Vinschgau - Alle werden nach und nach eingeladen.
Die Studie zur Gesundheit in Südtirol CHRIS befindet sich in der zweiten Phase: Von den insgesamt rund 13.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Vinschgau haben schon mehr als 3.800 die Nachuntersuchung oder so genannte Follow-up-Untersuchung hinter sich. CHRIS untersucht das genetische und molekulare Zusammenspiel in unserem Körper und wie dies mit unserem Lebensstil zusammenhängt.
Ziel der Studie von Eurac Research und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb ist es, besser zu verstehen, welche Faktoren die Gesundheit der Menschen fördern und wie man verbreiteten chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herzerkrankungen, Tremor) vorbeugen kann. Der Schwerpunkt liegt darauf, die Vorsorge gezielt und kontinuierlich zu verbessern.
Die Nachuntersuchung ist der Erstuntersuchung sehr ähnlich: Blut- und Urinproben, klinische Untersuchungen einschließlich Blutdruckmessung, EKG, Gewichts- und andere anthropometrische Messungen, Riechtest, Fragebögen und ein Gespräch über Lebensstil und Krankengeschichte. Die Termine – bis zu acht am Tag – finden vormittags von Montag bis Freitag statt und dauern rund zweieinhalb bis drei Stunden. Die Ergebnisse der Körpermessungen, der Blut- und Harnanalyse, sowie das EKG werden den Teilnehmenden kostenlos zur Verfügung gestellt.
„Die Nachuntersuchungen, die in Präsenz stattfinden, liefern sehr wertvolle Daten: Dass wir derart vollständige Folgeuntersuchungen durchführen können, macht die CHRIS-Studie als Ressource für die biomedizinische Forschung noch einzigartiger“, erklärt Peter Pramstaller, der Leiter der CHRIS-Studie und des Instituts für Biomedizin von Eurac Research. „Ich bin den Vinschgerinnen und Vinschgern sehr dankbar, die die CHRIS-Studie seit Beginn im Jahr 2011 so engagiert unterstützen und jetzt auch zum zweiten Mal wieder dabei sind.“
Die Einladungen zur Folgeuntersuchung gehen automatisch an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Studienphase. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer bzw. E-Mail) sich geändert haben, können sich im Studienzentrum melden. Hierzu kann man persönlich im Studienzentrum im Krankenhaus Schlanders vorbeikommen, eine E-Mail schreiben (chris@eurac.edu) oder anrufen
(Montag bis Freitag 7.30-12.30/13.30-16 Uhr, Tel. 0471/ 055502).
Die dritte Gesetzgebungskommission des Landtages hat heute, die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen zum Haushalt genehmigt. „Darin enthalten sind weitere 30 Millionen Euro für die im BÜKV und für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art vorgesehene Akontozahlung. Ein weiterer Schritt, um noch heuer einen ersten Teilvertrag mit einer Akontozahlung umsetzen zu können“, zeigt sich SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder erfreut.
Nach den jüngsten Gesprächen mit den Gewerkschaften haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof erste Schritte gesetzt und dem Landtag einen Vorschlag zu Haushaltsänderungen vorgelegt, der auch Mittel für einen ersten Teilvertrag für den bereichsübergreifenden Bereich und auch für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art vorsieht.
Die 3. Gesetzgebungskommission des Landtages hat diese Änderungen zum Haushaltsvorschlag 2024-2026 am heutigen Montag (16. September) gutgeheißen. „Somit kann der Landtag bei seiner nächsten Sitzung Anfang Oktober weitere 30 Millionen Euro für eine erste Auszahlung der Inflationsanpassung zur Verfügung stellen“, erklärt Stauder. Im Haushalt 2024 waren bisher 150 Millionen Euro vorgesehen. Davon wurden jedoch 80 Millionen Euro bereits für laufende Vertragsverhandlungen in verschiedenen Bereichen verpflichtet. Mit diesen zusätzlichen 30 Millionen Euro stehen nun also 100 Millionen Euro für eine weitere Anzahlung auf den Inflationsausgleich zur Verfügung. Die Auszahlung des restlichen Betrages wird im Frühjahr 2025 erfolgen.
„Um den Verlust der Kaufkraft der letzten Jahre auszugleichen und den Landesangestellten angemessene Löhne bieten zu können, ist es wichtig, dass bereits im heurigen Haushalt Teile der dafür notwendigen Geldmittel eingeplant werden. Zusätzliche Geldmittel werden dann natürlich in der anstehenden Haushaltsplanung für das Jahr 2025 vorgesehen“, so Stauder.
