Energiegemeinschaft

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v. l.: Michael Wunderer (Geschäftsführer E-Werk Genossenschaft Prad), Bezirkspräsident Dieter Pinggera und Alexander Telser (Geschäftsführer VEK) erläutern die Gründung der Energiegemeinschft Vinschgau v. l.: Michael Wunderer (Geschäftsführer E-Werk Genossenschaft Prad), Bezirkspräsident Dieter Pinggera und Alexander Telser (Geschäftsführer VEK) erläutern die Gründung der Energiegemeinschft Vinschgau

Vinschgau/Schlanders - Eine einzige Energiegemeinschaft für den Vinschgau - vom Reschen bis Naturns - das schwebt den BM und den Energieakteuren vor. Die Gründung einer neuen Genossenschaft steht unmittelbar bevor.

von Erwin Bernhart

Die Akteure von E-Werken, von Fernheizwerken und die BM des Tales waren am 9. Februar in die Bezirksgemeinschaft geladen. Bezirkspräsident Dieter Pinggera flankiert von Michael Wunderer (E-Werk Prad) und von Alexander Telser (VEK) informierte über die bevorstehende Gründung einer großen Energiegemeinschaft, die das Einzugsgebiet von Reschen bis nach Plaus umfassen solle. Auslöser dieser bevorstehenden Gründung in Form einer Genossenschaft sind das von Rom erlassene Dekret zu den Energiegemeinschaften und die PNRR-Fördergelder von rund 4 Millionen Euro, von denen rund 3 Millionen Euro auf die Gemeinden des Vinschgau aufgeteilt in Fotovoltaikanlagen investiert werden sollen.
Der Start der Energiegemeinschaft erfolgt bei Null - also keine Stromerzeuger und keine Stromverbraucher. Aber alle neuen Anlagen, Fotovoltaik, neue E-Werke, möglicherweise neue ORC-Kessel in den Fernheizwerken, jedenfalls alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen und sich der Energiegemeinschaft anschließen, können mit neu aufgelegten Förderungen rechnen. Dies betrifft auch Verbraucher, die sich in die Energiegemeinschaft einschreiben. Man werde dabei nicht reich, betonten der VEK-Geschäftsführer Alexander Telser und Michael Wunderer vom E-Werk Prad. Aber es sei eine zusätzliche Strategie für die Transformation hin zur Energiewende. Und da wollen alle Gemeinden und die Energieakteure im Vinschgau einen gemeinsamen Weg signalisieren und so einen kritische Masse für die Wirtschaftlichkeit zusammenbringen. Alle bisherigen Förderungen bei der Fotovoltaik etwa bleiben bestehen, ebenso alle Energielieferungen über die E-Werke. Innerhalb der Energiegemeinschaft gibt es eine zusätzliche Förderung, die sich direkt auf Erzeugung und zeitgleichem Verbrauch bezieht. Diese Förderung wird zwischen Erzeugern, Verbrauchern und Verwaltung aufgeteilt.
Der Staat ist bestrebt, regenerative Energie zu fördern. Das Modell der Energiegemeinschaften kann dazu beitragen, dass mehr Fotovoltaikanlagen errichtet werden, vielleicht auch, dass mehr E-Werke an Bächen hinzukommen und das Modell ist so ausgelegt, dass Energieerzeugung und Energieverbrauch regionalisiert werden.
Der Energiegemeinschaft, so ist es per Dekret vorgesehen, dürfen höchstens bis zu 45 % Industrie und Gewerbe beitreten. 55 % der anderen Teilnehmer müssen Einzelhaushalte sein.

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