Smart Dato, eine junge Internetfirma bestehend aus einem internationalen Team von über 12 Entwicklern und Softwareexperten mit Sitz in Staben, hat ein Portal erstellt, bei welchem sich jedes Unternehmen, welches aktuell Lieferdienste anbietet, kostenlos eintragen kann. Damit wird allen Bürgern eine gute Übersicht geboten, welche Unternehmen derzeit Produkte ausliefern. Nicht zuletzt wird dadurch der lokale Einzelhandel unterstützt. Das Portal gibt es aktuell für Südtirol: https://jetztliefern.it und für Tirol: https://jetztliefern.at
Auf den Bahnlinien Vinschgau und Meran gibt es seit Montag, 23. März einen Stundentakt laut dem Sonntagsfahrplan, zusätzliche Verbindungen gibt es in den Morgenstunden.
Mitteilungen aus dem Krankenhaus Schlanders - Von einem Tag auf den anderen hat sich unser Alltag im Krankenhaus Schlanders komplett verändert.
In den Mittelpunkt getreten ist dieses Virus mit seiner hohen Ansteckungsgefahr und mit der z.T. schweren Verlaufsform.
Ausgehverbote und Quarantäne verändern unseren Tagesablauf und schränken unser Leben sehr ein. Das ist im Moment auch unbedingt notwendig, damit wir im Krankenhaus auch weiterhin die Akutversorgung von COVID- infizierten Mitmenschen garantieren können.
Der Zugang zum Krankenhaus ist nur über das Prä-Triage-Zelt möglich, ein Wachmann der Ronda Atesina reguliert den Zugang. Wir haben zwei Wachmänner, überaus freundlich und kompetent, die wir mittlerweile alle kennen- und auch schätzen gelernt haben. Vielleicht sollten wir uns diese auch noch für das Nachher behalten. Im Prä-Triage-Zelt wird Fieber gemessen, Hände werden desinfiziert, eine Anamnese auf Symptome und Herkunft wird durchgeführt. Patienten für eine dringende Visite bzw. eine geburtshilfliche Visite dürfen passieren und werden an die entsprechende Ambulanz verwiesen. Das Personal der Prä-Triage entscheidet ob Patienten der grünen Erste Hilfe (COVID frei) oder zur weiteren Abklärung der roten Erste Hilfe zugewiesen werden. Die Abklärung in der roten Ersten Hilfe zeigt, ob ein Abtstrich, die Aufnahme auf eine Isolationsstation bzw. eine häusliche Quarantäne notwendig sind.
Die Grundversorgung der Patienten, eigentlich unsere Hautaufgabe im Vinschgau, ist im Moment nur sehr eingeschränkt möglich. Notfälle werden jedoch jederzeit behandelt, Notoperationen werden durchgeführt, ebenso dringende Visiten und notwendige Kontrollvisiten.
In der Geburtshilfe ist fast alles gleich geblieben. Die Vorsorgeuntersuchungen werden wie geplant gemacht. Frauen werden vor, während und nach der Geburt wie immer betreut. Verlegungen nach Bozen werden nur aus geburtshilflicher Indikation durchgeführt. Frauen mit einer Covid-positiven Infektion oder auch aus Covid-positivem Umfeld, können in Schlanders entbunden werden. Wir haben dafür einen eigenen Raum mit allen Sicherheitsvorkehrungen vorbereitet.
Die medizinische und die chirurgische Abteilung ist mit Personal besetzt, das alle betreuungs- bedürftigen Patienten versorgt. Besucher werden nur reduziert und mit einer Sonderregelung zugelassen.
Die notwendigen Visiten der Kinder sind gesichert, die Abteilung kann nach Bedarf auch belegt werden.
Die nephrologische Abteilung betreut unsere Dialysepatienten wie immer.
Das gesamte Personal des Krankenhauses ist im Einsatz oder in Bereitschaft. Die Mitarbeiterinnen werden bei Bedarf auch in andere Aufgabenbereiche eingeschult bzw. werden dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden. Es gibt kaum Klagen, alle sind motiviert.
Die größte Herausforderung im Moment liegt an unserer Intensivstation. Seit Beginn der Corona Krise sind unsere vier Intensivbetten dauernd besetzt. Aus allen Landesteilen werden Patienten zugewiesen. Das Personal ist sehr gefordert, sehr motiviert, aber auch sehr gut vorbereitet. Ihnen gebührt das größte Kompliment.
