Antworten auf Fragen, die sich rund um das Thema Arbeit aufgrund der derzeitigen Corona-Ausnahmesituation ergeben, finden Interessierte auf den Webseiten des Landes zum Thema Arbeit.
Wie ist der außerordentliche Lohnausgleich im Zusammenhang mit der Corona-Notsituation in Südtirol geregelt? Welche Berufsgruppen können einkommensunterstützende Maßnahmen in Anspruch nehmen? Welche Bestimmungen gelten für Praktika und Projekte? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich auf den Webseiten des Landes zum Themenkreis Arbeit und Wirtschaft.
Derzeit sind alle Büros der Abteilung Arbeit in Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck und Neumarkt aufgrund der Pandemie für das Publikum geschlossen. Bei Bedarf können sie über E-Mail oder Telefon in Anspruch genommen werden.
LPA/jw
Knapp 18.000 vorzeitig beendete Arbeitsverhältnisse: Die ersten Zahlen und Daten der Landesabteilung Arbeit zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie liegen vor.
Die Arbeitsmarktbeobachtung der Landesabteilung Arbeit hat die ersten belastbaren Daten über die Entwicklung auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt für den Monat März 2020 herausgegeben. In Tabellen anschaulich dargestellt werden die Zahlen und Daten im neu erschienenen Informationsblatt Arbeitsmarkt news. Es nimmt die Abmeldungen von Arbeitsverhältnissen unter die Lupe, stützt sich also auf die verwaltungsbezogenen Daten: Kurzarbeit, Sonderurlaube und die beginnende Kurzarbeit (Lohnausgleich) sind nicht berücksichtigt.
Bekanntlich endete in diesem Jahr 2020 die Wintersaison abrupt am 9. März 2020 und damit drei bis vier Wochen früher als vorgesehen. Mit den Dekreten des Ministerpräsidenten vom 8. und 11. März wurden weitgehende Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten angeordnet, um der Corona-PandemieEinhalt zu gebieten. Dies hat sich vor allem auf die zwei Branchen ausgewirkt, die überaus stark saisonal geprägt sind: die Beherbergung und die Gastronomie.
Waren in der Beherbergung Ende Februar 2020 noch etwa 21.000 Personen abhängig beschäftigt, so sinkt dieser Wert zum 31. März auf knapp 7000. Bemerkenswert auch der Rückgang innerhalb eines Monats in der Gastronomie: der Wert sinkt von knapp 11.000 Arbeitnehmenden auf etwa 7000. Rückgänge verzeichnen auch Bereiche, die eng mit den genannten Sektoren in Verbindung stehen: die Aufstiegsanlagen, aber auch die Skilehrer, die statistisch gesehen zum Bereich Erziehung gehören, der Einzelhandel sowie das Segment Sport und Unterhaltung.
Anlage:
Vertiefendes Interview mit dem Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther
LPA/jw
Die Maßnahmen zu Schutz vor dem Coronvirus laufen bis zum 13. April weiter. Mit einer Dringlichkeitsmaßnahme nimmt LH Kompatscher Anpassungen für Südtirol vor.
Mit dem jüngsten Dekret, das Ministerratspräsident Giuseppe Conte gestern Abend (1. April) unterzeichnet hat, werden die bisher geltenden einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus im gesamten Staatsgebiet verlängert.
Diese Verlängerung der Schutzmaßnahmen wird auch in Südtirol übernommen. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (2. April) die nunmehr 15. Dringlichkeitsmaßnahme zur Umsetzung des Dekrets von Conte unterzeichnet. "Sämtliche Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus bleiben in Südtirol bis zum 13. April 2020 aufrecht", unterstreicht Kompatscher. In der Dringlichkeitsmaßnahme hat der Landeshauptmann Anpassungen für Südtirol zum persönlichen Schutz, zum Handel und für Firmeninhaber sowie Präzisierungen zur Bewegung im Freien gemacht.
