325 Millionen Euro in fünf Jahren für ländliche Entwicklung

Landesrat Schuler (l.) und Landesrätin Hochgruber Kuenzer erläuterten die Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) Landesrat Schuler (l.) und Landesrätin Hochgruber Kuenzer erläuterten die Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Die EU-Förderungen für ländliche Entwicklung unterstützen hohe Produktionsstandards und naturnahe Bewirtschaftung in der Landwirtschaft. Die Verteilung der Fördermittel wurde heute vorgestellt. 

Ein Drittel des EU-Haushalts, nämlich etwa 60 Milliarden Euro, fließen in den kommenden fünf Jahren pro Jahr in die Förderung der Landwirtschaft über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP). Landesrat Arnold Schulerspricht von "zähen" Verhandlungen in Rom, nach denen am 1. Jänner nun die neue Förderperiode der GAP gestartet ist. Dabei rücken die Leistungen der Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt. Die Kriterien für die neue Periode von 2023 bis 2027 wurden nunmehr festgeschrieben, Landesrat Arnold Schuler und Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer erläuterten die Förderungen für den Agrarbereich und und die Zahlen für Südtirol heute, 13. Februar, bei einer Pressekonferenz. Insgesamt gehen in den nächsten fünf Jahren 325 Millionen Euro für die ländliche Entwicklung nach Südtirol.

Die zwei Säulen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Die GAP sieht zwei Fördersäulen vor: Einerseits Direktzahlungen mit einheitlichen Förderkriterien für das gesamte Staatsgebiet. Die zweite Fördersäule betrifft die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELR). 64,9 Millionen Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung – hier legt die EU den Rahmen fest und Südtirol kann innerhalb des staatlichen Strategieplans die eigenen Kriterien für den Einsatz der Fördergelder festlegen (Zahlen im Detail siehe Präsentation im Anhang an diese Pressemitteilung).

"Den größten Anteil der Fördermittel der Ländlichen Entwicklung macht die Ausgleichszulage aus. Die Ausgleichszulage innerhalb der Zweiten Achse der ländlichen Entwicklung gewährt eine Unterstützung aufgrund der Bearbeitungserschwernis landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten. Die Ausgleichszulage dient somit der Erhaltung der bestehenden Bewirtschaftungssituation und trägt zur Wahrung charakteristischer wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ethischer Werte bei", sagt Landesrat Schuler. Langfristig soll dadurch die Erhaltung einer extensiven, naturnahen landwirtschaftlichen Tätigkeit im Berggebiet sichergestellt werden. Schuler liegt vor allem die Förderung und damit der Erhalt der Berglandwirtschaft am Herzen. In den kommenden fünf Jahren werden 97,5 Millionen Euro über die Ausgleichszulage ausbezahlt. 

Die zweitgrößte Schnitte des Kuchens geht in Grünland-Förderungen. "Damit ist gemeint, dass Bauern für die umweltfreundliche Bewirtschaftung des Grünlands Geld bekommen. Hier geht es um die Unterstützung der Anwendung von extensiven, umweltverträglichen landwirtschaftlichen Praktiken auf Mähwiesen", sagt Schuler. Förderfähig sind des Weiteren die Verbesserung des Tierwohls, Haltung von bedrohten Rassen, Vertrieb und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, Leader-Projekte, Junglandwirte bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs und der biologische Anbau. Um die Anzahl der biologisch bewirtschafteten Flächen und damit zur Erreichung des Farm-to-Fork-Strategieziels (bis 2030 sind 25 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU biologisch bewirtschaftet) beizutragen, wurden die Flächenprämien hierfür neu aufgelegt.

Die erste Säule bilden die Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte, die - bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden. Dafür steht noch keine Summe fest, die Landwirte können einzeln darum ansuchen. Die bisherige Greeningprämie entfällt. Neu ist die Umverteilungsprämie, die vor allem den kleinen Betrieben in Südtirol zugutekommen wird. Weiters neu sind Zahlungen für die freiwilligen "Öko-Regelungen", die sogenannten Eco-Schemes. "Hier gibt es fünf Kategorien, von welchen zwei für Südtirol interessant sind: Einerseits für die Tierhaltung - wer seine Tiere auch auf die Weide bringt, bekommt einen spürbar erhöhten Fördersatz ausbezahlt. Andererseits gibt es Geld für die Dauerbegrünung auf Kulturflächen, also der Bewuchs einer Grasnarbe zwischen den Apfelreihen und im Weingut", erklärt Schuler.

Landwirtschaftsförderung aus drei Töpfen: EU, Staat, Land

Neben Europäischer Union und Staat unterstützt auch das Land die Landwirtschaft. Seit November hat die Landesregierung in Anlehnung an die EU-Richtlinien Förderkriterien in sechs Bereichen beschlossen.

 "Südtirol ist ein Land, das auf EU-Ebene von vielen Regionen beneidet wird. Wir haben eine geringe Abwanderung von den Bergbauernhöfen, unsere Alm- und Weidewirtschaft funktioniert, damit erfüllen die Bergwiesen und -gebiete auch ihre natürliche Schutzfunktion und sind landschaftlich attraktiv für einheimische und ausländische Wanderer", sagt Landesrat Arnold Schuler. Das alles gelte es zu erhalten. Die Arbeit der Bauern sei mehr als alle anderen Sektoren von vielen äußeren Einflüssen abhängig, so dass die Freude an ihrer Arbeit, der Verbleib auf ihren Höfen und letztlich die Sicherung ihrer Existenz auch durch öffentliche Unterstützung gewährleistet werden müsse.

Für den Erhalt von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten sind im neuem GAP- Strategieplan 2023-2027 zwei Maßnahmen vorgesehen, die einen wesentlichen Schritt in der Umsetzung von Natura 2000 darstellen. Landschaftspflegeprämien fördern die extensive Bewirtschaftung von Natura-2000-Lebensräumen und von Lebensräumen der Natura-2000-Arten; Investitionsmaßnahmen unterstützen die Aufwertung und die Erhaltung von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Umsetzung von Natura 2000, sondern kommen auch vielen anderen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zugute. Gleichzeitig wird auch die traditionelle Kulturlandschaft erhalten und aufgewertet. "Wir sind stolz darauf, dass auch außerhalb der Natura-2000-Gebiete künftig erhöhte Prämien für diese Eingriffe und Maßnahmen ausbezahlt werden können", sagt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. 

"Insgesamt stehen für den Erhalt von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten 18 Millionen Euro zur Verfügung", erklärte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. "Die biologische Vielfalt zu fördern und die Kulturlandschaft zu erhalten und aufzuwerten sind Kernaufgaben der Gesellschaft. Es handelt sich daher um wichtige Investitionen für die Gegenwart und die Zukunft."

uli

 

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