Weitere Haushaltsänderungen, die heute in der dritten Gesetzgebungskommission genehmigt wurden, betreffen jeweils weitere 15 Millionen Euro für die Wildbachverbauung und den Steinschlag- und Lawinenschutz.
sa
Die Biolandwirtschaft muss in der europäischen Agrarpolitik ihren Platz haben und stärker unterstützt werden, damit sie die Chance hat, vom Markt getragen zu werden. Das hat der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann in seiner Rede beim europäischen Biokongress gefordert, den die IFOAM, die Dachorganisation der europäischen Vereinigungen der Biolandwirtschaft, derzeit in Budapest ausrichtet. Dorfmann hat dabei auch Südtirol als positives Beispiel angeführt.
Beim „European Organic Congress 2024“ kommen dieser Tage Vertreterinnen und Vertreter der Biolandwirtschaft aus ganz Europa zusammen, um sich über neueste Entwicklungen auszutauschen. Diese betreffen auch die Agrarpolitik – jene in den einzelnen Staaten genauso wie die europäische. „Die gemeinsame europäische Agrarpolitik fördert eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft und das heißt natürlich auch, dass sie der Biolandwirtschaft zugutekommen muss, damit diese sich positiv entwickeln kann“, so Dorfmann.
Dies sei umso wichtiger, nachdem die Biolandwirtschaft eine schwere Zeit hinter sich habe. „Ich bin überzeugt, dass sich der Markt für Bioprodukte nach der schwierigen Situation der letzten Jahre mittelfristig erholen und stabilisieren wird“, so der EU-Parlamentarier. Das Beispiel Südtirol zeige, so ist Dorfmann überzeugt, wie gut sich Bioprodukte nicht nur in Nischen, sondern auch in den großen landwirtschaftlichen Sektoren entwickeln könnten: „Ein wichtiger Teil unserer Produktion von Äpfeln, Wein sowie Milch und Milchprodukten kommt mittlerweile aus dem biologischen Anbau und kann sich auf dem Markt behaupten“, erklärte der EU-Abgeordnete in seiner Rede in Budapest.
Darin unterstrich Dorfmann auch, wie wichtig die Biolandwirtschaft für die Zukunft des gesamten Agrarsektors sei. „Sie ist einer der Impulsgeber in der Entwicklung der Landwirtschaft in Europa“, so der EU-Parlamentarier. Die Biolandwirtschaft zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sei demnach auch eine Investition in die Zukunft der Landwirtschaft. „Die EU-Agrarförderung ist kein Selbstzweck, sondern darauf ausgerichtet, unsere Lebensgrundlagen zu sichern“, erklärte Dorfmann – und zwar langfristig: „Deshalb zielt die EU mit der gemeinsamen Agrarpolitik auch darauf ab, junge Menschen in die Landwirtschaft zu bringen oder sie in diesem Sektor zu halten und dabei kommt der Biolandwirtschaft eine bedeutende Rolle zu.“
Maßnahmen umfassen Vereinfachungen von Regelungen der Wohnbauförderung, neue Instrumente zum Schaffen von Wohnraum für Einheimische und Änderungen bei GIS, touristische Nutzung und Energiebonus
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich heute (10. September) auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum leistbaren Wohnen geeinigt. Die Maßnahmen betreffen verschiedenste Bereiche und wurden bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierung von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Peter Brunner vorgestellt.
"Wir leben in einem Land, in dem die Nachfrage nach Wohnraum, auch jene von außen, sehr groß ist. Es geht mit dem Paket darum, die Nutzung des Wohnraumes für Einheimische stärker zu schützen und angebotsseitig Maßnahmen zu setzen", führte Landeshauptmann Kompatscher aus. Andererseits sei es der Landesregierung wichtig, die Südtiroler Familien noch besser darin zu unterstützen, eigenen Wohnraum entweder durch Erweiterung bestehender Gebäude oder durch den Bau oder Kauf von Wohnungen, zu erhalten. Zu diesem Zweck wird im Ressort von Wohnlandesrätin Ulli Mair an Vereinfachungen und Anpassungen der bestehenden Förderungen gearbeitet. Damit sollen die Ämter Verfahren schneller abwickeln können, vor allem sollen aber auch die Bürgerinnen und Bürger von der Bürokratie entlastet werden.
Im Bereich der Raumordnung wird in den nächsten Wochen die Durchführungsbestimmung zum Wohnen mit Preisbindung umgesetzt. Dies werde vor allem in Gemeinden, in denen aufgrund der aktuellen Immobiliensituation die Preise sehr hoch sind, den Nutzen bringen, Wohnungen zu einem erschwinglichen Preis zu errichten, hob Landesrat Peter Brunner hervor.