Wer außer Haus ist, muss Nase und Mund bedecken
Neu ist, dass das Bedecken von Mund und Nase beim Verlassen der eigenen Wohnung Pflicht für alle Menschen in Südtirol ist. Dazu kann ein Schal, ein Schlauchtuch, ein Halstuch oder eine Maske verwendet werden. "Mund und Nase bedecken wird zur Bürgerpflicht. Es ist ein notwendiges und sichtbares Zeichen der Verantwortung, die wir füreinander tragen und nur eine der Gewohnheitsänderungen, die wir machen müssen, um die aktuelle Notsituation zu überwinden", unterstreicht der Landeshauptmann und verweist auf zahlreiche Studien von Experten, dass so das Ansteckungsrisiko wesentlich gesenkt werden könne. Dazu sollte weiterhin mindestens ein Meter Abstand von anderen Menschen gehalten werden, so der Landeshauptmann.
Handel: Schutzausrüstung und Sortiment
Auch was den Handel betrifft, gibt es in der Dringlichkeitsmaßnahme einige Anpassungen für Südtirol. Alle Menschen, die derzeit in den Lebensmittelgeschäften, Metzgereien und Bäckereien arbeiten, müssen eine persönliche Schutzausrüstung tragen. Diese wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb in den kommenden Tagen bereitstellen. In den Geschäften des Kleinhandels in Südtirol können neben Lebensmitteln und Grundbedarfsgütern nun auch Schreibwaren und Artikel des täglichen Gebrauchs mitverkauft werden, sofern sie im bestehenden Sortiment der Geschäfte vorhanden sind.
Firmenbesitzer dürfen in ihrem Betrieb arbeiten
Mit der neuen Dringlichkeitsmaßnahme wird es für Firmenbesitzer möglich, in ihrem Betrieb zu arbeiten. Auch Familienmitglieder des Betriebsinhabers dürfen in der Firma mitarbeiten, sofern sie mit diesem unter einem Dach leben. Persönliche Kontakte zu Kunden oder Lieferanten sind jedoch nicht erlaubt.
Bewegung im Freien: Gesundheitsschutz ist oberstes Gebot
Für die Bewegung im Freien wird in der Dringlichkeitsmaßnahme präzisiert, dass der Grundsatz "Schütze dich und andere" als wichtigstes Prinzip gilt. "Natürlich ist es für die physische und psychische Gesundheit wichtig, im Freien Luft zu schnappen. Allerdings ist dabei jede Nähe zu anderen Personen, mit denen man nicht unter einem Dach lebt, zu vermeiden", unterstreicht Kompatscher. Es gilt also weiterhin: Wer die eigene Wohnung verlässt, sollte allein unterwegs sein. Wie in der aktuellen Dringlichkeitsmaßnahme steht, dürfen beide Eltern die Kinder begleiten, sich allerdings sich nicht mit anderen Familien treffen. Bewegung und Sport sind - in einem Abstand von drei Metern von anderen Personen - erlaubt. Bei allen Bewegungen gilt weiterhin: Man darf nur in der Nähe des eigenen Zuhauses unterwegs sein. Eine Vorgabe des Abstands in Metern von der eigenen Wohnung ist in der Dringlichkeitsmaßnahme nicht enthalten. Gemeinden können allerdings eine Vorgabe dazu machen. Spiel- und Freizeitaktivitäten sind weiterhin nicht erlaubt. Parks und Spielplätze bleiben geschlossen. Auf Bänken im Freien darf man sich nicht hinsetzen. Die Ordnungskräfte werden weiterhin kontrollieren, wobei das Hauptaugenmerk bei der Einhaltung der Regeln auf dem Schutz der Gesundheit liegt.
LPA/san
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, Donnerstag, 2. April 2020 berichtete die FAZ im Reiseblatt über den Bildband „Das versunkene Dorf“.
Wir freuen uns!
