Der beschissene Gerichtsvollzieher (2. Teil)

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Aus dem Gerichtssaal - Nun, wo waren wir gleich stehen geblieben? Ach ja, an dem schicksalshaften Augenblick, als die gepfändete Kuh die Abhaltung der Versteigerung dadurch behinderte, dass sie den Gerichtsvollzieher beschiss! Dieser reagierte natürlich unwirsch auf den ungewöhnlichen Versuch, seine Amtshandlungen zu verzögern, indem er vorerst einmal ein paar italienische Fluchworte ausstieß, von denen „porca bestia“ und „porca vacca“, also „schweinisches Rindvieh“ die sanftesten waren. Nachdem er so seinem Ärger Luft und Schuhe sowie Beinkleid notdürftig mit Stroh und Heu vom Kuhdreck gesäubert hatte, schritt er zur Rekognoszierung, sprich Bestandsaufnahme der gepfändeten „Viecher“. Dabei stellte er fest, dass nur die drei Kühe, nicht jedoch die ebenfalls beschlagnahmten vier Kälber zur Exekution bereitstanden. Daraufhin knöpfte er sich den mit der Verwahrung der Pfandsache beauftragten Bauern vor und verlangte von diesem Aufklärung. Der wiederum verwies zur Rechtfertigung auf seinen arg geschrumpften Heuvorrat – wir, befanden uns in der zweiten Junihälfte! – und auf den um diese Zeit üblichen Almauftrieb. Der Exekutor war mit dieser Erklärung nicht zufrieden, ließ sich die Alm angeben und schritt vorerst zur Versteigerung der anwesenden Kühe. Wie erwartet kam es nun zu einem spannenden Schlagabtausch mit dem vom Gerichtsvollzieher organisierten Komplizen. Ich hatte gerade mal gezählte 200.000 Lire in der Tasche, musste jedoch so tun als ob mir unbegrenzte Mittel zur Verfügung stünden. Und so trieben wir uns munter bis auf 190.000 Lire in die Höhe, wo mich der Kumpan des Exekutors „hängen ließ“ und zu meiner Erleichterung das Feld räumte.
Im weiteren Verlauf des Tages wollte sich der Gerichtsvollzieher vom Bauern mit dem Traktor auf die Alm bringen lassen, um auch die dort „logierenden“ Kälber zu exekutieren. Dieser Versuch scheiterte jedoch an dem steilen und holprigen Weg dorthin, der dem Exekutor zu gefährlich schien. Er „revanchierte“ sich allerdings für das unter dem Strich für ihn fehlgeschlagene Vollstreckungsunternehmen in der Weise, dass er dem Bauern ein Strafverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht als Verwahrer der Pfandsache „anhängte“. Auch die Hauptverhandlung endete jedoch mit einer Schlappe für den Gerichtsvollzieher: Der Richter entschied, dass dem Bauern nicht zugemutet werden konnte, die gepfändeten Kälber nur wegen der besseren Erreichbarkeit für den Exekutor in seinem Stall zu behalten und sprach ihn frei. Die ganze „beschissene“ Geschichte nahm schlussendlich dadurch ein gutes Ende, dass der Bauer seine Schuld ratenweise tilgte, seine Tiere behalten konnte und die Zwangsvollstreckung eingestellt wurde.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
(peter.tappeiner@dnet.it)

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