Hallenbäder und Eisanlagen: 3,5 Mio. Euro zur Energiekosten-Abdeckung

Bei den Hallenbädern sind die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage ausschlaggebend für die Bemessung der Energiekosten-Beihilfe. Mit über 300.000 Euro geht der höchste Betrag an die Gemeinde Brixen für die Acquarena. (Foto: Acquarena) Bei den Hallenbädern sind die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage ausschlaggebend für die Bemessung der Energiekosten-Beihilfe. Mit über 300.000 Euro geht der höchste Betrag an die Gemeinde Brixen für die Acquarena. (Foto: Acquarena)

Die Landesregierung hatte sich vor knapp einem Monat auf Landeshilfen für Hallenbäder und Kunsteisanlagen verständigt. Heute hat sie den diesbezüglichen Beschluss getroffen. 

Auf den öffentlichen Hallenbädern und Kunsteisanlagen lasten steigende Energiekosten. Um diese Steigerungen auszugleichen und eine Schließung der Sportanlagen zu vermeiden, hatte die Landesregierung bereits vor mehreren Wochen grundsätzlich beschlossen, den Gemeinden unter die Arme zu greifen. Heute ( 29. Dezember) hat die Landesregierung die Voraussetzung für eine Abdeckung der erhöhten Energiekosten geschaffen und den Weg frei gemacht für die Zuweisung von insgesamt 3,5 Millionen Euro an 25 Gemeinden für den Betreib von 36 Anlagen: Sie genehmigte den Entwurf für eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022, die 14. in diesem Jahr, und ermächtigte Landeshauptmann Arno Kompatscher zu deren Unterzeichnung.

Zwei Millionen Euro für Hallenbäder, 1,5 für Kunsteisanlagen

Auf der Grundlage der Zusatzvereinbarung erhalten die Standortgemeinden von Hallenbädern insgesamt zwei Millionen Euro an Landesgeld, um die angestiegenen Energiekosten decken zu können, jene von Eissportanlagen 1,5 Millionen Euro. Die Finanzmittel werden nach festgelegten Kriterien zugewiesen. So zählen bei den Hallenbädern die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage; vorausgesetzt wird, dass die Anlage öffentlich zugänglich und/oder für eine Wettkampftätigkeit homologiert ist. Bei den Kunsteisanlagen wird zwischen Eishallen und Eisplätzen unterschieden. Bei den Eishallen, denen eine Million Euro zufließen soll, gelten die Publikumsränge und die Betriebstage als Verteilungsschlüssel. Die für die Eisplätze bestimmten 500.000 Euro werden hingegen im Verhältnis zu Eisfläche und Betriebstagen aufgeteilt. Berücksichtigt werden Eisplätze, auf denen Jugendkategorien Leistungssportaktivität ausüben. 

jw

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