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Edition Raetia
Infos zum Buch:
„Entweder du gehst oder du ersäufst.“
Zeitzeuge Josef Stecher
In den 1940er-Jahren spielt sich im Vinschgau eine Tragödie ab: Fast über Nacht werden die Dörfer Graun und Reschen durch ein staatliches Stauseeprojekt unter Wasser gesetzt. Als der Elektrokonzern Montecatini das Becken, in dem die Dörfer stehen, erstmals probeweise und ohne Vorwarnung flutet, leben die meisten Menschen noch in ihren Häusern. Ihrer Lebensgrundlage beraubt, verlassen die Einwohner Haus und Hof und ziehen in die hastig neu errichteten Dörfer oder weiter fort. Wer keine Bleibe hat, wird übergangsweise in Baracken untergebracht.
„Das versunkene Dorf“ erkundet die Ereignisse rund um die Seestauung und spürt den menschlichen Schicksalen nach: Wie sind die „Hinausgewässerten“ mit Ungerechtigkeit, Heimatverlust und Neuanfang zurechtgekommen? Was bleibt, ist der Turm im See: Für die einen ein Kuriosum mit touristischem Potenzial, für die Vertriebenen ein Mahnmal, das sie täglich an ihren Verlust erinnert.
» Das Buch zum gleichnamigen Dokumentarfilm von Georg
Lembergh und Hansjörg Stecher.
» Historische und aktuelle Fotos
» Spektakuläre Bilder, berührende Geschichten
Nach grünem Licht für das Rahmenabkommen sind sich Land und Sozialpartner einig: Mit bilateralem Solidaritätsfonds und außerordentlichem Lohnausgleich greifen die Zahlungen an Arbeitnehmer breit.
Das Land Südtirol hat gestern (1. April) zusammen mit den Sozialpartnern die Unterschrift unter ein Rahmenabkommen gesetzt: Dadurch greift die außerordentliche Lohnausgleichskasse auch für jene Arbeitnehmer, die auf keine anderen Zugänge zugreifen können. Getragen wird das Rahmenabkommen vom Land Südtirol, den Arbeitgeberverbänden und den repräsentativen Gewerkschaften gemeinsam.
Landeshauptmann Arno Kompatscher sieht dies als einen Baustein im Gesamtbauwerk: "Schritt für Schritt setzen wir die notwendigen Maßnahmen um. Im gemeinsamen Schulterschluss wird uns das gelingen."
Die Landesregierung ist überzeugt, mit dem Abkommen einen Rettungsschirm für den Bereich Arbeit aufzupannen, der in der Corona-Krise möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützt.
Damit haben nun auch jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu einem Lohnausgleich, die nicht in den ordentlichen Lohnausgleich fallen, erklärt Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer: "Der außerordentliche Lohnausgleich wird in Südtirol und im Trentino, im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet, über den bilateralen Solidaritätsfonds ausgezahlt. Dadurch erhalten nun auch jene Beschäftigte Zugang zum Lohnausgleich, die ansonsten durch das soziale Netz fallen würden."
Den Antrag an den Fonds stellen die Arbeitgeber über das vom Naitionalen Institut für Sozialfürsorge NISF/INPS zur Verfügung gestellte Informationssystem. "Ziel dabei war, den Weg der Antragsstellung und Genehmigung so kurz als möglich zu halten, damit die Auszahlung durch das NISF/INPS so schnell als möglich bei den Betroffenen ankommt", sagt Landesrat Achammer. Eine wesentliche Voraussetzung ist: Die begünstigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in der Zeit vom 23. Februar 2020 bis zum 17. März 2020 beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
LPA/gst
Die Regelung des Energiebonus wird verlängert. Die Landesregierung behält die bislang geltenden Anwendungen bis Ende 2021 bei.
Auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung heute (31. März) den Energiebonusverlängert. Unter dem Titel "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Energiebonus in Umsetzung der europäischen Richtlinien" wurde die Durchführungsverordnung beschlossen, die im Landesgesetz Raum und Landschaft den nachhaltigen Umgang mit Energie in Gebäuden regelt.