Von der Vinschger Bevölkerung sind im Vergleich zu anderen Landesteilen nur relativ wenige Mitmenschen betroffen. Es halten sich die meisten an die strikten Vorgaben nicht das Haus zu verlassen und das soll auch noch weiterhin so bleiben. Unbedingt!!
Ich hoffe auf ein baldiges Ende dieser Pandemie. Wir bereiten uns schon vor, nach Ende dieser dramatischen Situation wieder mit Vollgas für unsere Grundversorgung im Vinschgau zu sorgen.
Der ärzt. Direktor
Prim. Dr. Robert Rainer
In den vergangenen 24 Stunden wurden 1290 Abstriche auf das neuartige Coronavirus untersucht: Dabei wurden fünf Neuinfektionen festgestellt, teilt der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit.
Insgesamt wurden bisher 127.013 Abstriche auf das neuartige Coronavirus untersucht, die von 66.986 Personen stammen. Diese und weitere Daten legt der Südtiroler Sanitätsbetrieb heute (21. August) vor.
Die Zahlen im Überblick:
Untersuchte Abstriche gestern (20. August): 1290
Neu positiv getestete Personen: 5
Gesamtzahl mit neuartigem Coronavirus infizierte Personen: 2837
Gesamtzahl der untersuchten Abstriche: 127.013
Gesamtzahl der getesteten Personen: 66.986 (+830)
Auf Normalstationen im Krankenhaus untergebrachte Covid-19-Patienten/-Patientinnen/: 7
In Gossensaß untergebrachte Covid-19-Patienten/-Patientinnen/: 6
Covid-19-Patientinnen und -Patienten in Intensivbetreuung: 1
Gesamtzahl der mit Covid-19 Verstorbenen: 292 (+0)
Personen in Quarantäne/häuslicher Isolation: 1857 (darunter 354 Personen wegen Rückkehr aus Kroatien, Griechenland, Spanien oder Malta)
Personen, die Quarantäne/häusliche Isolation beendet haben: 13.185 (darunter 65 Personen wegen Rückkehr aus Kroatien, Griechenland, Spanien oder Malta)
Personen betroffen von verordneter Quarantäne/häuslicher Isolation: 15.042
Geheilte Personen: 2.404 (+3 Personen; zusätzlich 890 (+1) Personen, die ein unklares Testergebnis hatten und in der Folge zweimal negativ getestet wurden. Insgesamt: 3.294 (+4)
Mit dem neuartigen Virus infiziert haben sich 234 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes. 232 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten als geheilt.
Die Tabellen mit den positiv auf das Coronavirus getesteten und sich in Quarantäne befindlichen Personen nach Gemeinde finden Sie im Anhang.
sabes
"Wir wollen rasch dafür sorgen, dass die Bürger nicht weiter zahlen müssen", so LH Arno Kompatscher. Mit Dringlichkeitsmaßnahme hat er am 26. März die Zahlungsfristen bei Gemeindegebühren ausgesetzt.
In der aktuellen Krise den Menschen in Südtirol bestmöglich unter die Arme zu greifen, sei laut Landeshauptmann Arno Kompatscher ein vorrangiges Ziel sowie die Aufgabe der öffentlichen Hand in Südtirol. Kompatscher hat in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass die Zahlungsfähigkeit der Menschen und Unternehmen in dieser schwierigen Phase gestärkt werden müsse. "In einem ersten Schritt geht es jetzt darum, Zahlungsverpflichtungen an die öffentliche Hand aufzuschieben und zu stunden", erklärt der Landeshauptmann.
Steuern und Gebühren der Gemeinden ausgesetzt
Die am heutigen Donnerstag erlassene DringlichkeitsmaßnahmeNr. 14 sieht die Aussetzung von Einzahlungsfristen für Gemeindesteuern, Gemeindegebühren bzw. den teilweisen Erlassvon Kindergartengebühren, Beiträgen für die Schulausspeisung und Beiträgen für die Kleinkinderbetreuung vor. Weiters finden die außerordentlichen Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsverfahren und der Fälligkeiten, welche bereits am 23. März mit eigener Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes erlassen wurden, nun auch auf die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften sowie andere Körperschaften laut Artikel 79 des Autonomiestatutes Anwendung.
