Im Wald sind wegen Schadensereignissen und Schädlingen Eingriffe nötig, um dessen Aufgaben aufrecht zu halten. Die Landesregierung trägt dem mit der Neuauflage der Forstwirtschafts-Beiträge Rechnung.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (7. Februar) auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler die Beiträge im forstlichen Bereich neu aufgelegt und genehmigt. Ein Schwerpunkt liegt auf Beiträgen, die für die Beseitigung von Schädlingen – derzeit in erster Linie des Fichtenborkenkäfers – gewährt werden. Dafür hatte die Landesregierung im Vorjahr (20. Dezember 2022) zusätzliche 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In der Folge sind die gesamten Fördermaßnahmen überarbeitet und neu festgelegt worden.
"Der Fichtenborkenkäfer ist ein Schädling, der im letzten Sommer in unseren Wäldern gewütet hat und dem wir während der derzeitigen Winterpause versuchen, Einhalt zu gebieten. Wir rufen die Waldeigentümer auf, aktiv zu werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihren Wald zum Wohl, Schutz und Nutzen aller Südtiroler von Borkenkäfern zu befreien. Dafür gibt es eine Reihe von Unterstützungen", sagt Forstlandesrat Arnold Schuler. Bei den neu ausgerichteten Förderungen geht es weiters um die Bringung von Schadholz nach Unwettern, die Pflege des Schutzwaldes, allgemeine waldbauliche Maßnahmen und Wegeerschließungen. "Der Wald ist nämlich auch Arbeitsplatz, Lebens- und Erholungsraum für alle, daher werden zahlreiche Maßnahmen im Wald mit Fördermitteln des Landes unterstützt", sagt Schuler.
Förderungen in sieben Bereichen
Die Beitragsgesuche sind beim Amt für Bergwirtschaft einzureichen. Es gibt Kontrollen, die im Falle von Falschangaben oder nicht konform durchgeführten Maßnahmen die Streichung der Beiträge und Strafen nach sich ziehen können.
Nun zu den Beiträgen im Detail. In sieben verschiedenen Bereichen werden Beiträge gewährt, die in Anhängen zum Beschluss der Landesregierung geregelt werden.
Beiträge für die Bekämpfung von Schädlingen, vor allem des Borkenkäfers, werden auf drei Ebenen ausbezahlt: für Fangbäume (80 Euro), für abgelängte (in Stücke geschnittene) Bäume (20 Euro) und für entrindete Bäume (60 Euro). Dabei entscheidet das Landesforstpersonal, welche Maßnahme im Einzelfall die geeignete ist (Schlägerung, Ablängung, Entastung, vollständige Entrindung).
Beitragsberechtigt sind auch Waldbesitzer für die Bringung von Schadholz, also den Abtransport von beschädigten oder befallenen Bäumen aus dem Wald. Neu ist: Diese Förderungen gelten auch für die Bringung von Stämmen, die eine daneben verlaufende Straße gefährden. Mit dieser Maßnahme wird der Wald vor Folgeschäden geschützt und einer weiteren Ausbreitung von Krankheiten vorgebeugt. Je nach Art des Hilfsmittels (vom Harvester bis zum Hubschrauber) werden zwischen 5 und 25 Euro pro Kubikmeter an Beiträgen gewährt. "Ein besonderes Anliegen war mir dabei die Steigerung von 9 auf 17 Euro pro Vorratsfestmeter für die Holzbringung mit der Seilwinde, denn diese Arbeiten meistens die Bauern selbst vor. Somit profitieren sie direkt von der Erhöhung", berichtet Schuler.
Ebenso Beiträge gibt es für die Waldpflege – also Maßnahmen in der Förderung von Jungwuchs, Dickung und Stangenholz oder die Revitalisierungen und Pflege von Niederwäldern auf einer Fläche von mindestens einem halben Hektar Waldfläche. Es werden Standardkosten von 3000 Euro pro Hektar festgelegt. Für Jungwuchs- und Dickungspflege werden 70 Prozent der anerkannten Kosten als Beitrag gewährt, für die Stangenholzpflege oder für die Niederwaldrevitalisierung 50 Prozent der anerkannten Kosten. Ebenso gefördert wird die Pflege von Schutzwald ab einer Fläche von 0,5 Hektar. Für eine Geländesteigung von unter 70 Prozent gibt es 2000 Euro pro Hektar, bei einer größeren Steigung 3000 Euro pro Hektar.
Landesbeiträge gibt es auch für die Instandsetzung und Errichtung von Forstwegen, damit beispielsweise unzureichend erschlossene Waldbestände erreichbar werden und auch Prävention und Bewältigung von Schadensmaßnahmen erleichtert werden.
Der auf dem von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordruck abgefasste Antrag auf Förderung kann in der Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Landesamt für Bergwirtschaft eingereicht werden. Einzelprivate Waldeigentümer erhalten dafür 40 Prozent der anerkannten Kosten, für Körperschaftswälder oder Interessentschaften 60 Prozent der anerkannten Kosten.
Gefördert werden auch Maßnahmen, die die wirtschaftliche Entwicklung und das Ökosystem Wald verbessern. Unter diesen Punkt fallen die Vorbeugung von Schäden und die Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen oder Unwettern, Schädlingsbefall, Katastrophen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die Aufforstung und die Anlage von Wäldern und Investitionen in die Widerstandsfähigkeit von Waldökosystemen.
Der letzte Punkt in den neu aufgelegten Förderrichtlinien richtet sich an jene Waldeigentümer, die verpflichtet sind, Waldbehandlungs- und Weidenutzungspläne zu erstellen. Dafür sind Beiträge im Ausmaß von 40 Prozent der anerkannten Kosten vorgesehen. Anträge um Beiträge in diesem Bereich sind innerhalb 30. Juni beim Amt für Forstplanung einzureichen.
uli