Vereinbarung im Leihvertrag

geschrieben von
Christian „Christl“ Oberperfler (Mitte) schlägt als Einweihungstermin für das Seniorenheim Lichtmess, den 2. Februar 2020 vor Christian „Christl“ Oberperfler (Mitte) schlägt als Einweihungstermin für das Seniorenheim Lichtmess, den 2. Februar 2020 vor

Partschins - Der Gemeinderat von Partschins hat am 6. August einer Vereinbarung für die Führung des Seniorenheimes Partschins einstimmig zugestimmt. Damit geht das neue Seniorenheim, das so gut wie fertiggestellt ist, ab 1. September an den Öffentlichen Betrieb für Pflege und Betreuungsdienste „Seniorenheim Partschins Johann Nepomuk Schöpf“. Dieser Betrieb, seit 2013 ein öffentlicher und in Fusion mit Einverleibung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtung „Altenheimstiftung Johann Nepomuk Schöpf“ entstanden, leitet bisher das alte Seniorenheim „Johann Nepomuk Schöpf“. Der auf 30 Jahre ausgelegte Vertrag sieht die unentgeltliche Übertragung des gesamten neuen Gebäudes an den öffentlichen Betrieb vor. Alle laufenden Ausgaben werden dem Vertrag nach vom Seniorenheim-Betrieb übernommen, alle Kosten am Gebäude trägt die Gemeinde Partschins. Nach einer Eingewöhnungzeit, voraussichtlich bis Jänner 2020, soll im Seniorenheim auch die Schulaussspeisung stattfinden, und möglicherweise eine Seniorenmensa ihren Betrieb aufnehmen. Für Beratungsdienste, Mütterberatung usw., werden dem Sanitätsbetrieb unentgeltlich Räume zur Verfügung stehen. Die Fotovoltaikanlage wird an das Seniorenheim verpachtet, welches in den nächsten 10 Jahren die Amortisierungskosten an die Gemeinde weiterleitet und im Anschluss daran soll das Seniorenheim in den Genuss der gesamte Erlöse kommen. (eb)

Gelesen 3526 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.