Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich laut einem neuen Ministerialdekret verpflichtend beim Sanitätsbetrieb melden und unverzüglich in 14-tägige Isolation.
Um dem Verbreiten von COVID-19 weiter entgegenzuwirken, sind (nach Ministerialdekret 120/2020) alle Personen, die nach Italien einreisen (per Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Straße) – auch wenn sie asymptomatisch sind – verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu verständigen.
Sie werden unter ärztliche Beobachtung gestellt und müssen für 14 Tage in Isolation. Sollten sich während dieser Zeit Symptome von COVID-19 zeigen, sind sie verpflichtet, unverzüglich den Sanitätsbetrieb darüber zu informieren.
Bei Einreise aus Arbeitsgründen Erklärung mitführen
In Abweichung davon müssen Personen, wenn sie ausschließlich für die nachgewiesene Notwendigkeit der Arbeit und für einen Zeitraum von höchstens 72 Stunden (bei besonderem Bedarf zusätzliche 48 Stunden) nach Italien einreisen (per Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Straße), eine Erklärung mitführen, die bescheinigt, ausschließlich für die oben genannten Arbeitsanforderungen einzureisen.
Mit dieser Erklärung übernehmen die entsprechenden Personen die Verpflichtung, im Falle des Auftretens von Symptomen von СOVID-19 unverzüglich die jeweils zuständigen Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu informieren und sich in Isolation zu begeben.
Diese Bestimmungen gelten nicht für reisendes Personal von Unternehmen mit Rechtssitz in Italien.
E-Mail an Dienst für Hygiene oder bei Hausarzt melden
In Südtirol müssen sich Einreisende nach Italien beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes mittels E-Mail an coronavirus@sabes.it melden.
In der E-Mail sind folgende Informationen anzugeben: Name und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Aufenthaltsadresse, Rückkehrdatum, Staat, aus dem die Einreise erfolgte, gesund oder krank.
Einreisende können sich auch telefonisch beim eigenen Hausarzt melden, der die Information an die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit weiterleitet.
Keine "vorbeugende" Krankschreibung möglich
Achtung: Auch in dieser Krisensituation ist keine "vorbeugende" Krankschreibung für gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich. Es muss immer ein bestimmtes Krankheitsbild vorhanden sein.
Personen, die von den Diensten für Hygiene und öffentliche Gesundheit in verpflichtende Quarantäne versetzt worden sind, werden hingegen 14 Tage krankgeschrieben.
Das Bürgertelefon unter der Nummer 800 751751 steht von 8 bis 20 Uhr für allgemeine Informationen zur Verfügung.
LPA/sabes