegenheit, den Sozialpakt zu stärken und eine resilientere Gemeinschaft zu schaffen. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch dieses Netzwerk den Unterschied machen können, vor allem bei jungen Menschen und in Bildungseinrichtungen, wo die Weichen für eine bessere Gesellschaft gestellt werden.“

Das Protokoll hat eine Laufzeit von fünf Jahren, bringt keine direkten Kosten für die Region mit sich und dient der Förderung von Maßnahmen, die unter allen Akteuren abgestimmt werden. Es bietet die Chance für einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft, indem das Potential der Zusammenarbeit und der Mediation mit dem Ziel eines harmonischen Zusammenlebens gefördert wird.

APPROVATO IL PROTOCOLLO D’INTESA: UN PASSO AVANTI PER LA CULTURA RIPARATIVA

La Giunta della Regione Autonoma Trentino-Alto Adige/Südtirol ha approvato lo schema del Protocollo d’intesa - Manifesto per il Tavolo per la cultura riparativa di Trento, sancendo così l’adesione della Regione a un progetto che punta a promuovere una cultura del dialogo, della gestione non conflittuale dei contrasti e della giustizia riparativa. L’iniziativa nasce dalla collaborazione con il Comune di Trento e altre realtà territoriali, tra cui istituzioni scolastiche, enti del terzo settore e associazioni di volontariato.

L’obiettivo del Protocollo è consolidare una rete territoriale che, attraverso incontri regolari, sensibilizzazione e formazione, sperimenti approcci alternativi alla gestione dei conflitti. Tra le priorità del Tavolo vi sono la promozione di interventi educativi nelle scuole, lo sviluppo di percorsi di mediazione e il rafforzamento delle comunità tramite il coinvolgimento di cittadini e associazioni.

“L’approvazione di questo Protocollo segna un passo significativo per la nostra Regione, confermando il nostro impegno verso una società più coesa, responsabile e attenta al valore del dialogo e della riparazione – ha dichiarato il Presidente della Regione Arno Kompatscher – La giustizia riparativa non è solo una modalità di risoluzione dei conflitti, ma un’opportunità per rinsaldare il patto sociale e costruire comunità più resilienti. Crediamo che, attraverso questa rete, possiamo fare la differenza, soprattutto per i giovani e per i contesti educativi, dove si pongono le basi per una società migliore.”

Il Protocollo avrà una durata quinquennale e sarà attuato senza oneri finanziari diretti per la Regione, promuovendo azioni sinergiche tra tutti i soggetti coinvolti. Una visione che guarda al futuro con fiducia, valorizzando il potenziale della cooperazione e della mediazione per una convivenza più armoniosa.

Unter dem Motto „Ich schau auf mich – und du?“ sensibilisiert die Südtiroler Krebshilfe anlässlich des Welttages des Bauchspeicheldrüsenkrebs am 21. November zum Thema Früherkennung und Vorsorge von Krebserkrankungen. Dieses Mal im Fokus: Bauchspeicheldrüsenkrebs

 

Bauchspeicheldrüsenkrebs ist eine der aggressivsten Krebsarten und wird oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium entdeckt. Er gehört zu den Krebserkrankungen mit der höchsten Sterblichkeitsrate weltweit. Jedes Jahr werden tausende neue Fälle diagnostiziert, und die Überlebenschancen bleiben trotz Fortschritten in der Medizin gering. Der Welttag des Bauchspeicheldrüsenkrebs bietet daher eine wichtige Plattform, um Betroffene, ihre Familien, Fachleute und die breite Öffentlichkeit für die Bedeutung der Vorsorge zu informieren und zu mobilisieren.

"Die Früherkennung von Bauchspeicheldrüsenkrebs ist von entscheidender Bedeutung, da im Frühstadium oft keine spezifischen Symptome auftreten“, betont Dr. Michele Ciola, spezialisierter Chirurg am Krankenhaus Bozen. "Wir möchten die Menschen ermutigen, aktiv Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und einen Termin mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin zu vereinbaren, um individuelle Risiken und Vorsorgemaßnahmen zu besprechen."

