Fernwärme: Beitragsansuchen bis 30. Juni einreichen

Bis zum 30. Juni 2022 können Fernwärmebetreiber um Förderung bestehender Fernwärmesysteme (im Bild Fernheizwerk Meran) ansuchen. (Foto: LPA/Alperia) Bis zum 30. Juni 2022 können Fernwärmebetreiber um Förderung bestehender Fernwärmesysteme (im Bild Fernheizwerk Meran) ansuchen. (Foto: LPA/Alperia)

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (8. März) grünes Licht gegeben, die Einreichfrist für die Ansuchen um Beiträge zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme auf 30. Juni zu verschieben.

Auf Vorschlag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato hat die Landesregierung heute (8. März) neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme genehmigt. Diese ersetzen die bisherigen, aus dem Jahr 2018 stammenden Richtlinien.

Der neue Text sieht vor, dass die Betreiber von Fernwärmesystemen im laufenden Jahr 2022 bis zum 30. Juni Zeit haben, um Ansuchen um Beitragsgewährung zu stellen. Bisher war der Endtermin mit 31. Mai festgelegt. "Auf diese Weise kann eine größere Anzahl von Anfragen für Neuanschlüsse an bestehende Fernwärmesysteme vonseiten der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden", unterstreicht Landesrat Vettorato. Weitere Änderungen betreffen die beitragsfähigen Investitionskosten, die an die Inflation angepasst werden.

"Ziel ist es weiterhin, den Fokus der Beitragsgewährung auf die Optimierungbestehender Erzeugungsanlagen sowie auf die Verdichtung bestehender Verteilinfrastrukturen zu legen", so Vettorato abschließend. "Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit und die Energieeffizienz der bestehenden Anlagen gesteigert werden." 

tl/mpi

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