Damit wurde das geltende Reglement des Energiebonus verlängert, der Privaten und Unternehmen gewährt wird, die nachhaltig sanieren oder bauen. Die Verlängerung dient dazu, eine Übergangszeit nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes einzurichten. "Die Verlängerung des Energiebonus ist eine pragmatische und bereits bekannte Regelung für Bürgerinnen und Bürger, die in nächster Zeit nachhaltig sanieren oder neu bauen möchten", sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Wichtig für derart schwierige Zeiten wie während der Corona-Krise sei es, "von Seiten der Politik Sicherheit und gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um Druck aus dem Zeitplan zu nehmen", bekräftigt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer und sagt: "Bis zum 31. Dezember 2021 können alle den heute gültigen Energiebonus beanspruchen, sofern sie bis dahin den Baubeginn gemeldet haben."
Die Nachhaltigkeit, für die der Energiebonus greift, wird in der Gesamtenergieeffizienz bemessen, die mit der Klimahaus-Berechnung ermittelt wird. Wer beispielsweise ein Gebäude der Klasse G auf Klasse C saniert, verringert den Energieverbrauch um die Hälfte.
Erst am 21. Februar diesen Jahres hatte die Landesregierung die Aktualisierung der EU-Richtlinie ratifiziert, mit der die neuen Mindeststandards für die verschiedenen Klimahausklassen festgelegt wurden, die auch schon im geltenden Raumordnungsgesetz wirksam sind.
Mit der heute genehmigten Durchführungsverordnung finden diese EU-Mindeststandards zukünftig auch mit dem neuen Gesetz Raum und Landschaft Anwendung.
LPA/LPA
Zur Abfederung der Corona-Folgen legt die Landesregierung ein Wirtschafts-, Familien- und Sozialpaket auf. Es umfasst Maßnahmen von über zwei Milliarden Euro.
Die Südtiroler Landesregierung hat heute (31. März) ein umfassendes Wirtschafts-, Familien- und Sozialpaket auf den Weg gebracht, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Bereits ab Montag werden erste Maßnahmen umgesetzt. Alle Landesressorts haben in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ein umfassendes Bündel an Maßnahmen ausgearbeitet, um finanzielle Ausfälle infolge der Corona-Pandemie in den verschiedensten Bereichen aufzufangen und die Basis für einen Neustart zu legen.
"Wir haben heute ein Bündel mit weit über hundert Maßnahmen auf den Weg geschickt, um Familien und Unternehmen bei der Überwindung der Krise zu unterstützen", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Dies sei ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg, den es nun in gemeinsamer Überzeugung und mit Optimismus zu beschreiten gelte. Dabei wolle die Landesregierung zuallererst vermeiden, dass Unternehmen und Familien in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Daher werde die Landesregierung auch in Zusammenarbeit mit den Banken Liquidität schaffen. "Härtefälle wollen wir besonders im Auge behalten", sichert der Landeshauptmann zu. "Wir haben uns auch auf Direktzahlungen geeinigt, um Familien schnell unter die Arme zu greifen und die Wirtschaft wieder anzukurbeln", sagt der Landeshauptmann. Der Landeshauptmann spricht von einem Finanzvolumen von über vier Milliarden Euro, wobei über zwei Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt kommen sollen.
Langfristig negativen Auswirkungen vorbeugen
Das Land werde sich auch verschulden, sagt Landeshauptmann Kompatscher, "um langfristigen negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Land und Leute vorzubeugen". Die Ausgabe von Landesanleihen werde ebenso geprüft wie die Aufnahme von Darlehen bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Das gute Rating käme dabei dem Land zugute.
Ein erstes Maßnahmen-Paket mit kurzfristigen Dringlichkeiten und Ausgaben von rund 80 Millionen Euro hatte die Landesregierung bereits vor rund zwei Wochen beschlossen. Dieses beinhaltet Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung, die Aufschiebung von Fälligkeiten, die schnellere Auszahlung von Förderungen sowie die Stundung von Rückzahlungen in den Rotationsfonds.
Der heutigen Entscheidung der Landesregierung sind Gespräche mit den Sozialpartnern, also mit den Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften, aber auch mit den Banken und den Garantiegenossenschaften vorausgegangen. Auch der Südtiroler Landtag über die Vorgehensweise informiert. Die Maßnahmen werden nun Schritt für Schritt umgesetzt, sobald die rechtlichen und finanztechnischen Voraussetzungen geschaffen sind.
