Betriebskitas: Bessere Finanzierung durch Kriterienänderung

21 Betriebskitas gibt es derzeit in Südtirol, für die ab 2024 neue Kriterien mit einer besseren Finanzierung gelten. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss) 21 Betriebskitas gibt es derzeit in Südtirol, für die ab 2024 neue Kriterien mit einer besseren Finanzierung gelten. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

Familienbewusste Arbeitgebende können Mitarbeitende unter anderem über betriebliche Betreuungsplätze für Kleinkinder in eigenen Betriebskitas oder in Gemeindekitas bei der Vereinbarkeit unterstützen. 

Von den 115 Südtiroler Kindertagesstätten für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren werden 21 als Betriebskitas geführt. Die Landesregierung hat heute (21. November) auf Antrag von Landesrätin Waltraud Deeg einer Anpassung der Kriterien für die Beiträge an Arbeitgebende für betriebliche Betreuungsplätze in Kitas zugestimmt. Die Vereinfachungen im Verfahren sollen dazu beitragen, dass weitere Arbeitgebende sich für diese Art der Unterstützung ihrer Mitarbeitenden entscheiden. "Die Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz wird in Zeiten von Fachkräftemangel für viele Mitarbeitende zu einem der entscheidenden Faktoren. Arbeitgebende tun daher gut daran, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützend zur Seite zu stehen", betont Familienlandesrätin Deeg. Derzeit gebe es in Südtirol lediglich Betriebskitas für Kinder von 0 bis 3 Jahren, eine Weiterentwicklung in Richtung Betriebskindergarten, in dem Kinder bis zum Schuleintritt betreut und begleitet werden könnten, werde derzeit auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen der Zeitpolitik geprüft, ergänzt Deeg.

Öffentliche und private Arbeitgebende können Mitarbeitende bei der Betreuung von Kleinkindern im Alter bis drei Jahren aktiv unterstützen. Dies kann über eine eigene Betriebskita oder auch über reservierte Plätze in einer (betriebsnahen) Kindertagesstätte der Gemeinde erfolgen. Zu den heute genehmigten Änderungen zählen unter anderem eine Anpassung der Kriterien zur Aufteilung der Finanzierung und Bezahlung der Tarife an jene der Gemeindekitas. Arbeitgebende erhalten künftig einen höheren Landesbeitrag, sie können zudem Ansuchen einreichen, die drei Jahre Gültigkeit haben (bisher musste jährlich angesucht werden). Mehr Klarheit, Transparenz und Flexibilität sollen mit der Kriterienänderung dazu beitragen, dass weitere Arbeitgebende sich für die aktive Unterstützung der Förderung der Vereinbarkeit entscheiden. "Eine familien- und lebensphasenfreundliche Unternehmenspolitik kommt schließlich allen zugute: Den Mitarbeitenden ebenso wie dem Arbeitgebenden, aber schlussendlich auch uns als Gesellschaft", ist Landesrätin Deeg überzeugt. Derzeit werden in den 29 Betriebskitas 290 Kinder betreut, das Land stellt dafür einen Beitrag in Höhe von 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die neuen Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für betriebliche Kleinkindbetreuungsplätze kommen ab 1. Jänner 2024 zur Geltung.

ck

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