Zahlungsfähigkeit: Gespräche mit Banken
Landeshauptmann Kompatscher erklärt, dass man auch mit den Südtiroler Banken bereits im Gespräch sei, um die Zahlungsfähigkeit der Südtiroler weiter zu verbessern. "Wir haben ein starkes und solides Land mit einem guten Zusammenhalt und darauf können wir in dieser schwierigen Zeit mit Zuversicht bauen", zeigt sich der Landeshauptmann überzeugt.
LPA/san
Nach intensiven Vorbereitungen stehen im neuen Trakt des Landeskrankenhauses Bozen nun zusätzliche, dringend benötigte Intensivbetten bereit. Die ersten Patienten werden heute dort untergebracht.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat bereits vor Wochen die Arbeiten im neuen Trakt des Landeskrankenhauses Bozen intensiviert, um rechtzeitig eventuell zusätzlich benötigte Corona-Betten bereitstellen zu können. Mit voller Kraft wurde seit Wochen an der Fertigstellung der benötigten Teile des Trakts gearbeitet, um diese bezugsfertig zu machen. Mit Dienstag dieser Woche erfolgte dann die technische Freigabe der Räumlichkeiten und es konnte mit der Bestückung und Ausstattung begonnen werden. Innerhalb von drei Tagen schafften es die beteiligten Abteilungen und Dienste in einem gemeinsamen Kraftakt die Räumlichkeiten mit allen benötigten Materialien und Einrichtungen auszustatten.
Im vierten Stock des neuen Trakts stehen 24 Betten für Covid-19-Patientinnen und Patienten bereit, die leichte bis mittelschwere Symptome aufweisen. Die Bettenzahl kann sukzessive bis auf 90 Betten erweitert werden.
Dieser Bereich erhielt die Bezeichnung Med-Covid-1 und steht unter der Leitung von Patrick Franzoni, stellvertretender medizinischer Einsatzleiter Covid-19.
Im 2. Stock werden jene Patientinnen und Patienten untergebracht, die eine Intensivbetreuung benötigen und künstlich beatmet werden müssen. Beginnend mit heute stehen sechs Intensivbetten auf diesem ICU Covid-2 genannten Bereich bereit und können bei Bedarf bis auf 30 Intensivbetten ausgebaut werden. Geleitet wird dieser Bereich von Julia Kompatscher, Fachärztin für Anästhesie- und Intensivmedizin, aus dem Ärzteteam des Dienstes für Notfallmedizin.
Beide nun neu eröffneten Bereiche stehen unter der Leitung des Primars des Dienstes für Notfallmedizin sowie des medizinischen Einsatzleiters Covid-19 Marc Kaufmann.
Landesrat Thomas Widmann erklärt dazu: "Der dynamische Bettenplan ist und bleibt eine ständige Anstrengung. Sie erfordert extremen Kraftaufwand von allen Beteiligten. Wir haben es seit Beginn dieser Krise geschafft, von rund 35 zur Verfügung stehenden Intensivbetten auf aktuell 70 aufzustocken." Gelungen sei dies auf verschiedene Weise: "Wir haben Kapazitäten verlagert, Personal umgestellt und Vieles mehr – und die Herausforderung bleibt weiterhin hoch."
Generaldirektor Florian Zerzer: "Wir haben es in unheimlich kurzer Zeit und mit enormen Kraftaufwand geschafft, weitere Betten für Covid-19-Patientinnen und -Patienten bereitzustellen. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten, die dieses 'Wunder' möglich gemacht haben."
Informationen für die Medien:
Abteilung Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Tel. 0471 907153, E-Mail: peter.seebacher@sabes.it
Hier die Links zu Dateien in hoher Auflösung:
Videos:
Interview Julia Kompatscher (Intensivstation Covid 2)
Interview Patrick Franzoni (stv. medizin. Einsatzleiter)
Audios
LPA/gst
Die Verlängerung der Ticketbefreiungen ist nur eine der Maßnahmen, welche die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Sanitätsbetrieb getroffen hat,
Die Landesregierung hat angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation in Absprache mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Reihe von Ausnahmeregelungen und Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
So werden die mit Eigenerklärung bestätigten und beantragten Befreiungen von einer Kostenbeteiligung (Ticketbefreiung) aus Einkommensgründen, die zu Monatsende am 31. März 2020 verfallen, automatisch verlängert. E02, E21 und E22 wird bis zum 31. Juli 2020 und E01, E03 und E04 wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nichts unternehmen und werden schriftlich verständigt.
