Aufgrund der aktuellen Infektionslage treten ab 1. Jänner 2023 neue Zutrittsregelungen für die Besucherinnen und Besucher in den Krankenhäusern in Kraft.
- https://home.sabes.it/img/square.gif");">Mit Anfang des Jahres fallen die Zutrittskontrollen an den Eingängen der Krankenhäuser weg;
- https://home.sabes.it/img/square.gif");">für alle Personen, die das Krankenhaus betreten, ist das Tragen einer chirurgischen bzw. einer FFP-2-Maske weiterhin vorgesehen;
- https://home.sabes.it/img/square.gif");">bei Symptomen, die mit einer Covid-19-Erkrankung vereinbar sind, ist von einem Krankenhausbesuch abzusehen;
- https://home.sabes.it/img/square.gif");">die Besuchszeiten, die im Eingangsbereich der Einrichtungen bzw. vor den Abteilungen angegeben sind, müssen eingehalten werden;
- https://home.sabes.it/img/square.gif");">der Zutritt zu den Abteilungen außerhalb dieser Zeiten muss vom verantwortlichen Arzt/der verantwortlichen Ärztin genehmigt werden;
- https://home.sabes.it/img/square.gif");">jede Abteilung kann aufgrund besonderer Situationen (z.B. besondere, fragile Patientinnen/Patienten, Entwicklung eines Infektionsherdes) in Absprache mit der jeweiligen ärztlichen Direktion eine Besuchseinschränkung bzw. eine Änderung der Besuchszeiten vereinbaren;
- https://home.sabes.it/img/square.gif");">in den Ambulatorien ist kein Limit an Begleitpersonen für Patienten vorgesehen.
Sollten bis Jahresende vom Gesundheitsministerium anderslautende Maßnahmen entschieden werden, so werden diese mitgeteilt.
Presse-Informationen: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(SF)