Gleichzeitig werden die Regelungen für die Anwendung des Energiebonus im Landwirtschaftsgebiet und für die Errichtung von Wintergärten in Wohnzonen erlassen für Gebäude, die vor dem 4. September 2007 bestanden haben. "Die hier neu entstandene Kubatur wird als Wohnraum für Ansässige zur Verfügung stehen und ist damit ein konkreter Beitrag zum leistbaren Wohnen", betonte der Landesrat. Außerdem werde damit die Möglichkeit für die bessere Nutzung bestehender Immobilien erweitert, führte der Landeshauptmann aus.
Damit einher geht die Ausweitung der Konventionierungspflicht, ganz im Sinne des Schutzes der Einheimischen bzw. des Vorbehaltes von Wohnraum für die lokale Bevölkerung. Konventionierung bedeutet, dass nur jende Wohnraum nutzen, die bestimmte Anforderungen (wie Ansässigkeit oder Arbeit in Südtirol) erfüllen. Auch die Dauer der Sozialbindung, die sicherstellt, dass die geförderte Person/Familie die Wohnung selbst nutzt, wird verlängert. Diese Bindungen sollen sicherstellen, dass Wohnraum nicht zweckentfremdet oder zu Spekulationszwecken genutzt und stattdessen für den Wohnbedarf der einheimischen Bevölkerung verwendet wird.
Auch im Bereich der Privatzimmervermietung wird es, auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher, eine Reihe von Neuregelungen geben: "Hier geht es darum, die traditionelle, geschützte und ordentlich geregelte Form der Privatzimmervermietung klar vom Wildwuchs, der durch Plattformen wie Airbnb geschaffen wurde und der vielfach zu Missbrauch geführt hat, zu trennen und dieses Phänomen entsprechend auch einzudämmen. Dies gelingt durch eine klare und strenge Regelung der Voraussetzungen für diese Tätigkeit", erklärte Landeshauptmann Kompatscher. Damit wird auch die allfällige Ermächtigung beziehungsweise die Zuteilung von Betten eingeschränkt und fokussiert werden.
Änderungen gibt es auch im Hinblick auf die Gemeindeimmobiliensteuer: "Es wird künftig nicht mehr so sein, dass die GIS für die Vermietung von Wohnungen an Einheimische sogar höher ist als jene für die touristische Nutzung, das wird mit diesem Maßnahmenpaket in Absprache mit dem Gemeindenverband abgeschafft", sagte Landeshauptmann Kompatscher.
Das umfangreiche Maßnahmenpaket soll großteils in den nächsten Wochen, in jedem Fall innerhalb dieses Jahres umgesetzt werden. Einzelne Maßnahmen bedürfen einer längeren Vorlaufzeit, sodass die Umsetzung in den Beginn des nächsten Jahres hineinreicht. Die Einhaltung all dieser Regelungen zum stärkeren Vorbehalt des Wohnraumes für Einheimische soll durch konsequente und genaue Kontrollen und entsprechende Strafen gewährleistet werden. Dafür soll künftig auch auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden können.
ck
Landesregierung genehmigt Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken - Ansuchen bis 31. Oktober stellen
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat heute (10. September) Richtlinien für die "Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken" für den Dreijahreszeitraum 2024-26 genehmigt. Dem Beschluss vorausgegangen war die Einbindung von Vertretern der lokalen Musikbranche.
Mit dem heutigen Beschluss, eingebracht von Landesrat Marco Galateo, wird ein neuer Musikfonds eingerichtet, der die wirtschaftlichen Auswirkungen kultureller und kreativer Aktivitäten unterstützt. Gefördert wird die Bewahrung des musikalisch-kulturellen Erbes. Südtirol soll zudem als attraktiver Standort für Musikproduktionen und der damit zusammenhängenden Berufe gestärkt werden. "Wir wollen mit diesem Beitrag unsere lokalen Künstlerinnen und Künstler, ebenso wie die in der Musikbranche tätigen Unternehmen fördern. Damit investieren wir in Kreativität, in Talente, in die Professionalisierung und in unser Land als ganzes", ist Landesrat Galateo überzeugt.
Anspruchsberechtigt sind freiberuflich tätige Berufsmusikerinnen und -musiker sowie Musikgruppen und Unternehmen der Musikwirtschaft (mit Eintragung ins Unternehmensregister der Handelskammer). Der Förderbeitrag liegt zwischen 10.000 und 100.000 Euro, ein Expertengremium überprüft und begutachtet den kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Wert der eingereichten Musikprojekte. Entsprechende Anträge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres beim Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete eingereicht werden.
red/ck
Landesregierung gewährt Sta AG Investitionsbeitrag für den Kauf von Zügen und Ersatzteilen von rund 34 Millionen Euro - Ankauf von zehn Zuggarnituren geplant.
