Landestourismusentwicklungskonzept 2030+: Bettenvorschuss genehmigt

Bis 31. März können Touristiker ihre maximale Bettenanzahl an einem Tag im Jahr 2019 bei den Gemeinden melden. Das gilt künftig als Bettenobergrenze. (Foto: Unsplash) Bis 31. März können Touristiker ihre maximale Bettenanzahl an einem Tag im Jahr 2019 bei den Gemeinden melden. Das gilt künftig als Bettenobergrenze. (Foto: Unsplash)

Die Landesregierung hat heute (31. Jänner) 7000 Gästebetten auf Gemeindeebene als Vorschuss für Betriebe mit weniger als 40 Betten genehmigt. Die Kriterien werden folgen.

Um in der Tourismusbranche keinen weiteren Stillstand zu generieren, hat die Landesregierung in der heutigen (7. Februar) Sitzung die Aufteilung des in der Durchführungsverordnung vorgesehenen Vorschusses von 7000 Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt, erklärt Tourismuslandesrat Arnold Schuler: "Diese Betten sind in den ersten zwei Jahren für Betriebe mit weniger als 40 Betten vorgesehen." Innerhalb von zehn Jahren muss der Vorschuss jedoch mit aufgelassenen Betten wieder ausgeglichen werden, informiert der Landesrat.

Aber der Reihe nach: Derzeit wird das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK 2030+) umgesetzt. Es war im Dezember 2021 von der Landesregierung genehmigt worden und im Zuge dessen folgte im Sommer 2022 das entsprechende Landesgesetz sowie die Durchführungsverordnung. "Ziel des LTEK 2030+ ist es", sagt Schuler, "Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu sichern und die Entwicklung der Betriebe so zu gestalten, dass sie mit den verfügbaren Ressourcen bestmöglich im Einklang ist."

Neuerhebung als Grundlage für Bettenobergrenze 

Das LTEK 2030+ sieht dafür eine Neuerhebung der gesamten Bettenanzahl vor, die derzeit und bis zum 31. März 2023 von den Gemeinden vorgenommen wird. Diese Zahl definiert anschließend die Gästebettenobergrenze. Neue Betten können dann nur mehr vergeben werden, wenn die Tätigkeit eines Betriebes eingestellt wird. Aufgelassene Betten fallen zu 95 Prozent ins Gemeindekontingent, die verbleibenden fünf Prozent in das Landeskontingent. Diese Betten werden getrennt nach gastgewerblichen und nicht-gastgewerblichen Gästebetten neu vergeben. 

7000 Betten als Vorschuss für kleinere Betriebe  

Um aber für Erweiterungen nicht warten zu müssen, bis Betten aufgelassen werden, wurde heute der bereits mit Durchführungsverordnung im Jahr 2022 festgelegte Bettenvorschuss auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Dieser Vorschuss gilt vorerst allerdings nur für Betriebe mit bis zu 40 Betten. Für die kleineren Betriebe sollte nämlich auch jetzt schon eine geregelte touristische Entwicklung möglich sein, so das Ansinnen von Landesrat Schuler. Den Gemeinden wurden für kleine Betriebe deshalb 7000 Betten als Vorschuss gewährt. Die Aufteilung des Gesamtvorschusses von 7000 Betten auf die einzelnen Gemeinden wurde vom Südtiroler Gemeindenverband vorgeschlagen und nach festgelegten Indikatoren wie Einwohner, Nächtigungszahl und touristische Entwicklung berechnet. Bozen erhält beispielsweise 229 Betten, Wolkenstein 33, Schenna 41 und Martell 39.

"Die Anzahl der über den Vorschuss zugewiesenen Betten pro Gemeinde steht somit. Nun werden die Gemeinden die Kriterien für die Aufteilung der ihnen zugewiesenen Betten mit eigener Verordnung festlegen. Für die ersten zwei Jahre sind sie  Betrieben mit bis zu 40 Betten vorbehalten. Zu bedenken ist aber immer, dass der Vorschuss innerhalb von zehn Jahren mit aufgelassenen Betten ausgeglichen werden muss", erklärt Schuler.

np

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