Quarantäne und Krankschreibungen

Bozen, 24.08.2021

Ein offener Brief des ASGB an die Landesregierung und die Südtiroler Abgeordneten zum römischen Parlament

Betreff: Quarantäne und Krankschreibungen

 

Sehr geehrte Mitglieder der Südtiroler Landesregierung,

sehr geehrte Südtiroler Abgeordnete zum römischen Parlament,

 

dieser offene Brief soll als explizite Forderung des ASGB verstanden werden, im Hinblick auf die nicht vorhandene Abdeckung der Krankschreibungen aufgrund von Quarantänen auf nationaler Ebene zu intervenieren.

 

Die Tatsache, dass der Staat dem NISF/INPS kein Geld für verordnete Krankschreibungen aufgrund von Quarantänemaßnahmen zur Verfügung stellt, hat in der Bevölkerung für große Unsicherheiten gesorgt. Vor allem der Umstand, dass die Betroffenen dem Arbeitgeber die für die Quarantänedauer an das NISF/INPS vorgestreckten Beträge zurückzahlen müssen, kommt aus heiterem Himmel und stellt viele Betroffene und ihre Familien vor ernstzunehmende finanzielle Sorgen. Dieser Umgang mit Personen, die von staatlich verordneten Gesetzen dazu verpflichtet werden, zu Hause zu bleiben, ist wohl ein einmaliges politisches Versagen und konterkariert das zumeist verantwortungsvolle Verhalten der Betroffenen.

Deshalb ersucht der ASGB die Mitglieder der Südtiroler Landesregierung und die Südtiroler Abgeordneten zum römischen Parlament mit Nachdruck, diesen Missstand als prioritär zu behandelndes Thema auf die politische Agenda zu setzen und der römischen Regierung diese politische Bankrotterklärung schonungslos vor Augen zu führen, bzw. auf ein schnelles Handeln derselben zu drängen.

Ökonomische Überlegungen dürfen in Bezug auf die wirtschaftliche Absicherung im Falle von verordneten Krankenständen auch keine Rolle spielen. Die Tatsache, dass Gelder für Thermen- oder TV-Boni vorhanden sind, aber nicht für die Absicherung jener, die sich in Quarantäne befinden, zeigt auf, dass dem Staat einfach jedes Maß der Prioritätensetzung fehlt.

 

Ungeklärt ist aktuell auch noch der Umstand, wie Eltern nach Beginn des neuen Schuljahres mit einer Inquarantänestellung ihrer Kinder umgehen sollen. Der ASGB erachtet es als sinnvoll, vor Öffnung der Bildungseinrichtungen, ein Konzept vorliegen zu haben, inwieweit Eltern mit einer außerordentlichen Elternzeit – die sich in der Vergangenheit bewährt hat – auch diesmal wieder rechnen können und welche die Voraussetzungen dafür sind. Auch dieses Thema sollte zeitnahe auf römischer Ebene deponiert werden. 

 

Mit der Bitte, rasch zu handeln,

 

Tony Tschenett,

Vorsitzender des ASGB

Gelesen 359 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.