BOZEN (LPA). Die Landesregierung unterstützt den Ankauf von Zügen für den Ausbau des Bahnverkehrs in Südtirol. Auf Vorschlag von Mobilitäts- und Infrastrukturenlandesrat Daniel Alfreider hat die Landesregierung heute (10. September) beschlossen, der Inhouse-Gesellschaft Südtiroler Transportstrukturen AG (Sta) rund 34 Millionen Euro für den Kauf von zehn Zuggarnituren und strategischen Ersatzteilen bereitzustellen.
„Investitionen in die Schiene sind die wichtigsten Investitionen, die wir laut Südtirolplan für die Mobilität von Morgen und somit für eine nachhaltige Mobilität machen. Die Bahn ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und muss besonders zuverlässig funktionieren“, betont Alfreider.
Mit den bereitgestellten Geldern wird die Sta zehn FLIRT-Garnituren der italienischen Bahngesellschaft Trenitalia erwerben. Zudem wird eine Servicelokomotive für die Vinschger Bahn angeschafft, um bei Störungen schnell reagieren zu können und die Zuverlässigkeit des Bahnnetzes zu erhöhen. Auch der Ankauf von Ersatzteilen für die neuen Elektrozüge wird die Zuverlässigkeit des Schienennetzes stärken.
san
Jetzt zu Schulbeginn wiederholt sich leider das Szenario aus dem Frühjahr: Mängel beim Transportdienst für SchülerInnen mit Behinderung und erzürnte Eltern wegen der erneut auftretenden Probleme, die das Leben der betroffenenen SchülerInnen und deren Familien wiederum auf eine harte Probe stellen. Das Team K fordert nun ein rasches Eingreifen des Landesrates und Konsequenzen für den Anbieter. Die Schonfrist muss vorüber sein bei einem so essentiellen Dienst, für den Millionen an Steuergeldern ausgegeben werden. Aber vor allem für einen Dienst, der in den letzten Jahren reibungslos geklappt hatte.
Ein siebenjähriges Kind mit Behinderung, das doppelt so lange wie bisher mit dem Transportdienst unterwegs ist und auch noch mit Verspätung zum Unterricht gebracht wird. Fehlende Kindersitze, überforderte Fahrer, keine Informationen oder Erreichbarkeit bei der Reklamationsstelle, und um 19.00 Uhr am Vorabend werden Eltern informiert, dass das Kind mit Behinderung am nächsten Tag nicht abgeholt und zur Schule gebracht werden könne. Die Eltern sollten sich bitte selbst organisieren. In Brixen hat eine Klassenlehrerin die Schülerin mit Rollstuhl heute sogar persönlich nach Hause gebracht, weil der Transportdienst nicht funktioniert hat.
“Seit Schulbeginn erreichen mich solche und ähnliche Klagen und Situationsberichte verzweifelter Eltern. Der neu vergebene Transportdienst für SchülerInnen mit Behinderung scheint die Anfangsschwierigkeiten, für die man im Mai noch um Verständnis gebeten hatte, nicht überwunden zu haben. Landesrat Achammer hatte versprochen, zu Schulbeginn ein genaues Auge auf die Situation haben zu wollen und wenn es nicht klappt, sofort zu intervenieren. Es ist diese Zeit zum Handeln nun gekommen, und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Alles außer die Wiederherstellung eines funktionierenden Dienstes ist nicht akzeptabel”, so Alex Ploner vom Team K zur aktuellen Situation beim Schülertransport für Menschen mit Behinderung.
An Sicherung der Fußgängerbrücke wird gearbeitet – Wallfahrtskirche Dreibrunnen auch dank Ablenkdamm von Mure verschont
STILFS (LPA). In der Nacht auf den heutigen Montag (9. September) ist vom Eiswandfernerbach in Trafoi in der Gemeinde Stilfs eine Mure abgegangen. Der Grund dafür waren die starken Niederschläge, im Ortlergebiet sind in den vergangenen 24 Stunden über 70 mm Niederschlag gefallen. Beim Murgang wurde das Bachbett oberhalb der Fußgängerbrücke in der Nähe der "Heiligen Drei Brunnen"-Kirche vollständig mit Geschiebematerial aufgefüllt. "Wir haben einen großen Bagger vor Ort und versuchen, das Bachbett unter der Brücke frei zu schöpfen, damit diese nicht total übermurt oder weggeschwemmt wird", informiert Peter Egger, Direktor des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West in der Agentur für Bevölkerungsschutz. Derzeit sei jedoch der Abtransport von Material nicht möglich, weil auch die Zufahrtsstraße an einer Stelle unterbrochen ist.
