Jetzt kommt es auf die BürgerInnen an!
Im Juni haben SVP und Lega Salvini - zusammen mit weiteren schwer wiegenden Eingriffen* - beschlossen, den BürgerInnen ihr Kontrollrecht, das Referendum über die einfachen Landesgesetze zu nehmen. Dieses ist erst seit zwei Jahren in Kraft und ist bisher nie angewandt worden. Aber es verpflichtet zur übergreifenden Zusammenarbeit, und genau diese wollen sie nicht.
Ob dieses Kernelement der Direkten Demokratie tatsächlich wieder abgeschafft wird oder erhalten bleiben soll, darüber sollen auf der Grundlage des Autonomiestatutes (Art. 47) in einer Volksabstimmung jetzt die BürgerInnen selbst entscheiden. Dazu
müssen innerhalb 20. September 10.000 BürgerInnen den Antrag unterschreiben,
den 37 Bürgerinnen und Bürger mit der Unterstützung von 26 Organisationen vor einem Monat im Landtag eingereicht haben. Ab jetzt liegen in allen Gemeinden des Landes die Unterschriftenbögen zur Unterstützung des Antrages auf Volksabstimmung auf.
Die politische Mehrheit im Landtag tut alles, um es den BürgerInnen so schwer als möglich zu machen, dieses Recht auszuüben: die Entscheidung zu Sommerbeginn zeugt davon ebenso, wie die Tatsache, dass die Streichung des Referendums handstreichartig im letzten Moment auf die Tagesordnung gekommen ist. Und weiter geht es jetzt damit, dass Lehrpersonen, die über zwanzig Jahre die Berechtigung zur Beglaubigung von Unterschriften erhalten haben, dieses Recht vom Landeshauptmann vorenthalten wird. Im restlichen Italien können die Unterschriften jetzt hingegen auch online gesammelt werden! Die Initiative für mehr Demokratie fordert das schon seit über einem Jahr auch für Südtirol.Selbst in Pandemiezeiten, die man schamlos zum Abbau der Mitbestimmungsrechte ausnutzen will, sind die BürgerInnen nicht wehrlos!
Ein Gang in die Gemeinde genügt!
Wer nicht in der eigenen Gemeinde arbeitet und sich schwer tut, dort zu unterschreiben, kann auch in einer anderen unterschreiben.
Eile ist geboten!
Die Frist zur Unterschrift in der Gemeinde zur Abhaltung der Volksabstimmung gegen die Abschaffung des Referendums
endet mit dem 20. September.
* - die rechtlich vorgesehene objektive- und gleichberechtigte Information zu Abstimmungen wäre nicht mehr gesichert,
- Bürgerräte könnten nicht mehr von den BürgerInnen selbst einberufen werden.