Mit einem einmaligen Beitrag von 400 Euro unterstützt das Land jene Familien, die von der Corona-Krise getroffen wurden. Bis 30. Oktober kann das Ansuchen beim Sozialsprengel eingereicht werden.
Mit der Soforthilfe Covid-19 und dem Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten hatte das Land Südtirol im April 2020 zwei Leistungen geschaffen und umgesetzt, die unmittelbar und auf unbürokratischem Wege Südtirols Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützt: 1250 Familien und Bürger haben die Soforthilfe erhalten, 6200 Leistungsempfänger haben den Sondermietbeitrag oder den Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten bezogen.
Nach bisheriger Soforthilfe und Sondermietbeitrag folgt nun Covid-19-Kindergeld
Nun ergänzt das Land Südtirol diese Maßnahmen mit einer weiteren, familienbezogenen Unterstützungsleistung. Heute (15. September) hat die Landesregierung auf Vorschlag der Familienlandesrätin die einmalige Auszahlung eines Covid-19-Kindergeldes gutgeheißen. "Eine wichtige Zielsetzung der Landesregierung ist es, die Familien in Krisenzeiten zu unterstützen. Darum haben wir heute mit dem Covid-19-Kindergeld eine weitere, versprochene Maßnahme eingefügt", unterstrich die Familienlandesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung.
Dabei hat jede Familiengemeinschaft, die bereits die Soforthilfe oder den Sondermietbeitrag bzw. den Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten bezogen hat, Anrecht auf jeweils 400 Euro pro minderjährigem Kind. Ansuchen können um das Covid-19-Kindergeld alle Familien, die die Voraussetzungen für die Covid-19-Sonderleistungen erfüllt haben, auch wenn sie im Frühjahr nicht darum angesucht haben. "Dieser Beitrag soll jene Familien erreichen, die durch die Pandemie und ihre Einschränkungen große Einkommensverluste hinnehmen mussten. Es war uns darum wichtig, die Zugangsvoraussetzungen möglichst einfach und unbürokratisch zu belassen", betonte die Familienlandesrätin. Man habe darum den einfachsten Weg, nämlich eine Anpassung des entsprechenden Dekretes des Landeshauptmannes gewählt.
Ansuchen bis 30. Oktober möglich
Nach der Veröffentlichung des angepassten Textes (voraussichtlich ab 25. September) kann bis zum 30. Oktober bei den Sozialsprengeln des jeweiligen Einzugsgebietes um das Covid-19-Kindergeld angesucht werden. Insgesamt werden für diese Sonderleistung 4,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Das Covid-19-Kindergeld füge sich in die Reihe der Unterstützungsmaßnahmen ein, die das Land Südtirol eingeführt habe, um die (finanziellen) Auswirkungen der Krise für Familien nach Möglichkeit abzufedern, sagte die Familienlandesrätin und nannte in diesem Zusammenhang neben der Soforthilfe und dem Sondermietbeitrag/Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten auch die Aussetzung der unterschiedlichen Wohnbaudarlehen, die Aussetzung der Tarife für die Kleinkindbetreuungsdienste, den Notdienst in Kindergarten und Schulen, die Wiederaufnahme der Kleinkindbetreuung ab 18. Mai, die Darlehen für Arbeitnehmer und Familien oder auch den zeitlichen Aufschub unterschiedlicher Gemeindegebühren.
ck