Angriff auf den Souverän

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Das „Tschoggnhaus“ an der Tschirlander Brücke in Naturns Das „Tschoggnhaus“ an der Tschirlander Brücke in Naturns

Naturns - Der Gemeinderat ist der Souverän in bestimmten Belangen in einer Gemeinde. So auch in Sachen Bauleitplan. In Naturns stellt ein stattgegebener Rekurs zweier Anwälte vor dem Staatsrat diese Souveränität in Frage.

von Erwin Bernhart

Es kann vorkommen, dass Rechtsanwälte ihre Honorare in Form von Immobilien ausbezahlt bekommen. An der Tschirlander Brücke in Naturns ist so eine Immobilie in den Besitz der auch in Erbstreitigkeiten tüchtigen Rechtsanwälte Alexander Laimer aus Rabland und Erwin Dilitz aus Schlanders gelangt: das im Volksmund so genannte „Tschoggnhaus“ samt umgebendem Grund. Aus dieser Immobilie und aus dem landwirtschaftlichen Grün wollten und wollen die Rechtsanwälte durch Umwidmung und Umbau Kapital schlagen und haben vor Jahren dem damaligen BM Andreas Heidegger und seinem Ausschuss vorgeschlagen, die entsprechenden Bauparzellen 326 und 1632 auf der Basis des berühmten Artikels 36bis in eine B1-Zone umwandeln zu wollen. Der BM und sein Ausschuss haben selbsttätig das Verfahren für eine entsprechende Bauleitplanänderung gestartet. Das ging so weit, dass die eingeforderten Gutachten von Seiten der entsprechenden Ämter positiv ausgefallen sind - mit nur einer Auflage - dass künftige Gebäude 20 Meter vom Etschufer entfernt errichtet werden müssten.
Der Gemeinderat von Naturns sah die Geschichte dann allerdings anders, tendierte eher in Richtung Wohnbauzone mit konventionierter Bindung, und hat per Beschluss am 28. Mai 2018 die Bauleitplanänderung gestoppt.
Laimer und Dilitz rekurrierten vor dem Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht in Bozen gab aber dem Gemeinderat recht, schließlich sei dieser das oberste Gremium in einer Gemeinde, welches über Bauleitplanänderungen zu bestimmen habe.
Die Anwälte ließen nicht locker und zogen vor die nächst höhere Instanz, vor den Staatsrat. Der Staatsrat hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes auf den Kopf gestellt und dem anwältlichen Rekurs Recht gegeben. Man habe, so in Teilen der Begründung, mit dem Einleiten des Verfahrens bei den Werbern Hoffnungen geweckt und der Gemeinderat habe seinen ablehnenden Beschluss zu wenig begründet. Eine Art Angriff auf die Souveränität des Gemeinderates.
Der jetzige BM Zeno Christanell sieht das Urteil des Staatsrates gelassen. Weil im Urteil die Souveränität des Gemeinderates stark beschnitten werde, wolle man sich tendenziell diese Souveränität zurückholen und noch einmal einen ablehnenden Beschluss fassen. Diesmal allerdings mit jener Begründung, die eine Erwartungshaltung pulverisiert.

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