Rauchen, Diabetes und familiäre Vorbelastungen gelten als Risikofaktoren für Bauchspeicheldrüsenkrebs. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Risiken und entsprechende Vorsorgemaßnahmen kann das individuelle Krebsrisiko reduziert werden. Die Südtiroler Krebshilfe betont die Bedeutung der Aufklärung und der proaktiven Gesundheitsvorsorge, um Bauchspeicheldrüsenkrebs frühzeitig zu erkennen und wirksame Behandlungsoptionen zu ermöglichen.

Mittwoch, 20 November 2024 13:56

Willkommen für 56 neue Straßenwärter

Landesrat Alfreider und Generaldirektor Steiner begrüßen neue Mitarbeiter im Dienst

BOZEN (LPA). "Um das Straßennetz in Südtirol gut und sicher befahrbar zu halten, brauche es viele fleißige Mitarbeiter", wurde heute (10. November) bei der Willkommensfeier für die neuen Straßenwärter im Palais Widmann in Bozenmehrmals betont. Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, der Generaldirektor des Landes Alexander Steiner, der Direktor der Landesabteilung Straßendienst Philipp Sicher und der Direktor des Landesamts für Personalentwicklung Günter Sölva hießen die neuen Mitarbeiter willkommen.

Zwischen 1. Dezember 2023 und 18. November 2024 waren 56 Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Straßendienst des Landes aufgenommen worden. Die neuen Mitarbeiter besetzen frei gewordene Stellen von Straßenwärtern, die das Pensionsalter erreicht haben.

"Für die Verkehrsteilnehmer ist die Arbeit der Straßenwärter besonders wertvoll, denn durch ihren Einsatz jeden Tag und oft auch in der Nacht, sorgen die Straßenwärter dafür, dass die Straßen bei jeder Witterung sicher sind", betonte Landesrat Alfreider und dankte allen Straßenwärtern für ihre Arbeit.

Für die Sicherheit der aktuell rund 480 Straßenwärter selbst habe das Land die Sicherheitsstandards angehoben und auch für passende Fahrzeuge und Gerätegesorgt, sagte Abteilungsdirektor Sicher.

Generaldirektor Steiner hob hervor, dass die Straßenwärter täglich einen wertvollen Dienst für die Südtiroler Bevölkerung leisten und für "das große Ganze", also das Gemeinwohl arbeiten. Zudem erklärte Steiner die Rahmenbedingungen und Benefits der Landesbediensteten und erläuterte die neuesten Entwicklungen der Landesverwaltung in Bezug auf das Arbeitsverhältnis und die Organisation.

Amtsdirektor Sölva erinnerte daran, dass noch weitere Mitarbeiter für den Straßendienst und auch für andere interessante Bereiche der Landesverwaltunggesucht werden.

san

Anlässlich der beiden Gedenktage teilt Gleichstellungsrätin Hofer eine Pressemitteilung des Netzwerks Re.a.dy. „Nur durch einen gemeinsamen Einsatz und durch ein inklusives Rechtssystem können wir allen Menschen das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung garantieren“, so Hofer.

 

„Menschenrechte sind die Rechte eines jeden Menschen, ohne Ausnahme“, unterstreicht Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer, die als Mitglied des Netzwerks Re.a.dy mit Überzeugung die Pressemitteilung teilt, die an alle öffentlichen Institutionen, die dem Netzwerk angehören, weitergeleitet wird:

