In der Sitzung vom letzten Freitag, den 25. Februar 2022, hat sich der Rat der Gemeinden noch einmal mit der Reform der Gemeindeimmobiliensteuer befasst und das bereits abgegebene positive Gutachten bestätigt. Damit unterstützen die Gemeinden den von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebrachten Gesetzentwurf zur Erhöhung der GIS für leerstehende Wohnungen. Ziel der Maßnahme ist es, leerstehende Wohnungen wieder auf den Markt zu bringen und damit die Wohnungsnot zu lindern.
Die Kritik wonach diese Maßnahme vor allem den Mittelstand treffe, lässt der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer nicht gelten. Das Problem des Mittelstandes ist es nicht, leerstehende Wohnungen zu haben, sondern viel mehr, dass sich der Mittelstand aufgrund des beschränkten Marktes und der hohen Preise, nur schwer mehr eine Wohnung leisten kann.
Zudem ist festzuhalten, dass die Maßnahme nur in jenen Gemeinden greift, in denen Wohnungsnot herrscht bzw. die Wohn- und Mietpreise überdurchschnittlich hoch sind. Diese Gemeinden werden von der Landesregierung gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden festgelegt. Die betroffenen Gemeinden entscheiden dann, im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Spanne von 2,5 bis 3,5 Prozent, selbst über die maximale Besteuerung. Für vermietete Wohnungen wird die Steuer im Vergleich zu heute sogar reduziert. Nicht zuletzt sind auch eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, so etwa im Falle der unentgeltlichen Nutzungsleihe an einen Verwandten. Schließlich lässt das Gesetz den Gemeinden auch noch einen gewissen Spielraum bei der Definition der leerstehenden Wohnungen. „Jetzt geht es aber darum, das Gesetz auf den Weg zu bringen, um die Leerstände zu reduzieren und leistbare Wohnungen auf den Markt zu bringen. Es ist dies sicher ein guter erster Schritt, um den Mietmarkt anzukurbeln. Gleichzeitig müssen wir schauen, ob noch weitere Maßnahmen notwendig werden, um das angepeilte Ziel erfolgreich zu erreichen.“ sagt Andreas Schatzer.