Ob Nahversorgung, Skigebiete, Ausbildung oder Digitalisierung in Kleinstbetrieben: Für insgesamt sieben Schienen der Wirtschaftsförderung hat die Landesregierung heute die neuen Richtlinien genehmigt.
Südtiroler Unternehmen können in insgesamt sieben Schienen der Wirtschaftsförderung erneut um Beiträge ansuchen: Die Richtlinien waren zum Jahresende 2023 ausgelaufen. Am heutigen Freitag (2. Februar) hat die neu gewählte Landesregierung in ihrer ersten Sitzung die Förderschienen bestätigt.
Fast alle Unterstützungsmaßnahmen wurden für den Dreijahreszeitraum 2024-2026 genehmigt, unter anderem jene zur Förderung der Nahversogungsdienste, zur Entwicklung der Skigebiete oder der Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung in den Unternehmen. Allein die Unterstützungen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen wurde lediglich um ein weiteres Jahr verlängert, da es sich dabei bereits zuvor um eine zeitlich begrenzte Fördermaßnahme gehandelt hatte.
Es sei wichtig gewesen, diese Förderschienen so rasch wie möglich zu bestätigen, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher, der stellvertretend für die erst gestern ernannten Landesregierungsmitglieder alle Beschlussvorlagen der heutigen Sitzung eingebracht hatte: "Ohne die Richtlinien können die Unternehmen keine Gesuche einreichen. Ansuchen sind aber nur vor Beginn des entsprechenden Vorhabens möglich. Betriebe, die in nächster Zeit damit starten, hätten die Förderungen also nicht in Anspruch nehmen können."
Weitere Informationen zu den Wirtschaftsförderungen gibt es auf der Landeswebseite zum Thema Wirtschaft.
gst