Am Internationalen Tag der Kinderrechte, der morgen (20. November) begangen wird, erinnern wir, die Mitglieder des Netzwerks Re.a.dy (Nationales Netzwerk der öffentlichen Verwaltungen zur Überwindung von Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität), daran, dass Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention, die Italien 1991 ratifiziert hat, vorsieht, dass „die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, um das Kind wirksam vor jeder Form von Diskriminierung zu schützen...“
Um dieses Versprechen einzuhalten, fordern wir den Gesetzgeber auf, einzugreifen und auch Kindern, die aus einer nicht-heterosexuellen Beziehung hervorgegangen sind, die Anerkennung ihrer Familie wie jeder anderen Familie zu ermöglichen.
Wir möchten weiterhin auf die Ungleichbehandlung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elternteilen aufmerksam machen, die in unserem Land nicht die gleichen Rechte wie Kinder heterosexueller Eltern haben. Das Familienleben der LGBT+ Personen ist in der heute in unserem Land geltenden Rechtsordnung noch nicht vollständig geschützt, sodass es zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der EU-Staaten kommt und sodass tatsächlich an erster Stelle die Kinder diskriminiert werden, deren Recht darauf zwei Eltern zu haben, nicht anerkannt ist.
Wie bereits am 12. Mai 2023 bei der Demonstration „Städte für Rechte / Le Città per i Diritti“ in Turin betont, bei der Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltungen aus ganz Italien teilnahmen, ist ein Eingreifen des Gesetzgebers, das von der Verfassungsgerichtsbarkeit mehrfach gefordert wurde, nicht mehr aufschiebbar. Es muss den Gemeinden ermöglicht werden, den Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern durch die Anerkennung der doppelten Elternschaft im Melderegister vollen Schutz zu bieten. Auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister konzentrieren sich sowohl die Forderungen nach Intervention als Standesbeamte bei der meldeamtlichen Eintragung von Kindern gleichgeschlechtlicher Paaren als auch die Anordnungen der Regierungsbehörden, dies nicht zu tun. Diese Situation führt zu einer unerträglichen Unsicherheit, die zu ungerechten und schmerzhaften sozialen und menschlichen Spannungen führt.
Am 20. November ist auch der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer von Transphobie. Wie jedes Jahr engagieren sich viele Partner des Netzwerks für Sensibilisierungsmaßnahmen, um die häufigen Diskriminierungen und Gewalttaten gegen transgender und nicht-binäre Personen zu bekämpfen. Das Zusammentreffen der beiden Tage unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle Institutionen handeln, damit Jugendliche aufgrund ihrer Geschlechtsidentität nicht mehr in der Schule und in anderen Bereichen des sozialen Lebens gemobbt und gewalttätig angegriffen werden.

„Nur durch einen gemeinsamen Einsatz und durch ein inklusives Rechtssystem“, so Gleichstellungsrätin Hofer abschließend, „können wir allen Menschen das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung garantieren. Kein Kind, kein junger Mensch sollte die Möglichkeit entbehren müssen, sich in unserem Land sicher und willkommen zu fühlen.“

GSR

 

Termine können ab kommendem Jahr bis zwei Kalendertage vor Termin abgesagt werden - Bisher galten zwei Arbeitstage - Landesrat Messner: "System wird zusätzlich vereinfacht"

BOZEN (LPA). Ab dem 1. Jänner 2025 gelten im Südtiroler Sanitätsbetrieb neue Regeln zur Absage von vorgemerkten fachärztlichen Leistungen: Termine können künftig bis spätestens zwei Kalendertage vor dem Termin abgesagt werden, um eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro zu vermeiden. Dies hat die Landesregierung in ihrer heutigen (19. November) Sitzung auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Messner beschlossen.

Diese Anpassung ersetzt die bisherige Frist von zwei Arbeitstagen. Die Neuregelung schafft somit eine Vereinfachung und faire Bedingungen für alle Patientinnen und Patienten, besonders für Vormerkungen zu Wochenbeginn. Die Absage wird nun am Wochenende möglich: Musste ein Montag-Termin bis spätestens Mittwoch der Vorwoche abgesagt werden (Regelung der zwei Arbeitstage), so ist ab kommendem Jahr eine Absage bis Freitag möglich (Regelung der zwei Kalendertage).

"Das System zur rechtzeitigen Absage von Terminen ist bereits seit Jahren aktiv, und wir stellen damit sicher, dass frei werdende Termine anderen Menschen zur Verfügung gestellt werden können", erklärt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. "So konnten beispielsweise im Jahr 2023 ein Großteil der abgesagten Visiten neu vergeben und damit ganz konkret Wartezeiten abgebaut werden." Im vergangenen Jahr waren 270.000 Visiten abgesagt worden.