Die Wallfahrtskirche selbst ist nicht zu Schaden gekommen – anders als Ende August 2023, als die kleine Kirche vermurt wurde und großer Sachschaden entstand. Im Anschluss daran hatte das Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung West einen Ablenkdamm geplant und umgesetzt, der bei dem gestrigen Murgang Wirkung gezeigt hat. "Dieses Ereignis zeigt, dass die bereits in Vergangenheit getroffenen Maßnahmen hilfreich waren, um größeren Sachschaden zu vermeiden", ist der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz, Klaus Unterweger, überzeugt.
ck
Am heutigen Freitag tagte die Parteileitung. Wie bekannt, stand unter anderem die Bildung einer Arbeitsgruppe auf der Tagesordnung, die sich mit Sondersituationen befasst, mit denen einige deutsche Schule konfrontiert sind. Im Fokus liegen hier Schulen, die einen übermäßigen Anteil an Schülerinnen und Schüler aufweisen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Koordiniert und geleitet wird die Gruppe von Landessekretär Harald Stauder in enger Absprache mit Bildungslandesrat Philipp Achammer.
„Dass man alles unternehmen muss, um die Garantie auf das Recht muttersprachlichen Unterrichts gemäß Art. 19 und das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten, ist ein Grundsatz, über den wir uns alle einig sind“, fasst Parteiobmann Dieter Steger die Diskussion in der Parteileitung zusammen. „Einige Kindergärten und Schulen befinden sich in arger Bedrängnis. Es ist deshalb wichtig, dass wir dieses Thema vertiefen und uns um Lösungsansätze bemühen“, meint der SVP-Obmann weiterhin. „Ich bin durchaus zuversichtlich, dass uns dies im Rahmen der Arbeitsgruppe, der neben Harald Stauder und Philipp Achammer auch Expertinnen und Experten angehören werden, auch gelingen wird“.
Überdies hält Steger relativ wenig von einigen populistischen Seitenrufen der Opposition, dafür sei das Thema zu wichtig. „Ich mahne zur Sachlichkeit: Die deutsche Schule ist ein Kernstück der Autonomie und unseres Minderheitenschutzes. Sie zu ideologisieren und das noch dazu auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehr- und Schulkräfte schadet enorm.“
Bozen, 06.09.2024
Österreich erprobt ab 9. September Alarmierungssystem AT-alert – Warnmitteilung kann auch im Grenzgebiet in Südtirol empfangen werden
BOZEN (LPA). In Italien wird es bereits angewendet, nun folgt auch Österreich: Das neue öffentliche, Alarmierungssystem IT-alert wird nun als AT-alert auch in Südtirols Nachbarland eingeführt. Das alert-System wird schrittweise im ganzen EU-Raum eingeführt. Am kommenden Montag, 9. September beginnt die Testphase in Österreich, in der Testwarnungen an Mobiltelefone ausgesendet werden. In Grenznähe zu den Bundesländern Tirol und Salzburg kann diese Warnmitteilung auch von Mobiltelefonen in Südtirol empfangen werden, wenn sich diese in der vom Testalarm betroffenen Mobilfunkzelle befinden. Dies wird in der Fachsprache als Overshooting genannt. "Wer auf einem Mobiltelefon in Südtirol eine Nachricht von AT-alert erhält, muss keine weiteren Schritte unternehmen", informiert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger.
In Südtirol wurde das Alarmierungssystem bereits im Vorjahr erfolgreich getestet. Auch in diesem Jahr steht wieder eine Testalarmierung an, nämlich am 20. November. Die Agentur für Bevölkerungsschutz wird dazu zeitnah informieren. IT-alert-Nachrichten basieren auf der Cell-Broadcast-Technologie, einer einseitigen Kommunikationsart für kurze Textnachrichten, die in den Mobiltelefonnetzen zur Verfügung steht. Wenn die IT-alert-Benachrichtigung auf dem Gerät eintrifft, werden alle anderen Funktionen des Mobiltelefons vorübergehend blockiert. Um das Gerät wieder normal nutzen zu können, muss auf die Benachrichtigung getippt werden, um den Empfang zu bestätigen. Behörden, die Menschen im Katastrophenfall warnen wollen, brauchen keine persönlichen Daten von Handybesitzern, keine Telefonnummer, keinen Standort. Die zuständigen Institutionen warnen anonym alle, die in diesem Moment in einem Gefahrenbereich sind.
ck/mac