Erweiterung von Fernheizwerken: Neue Richtlinien genehmigt

Betreiber von Fernheizwerken - im Bild das Fernheizwerk in Lüsen - können bis 13. Oktober um Gewährung von Beiträgen für die Erweiterung bestehender Anlagen ansuchen. (Foto: LPA/Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz) Betreiber von Fernheizwerken - im Bild das Fernheizwerk in Lüsen - können bis 13. Oktober um Gewährung von Beiträgen für die Erweiterung bestehender Anlagen ansuchen. (Foto: LPA/Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Die Landesregierung hat neue Beitragskriterien genehmigt, mit denen die Erweiterung der Erzeugungsanlagen bestehender Fernheizwerke gefördert wird. Anträge können bis 13. Oktober eingereicht werden.

Die Nachfrage für Fernwärme-Neuanschlüsse in Südtirol steigt weiterhin an. Um den steigenden Wärmebedarf decken zu können, ist es daher in vielen Fällen nötig, die Erzeugungsanlagen der bestehenden Fernheizwerke zu erweitern. In ihrer heutigen (12. September) Sitzung hat die Landesregierung grünes Licht für die neuen Beitragskriterien für die Förderung der Erweiterung bestehender Fernheizwerke gegeben. 

Fernheizwerkbetreiber haben ab sofort und noch bis zum 13. Oktober 2023 Zeit, ihre Beitragsanträge mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesamt für Energie und Klimaschutz einzureichen. Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. 

Neues Nachhaltigkeitskriterium

Als Nachhaltigkeitskriterium wird neu eingeführt, dass mindestens 75 Prozent der im Fernheizwerk verwendeten Holzbiomasse aus Südtiroler Wäldern, aus Wäldern in einer maximalen Entfernung von 70 Kilometern zum Fernheizwerk oder aus industriellen Holzabfällen von Betrieben, die sich in einer maximalen Entfernung von 70 Kilometern zum Fernheizwerk befinden, stammen muss. Nur dann kann die maximale Beitragshöhe von 30 Prozent gewährt werden. Kann diese Bedingung nicht eingehalten werden, reduziert sich die Beitragshöhe um zehn Prozentpunkte.

Sämtliche Informationen finden sich auf den Landeswebseiten zum Thema Umwelt.

tl/mpi

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