Künstliche Intelligenz: Garante blockiert ChatGPT - Unerlaubte Sammlung personenbezogener Daten. Fehlende Altersverifikationssysteme für Minderjährige

ChatGPT muss gestoppt werden, bis es die Datenschutzbestimmungen einhält. Die italienische Datenschutzbehörde hat mit sofortiger Wirkung die vorläufige Einschränkung der Verarbeitung der Daten italienischer Nutzer gegenüber OpenAI, dem US-Unternehmen, das die Plattform entwickelt und verwaltet, angeordnet. Gleichzeitig hat die Behörde eine Untersuchung eingeleitet.

 

Bei ChatGPT, der bekanntesten relationalen Software für künstliche Intelligenz, die in der Lage ist, menschliche Unterhaltungen zu simulieren und zu verarbeiten, war es am 20. März zu einem Datenverlust (Datenschutzverletzung) gekommen, der die Unterhaltungen der Nutzer und Informationen über die Bezahlung der Abonnenten des kostenpflichtigen Dienstes betraf.

 

In der Maßnahme stellt der Datenschutzgarant fest, dass die Nutzer und alle Betroffenen, deren Daten von OpenAI gesammelt werden, nicht informiert wurden, vor allem aber, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die die massive Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke des "Trainings" der Algorithmen, die dem Betrieb der Plattform zugrunde liegen, rechtfertigt.

 

Wie die durchgeführten Überprüfungen gezeigt haben, stimmen die von ChatGPT bereitgestellten Informationen zudem nicht immer mit den tatsächlichen Daten überein, was zu einer ungenauen Verarbeitung personenbezogener Daten führt.

 

Obwohl sich der Dienst laut den von OpenAI veröffentlichten Bedingungen an Personen über 13 Jahren richtet, weist die Behörde darauf hin, dass das Fehlen eines Filters zur Überprüfung des Alters der Nutzer dazu führt, dass Minderjährige Antworten erhalten, die für ihren Entwicklungsstand und ihr Selbstbewusstsein völlig ungeeignet sind.

 

OpenAI, das keine Niederlassung in der Union hat, aber einen Vertreter im Europäischen Wirtschaftsraum benannt hat, muss innerhalb von 20 Tagen die Maßnahmen mitteilen, die es ergriffen hat, um der Aufforderung der Garante nachzukommen, unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

 

Rom, 31. März 2023

 

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