Ab Jahresbeginn 2020 wird IDM Südtirol alle Tätigkeiten zur Filmförderung übernehmen. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.
IDM Südtirol-Alto Adige wird ab 1. Jänner 2020 die gesamte Filmförderung abwickeln. Die Landesregierung legt auch weiterhin Förderkriterien, Förderrichtlinien sowie das Budget fest. Die Hilfskörperschaft des Landes wird künftig also neben der Bewertung und Auswahl der Filmprojekte auch die Ansuchen bearbeiten und die Förderbeiträge ausbezahlen. Die Beitragsvergabe lag bisher in den Händen der Landesverwaltung, und zwar bei der Abteilung Wirtschaft. Die Landesregierung hat heute (30. Dezember) auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, IDM Südtirol sämtliche Zuständigkeiten im Bereich der Filmförderung zu übertragen.
IDM auch für Beitragsvergabe zuständig
"Mit der vollständigen Übertragung der Zuständigkeiten in Sachen Filmförderung an die IDM vereinfachen wir das Verfahren zu Gewährung und Auszahlung der Fördermittel an die Produktionsfirmen und regeln es klar und eindeutig", betonte nach der Sitzung der Landesregierung Landesrat Achammer. "Die bei IDM angesiedelte 'Film Fund & Commission' war ja bereits bisher für die Filmförderung zuständig. Nun kommt auch die Beitragsvergabe hinzu." Die Voraussetzungen für die Übertragung dieser Zuständigkeit war im vergangenen April im Rahmen der Haushaltsänderungen (LG Nr. 2/2019) geschaffen worden.
Somit wird IDM ab 1. Jänner die Gesuche der Unternehmen um Förderung ihrer Filmprojekte annehmen und verwalten, förderbare Projekte auswähren, das Fachgremium ernennen, das die Filmprojekte begutachtet, über die Beitragsvergabe entscheiden, die gewährten Zuschüsse ausbezahlen und auch die Dokumentation und die Einhaltung der Verpflichtungen überprüfen. Zudem ist IDM verpflichtet, der Landesabteilung Wirtschaft einen jährlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen, und die Förderungen öffentlich darzulegen.
Neue Förderrichtlinien mit Blick auf Nachhaltigkeit
Das Land Südtirol, das jährlich mehrere Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung stellt, gibt die Anwendungsrichtlinien zur Filmförderung vor. Diese Richtlinien werden nun überarbeitet. Die Landesregierung will die neuen Richtlinien zu Jahresbeginn genehmigen. "Sinn und Zweck unserer Filmförderung ist es, Südtirol als Standort für Filmproduktionen interessant zu machen", erläutert Landesrat Achammer. "Wir möchten damit aber auch zur Entwicklung der lokalen Filmbranche beitragen, an Südtirols Image feilen und die lokale Wirtschaft beleben", erklärt der Landesrat. Mit der Filmförderung bewerbe das Land nicht nur das künstlerische und kulturelle Erbe und die landschaftlichen Vorzüge Südtirols, sondern schaffe auch einen relevanten wirtschaftlichen Faktor, den sogenannten "Südtirol-Effekt". "Das bedeutet, dass jeder Euro, der in die Filmförderung geht, wieder in Südtiroler Kassen zurückfließt", sagt Landesrat Achammer.
In diesem Zusammenhang kündigte der Landesrat auch an, dass die Landesregierung im Sinne ihres Bekenntnisses zur Nachhaltigkeit, dem so genannten "Grünen Dreh" größere Beachtung schenken werde. "Dies gilt besonders für Aufnahmen in Naturparks", informiert Landesrat Achammer. "Wir werden die gemeinsame Arbeitsgruppe von IDM und Naturschutzgebieten, die 2016 ins Leben gerufen wurde, weiter damit betrauen, für nachhaltige und ressourcenschonende Aufnahmen zu sorgen. IDM plant für 2020 die Einführung des Zertifikats 'Green Film'.“
LPA/jw