Die Kriterien der Covid-Beihilfen für Skilehrerinnen und Skilehrer stehen fest: Die Landesregierung hat sie heute (14. September) genehmigt. Letzter Einreichtermin ist der 29. Oktober 2021.
Skilehrerinnen und Skilehrer mit signifikanten Einkommenseinbußen aufgrund des epidemiologischen Covid-19-Notstandes können nun um Unterstützungsmaßnahmen ansuchen. Die Landesregierung hat auf Vorschlag des Landesrates Arnold Schuler die Richtlinien für die Anträge beschlossen.
Voraussetzungen und Beitragshöhe
Anspruch auf die Beiträge haben die Skilehrerinnen und Skilehrer, die in der Wintersaison 2020-2021 wegen Schließung der Aufstiegsanlagen infolge der Coronavirus-Pandemie nicht arbeiten konnten. Sie mussten am 14. Februar 2021 im Berufsverzeichnis eingetragen sein. Das Ausmaß des Beitrags beträgt 40 Prozent des Einkommens aus der Tätigkeit als Skilehrer und bezieht sich nach Wahl des Antragstellers auf das Jahr 2018 oder 2019. Es wird ein Mindestbetrag von 500 Euro und höchstens 7500 Euro ausgezahlt.
Die Gelder kommen vom staatlichen, 800 Millionen Euro umfassenden Hilfspaket für Wintersportgebiete (Fondo montagna). Wie der zuständige Landesrat Schuler bereits angekündigt hatte, konnte er in den Verhandlungen auf Staatsebene 4,7 Millionen Euro für Südtirol sichern. "Die Ausgaben für die Skilehrer-Beihilfen werden jedoch auf 6,7 Millionen Euro geschätzt", informiert Schuler. Die zusätzlich benötigten Mittel werde man mit den Bereitstellungen in den entsprechenden Aufgabenbereichen des Landeshaushalts 2021 garantieren.
Die Anträge müssen auf einem vom Funktionsbereich Tourismus bereitgestellten Formular verfasst werden und sind bis spätestens 29. Oktober 2021 über die Landesberufskammer der Skilehrer beim genannten Funktionsbereich einzureichen. Bei mindestens sechs Prozent der genehmigten Anträge wird es Stichprobenkontrollen geben.