Landesrat Messner betont, dass mit der neuen Regelung das System nun zusätzlich vereinfacht werde: "Damit kommen wir den Menschen, die Termine aus unterschiedlichen Gründen absagen müssen, noch weiter entgegen." Der Gesundheitsbetrieb hat nämlich die Möglichkeit zur Terminabsage auf 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ausgeweitet. Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine nun rund um die Uhr und auch an Wochenenden selbst verwalten: entweder über einen automatisierten Telefonabsagedienst mit der Nummer 0471 oder 0472 oder 0473 oder 0474 100100, die SaniBook-Website und -App oder einen Chatbot auf der Internetseite des Sanitätsbetriebs: www.sabes.it.

Die neuen Regeln beinhalten auch erweiterte Ausnahmefälle: Bei Todesfällen von Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder des Lebenspartners bis zu vier Tage vor dem Termin wird keine Strafe erhoben. Auch telemedizinische Leistungen sind vorübergehend von der Strafregelung ausgenommen, bis technische Hürden gelöst sind.

red/mac

Endspurt bei Vertragsverhandlungen: Drei weitere Verträge unterzeichnet – Geldmittel für Inflationsvorschuss und strukturelle Anhebung der Leistungsprämien bis 2026

BOZEN (LPA). Nach zahlreichen und intensiven Verhandlungsrunden wurden heute (19. November) weitere drei Verträge unterzeichnet und somit die Mittel besiegelt, die aus dem Landeshaushalt 2024 in den Inflationsvorschuss der öffentlichen Bediensteten fließen werden: Es handelt sich um rund 170 Millionen Euro, die rund 32.500 Mitarbeitenden der Landesverwaltung, des Landesgesundheitsdienstes, der Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften, des Instituts für sozialen Wohnbau, des Verkehrsamtes Bozen und der Kurverwaltung Meran sowie den Lehrpersonen und Schulführungskräften staatlicher Art zugutekommen werden. Die Auszahlung wird im kommenden Jahr erfolgen – zuvor sind noch einige Zwischenschritte notwendig, wie die Kontrolle durch den Rechnungshof.

Auszahlung der Geldmittel mit Anfang 2025

"Mit diesen Geldmitteln gibt es ein klein wenig Luft für die öffentlichen Bediensteten, je nach Funktionsebene werden pro Kopf zwischen 2200 Euro bis 4650 Euro brutto ausbezahlt – für Lehrpersonen oder Bedienstete in der 8. Funktionsebene sind es beispielsweise 4000 Euro, in der sechsten Funktionsebene sind es 3150 Euro", berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof. Die Entscheidung zur anteilsmäßigen Aufteilung der Geldmittel je nach Funktionsebene war auf Wunsch der Gewerkschaften erfolgt. "Ziel bleibt aber weiterhin die Einigung in Bezug auf eine strukturelle Gehaltserhöhung ab 2025", betont die Landesrätin.

Erhöhung der Leistungsprämien bis 2026 garantiert

Weiters fließen 20 Mio. Euro in eine erneute Erhöhung der Leistungsprämie der Bediensteten (diese war bereits in den vergangenen beiden Jahren jeweils einmalig aufgestockt worden). Die Leistungsprämie wird zudem nun strukturell erhöht: Die dafür erforderlichen Geldmittel, jeweils 20 Millionen Euro jährlich, sind im Haushalt 2025 und 2026 bereits vorgesehen. 

Jahresbudget für Kollektivvertragsverhandlungen zur Gänze genutzt

240 Millionen Euro standen im Haushaltsjahr 2024 insgesamt für Kollektivvertragsverhandlungen zur Verfügung, diese konnten mittlerweile fast bis auf den letzten Cent genutzt werden. 50 Millionen Euro davon fließen unter anderem in die Umsetzung der neuen Elternzeitregelung, in die Ausdehnung der Zweisprachigkeitszulage für das Lehrpersonal und die Schulführungskräfte staatlicher Art oder in höhere Zulagen für nichtärztliches und ärztliches Gesundheitspersonal und sanitäre Leitende.

red


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