Touristischer Restart im Blick
"Die Wirtschaft Südtirols ist in weiten Teilen stark heruntergefahren worden. Über begünstigte Darlehen und eine Reihe weiterer Maßnahmen werden wir eine schnelle Hilfe geben, um den Motor wieder zum Laufen zu bringen und den durch die Corona-Krise entstandenen Schaden abzufedern", betont nach der heutigen Sitzung der Landesregierung Landeshauptmannstellvertreter und Tourismuslandesrat Arnold Schuler. Er verweist darauf, dass IDM in seinem Auftrag das Maßnahmenpaket Restart Südtirol geschnürt habe, um den Wirtschaftskreislauf wieder in Schwung zu bringen. "Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit Südtirols in allen Sektoren gestärkt und neue Strategien entwickelt werden", sagt der Landesrat.
Arbeit erhalten und Betriebe sichern
Arbeit erhalten, Betriebe sichern und Wirtschaft fördern hat Landesrat Philipp Achammer zu den Prioritäten in seinem Zuständigkeitsbereich erklärt. "Wir wollen einen schnellen und unbürokratischen Zugang zum Lohnausgleich erreichen. Eine Partnerschaft mit den Banken soll Vorauszahlungen möglich machen, ein entsprechend ausgestatteter SolidaritätsfondsBeschäftigte auffangen, die keinen Zugang zum Lohnausgleich haben", informiert der Landesrat. Unter den verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung von Betrieben weist er besonders auf die geplanten Verlustbeiträge für kleine Unternehmen mit starkem Umsatzverlust hin. Diese sollen Verlustbeiträge im Wert von 3000 bis 10.000 Euro erhalten. "Ein neu zu errichtender Krisen- und Konjunkturfonds soll uns schließlich dabei helfen, nach der Ausnahmesituation die Wirtschaftskreisläufe schnell wieder anzukurbeln", sagt der Landesrat für Handel und Dienstleistung, Handwerk, Industrie und Arbeit.
Familien: Soziale Hilfestellungen werden ausgebaut
"Mit einem ambitionierten Paket will die Landesregierung nun den Südtirolerinnen und Südtirolern zur Seite stehen und sie schnell und unbürokratisch unterstützen", hebt Familien- und Soziallandesrätin Waltraud Deeg hervor. Dazu zählen unter anderem die Ausdehnung der Mietbeiträge, eine Aufstockung einkommensunterstützender Leistungen und der vereinfachte Zugang zur finanziellen Sozialhilfe. Für die 13.400 Mieter des Wohnbauinstituts (WOBI) ist eine Stundung der Miete vorgesehen, wenn es zu einem krisenbedingten Ausfall des Einkommens gekommen ist. "Wichtig ist, dass wir die bestehenden Leistungen beibehalten und fristgerecht ausbezahlen", betont die Landesrätin. Nicht nur für die momentane Krise, sondern auch für die Zeit danach gebe es bereits Pläne – so werde derzeit unter anderem über eine Verstärkung der Sommerbetreuungsangebote diskutiert. Um den Projektträgern Sicherheit geben zu können, sei nun die Beschleunigung der Auszahlung von Beiträgen und die Kostenübernahme für ausgefallene Projekte von großer Bedeutung.
Nicht aus dem Blick verlieren will die Landesregierung das Ehrenamt, den sogenannten dritten Sektor. Man werde den unterschiedlichen Situationen Rechnung tragen, um die wertvolle Arbeit der Vereine für die Zukunft zu sichern.
LPA/jw
Nach einem Datenabgleich zwischen medizinischer Einsatzleitung des Sanitätsbetriebes und Krisentab Seniorenwohnheime ergibt sich in Südtirol eine Gesamtzahl von 110 mit Covid-19 Verstorbenen.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat in den vergangenen Wochen regelmäßig die Anzahl der in den Krankenhäusern des Landes mit Covid-19 Verstorbenen mitgeteilt. Mit heutigem Datum (31. März, 19.30 Uhr) beläuft sich diese auf 78. Diese Daten werden von der medizinischen Einsatzleitung des Sanitätsbetriebes erhoben und validiert.
