Ersteinbringer Sepp Noggler und die Mitunterzeichner Arnold Schuler, Franz Locher und Manfred Vallazza zeigen sich über die Genehmigung des Gesetzentwurfes im Südtiroler Landtag zu Weideschutzgebieten und Maßnahmen zur Entnahme von Problemwölfen sehr zufrieden.
„Seit Jahren beschäftigen wir uns in Südtirol mit der ungelösten Wolfsproblematik. Ungezählte Wolfsrisse haben in Vergangenheit sehr zum Leidwesen der betroffenen Viehbauern immer wieder große Schäden angerichtet. Es war deshalb an der Zeit, die seit langem schwelende Thematik endlich einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Der Almsommer hat begonnen. Die Ausbreitung des Wolfes in unserer Heimat wird von den Menschen mit Sorge gesehen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Südtiroler Bauernbundes sind über 80 Prozent der Südtiroler Bevölkerung gegen eine ungehinderte Ausbreitung des Wolfes und für eine geregelte Entnahme des Wolfes in unserem Land. Die Zeit ist nun mehr als überreif, um im Land Nägel mit Köpfen zu machen“, stellt Ersteinbringer Sepp Noggler fest.
Landtag genehmigt Wolfs-Gesetz
Nach einer erforderlichen Vorbereitungszeit gemeinsam mit dem Südtiroler Bauernbund wurde heute, Freitag, der von Sepp Noggler als Ersteinbringer und von den Kollegen Arnold Schuler, Franz Locher und Manfred Vallazza mitunterzeichnete Gesetzentwurf zu Weideschutzgebieten und zu Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen vom Südtiroler Landtag genehmigt. „Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Maßnahmen endlich den nötigen Schutz und die Sicherheit vor dem Wolf bringen“, betonen die vier Abgeordneten.
Entnahme, Vergrämung von Wölfen, Wolfsmanagementplan, Weideschutzgebiete
Mit der neuen Gesetzesinitiative wird der Landeshauptmann ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen gezielte Maßnahmen zur Entnahme von Problemwölfen zu ergreifen und dies auch im Dringlichkeitswege. Weitere Mittel sehen u. a. die Vergrämung von Wölfen, ein gezieltes Monitoring wie auch die Erarbeitung eines mit benachbarten Regionen gemeinsamen Wolfsmanagementplans vor. Außerdem können Weideschutzgebiete ausgewiesen werden; vor allem auf jenen Almen, auf denen der Schutz der Herden nicht möglich ist, da die Errichtung von angemessenen Zäunen, der Einsatz von Herdenschutzhunden und die ständige Anwesenheit von Hirten in Begleitung von Hirtenhunden nicht zumutbar sind. „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben wir wichtige Schritte vor allem zur Entnahme der Problemwölfe gesetzt, weitere werden folgen“, so Ersteinbringer Sepp Noggler.