Die von Fachärzten erstellten Therapiepläne, deren Gültigkeitsdauer im März oder April enden, werden automatisch um 90 Tage ab Ende der Gültigkeitsdauer verlängert.
Die Ausweise für Heilbehelfe, die im März oder April verfallen, werden automatisch um 90 Tage ab Ende der Gültigkeitsdauer verlängert. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten die neuen Heilbehelfsausweise nach Hause geschickt.
Die Verwaltungsstrafen für nicht abgesagte Visiten werden ausgesetzt.
Die Selbstkostenbeteiligung (Ticket) für die vom Sanitätsbetrieb direkt über die Krankenhausapotheken ausgegebenen Medikamente von einem Euro pro Rezept oder zwei Euro pro Packung ist ausgesetzt.
Der Sanitätsbetrieb ruft dazu auf, von einem Gang zu den Schalterdiensten der Gesundheitssprengel abzusehen. Bei Fragen können die Sprengel telefonisch oder mittels E-Mail kontaktiert werden.
Kontaktadressen:
Sprengel Bozen: Tel. 0471 909122 / 909178
E-Mail: distretto-amm.bolzano@sabes.it
Sprengel Leifers: Tel. 0471 595 415
E-Mail: distretto-amm.laives@sabes.it
Sprengel Überetsch: Tel. 0471 670 881
E-Mail: amm-oltradige.bz@sabes.it
Sprengel Unterland: Tel. 0471 829 206
E-Mail: sprengel-distretto106.bz@sabes.it
Sprengel Meran: Tel. 0473 496 706
E-Mail: verw.sprengel.meran@sabes.it
Sprengel Brixen: Tel. 0472 813 640
E-Mail: verw.sprengel.bx@sabes.it
Sprengel Bruneck: Tel. 0474 586 507
E-Mail: sprengel-bruneck-umgebung@sabes.it
LPA/sabes
30 Oberschüler, die dank eines Stipendiums der Region ein Studienjahr im Ausland verbringen, werden in den kommenden Tagen nach Südtirol und ins Trentino zurückkehren.
LPA/fg/jw
Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich laut staatlichem Ministerialdekret beim Sanitätsbetrieb melden. Ab sofort ist diese Meldung online möglich.
Das neue Onlineformular für Einreisende nach Italien ist über die Coronavirus-Webseite des Landes bzw. über diesen Link zugänglich. Es genügt, die vorgegebenen Datenfelder korrekt auszufüllen und das Formular zu versenden, dann wird der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes automatisch informiert. Damit erübrigt sich eine Mitteilung mittels E-Mail.
Die Meldung ist für alle Einreisenden nach Italien laut dem staatlichem Ministerialdekret 120/2020 verpflichtend und muss sofort nach der Einreise erfolgen. Um dem Verbreiten von Covid-19 entgegenzuwirken, müssen alle Einreisenden nach der Rückkehr in Italien für 14 Tage in Isolation bleiben und werden unter ärztliche Beobachtung gestellt.
Das Bürgertelefon unter der Nummer 800 751751 steht von 8 bis 20 Uhr für allgemeine Informationen zur Verfügung.
LPA/LPA
Unternehmen, die ihre Tätigkeit fortsetzen, müssen dies dem Regierungskommissariat mitteilen. Vordrucke stellt die Abteilung Wirtschaft bereit.
Mit Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 22. März 2020, übernommen mit der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes vom 23. März 2020, wurde die Schließung sämtlicher Produktionsstätten verfügt. Ausgenommen von der Schließung sind zum einen jene Tätigkeiten, die der Grundversorgung dienen. Zum anderen sind aber auch jene Unternehmen ausgenommen, welche die Lieferketten zu geöffneten Betrieben garantieren und für die Bevölkerung notwendige Dienste aufrechterhalten sowie wesentliche Dienstleistungen erfüllen. Letztgenannte Kategorie von Unternehmen muss auf jeden Fall eine Mitteilung an das Regierungskommissariat schicken, um ab morgen weiterhin Arbeiten durchführen zu dürfen.
In Absprache mit dem Regierungskommissariat in Bozen fordert das Land Südtirol diese Unternehmen, die trotz der angeordneten Schließung ihre Tätigkeiten weiterführen müssen, auf, beiliegenden Vordruck für die Meldung an das Regierungskommissariat zu verwenden. Das entsprechende Dokument kann auch von den Webseiten des Landes zum Themenbereich Wirtschaft (unter: im Blickpunkt) heruntergeladen werden.
LPA/jw