Hinzu kommt seit einigen Tagen die Erhebung der Anzahl der mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Verstorbenen in den Seniorenwohnheimen. Diese Datenerhebung koordiniert der Krisenstab Seniorenwohnheime koordiniert. Ein Abgleich der Daten ergibt deshalb mit Stand heute Vormittag 36 Verstorbene in den Seniorenwohnheimen.
Vier dieser 36 Personen sind im Krankenhaus verstorben und scheinen deshalb in der Liste der Krankenhäuser auf. Die restlichen 32 müssen zu den in den Krankenhäusern mit Covid-19 Verstorbenen addiert werden. Damit ergibt sich eine Gesamtzahl von 110 mit Covid-19 Verstorbenen.
Im Anhang die Liste der im Krankenhaus Verstorbenen - Stand 31. März, 19.00 Uhr.
LPA/gst
Es war eine starke Saison, die der AHC Vinschgau Eisfix in der Division I der Italian Hockey League (IHL) gezeigt hat. Die Vinschger Eishockeycracks schafften es bis ins Halbfinale, ehe der italienische Eishockeyverband die Saison aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus abbrach. Damit gibt es heuer keinen Meister in der Division I. Doch nicht nur die Vinschger waren davon betroffen, sondern auch alle anderen Meisterschaften des italienischen Eishockeys wurden annulliert.
Von Sarah Mitterer
Auch wenn in diesem Jahr die Saison vorzeitig abgebrochen wurde, so können die Eishockeyspieler des AHC Vinschgau Eisfix mit ihrem Auftritt in der IHL Division I mehr als zufrieden sein. Den Grunddurchgang beendete das Team, das in der Gruppe Ost um den Einzug in die Play-offs kämpfte, auf dem zweiten Platz. In 20 Spielen verließen die Eisfix nur sechs Mal das Eis ohne Punkte. Stärker in ihrer Gruppe war nur der große Titelfavorit AHC Toblach, der den Grunddurchgang souverän gewann.
In den Play-offs traf die Truppe von Coach Tomas Demel im Viertelfinale auf das drittplatzierte Team der Gruppe West, den HC Aosta Gladiators. Gespielt wurde im Best-of-3 Modus. Jene Mannschaft, die zuerst zwei Partien gewann, war eine Runde weiter. Schon im ersten Viertelfinalspiel ließen die Vinschger nichts anbrennen. Das Team gewann das erste Match mit 7:2 und sicherte sich damit den ersten Matchpuck. Ein Sieg im zweiten Spiel wäre die Qualifikation fürs Halbfinale gewesen. Eine Woche später stand das zweite Viertelfinalspiel, das die Eisfix auswärts bestreiten mussten, an. Nach einem 0:1 Rückstand drehte der AHC die Partie und siegte schließlich mit 4:1. Der Einzug ins Halbfinale war geschafft! Dort hätte man gegen den HC Chiavenna oder den HC Pieve di Cadore – die beiden Teams hätten ein drittes und alles entscheidendes Spiel ums Weiterkommen gespielt- um den Einzug ins Finale gekämpft. Wer der Gegner im Halbfinale sein würde, fanden die Vinschger jedoch nie heraus. Denn als Maßnahme gegen das Coronavirus entschied sich der italienische Eishockeyverband FISG für die Annullierung der gesamten Meisterschaften des italienischen Eishockeys.
Somit endete die Saison der Eisfix mit dem Halbfinaleinzug. „Es war für uns bis zum Abbruch eine tolle Saison. Wir haben uns als Team sehr gut weiterentwickelt“, so Eisfix-Präsident Jürgen Pircher. „Dem, was möglich gewesen wäre, nachzuweinen, bringt uns nicht weiter. Wir bereiten die neue Saison vor, werden probieren den Kader zusammenzuhalten und uns punktuell zu verstärken. Wir werden in der neuen Saison wieder voll angreifen!“, verspricht Pircher, der sich auf diesem Weg auch bei allen Spielern, Trainern, Betreuern und Sponsoren bedanken möchte.