Neue EU-Regeln für Saatgut - Mehr Sicherheit und Ausnahmen für alte Sorten

Grünes Licht vom Europäischen Parlament gab’s heute Mittag für die neue Saatgutverordnung der EU, die durchaus nicht unumstritten war. „Es hat ein langes Hin und Her gegeben, auch weil ich alles darangesetzt habe, dass es einen lokal begrenzten Austausch von Saatgut für alte Sorten geben muss. Es ist nicht richtig, dass jemand, der alte Sorten oder Landsorten weitervermehrt, in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten muss“, erklärt der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, der im Parlament Berichterstatter über die neue Verordnung war. Auch Südtirols Bäuerinnen zeigen sich mit der neuen Verordnung zufrieden. Landesbäuerin Antonia Egger: „Wir haben eine Lösung für unsere Bäuerinnen und Bauern gefordert, die ihr Saatgut erhalten wollen. Und das geht nur wenn unsere lokalen Erhalterinnen und Erhaltern ihr Saatgut weitergeben dürfen. Wir freuen uns deshalb, dass die neue Verordnung dies zulässt. Das ist ein Riesenfortschritt für die Kulturpflanzenvielfalt.“

Die neue EU-Saatgutverordnung ist zunächst einmal das, was Herbert Dorfmann „eine rechtliche Flurbereinigung“ nennt. So fließen im neuen Text nicht weniger als zehn bestehende Regelungen zusammen. Die Neuordnung hat allerdings auch den Anlass dafür geboten, einige Regeln neu zu definieren. „Dabei ging es vor allem darum, dass die Bäuerinnen und Bauern, die Saatgut, Raseln oder Jungbäume kaufen, sicher sein können, dass auch tatsächlich das wächst, was auf dem Etikett steht“, erklärt der EU-Parlamentarier. Entsprechend enthält die neue Verordnung eine Pflicht zur Zertifizierung kommerziell vertriebenen Saatgutes. „Es ist dies ein zusätzlicher Schutz der Bäuerinnen und Bauern, damit sie auch wirklich sicher sein können, dass sie das Richtige aussäen oder anpflanzen“, so Dorfmann.

Während der Südtiroler EU-Abgeordnete die Zertifizierungspflicht für kommerzielles Saatgut also begrüßt, hat er sich für Ausnahmeregelungen für all jene Bäuerinnen und Bauern eingesetzt, die in kleinem Rahmen alte Sorten züchten, Lokalsorten vermehren und sich für Neuzüchtungen einsetzen, indem sie etwa alte Sorten kreuzen. „Eine Zertifizierung hat für sie keinen Sinn, weil der Markt ein lokaler ist, auf dem die Abnehmer von vornherein wissen, was sie kaufen“, so Dorfmann. Für Landesbäuerin Antonia Egger sind diese Ausnahmereglungen wichtig: “Ich wünsche mir, dass durch die Ausnahmeregelungen der Vermehrung der lokalen Sorten mehr Raum gegeben wird. In diesem Sinne bin ich dankbar, dass die neue Verordnung einen machbaren Weg für die Erhalterinnen und Erhalter auf lokaler Ebene ermöglicht.“

Darüber hinaus schaffe die neue Saatgutverordnung Rechtssicherheit. „Die neue Verordnung wird dafür sorgen, dass jene, die sich um Biodiversität kümmern, rechtlich abgesichert sind und sich keinen bürokratischen Hürden mehr gegenübersehen“, so der EU-Parlamentarier. Entsprechend sieht die Verordnung auf Initiative Dorfmanns explizit den Austausch von Saatgut zwischen Bauern vor. Ebenso gelungen sei es, die Tätigkeit all jener Organisationen zu schützen, die sich der Erhaltung der Sorten- und Artenvielfalt verschrieben hätten. „Die Ausnahmen stellen sicher, dass alte Sorten erhalten werden können und der Beitrag lokaler Züchter zur Biodiversität gewürdigt wird“, erklärt Herbert Dorfmann.

Nach dem grünen Licht im Parlament muss nun noch eine Einigung mit den Mitgliedstaaten gefunden werden. „Falls ich auch in der nächsten Legislaturperiode im Europäischen Parlament vertreten sein werde, werde ich mich als Berichterstatter und damit verantwortlicher Verhandlungsführer dafür einsetzen, dass der Parlamentsbeschluss in den Verhandlungen mit dem Rat in der heutigen Form umgesetzt wird“, so Dorfmann.

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