Wohnreform 2025: Mit Konventionierungspflicht will Wohn-Landesrätin Ulli Mair Wohnraum für Einheimische sichern – "Bestand bietet genug Potenzial für den privaten Markt"
BOZEN (LPA). In Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil liegt die Konventionierungsquote bereits heute bei 100 Prozent. Mit der Wohnreform 2025, die die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat, soll diese Regelung auf neue Wohnkubatur in allen Südtiroler Gemeinden ausgedehnt werden. "Und das ist absolut notwendig", unterstreicht Wohnlandesrätin Ulli Mair.
"Es ist in einem Land wie Südtirol, in dem Bauland knapp und teuer ist, nicht zu verantworten, dass neue Baugründe als Zweitwohnungen oder für den Tourismus genutzt werden und die entsprechenden Wohnungen die meiste Zeit im Jahr leer bleiben", bringt Mair die Problematik auf den Punkt. Mit der Neuregelung, die für die Neukubatur und Umwidmungen gelten wird, verfolgt die Landesregierung das Ziel, Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu sichern und auszubauen – auch in jenen Gemeinden, in denen bisher noch eine Quote von 60 zu 40 zwischen konventionierter und freier Kubatur gilt.
Im Gegenzug werden mit der Reform die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer konventionierten Wohnung gelten, stark vereinfacht. Eine "Wohnung für Ansässige" (umgangssprachlich konventionierte Wohnung) kann künftig von Personen genutzt werden, die mindestens 5 Jahre in Südtirol ansässig sind oder die ihren Arbeitsvertrag bzw. Studienplatz in Südtirol haben. "Nicht mehr ins Gewicht fällt mit der Neuregelung, ob der Nutzer weitere Wohnmöglichkeiten hat und welcher Art", erklärt Luca Critelli, der Direktor des Ressorts für Wohnbau und Sicherheit. Weiterhin ausgeschlossen bleibt die touristische Nutzung, die Nutzung als Zweitwohnung oder die Nicht-Nutzung des Wohnraums über einen längeren Zeitraum hinweg (über 6 Monate). Der Kauf einer konventionierten Wohnung steht jedem Privaten frei, lediglich die Besetzung ist geregelt.
Zumal die Konventionierung erst seit 2007 "auf ewig" gilt, und vorher zeitbefristet auferlegt wurde, wird in den nächsten Jahren fortlaufend Bestand frei. "Dieser Bestand bietet für den freien Wohnraum ausreichend Potenzial", ist Landesrätin Mair überzeugt. "Vielleicht gelingt es uns dadurch, den einen oder anderen Leerstand im Bestand aufzuheben. Für mich ist wichtig, dass jeder neu ausgewiesene Quadratmeter für Ansässige reserviert ist", betont Mair.
Nicht zu verwechseln ist die Konventionierung, die im Landesgesetz für Raum und Landschaft geregelt ist, mit der Sozialbindung, die mit der Wohnreform von 10 auf 20 Jahre ausgedehnt werden soll. "Diese ist vom Wohnbauförderungsgesetz und direkt als Gegenleistung für die Beanspruchung einer Landesförderung vorgesehen", erklärt Critelli. Sie bewirkt, dass für die Dauer der Bindung die Wohnung direkt vom Förderungsempfänger und seiner Familie bewohnt werden muss und ist somit - im Unterschied zur Konventionierung - auf eine bestimmte Person bezogen.
Details zur Wohnreform 2025, die in Kürze dem Landtag zur Begutachtung vorgelegt wird, sind auf einer eigenen Homepage nachzulesen.
Zusatzinformationen
Die Wohnreform 2025 soll den Ansässigen zu mehr Wohnraum verhelfen, die Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen stärken und die Abwicklung der Anträge vereinfachen und beschleunigen. (Foto: LPA)
Die Wohnreform 2025
BOZEN (LPA). Am 25. Februar hat die Landesregierung den Gesetzentwurf Wohnreform 2025 genehmigt. Dabei handelt es sich um ein Omnibus-Gesetz, das von Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair, Luis Walcher, dem Landesrat für Landwirtschaft und Tourismus sowie Peter Brunner, dem Landesrat für Umwelt- und Klimaschutz sowie Raumordnung und Sport, ausgearbeitet wurde. Die Wohnreform enthält zahlreiche neue Bestimmungen und Richtlinien, die in erster Linie Wohnraum für die ansässige Bevölkerung ausbauen und sichern sollen. Weiters sind neue finanzielle Anreize und Fördermaßnahmen vorgesehen und die bestehenden Förderschienen werden deutlich vereinfacht und beschleunigt. Der Gesetzentwurf wird nun von den drei zuständigen Gesetzgebungsausschüssen geprüft und anschließend dem Südtiroler Landtag zur Behandlung vorgelegt.
pir/gm