Der Landeshauptmann hat heute (1. Oktober) die Verordnung Nr. 31 unterzeichnet. Sie übernimmt in Südtirol die ab 15. Oktober geltenden staatlichen Regelungen für die Schul- und Arbeitswelt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (1. Oktober) die Corona-Verordnung Nr. 31 unterzeichnet.
Wie von der Landesregierung bereits angekündigt, übernimmt das Land Südtirol mit dieser Verordnung die vom Staat zur Vorbeugung gegen die Verbreitung des Coronavirus ab 15. Oktober und bis Jahresende vorgesehenen Regelungen in den Bereichen der Bildung und Arbeitswelt. Für die in diesen Bereichen Beschäftigten wird die grüne Covid-Bescheinigung (Green Pass) zur Pflicht, um weiterhin ihre Arbeit ausüben zu dürfen. Ausnahmen gelten lediglich in aus gesundheitlichen Gründen gerechtfertigten Fällen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung eine Fortsetzung des breiten Testangebots (Screening) an Südtirols Schulen vor: Die frühere Verordnung (Nr. 30) vom 3. September hatte dieses vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierte Screening vorerst nur für vier Wochen vorgesehen; nun wird das Angebot bis 31. Oktober verlängert. Demnach sind die Schülerinnen und Schüler der Schulen aller Schulstufen weiterhin eingeladen, sich diesem Screening zu unterziehen, um auf diese Weise das Virus weiter unter Kontrolle zu halten zu möglichst hoher Sicherheit beizutragen. Die Verordnung stellt außerdem klar, das die Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Freien keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen müssen, sofern sie sich an die Abstandsregeln halten.
Die neue Verordnung ist wie üblich im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.
gst