Die Landesregierung hat die neuen Energieförderungen für 2023 beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die energetische Sanierung. Erstmals gefördert werden Fotovoltaikanlagen für Kleinunternehmen.
Die Landesregierung hat heute (30. Dezember) die neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Energiebereich genehmigt. Diese entschiedene Neuausrichtung zielt darauf ab, mehr Energieeffizienz für Wohnungen zu erreichen. Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung auf Vorschlag von Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato jene Richtlinien genehmigt, die den Anreiz dafür schaffen. Zuvor hatte der Rat der Gemeinden sein positives Gutachten dazu gegeben.
Vorgesehen sind auch Zuschüsse für Unternehmen, insbesondere im Bereich Fotovoltaik. Ansuchen kann man ab 1. Jänner 2023. Die Gesuche werden in der Reihenfolge des Einreichdatums bearbeitet, solange die bereit gestellten Finanzmittel reichen. Geändert wurden auch die bisherigen Fördermaßnahmen und Fördersätze im Energiebereich. Zudem wurden neue Maßnahmen eingeführt und unzureichende Maßnahmen abgeschafft. Aufgrund der stark gestiegenen Marktpreise wurden auch die maximal zulässigen Preise an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Richtlinien für Beiträge gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen.
Landesrat Vettorato: "Großer Schritt bei Umsetzung des Klimaplans"
"Mit den heute beschlossenen neuen Förderungen kommen wir bei der Umsetzung des Klimaplans einen großen Schritt voran", betonte Landesrat Vettorato. Die nun vom Land bereit gestellten Zuschüsse zu nutzen, bedeute auch, die eigene Immobilie aufzuwerten und zugleich dem Klimawandel entgegenwirken, so der Landesrat. Der Anstieg der Energiepreise habe das Jahr 2022 stark beeinflusst. "Derzeit sind wir noch mitten in einer Energiekrise. Nach dem 'Bonus bollette' braucht es weitere Maßnahmen, um Familien und Unternehmen zu unterstützen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen", betonte der Umwelt- und Energielandesrat und verwies darauf, dass die neuen Richtlinien im Energiesektor zu einer langfristigen Energieerneuerung führen sollen.
Fokus auf die energetische Sanierung
Bei der energetischen Sanierung sind die Beitragssätze nach Energieklasse gestaffelt: Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt der Beitragssatz aus. So wird die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder R mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ein noch stärkerer Anreiz wird bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern) gesetzt: Der Fördersatz liegt hier bei Erreichung der KlimaHaus Klasse B bei 80 Prozent. Gefördert wird bei der energetischen Sanierung die Dachdämmung, die Außenwanddämmung, die mechanische Lüftung, der hydraulische Abgleich und gemeinschaftliche Fotovoltaikanlagen in Kondominien.
Erneuerbare Energien
Vorgesehen ist die Förderung von elektrischen Wärmepumpen, thermischen Solaranlagen, Speicherbatterien und vielem mehr. Die genauen Fördersätze sind in der Broschüre des Landesamtes für Energie und Klimaschutz in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz aufgelistet und auf den Landeswebseiten zum Thema Energie einsehbar.
So wird etwa der Einbau von elektrischen Wärmepumpen für Gebäude mit KlimaHaus Standard C oder R mit 40 Prozent gefördert. Fotovoltaikanlagen, die in Kombination mit einer Wärmepumpe installiert werden, werden ebenfalls gefördert.
Speicherbatterien werden für neue, aber auch für bestehende Fotovoltaik-Anlagen, die nicht das staatliche Energiekonto ("conto energia") beanspruchen, zu 30 Prozent gefördert.
Neu ist, dass nicht mehr nur Fotovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden, sondern jene aller lokalen Körperschaften sowie der akkreditierten Seniorenwohnheime gefördert werden.
Erstmals Förderung für PV-Anlagen für Kleinunternehmen
Eine absolute Neuheit ist weiters, dass Fotovoltaik-Anlagen und Speicherbatterien für kleine Unternehmen mit einer Leistung von maximal 50 Kilowatt-Peak für die Deckung des Strombedarfs gefördert werden.
Fernheizwerke: Beiträge für Verteil-Infrastruktur und Optimierung
Ein Abschnitt der neuen Förderrichtlinien, die die Landesregierung heute verabschiedet hat, befasst sich nicht zuletzt mit den Fernheizwerken: Die Erweiterung der Verteil-Infrastruktur und die Energetische Optimierung werden 2023 mit jeweils 30 Prozent der zulässigen Kosten gefördert.
mpi/san