Für persönliche Bewegungsfreiheit und Handelstätigkeit gibt es weitere Einschränkungen. Eine neue Verordnung von LH Kompatscher von heute, 21. März, übernimmt auch neue Vorgaben aus Rom für Südtirol.
Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am 20. März ein Dekret unterzeichnet, das die persönliche Bewegungsfreiheit und Handelstätigkeit weiter einschränkt. Mit Verordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher vom heutigen Samstag (21. März) werden die Vorgaben aus Rom auch für Südtirol übernommen und durch weitere für Südtirol notwendige Maßnahmen ergänzt. "Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Übertragung des Coronavirus weiter eindämmen. Setzen wir uns alle gemeinsam dafür ein. Jeder kann einen Beitrag leisten, sich und andere zu schützen sowie Leben zu retten, indem er sich an die Vorgaben hält", unterstreicht der Landeshauptmann.
Neu ist, dass der Zugang zu Parkanlagen, Villen, Spielplätzen und zu öffentlichen Gärten verboten ist. In Südtirol dürfen auch Bänke im Freien nicht mehr genutzt werden.
Spiel- oder Freizeitaktivitäten im Freien sind verboten, außer im persönlichen Wohnumfeld. Zudem gibt es für alle, die sich im Freien bewegen, noch strengere Vorschriften: Körperliche Aktivität ist weiterhin erlaubt, und zwar wie bisher allein und nicht in Gruppen. Allerdings darf man sich nur mehr in der Nähe der eigenen Wohnung bewegen. Neu ist, dass bei körperlicher Aktivität ein noch größerer Abstand, nämlich drei Meter, zwischen Personen eingehalten werden muss.
Auch alle Rad- und Radtourenwege sind geschlossen. Radwege dürfen nur von jenen Personen benutzt werden, die bei einem lebensnotwendigen Dienst arbeiten und zur Arbeit unterwegs sind.
Geschlossen bleiben nun sämtliche Lokale zur Verabreichung von Speisen - ausgenommen sind Lokale an der Autobahn, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten. Die Lebensmittel müssen außerhalb der Lokale konsumiert werden. Auch die Bars in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nun geschlossen.
An Sonn- und Feiertagen sind in Südtirol die Handelstätigkeiten auch betreffend Lebensmittel geschlossen. Ansonsten dürfen die Lebensmittelgeschäfte geöffnet bleiben, sofern sie die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Kunden garantieren. Sie dürfen an Werktagen bis maximal 19 Uhr offenhalten. Zeitungskioske, Tabaktrafiken, Apotheken und Parapharmazien bleiben weiter geöffnet. In jedem Fall muss der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewährleistet werden.
Weiter eingeschränkt wird laut Kompatscher auch die Produktion. Aktiv bleibt nur mehr die Produktion, die für die systemrelevanten Lieferketten notwendig ist.
An Feier- und Vorfeiertagen sowie an Tagen, die auf diese Tage folgen, ist jede Bewegung verboten, die nicht zur Erreichung der Hauptwohnung dient. Auch der Besuch von Zweitwohnungen aus Urlaubszwecken ist verboten.
An Feier- und Vorfeiertagen sowie an Tagen, die auf diese Tage folgen, ist jede Bewegung verboten, die nicht zur Erreichung der Hauptwohnung dient. Auch der Besuch von Zweitwohnungen zum Urlauben ist verboten.
Außerdem sind in der Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nochmals aufgelistet. Am wichtigsten für die Bürger ist laut Landeshauptmann Kompatscher weiterhin, das Meiden sozialer Kontakte außerhalb des eigenen Zuhauses. In der Verordnung festgelegt ist nun auch, dass Menschen, auch wenn sie nur leichte Symptome einer Coroanvirus-Erkrankung aufweisen, das Haus nicht mehr verlassen dürfen und den Hausarzt verständigen müssen.
LPA/san